Warum soll das so sein? Wenn der Scheinwerfer zugelassen ist - E-Nummer drauf - kann ich den in jedem beliebigen Fahrzeug verbauen, wenn die Randbedingungen stimmen (zB vorgeschriebene Leuchtweitenregulierung). So kenn ich das. Muss nicht mal die gleiche Marke sein, wenn es denn passt. Meistens tut es das natürlich nicht.kai_et_sabine hat geschrieben: ↑Mo 3. Okt 2022, 14:43Diese Kombination ist dann aber nicht zugelassen, außer Du nimmst den LED Scheinwerfer von 2014.
Gruss Manfred