Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

Alles was nicht in die anderen Reise Rubriken zu passen scheint.
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willy13 (verstorben)
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Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#1

Beitrag von willy13 (verstorben) »

Achtung beim Parken auf der BAB

Ich fuhr mit meinem Wohnmobil mit Anhänger auf der BAB 5 Richtung Offenbach, unterwegs mußte ich leider mal die Toilette besuchen und daher fuhr ich auf einen Parkplatz mit Toilette. Der Parkplatz war mit Schilder aufgeteilt, so das ich mit meinem Womo mit Anhänger einen LKW-Parkplatz nutzen musste. Ich fand den letzten und nutzte diesen sogleich, aber kaum stand ich auf diesem Platz macht ein Busfahrer hinter mir ein Theater, ich sollte schleunigst verschwinden er müsste dort parken. Ich interessierte dieses reden nicht, den erst mal ging ich zur Toilette. Als ich zurück kam mache dieser Busfahrer weiter Theater und Belästigte mich weiter. Daraufhin sprach ich einen Polizisten an, der grade den Parkplatz besuchte, und stellte im laufe des Gespräches eine Strafanzeige gegen den Busfahrer. Der Polizist nahm die Anzeige auf und wollte noch kurz mit dem Busfahrer was daraus wurde hat mich nicht interessiert.
Das ganze ist jetzt schon 4 mon. her, und jetzt gab es am 20.7. ein Gerichtsverfahren wo ich eine Vorladung als Zeuge hatte. Der Busfahrer wird sich nun in Zukunft wohl Besser verhalten, der Richter verurteilte ich zu 1 mon. Fahrverbot, ob der Busfahrer die Kosten des Gerichts für meine Zeugenaufnahme zahlen weiß ich nicht aber sie war schon genügend.
Der wird sich in Zukunft besser verhalten.
Gruß aus Cöln
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Nikolena
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#2

Beitrag von Nikolena »

Dass sich Gerichte mit solchen Lapalien beschäftigen müssen...... :roll:
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Lucky10
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#3

Beitrag von Lucky10 »

Ist es nicht so, dass weder Bus noch WoMo, mit oder ohne Hänger, einen mit LKW ausgeschilderten Platz belegen darf?

Wie ist denn die genaue Rechtslage hierzu?
Gruß Hans
Anon7
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#4

Beitrag von Anon7 »

Hallo Hans, ich denke, der Polizist wird die Situation rechtsfest dokumentiert haben
Teilweise sind ja die LKW-Parkplätze deutlich mit Zusatzbeschilderung gekennzeichnet, also PKW mit Hänger, Wohnobil, Buss, LKW untereinander auf einem weißen Zusatzsschild.
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Austragler
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#5

Beitrag von Austragler »

Nikolena hat geschrieben: Fr 23. Jul 2021, 12:30
Dass sich Gerichte mit solchen Lapalien beschäftigen müssen......
Das Verhalten des Busfahrers war nicht korrekt und wer sich so verhält dem sollten von kompetenter Stelle auch die Grenzen aufgezeigt werden.
Zu leicht neigen solche Leute zu Rowdytum auf den Straßen und Rüpel gibt es schon zu viele.

Ich hatte vor vielen Jahren -mit meinem ersten Hymer- auf dem Sölkpass in Österreich eine Panne, das Auto war nicht mehr fahrfähig, ich ließ es an einer geeigneten Stelle nach links von der Straße rollen, direkt in einer Spitzkehre. Behindert wurde dadurch niemand. Auch nicht der Bus der kurz darauf die Kehre befuhr.
Trotzdem sah sich der Busfahrer genötigt ein Fenster zu öffnen und mich anzubrüllen, ob ich nicht noch blöder parken könne.
Ich blieb ruhig und fragte ihn ob er eventuell helfen können das Mobil wegzuschieben.
Warum das ???
Es fährt nicht mehr.
Ach so. Fenster zu und weggefahren. Busfahrer sind manchmal eine eigene Rasse und der Rüpelanteil ist hoch.
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"
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Anon22
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#6

Beitrag von Anon22 »

Wenn er dieses Urteil noch ins Führungszeugnis gedruckt bekommt, wird bei der nächsten „Busschein“ Verlängerung noch eine MPU fällig werden.

Ich sollte auch mehr LKW-Fahrer anzeigen. Hupen und fahren bis auf cm hinten auf, nur weil ich am Berg nicht 95 km schaffe......

Aber was soll s...........

1995 schlug mir in Österreich ein Trucker seine Türe ins Blech meiner Seitenwand. 6500 Mark Schaden und Fahrerflucht zu Fuß.
Beleidigte meine Exfrau und rannte weg als ich aus dem Mobil stieg.

Die Spedition entschuldigte sich und hat ihn Entlassen.
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Birdman
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#7

Beitrag von Birdman »

Lucky10 hat geschrieben: Fr 23. Jul 2021, 12:44
Ist es nicht so, dass weder Bus noch WoMo, mit oder ohne Hänger, einen mit LKW ausgeschilderten Platz belegen darf? ...
In Deutschland kommt es aufs Wohnmobil an. Über 3,5 to. darfst Du auf so einem Platz parken.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
Groovy
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#8

Beitrag von Groovy »

Moin,
wofür ist der Busfahrer denn verurteilt worden?

Mit freundlichen Grüßen Volker
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heinz1
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#9

Beitrag von heinz1 »

Ein Monat Fahrverbot kann für einen Berufskraftfahrer schon heftig sein. Aber vielleicht hat er ja noch genug Urlaub in Reserve ;-)

Ich hatte auch schon krasse Erlebnisse mit LKW-Fahrern, die mich zu der Überlegung gebracht haben, die eine oder andere Kamera im Auto zu platzieren, um ggf. gerichtsfeste Beweise vorlegen zu können.
Megathomas
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#10

Beitrag von Megathomas »

Birdman hat geschrieben: Fr 23. Jul 2021, 13:55
In Deutschland kommt es aufs Wohnmobil an. Über 3,5 to. darfst Du auf so einem Platz parken.
Eine Ernst gemeinte Frage:
Gerade Autobahnparkplätze fallen dabei auf. Meist gibt es entweder PKW oder LKW Parkplätze. So sollte man meinen es ist die 3,5t Grenze gemeint. Aber dann gibt es auch Plätze an der Autobahn dort gibt es auch die Wohnmobile. Die unterscheiden sich dann aber nicht mehr in bis 3,5t und über 3,5t.
Und an den normalen Parkplätzen meint das PKW Schild wirklich den Wagen zur Personenbeförderung und nicht das Sondergefährt Wohnmobil.

Wie muss man das nun genau befolgen?
Habe zuletzt ein Überholverbot für LKW gesehen mit dem Zusatzschild "Wohnmobil frei". Zuerst habe ich gelacht, aber könnte ja irgendwie sinnvoll sein. Im Umkehrschluss ist ein Wohnmobil unter 3,5t dann aber doch ein PKW? Oder irre ich da (ich vermute es stark)?
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Birdman
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#11

Beitrag von Birdman »

Megathomas hat geschrieben: Fr 23. Jul 2021, 16:12
... Wie muss man das nun genau befolgen?
Habe zuletzt ein Überholverbot für LKW gesehen mit dem Zusatzschild "Wohnmobil frei". Zuerst habe ich gelacht, aber könnte ja irgendwie sinnvoll sein. Im Umkehrschluss ist ein Wohnmobil unter 3,5t dann aber doch ein PKW? Oder irre ich da (ich vermute es stark)?
Ein Wohnmobil ist ein Wohnmobil. ;-)
Egal ob Verbot (z. B. Überholverbot) oder Erlaubnis (z. B. Parkplatz), es gilt bei den Zusatzschildern nur das, was dort abgebildet ist. Also bei einem PKW-Symbol beim Parken ist das auch nur für diese erlaubt, weder für LKW, noch für Wohnmobile (egal wie schwer), Motorräder oder Traktoren. Beim "LKW"-Symbol gilt dies entsprechend nur für Fahrzeuge über 3,5 to., egal was die sonst sind (außer Busse m. W.). Also Überholverbot für "LKW" (alle Fahrzeuge über 3,5 to.) gilt dies für alle über 3,5 to. (ohne Busse), egal ob Laster oder Wohnmobil. Alle bis zu 3,5 to. dürfen dort überholen, auch Wohnmobile, wenn sie nicht schwerer sind. Das Schild, welches Dich zum Schmunzeln brachte, ist eine eher neue und positive Entwicklung. Wohnmobile über 3,5 to. bis zu 7,5 to. dürfen nämlich 100 auf der Autobahn fahren, hängen aber bei diesen Überholverboten immer zwischen den LKW mit ihren erlaubten 80 km/h.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
ChrisL88
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#12

Beitrag von ChrisL88 »

Jein, die positive Entwicklung wäre wenn wie in der CH, die schweren WoMos was LKW-Überhohlverbote anbelangt, den Bussen gleich gestellt würden…

Auch technisch wäre dies nichts als logisch, dürfen doch beide 100km/h fahren und nicht nur 80 wie die LKWs…

Ws gibts tatsächlich, dass die CH in etwas was schwere WoMos anbelangt, DE voraus hat und besser gelöst ist ;)


Edit, es gibt wirklich keinen einzigen logischen Grund, weshalb ein 3-Achs 25to Reisebus überholen darf, ein 4.4to (oder sogar nur 3.65to!) WoMo aber nicht…
Unterwegs im Frankia Neo BD, Blackline - volle Hütte - seit 12/21
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LT35
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#13

Beitrag von LT35 »

Moin

Unter Zubehör etwas deplatziert hier, oder ? ;-)

Die Schilder mit dem symbolisierten LKW stehen (in D) für ein Kfz mit einer zGM von über 3,5t, welches kein PKW und kein Bus ist. Ein Wohnmobil mit mehr als 3,5t fällt darunter, dass man sich keine Freunde macht angesichts der knappen LKW-Parkplätze, ist eine hier weniger relevante Frage.
Für den LKW-Fahrer schon ob seiner Lenkzeitbeschränkung, er kann ja nicht ewig suchen. Wenn es nicht anders geht, stell ich mich so weit nach vorn wie möglich, ein 18m-Zug passt häufig trotzdem nicht mehr dahinter. Und irgendwann drückt auch mal meine Blase.

Zwischen den Stühlen sitzt man mit Wohnmobilen bis 3.5t, wenn alle Parkplätze mit Symbolen für Bus, PKW oder eben diesem „LKW“ garniert sind, denn ein solches Wohnmobil ist verkehrsrechtlich nichts von alledem. Kommt selten vor, aber es kommt vor.

Beim Überholverbot ist es im Prinzip genauso. Das Wohnmobil existiert verkehrsrechtlich nicht als eigene Fahrzeuggruppe, wird also bei entsprechend Gewucht immer mit erfasst beim vermeintlichen LKW-Überholverbot. Da man das nicht ändern wollte in D, bleibt nur die Ausnahme über die Zusatzschilder. Davon scheint aber eher sparsam Gebrauch gemacht zu werden, mir sind die nur bei Gießen und irgendwo bei Rüsselsheim mal aufgefallen.

Gute Fahrt

Gruß
K.R.
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Birdman
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#14

Beitrag von Birdman »

ChrisL88 hat geschrieben: Fr 23. Jul 2021, 17:10
Jein, die positive Entwicklung wäre wenn wie in der CH, die schweren WoMos was LKW-Überhohlverbote anbelangt, den Bussen gleich gestellt würden…
"Entwicklung" soll ja nicht Schluß bedeuten. Nachdem jahrelang nichts in der Richtung passiert ist, halte ich es durchaus für einen Fortschritt, dass zumindest diese Ausnahmemöglichkeit nun genutzt wird.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
<Anon1>

Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#15

Beitrag von <Anon1> »

Megathomas hat geschrieben: Fr 23. Jul 2021, 16:12
Habe zuletzt ein Überholverbot für LKW gesehen mit dem Zusatzschild "Wohnmobil frei". Zuerst habe ich gelacht, aber könnte ja irgendwie sinnvoll sein. Im Umkehrschluss ist ein Wohnmobil unter 3,5t dann aber doch ein PKW? Oder irre ich da (ich vermute es stark)?
Wohnmobile über 3,5 t sind damit gemeint. Die rechtliche Beschreibung des Schildes greift alle Fahrzeuge über 3,5 t ab, ausser Busse. Der Umkehrschluss unter 3,5 t PKW ist nicht zutreffend.
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#16

Beitrag von Lucky10 »

LT35 hat geschrieben: Fr 23. Jul 2021, 17:14
Die Schilder mit dem symbolisierten LKW stehen (in D) für ein Kfz mit einer zGM von über 3,5t
LT35 hat geschrieben: Fr 23. Jul 2021, 17:14
Ein Wohnmobil mit mehr als 3,5t fällt darunter
Das stelle ich in Frage.

Ein WoMo (So.Kfz), egal wie schwer, darf nicht auf dem Parkplatz mit PKW Zusatzschild parken (Bußgeld 10€)
Gruß Hans
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#17

Beitrag von Seewolfpk »

LT35 hat geschrieben: Fr 23. Jul 2021, 17:14
Unter Zubehör etwas deplatziert hier, oder ?
Danke für den Hinweis, jetzt erst bemerkt.
Wenn man immer nur ungelesene Beiträge aufruft, achtet man gar nicht auf die Rubrik.

Ich packe es mal in Sonstiges zum Reisen.
Gruß
Paul
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#18

Beitrag von Megathomas »

Birdman hat geschrieben: Fr 23. Jul 2021, 17:04
...Egal ob Verbot (z. B. Überholverbot) oder Erlaubnis (z. B. Parkplatz), es gilt bei den Zusatzschildern nur das, was dort abgebildet ist...
Dann darf man also tatsächlich auf manchen Autobahnparkplätzen nicht stehen bleiben, wenn die Zusatzschilder nur PKW und LKW kennen. Denn ein Wohnmobil ist kein PKW und kein LKW.
Das ist genau meine Frage!
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Birdman
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#19

Beitrag von Birdman »

Megathomas hat geschrieben: Fr 23. Jul 2021, 18:38
Dann darf man also tatsächlich auf manchen Autobahnparkplätzen nicht stehen bleiben, wenn die Zusatzschilder nur PKW und LKW kennen. Denn ein Wohnmobil ist kein PKW und kein LKW.
Das ist genau meine Frage!
Ja, streng genommen ist das mit einem Wohnmobil bis zu 3.5 to. so. Über 3,5 to. darfst Du auf die LKW-Parkplätze, wobei man da sicher Rücksicht auf die Fernfahrer nehmen sollte.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
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Re: Ärger mit einem Busfahrer auf der Autobahn

#20

Beitrag von Megathomas »

Es ist verwirrend und unlogisch, dass das PKW Symbol auf dem Schild für bis 3,5t steht und auf dem Zusatzschild den PKW in seiner Form meint.
Das LKW Symbol beim Überholverbot steht für Fahrzeuge über 3,5t zGG, das Zusatzschild meint aber den Transport von Waren (?).

Was sind Transporter?
Wo parken Motorräder?
Die ganzen Schilder sind Murks.
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