Moin
Hans 7151 hat geschrieben: ↑Sa 23. Okt 2021, 10:45
solange das nur ein Land fordert gehts ja, aber wenn alle Länder nachziehen dann wirds eng an der Rückwand. Dann heißts Liner fahen.
Es gibt die Aufkleber auch in Italien, da betrifft es aber u.U. nur die Anhänger und Auflieger. Unter den Wohnwagenkollegen taucht das Thema auch gelegentlich auf.
Im Zulassungsrecht gilt ein Territorialprinzip, die Fahrzeuge müssen den nationalen Vorschriften bzgl. Ausrüstung und Beschaffenheit entsprechen. Bei einem ausländischen Fahrzeug würde ich von einem vorübergehenden Einsatz (genauer: Teilnahme am nationalen Verkehr) ausgehen, das mag bei manchem gewerblich genutzten LKW schon anders zu beurteilen sein. Damit wären nationalen
Ausrüstungsvorschriften, und davon könnte man bei diesen Aufklebern auch ausgehen, für dieses im Ausland (hier: außerhalb von Frankreich zugelassene Fahrzeug) nicht voll anzuwenden. In Deutschland regelt so etwas Abschnitt 4 der FZV (ab § 20
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__20.html ) und in der StVZO der § 31d (
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __31d.html) . Die Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein und an gewissen Vorschriften für auch für sie kein Weg vorbei (z.B. Reifenprofiltiefe, Abmessungen und Gewicht, Geschwindigkeitsbegrenzer, Sicherheitsgurte).
Jetzt müsste man das französische Pendant nur in deren Vorschriften finden, oder man überlässt das mal der französischen Verkehrsüberwachung selbst. Ich würde mal vermuten, wenn die nicht sehr große Langeweile haben (oder sich das offensichtlich große/schwere Wohnmobil in ebenso offensichtlich grenzwertigen Geschwindigkeitsbereichen bewegt), dann ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass das irgendwie thematisiert wird.
Gruß
K.R.