Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Elektrik, Gasversorgung, Heizung, Kühlung, Beleuchtung.
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DerTobi1978
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#199

Beitrag von DerTobi1978 »

Na dann....

hoffentlich bin ich nicht in der Nähe wenn irgendwelche Spezies mit Gas experimentieren....
Beste Grüße vom Niederrhein

Der Tobi

unterwegs mit Knaus LiveWave 700MEG 2020 auf Fiat Ducato 4400kg, 160 PS und Sack und Pack. :-)

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Felisor
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#200

Beitrag von Felisor »

DerTobi1978 hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 10:31
Und das gilt dann ja wohl auch außerhalb von Tankstellen...
Wenn da steht "An Tankstellen verboten", dann gilt das eben nicht automatisch auch außerhalb von Tankstellen. Warum sollte das sonst explizit auf Tankstellen eingeschränkt sein?

Nein, der Hintergrund ist ein rein steuerlicher. Autogas (LPG) ist steuerlich begünstigt und das Verheizen im Kühlschrank oder im Gasherd schlicht Steuerbetrug, so wie es auch für das Tanken von Agrardiesel im Privat-KFZ gilt.
<Anon1>

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#201

Beitrag von <Anon1> »

Felisor hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 11:13
Nein, der Hintergrund ist ein rein steuerlicher. Autogas (LPG) ist steuerlich begünstigt und das Verheizen im Kühlschrank oder im Gasherd schlicht Steuerbetrug, so wie es auch für das Tanken von Agrardiesel im Privat-KFZ gilt.
Das sieht der Gasverein offenbar nicht so.
Gasverein hat geschrieben:
Manche fest am Fahrzeug angebrachte Flüssiggas-Tanks sind flaschenförmig und ähneln optisch den Gasflaschen – sie fallen jedoch als Tanks nicht unter das Verbot. Denn bei diesen fest installierten Tanks in Flaschenform gewährleistet eine eingebaute Sicherung, dass der vorgeschriebene Füllstand nicht überschritten wird. Im Gegensatz zu den entnehmbaren Flaschen dürfen sie also von Verbrauchern selbst nachgefüllt werden.
Denn wo sonst, als an Tankstellen sollte der Verbraucher die Tankflaschen füllen können?
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der bienenkönig
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#202

Beitrag von der bienenkönig »

Das nimmt ja wieder Fahrt auf das Thema :duw:

Ich glaube Gas kommt gleich nach dem Thema "Grauwasser und Abwasserentsorgung" und noch vor den Themen "Kinder und Hunde auf dem Campingplatz" 8-) 8-) 8-)


Ich glaube jeder sollte es so machen wie er will, und denkt....
Der eine kauft brav seine Flaschen im Baumarkt, der eine füllt illegal um, der dritte hat ne Festanlage und freut sich das er legal an die Tanke darf...

Also so wie im wahren Leben.... wir werden hier niemals unter einen Hut kommen :lustig:
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Seewolfpk
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#203

Beitrag von Seewolfpk »

DerTobi1978 hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 11:10
Na dann....

hoffentlich bin ich nicht in der Nähe wenn irgendwelche Spezies mit Gas experimentieren....
Das sehe ich genauso.
Spätestens, wenn etwas passiert, dann gelten plötzlich doch die Normen. Aber das kann dem Umfüller ja egal sein, auf seinem Grabstein kann dann stehen
:Ironie: er brauchte keine DIN-Norm :Ironie:

Wenn die Normen keine Gültigkeit haben, warum gibt es sie und warum gibt es Verordnungen?
Es ist leider immer wieder so, das diejenigen, die Schlupflöcher suchen, nach exaktem Wortlaut fragen.
Gesetzestexte sind leider immer so kompliziert, weil jeweils in ihnen wieder auf weitere Texte Bezug genommen wird.
Da ist man möglicherweise tagelang beschäftigt alle Querverweise zu lesen und zu verstehen.

Ich akzeptiere die Verordnung. Wenn sie keinerlei rechtliche Bedeutung hätte, dann würde man auch darüber etwas lesen können.
Also frage ich jetzt mal im Gegenzug die "Spezies": Wo steht, das die Verordnung nicht gilt?
Gruß
Paul
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Alfred
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#204

Beitrag von Alfred »

fernweh007 hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 10:46

Da sind wir wieder beim alten Thema ... welche Legitimation hat der Gasverein??

LG
Dietmar
Köstlich Dietmar! Ein Steilvorlage für ein Senf-Thema, da kann jeder mitmachen. Dafür besser einen getrenntenThread! *DRINK* Siehe hier: viewtopic.php?f=15&t=979

Grüße, Alf
Felisor
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#205

Beitrag von Felisor »

MobilLoewe hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 11:28
Denn wo sonst, als an Tankstellen sollte der Verbraucher die Tankflaschen füllen können?
Am heimischen Flüssiggastank z.B., wenn der eine geeignete Entnahmevorrichtung hat. Dann ist das auch steuerlich in Ordnung. LPG an Tankstellen ist nunmal steuerlich begünstigt und deswegen auch billiger als beim Händler für Industriegase. Und genauso wie man kein Heizöl ins Dieselauto schütten darf (da gibts allerdings entsprechende Marker), darf man eben auch kein Autogas zum Kochen und Heizen verwenden. Dein Festeinbautank ist dabei eine rechtliche Grauzone, wie du ja selber schon gemerkt hast, da er nach Vorgaben für Fahrzeugtanks für Antriebe richtet. Bewegliche Tanks dürfen an Tankstellen nicht befüllt werden, weil man mit denen eben auch Heizungen oder den Gasherd betreiben kann. Ein fest eingebauter Fahrzeugtank eignet sich nur zum Betreiben des Fahrzeugs.
womocamper
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#206

Beitrag von womocamper »

Felisor hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 12:00
Bewegliche Tanks dürfen an Tankstellen nicht befüllt werden, weil man mit denen eben auch Heizungen oder den Gasherd betreiben kann. Ein fest eingebauter Fahrzeugtank eignet sich nur zum Betreiben des Fahrzeugs.
Wen interessiert das schon, mich nicht die Bohne :-P
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight T67 ,160PS aut.Getriebe
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Cybersoft
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#207

Beitrag von Cybersoft »

Die rechtliche Einordnung des Umfüllen von Gasflaschen ist mir erst mal Wumpe, war noch nie in der Verlegenheit, aber erst durch das Bild auf den Gedanken gekommen dass das ja so bei gleichgroßen Flaschen technisch einwandfrei funktioniert. Jeder der eine Flasche wechselt hat ja das gleiche Risiko.

Aber was mich jetzt vollends verwirrt sind die >> Wiederbefüllbaren, gasflaschenähnlichen (Komposit/Alu) Flaschen >>
Wer KANN und darf die in ein Wohnmobil ein, jeder selbst und dann müssen die auch nie mehr zu Prüfung, oder macht das ein Fachbetrieb mit Abnahme?
wolle
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#208

Beitrag von wolle »

Ist Umfüllen von einer Flasche in eine andere gefährlich oder nicht gefährlich? Das ist hier nicht die Frage. Das muss jeder für sich entscheiden.

Die Gretchenfrage ist doch, darf man oder darf man nicht, ist es verboten oder ist es nicht.

Gasfüllstationen werden nach der Betriebssicherheitsverordnung genehmigt.
Wer eine Gasflasche füllt betreibt eine Füllstation. Die Fragestellung lautet: Ist diese Füllstation genehmigungsbedürftig, oder nicht?
Füllt man nur die eigene Flasche und ist die Füllkapazität nicht größer als 10 Kilogramm je Stunde, ist die Anlage nicht genehmigungsbedürftig. Hält man diese Bedingungen ein, braucht man keine Genehmigung der Füllanlage. Folglich ist das Betreiben einer Füllanlage unter diesen Bedingungen nicht verboten.

Fazit: Das Umfüllen von einer Flasche in eine andere ist nicht verboten.

Das Umfüllen von Benzin ist wesentlich gefährlicher. Es ist ein offenes System indem Benzindämpfe austreten können.
Flüssiggas wird in einem geschlossenen System umgefüllt, Gas gelangt nicht in die Atmosphäre.
Da könnte man sich in einem Abstand von 1 m eine Zigarette anstecken. Beim Umfüllen von Benzin würde ich mir das nicht erlauben.

Gruß
wolle
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Alfred
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#209

Beitrag von Alfred »

erschwerend kommt hinzu, dass der Uwe das mit 100% Sicherheit in Schweden gemacht hat. Da sind die deutschen Bedenkenträger grundsätzlich aussen vor.
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Nikolena
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#210

Beitrag von Nikolena »

wolle hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 12:51
Ist Umfüllen von einer Flasche in eine andere gefährlich oder nicht gefährlich? Das ist hier nicht die Frage. Das muss jeder für sich entscheiden.

Die Gretchenfrage ist doch, darf man oder darf man nicht, ist es verboten oder ist es nicht.

Gasfüllstationen werden nach der Betriebssicherheitsverordnung genehmigt.
Wer eine Gasflasche füllt betreibt eine Füllstation. Die Fragestellung lautet: Ist diese Füllstation genehmigungsbedürftig, oder nicht?
Füllt man nur die eigene Flasche und ist die Füllkapazität nicht größer als 10 Kilogramm je Stunde, ist die Anlage nicht genehmigungsbedürftig. Hält man diese Bedingungen ein, braucht man keine Genehmigung der Füllanlage. Folglich ist das Betreiben einer Füllanlage unter diesen Bedingungen nicht verboten.

Fazit: Das Umfüllen von einer Flasche in eine andere ist nicht verboten.

Das Umfüllen von Benzin ist wesentlich gefährlicher. Es ist ein offenes System indem Benzindämpfe austreten können.
Flüssiggas wird in einem geschlossenen System umgefüllt, Gas gelangt nicht in die Atmosphäre.
Da könnte man sich in einem Abstand von 1 m eine Zigarette anstecken. Beim Umfüllen von Benzin würde ich mir das nicht erlauben.

Gruß
wolle
Du hast Dir das sicher nicht ausgedacht. Also wo abgeschrieben? Mit einem Quellenverweis wäre das Thema dann doch ein für allemal geklärt. Ob man das dann auch macht, weil man es lt. Deiner Ausführung darf, steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
fernweh007
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#211

Beitrag von fernweh007 »

MobilLoewe hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 11:09
fernweh007 hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 10:46
Da sind wir wieder beim alten Thema ... welche Legitimation hat der Gasverein??

LG
Dietmar
Stimmt Dietmar, aber was hilft es, das was der Gasverein regelt ist offensichtlich die Grundlage für den Handel. Wer das nicht anerkennen will, der kann ja vor Gericht ziehen... *BYE*
Warum sollte ich?
Das ist andersherum ... der Gasverein soll doch mal gegen mich vor Gericht ziehen, wenn der Verein meint, ich verhalte mich "gesetzeswidrig"
Auf jeden Fall habe ich schon mehrfach mit verschiedenen WoMo Gasprüfungs-Stempel und TÜV mit "Gastankflasche am Bändchen" bekommen.

LG
Dietmar
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Alfred
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#212

Beitrag von Alfred »

Alfred hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 19:32
Mein Papa (Meister!) hatte einen Installationsbetrieb und dabei einen Gasflaschentausch.
Für die Oma mit der "alten" kleinen roten Buddel wurde selbstverständlich im Freien aus der großen Pulle umgefüllt. *DRINK*
Das scheint heutzutage gefährlicher zu sein als früher? *YAHOO*

Grüße, Alf
Also ... um mal dem Andi seine Sicherheitsbedenken ernst zu nehmen, hier eine kurze Zusammenstellung der Gefahren, welche mir spontan einfallen:

Gasflaschen selber mit der Flüssigphase zu befüllen ist für Laien mit einem hohen Gefahrenpotential verbunden. Man kann, wenn man hier nicht hundertprozentig weiß was man tut, sich und andere lebensgefährlich verletzen.

- Der Um-Füllschlauch und alle verwendeten Bauteile müssen für einen Druck von mindestens 25 bar PN25 geeignet sein.
- Hände und Augen sind beim Umfüllen vor der Flüssigphase mit geeigneter Schutzausrüstung zu Schützen! Wenn die Flüssigphase Austritt, (der weiße Nebel) verdampft das Propangas mit einer Volumenveränderung von 260 Fach in den gasförmigen Zustand. Das Propangas ist dann Minus 40 Grad kalt!
- Bei Gasaustritt während dem Abfüllen besteht Explosionsgefahr.
- Nicht nur Feuer und Strom sind potentielle Zündquellen, auch elektrostatische Aufladung reicht aus, um das ausgetretene Gas zu entzünden.
- Eine Stichflamme kann Dabeistehende lebensgefährlich verletzen!
- Überfüllte Gasflaschen sind tickende Bomben. Ist die Gasflasche zu 100% mit Flüssigphase gefüllt, erhöht sich der statische Druck bei einer Temperaturerhöhung um 1 Kelvin um 7 bar!

Wer sich nicht hundertprozentig sicher ist was er tut, sollte lieber die Finger davon lassen! Nicht nachmachen!

Erhebt kein Anspruch auf Vollständigkeit!

Grüße, Alf
<Anon1>

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#213

Beitrag von <Anon1> »

fernweh007 hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 13:06
Das ist andersherum ... der Gasverein soll doch mal gegen mich vor Gericht ziehen, wenn der Verein meint, ich verhalte mich "gesetzeswidrig"
Auf jeden Fall habe ich schon mehrfach mit verschiedenen WoMo Gasprüfungs-Stempel und TÜV mit "Gastankflasche am Bändchen" bekommen.

LG
Dietmar
Soll doch ein jeder machen wie er meint. Die Abnahme der Gasanlage ist auch kein Widerspruch, der Tankvorgang wird damit doch nicht geprüft. ;-)

Mir ist das wurscht, ich will eine Außenbetankung und eine Annahme als Tank, die eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ermöglicht. Basta. *YAHOO*
wolle
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#214

Beitrag von wolle »

Nikolena hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 12:59
Du hast Dir das sicher nicht ausgedacht. Also wo abgeschrieben?
Hallo Nikolena!
Ich freue mich, dass du nachfragst. Ich verzichte meistens auf eine Quellenangabe um zu sehen ob dies jemand interessiert.
Die meisten Schreiber interessiert das nicht wirklich.

Betriebssicherheitsverordnung §18 Absatz 1 Nr.2
Anhang 2 (Antragsunterlagen für Füllanlagen gem. § 18 Abs. 1 Nr. 2 BetrSichV)
Erforderliche Angaben in den Antragsunterlagen für Anlagen gemäß § 18 Abs. 1 Nummer 2 BetrSichV – Füllanlagen für ortsbewegliche Druckgeräte mit einer Füllkapazität von mehr als 10 kg je Stunde.

Gruß
wolle
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biauwe
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#215

Beitrag von biauwe »

Das Handling mit Gas sollte in D gänzlich verboten werden
Solche Bilder sieht man da immer wieder.


Flammen-Horror auf NRW-Campingplatz: Mann im Schlaf überrascht und schwer verletzt

Bild

https://www.ruhr24.de/nrw/werne-wohnmob ... 79539.html
Gruß Uwe
Aktuelle Reise: https://www.ski-web24.de/gletscher/Pitztal/frame.htm
Eura Mobil Terrestra 710 HB, Solarkraftwerk 850 Wp, 442Ah LiFeYPO4 Akku, https://www.unki2010.de , fast völlig autark
womocamper
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#216

Beitrag von womocamper »

biauwe hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 15:16
Das Handling mit Gas sollte in D gänzlich verboten werden
Solche Bilder sieht man da immer wieder.
Blödsinn, hat mit direckt Gas nichts zu tun.

Während des Brandes sind ein paar Gaskartuschen hochgegangen.
Gruss Dieter
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#217

Beitrag von Felisor »

biauwe hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 15:16
Das Handling mit Gas sollte in D gänzlich verboten werden
Solche Bilder sieht man da immer wieder.


Flammen-Horror auf NRW-Campingplatz: Mann im Schlaf überrascht und schwer verletzt

Bild

https://www.ruhr24.de/nrw/werne-wohnmob ... 79539.html
Autofahren sollte in D auch gänzlich verboten werden. Da gibt's auch immer wieder schreckliche Bilder...
https://www.stimme.de/polizei/heilbronn ... 91,4443739
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#218

Beitrag von Agent_no6 »

womocamper hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 15:28
biauwe hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 15:16
Das Handling mit Gas sollte in D gänzlich verboten werden
Solche Bilder sieht man da immer wieder.
Blödsinn, hat mit direckt Gas nichts zu tun.

Während des Brandes sind ein paar Gaskartuschen hochgegangen.
Da hat der Uwe sicherlich einen Smilie vergessen
Viele Grüße
Dietmar
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