Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

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Ronny1959
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Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#1

Beitrag von Ronny1959 »

Hallo,
interessante Aussagen zum Thema "nachträgliche Preisanpassung".
Ich stell mal dieses youtube-Video Link hier rein.
Vielleicht hilft's ja dem ein oder anderen Betroffenen.
Ich selbst habe dazu keine Erfahrungen und kann die Richtigkeit der Aussagen nicht beurteilen.
Gruss Dieter
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Vagabund
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#2

Beitrag von Vagabund »

Hallo Ronny,
Bin gestern Abend auch über dieses Video gestolpert.
Da ich davon ausgehe, dass der Autor des Videos in erster Linie Einnahmen generieren möchte, bin ich eher skeptisch 🤨
Fraglich ist zudem, ob die Käufer nach lange durchlittener Wartezeit auf das Mobil wirklich noch einen längeren Rechtsstreit braucht.
Viele Grüße
Holger
…unterwegs im Hymer B-MC T550
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Ronny1959
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#3

Beitrag von Ronny1959 »

Hallo Holger,
klar, das muss jeder für sich entscheiden. Trotzdem denke ich, dass Betroffenen nach dem "ersten Schock" der Preiserhöhungsmitteilung, zumindest etwas geholfen wird, wie man weiter vorgehen kann. Wie's dann auch immer ausgeht.
Und ja, Anwälte leben davon. Macht das Ganze ja nicht per se unglaubwürdig. Oder? 8-)
Gruss Dieter
womocamper
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#4

Beitrag von womocamper »

Vagabund hat geschrieben: Sa 22. Jan 2022, 19:55
Hallo Ronny,
Bin gestern Abend auch über dieses Video gestolpert.
Da ich davon ausgehe, dass der Autor des Videos in erster Linie Einnahmen generieren möchte, bin ich eher skeptisch 🤨
Fraglich ist zudem, ob die Käufer nach lange durchlittener Wartezeit auf das Mobil wirklich noch einen längeren Rechtsstreit braucht.
Du bist ja lustig :-O
Du meinst um des friedens Willen zum Händler mal eben 3 bis 7 Riesen mehr überweisen weil der Anwald
für seine Leistung Geld haben möchte *PARDON*

Der Händler hat den Vertrag zu erfüllen, so wie Du auch den Vertrag erfüllen mußt, nicht mehr und nicht weniger.
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight T67 ,160PS aut.Getriebe
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AndiEh
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#5

Beitrag von AndiEh »

Eine nachträgliche Preiserhöung zu versuchen, wenn das nicht schon von vornherein vereinbart wurde und die Möglichkeit offen kommuniziert wurde, ist eine Sauerei und dagegen sollte man auf alle Fälle vorgehen.

Das Problem in vielen Fällen ist eine mögliche Klausel, dass der Kaufvertrag erst nach Bestätigung zustande kommt. Und die verschickt der Händler in der Regel erst nach Bestätigung des Herstellers. Beim Autokauf ist das wohl ähnlich. Da stehen Preisanpassungsklauseln auch in den Verträgen, z.B. wenn sich die Lieferung über den Modellwechsel hinaus verzögert oder nicht zugesichert werden kann.

Ich habe das Video noch nicht gesehen, aber das sind so die Infos, die ich habe. Da die Wohnmobilbranche weniger professionell wie die Autobranche ist, kann es schon mal gut sein, dass die Verträge nicht so wasserdicht sind. Prüfen lassen sollte man es auf alle Fälle. Eine Beratung kostet ja nicht viel, oder ist sogar kostenlos.

Gruß
Andi
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Nikolena
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#6

Beitrag von Nikolena »

AndiEh hat geschrieben: So 23. Jan 2022, 00:12
Eine nachträgliche Preiserhöung zu versuchen, wenn das nicht schon von vornherein vereinbart wurde und die Möglichkeit offen kommuniziert wurde, ist eine Sauerei und dagegen sollte man auf alle Fälle vorgehen
Die Sauerei ist leider im BGB Paragr. 309 insofern legitimiert, dass die vereinbarte Lieferzeit maßgeblich ist.

Beträgt die von vornherein mehr als 4 Monate, muss man vorher die Option von Preisanpassungen ausschließen - nicht umgekehrt. Das müsste auch der Händler mit dem Hersteller vereinbaren um sich und seinen Endkunden schadlos zu halten.

Das war schon immer so, fand aber praktisch nie Anwendung, weil entweder Lieferzeiten nicht so lang waren, oder vorher vorausschauend eingepreist waren. Die Covidsituation mit all ihren Nebengeräuschen hat aber vieles verändert und fast alles in viel kürzerer Zeit übermäßig verteuert, weshalb Hersteller und in der Folge Händler diese Karte ziehen müssen.

Der Verbraucherschutz sieht hier leider nur den Vertragsrücktritt vor, was Hersteller wie Carthago z.B. (natürlich nicht uneigennützig) anboten, als sie undatierten Lieferverzug mitteilen mussten. Mit dem Ergebnis, die bereits aufgewendete Wartezeit verschenkt zu haben, sich wieder hinten anzustellen und viel später ggf. zu noch höheren Preis beliefert zu werden.
Alternativ natürlich irgendwo anders oder gar nicht kaufen.


Ich wundere mich deshalb etwas, dass der selbstsichere Videoanwalt das nicht anmerkt oder einschränkend einbezieht. Eigentlich ist das eine ziemlich eindeutige Sauerei und ich bin weit von juristischem Halbwissen entfernt.
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AndiEh
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#7

Beitrag von AndiEh »

Nikolena hat geschrieben: So 23. Jan 2022, 07:19
Beträgt die von vornherein mehr als 4 Monate, muss man vorher die Option von Preisanpassungen ausschließen - nicht umgekehrt. Das müsste auch der Händler mit dem Hersteller vereinbaren um sich und seinen Endkunden schadlos zu halten.
Hast du dazu auch einen Paragraphen.?
Im 309 steht ja nur, dass eine Klausel zur Preisanpassung in den ersten 4 Monaten, nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dürfen.

Hier auch mal ein Text vom ADAC KLICK

Gruß
Andi
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Nikolena
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#8

Beitrag von Nikolena »

Nein, habe nur den Genannten und daraus abgeleitet. Kenne die Begründung auch aus der Praxis. Wäre super, wenn sich das anders bewahrheitet.
Gutes Thema!
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Nikolena
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#9

Beitrag von Nikolena »

ADAC hat geschrieben:
Nachträgliche Preiserhöhung
Vereinbaren Sie einen Festpreis für das neue Auto.
Der Händler kann nach Abschluss des Vertrags den Preis nicht erhöhen, wenn diese Möglichkeit nicht ausdrücklich im Vertrag steht.
Eine formularmäßige Preisanpassungsklausel im Vertrag ist nur zulässig, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart wurde. Diese Frist wird ab dem Zustandekommen des Vertrags gerechnet. Außerdem muss die Klausel die Kriterien für die Preiserhöhung möglichst genau bezeichnen und dem Käufer ab einem bestimmten Erhöhungssatz (z.B. 5 Prozent des Kaufpreises) ein Rücktrittsrecht einräumen.
Es gibt Urteile, nach denen dem Kunden ein Rücktrittsrecht zusteht, wenn der Kaufpreis um mehr als fünf Prozent erhöht wird.
Dort wird vertreten, dass die Möglichkeit der Preisanpassung explizit vermerkt sein muss. Das könnte in den Verkaufsbedingungen stehen. Ausweg auch hier der Rücktritt vom Vertrag.
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AndiEh
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#10

Beitrag von AndiEh »

Und hier das Ganze noch einmal von einer anderen (Kanzlei) Seite erklärt.:KLICK

Wenn ich mir das alles so durchlese, komme ich zum Schluß. Der Einzelfall entscheidet.

Bekomme ich mein Fahrzeug zum vereinbarten Preis oder nur zum nachträglich erhöhten Preis?

Kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer den neuen Preis nicht akzeptiert, da sich eventuell die Umstände so gravierend geändert haben, oder liegen diese Preisänderungen im Risikobereich des Händlers?

Wurde überhaupt eine mögliche Preisanpassung vereinbart?

Gruß
Andi
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Nikolena
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#11

Beitrag von Nikolena »

Als erstes sollte man die AGB und Verkaufsbedingungen des Händlers studieren. Ob das dort überhaupt drinsteht.

Außerdem kommt mir der meist parallel stattfindende Lieferverzug zu Lasten des Kunden viel zu kurz.
Die sogn. Unverbindlichkeit ist kein Freibrief für eine Irgendwann-Lieferung.

Ein Arbeitskollege hat einen Weinsberg TI im Oktober 21 für April 22 bestellt. Nun wird es frühestens August 22, eher später und knapp EUR 2.000,- teurer. Damit beteiligt sich der Hersteller angeblich zur Hälfte an der tatsächlichen Verteuerung.
Alles Mist.
Es grüßt der Wolfgang :-)

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Masure49
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#12

Beitrag von Masure49 »

Servus,

ich habe es so erlebt, dass die Händler auf der Messe in Leipzig in 11.2021 bei den Verkaufsgesprächen sehr unterschiedlich argumentierten.
Die einen haben ganz klar gesagt, bis zur Auslieferung in 2 Jahren gibt es 3 Erhöhungen.
Das könnte dann insgesamt schon fünfstellig werden.
Das muß man akzeptieren oder es bleiben lassen.
Die anderen haben gesagt : Na, ja eine Erhöhung gibt es bestimmt, mehr weiss man nicht. ;-)
Deshalb haben wir einen Neukauf ausgeschlossen und hoffen nun auf Käufer,
die erst nach dem Kauf merken, dass sie sich entweder finanziell verhoben haben oder feststellen,
das es so toll ja wohl doch nicht ist mit der grenzenlosen Freiheit, so wie es die Werbung ständig im TV propagiert
und die deshalb ihr fast neues Wohnmobil vermutlich mit einem erheblichen Wertverlust wieder hergeben.
Die ersten Angebote tauchen bei mobile schon auf, allerdings wollen wir beim letzten Kauf.
falls überhaupt, nur ganz kleine Kompromisse machen und am besten garkeine.
Das Schöne an der Situation für uns ist, dass wir nicht kaufen müssen, jetzt nicht und nä. Jahr nicht gleich,
möglicherweise überhaupt nicht mehr.
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"

TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 150 PS mit Comfortmatik

LG
Peter
*BYE*
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AndiEh
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#13

Beitrag von AndiEh »

Masure49 hat geschrieben: So 23. Jan 2022, 10:36
Das Schöne an der Situation für uns ist, dass wir nicht kaufen müssen, jetzt nicht und nä. Jahr nicht gleich,
möglicherweise überhaupt nicht mehr.
Das sind die besten Voraussetzungen das richtige zu kaufen.

Gruß
Andi
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Ebi
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#14

Beitrag von Ebi »

Bin durch Beruf zum Hobby - Juristen geworden.

Ne nachträgliche Preiserhöhung ist m.E. ein neues Angebot, das der Kunde ablehnen kann. Alternativ kann man darauf bestehen, bestellte Waren zum vereinbarten Preis zu bekommen.

Klauseln in den AGB halte ich für sittenwidrig und damit für obsolet.

Es gibt Ausnahmen, z.B. wenn Bestandteile des Endpreises variieren. Deshalb werden z.B. Preise für Kupfer mit Betrag x plus dem tatsächlich gültigen Kupferzuschlag vereinbart. Beim Thema Fahreugkauf spielt das aber keine Rolle.

Hab mal ein höherwertiges Gerät als vereinbart zum vereinbarten Preis geliefert. Kunde zahlte nicht, Prozeß auf dem LG verloren. Auch das ist ein neues Angebot, das der Kunde ablehnen kann.
Schöne Grüße
Ebi

www.dannmalweg.de
kai_et_sabine
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#15

Beitrag von kai_et_sabine »

Nikolena hat geschrieben: So 23. Jan 2022, 07:19
Die Sauerei ist leider im BGB Paragr. 309 insofern legitimiert, dass die vereinbarte Lieferzeit maßgeblich ist.
Dazu muss es immer noch im Vertrag drin stehen. Wo ist da die Sauerei, außer keine Sau interessiert sich dafür?

Wir haben uns die AGBs unseres Händlers durchgelesen und haben dann in den Kaufvertrag zwei Änderungen mit aufgenommen (ging um Gewährleistung).

gruss kai & sabine
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Vagabund
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#16

Beitrag von Vagabund »

womocamper hat geschrieben: Sa 22. Jan 2022, 23:46
Vagabund hat geschrieben: Sa 22. Jan 2022, 19:55
Hallo Ronny,
Bin gestern Abend auch über dieses Video gestolpert.
Da ich davon ausgehe, dass der Autor des Videos in erster Linie Einnahmen generieren möchte, bin ich eher skeptisch 🤨
Fraglich ist zudem, ob die Käufer nach lange durchlittener Wartezeit auf das Mobil wirklich noch einen längeren Rechtsstreit braucht.
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Der Händler hat den Vertrag zu erfüllen, so wie Du auch den Vertrag erfüllen mußt, nicht mehr und nicht weniger.
Ja, noch bin ich das.
Es geht in unserem Fall um eine Preiserhöhung die sogar schon im Angebot aufgeführt war. Wir hatten insgesamt 3 Angebote eingeholt. Alle kamen mit einem Verweis auf „zuzüglich Preiserhöhung zum Modelljahr 2022“.
Dass diese Erhöhung nun höher als gedacht ausfällt ist sehr unschön, aber leider dem Markt geschuldet.
Ich bin zuversichtlich mich mit meinem Händler zu einigen. Alternativ kann ich natürlich auch vom Vertrag zurücktreten und mein Mobil in die Sterne schreiben. Der nächste Interessent zahlt den aufgerufenen Preis mit Freude.
Viele Grüße
Holger
…unterwegs im Hymer B-MC T550
kai_et_sabine
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#17

Beitrag von kai_et_sabine »

Ebi hat geschrieben: So 23. Jan 2022, 12:07
Hab mal ein höherwertiges Gerät als vereinbart zum vereinbarten Preis geliefert. Kunde zahlte nicht, Prozeß auf dem LG verloren. Auch das ist ein neues Angebot, das der Kunde ablehnen kann.
Weshalb Profis eher ein mängelbehaftetes Gerät liefern, und dann in Zuge der Nachbesserung das höherwertige liefern, sofern der Mangel überhaupt bemerkt wird.

Hier geht es aber um was anderes, eine nachträgliche Preiserhöhung setzt voraus, dass diese im Vertrag (und die AGBs gehören dazu) vereinbart wurde, es sei denn es handelt sich um eine Umsatzsteuer-Änderung.

Keine im Vertrag -> keine Preiserhöhung.

Eine im Vertrag -> evtl. eine Preiserhöhung, weil der Kunde darf nicht über den Tisch gezogen werden.

Daher ist es hilfreich, wenn eine unklare Preiserhöhungsklausel im Vertrag drin steht, diese streichen zu lassen oder aber zu konkretisieren, wenn der Händler drauf besteht. Oder man hat eine KFZ-Rechtsschutz und setzt darauf, dass die unklare Klausel einen begünstigt - was aber auch bedeutet, dass man jemanden über den Tisch ziehen will (den Verkäufer nämlich).

gruss kai & sabine
Anon22
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#18

Beitrag von Anon22 »

kai_et_sabine hat geschrieben: So 23. Jan 2022, 13:01
auch bedeutet, dass man jemanden über den Tisch ziehen will (den Verkäufer nämlich).

gruss kai & sabine
Hoho, das habe ich mal mit einem unseriösen Energieanbieter praktiziert. Seine versteckte Preiserhöhung im Osterschreiben auf Seite 12 überlesen. Schön 12 Monate die "billige" Energie verbraucht.

Ist nicht ok, weiß ich. Hat aber trotzdem Spaß gemacht. Der hätte mich trotz Einspruch und Sonderkündigungsrecht nicht aus dem Vertrag gelassen.
Einschreiben wäre nicht angekommen. Oder Kündigung per Mail wäre nicht zulässig.

Trotzdem denke ich wird es schwer sein, diese Preiserhöhung die ja Corona geschuldet ist, beim Kauf eines Mobiles gerichtlich durchzusetzen.
Es wird lange dauern. Hat der Händler viele dieser Fälle steht evtl. seine insolvenz vor der Türe.

Alles nicht so einfach.
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Austragler
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#19

Beitrag von Austragler »

Ich war über 30 Jahre im gewerblichen Autohandel tätig. Es gab bei Mercedes mal eine Zeit wo die Kunden längere Lieferzeiten in Kauf nehmen mussten. In jedem Kaufvertrag stand eine Preisgleitklausel, ich kann sie nicht wortgetreu wiedergeben, es liegt zu lange zurück.
Jedenfalls war es so dass der Hersteller den Preis zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses für 4 Monate garantiert hat. Danach waren Preisanpassungen zulässig, wobei das im Haus Mercedes eher großzügig gehandhabt wurde. Der Kunde wurde per neuer Auftragsbestätiging über die Preisanpassung informiert, es gab auch eine Garantie dass, wenn die Preiserhöhung eine gewisse Grenze überschritt, der Kunde berechtigt war vom Kaufvertrag zurückzutreten. Es gab ferner eine freiwillige Zusage dass Preisanpassungen je Jahr eine gewisse Obergrenze nicht übersteigen würden.
Die Situation war damals allerdings so dass, wenn einer sein bestelltes Auto nicht abnehmen wollte, der nächste schon wartete. Wie derzeit beim Wohnmobilhandel.
Das größte Problem waren damals die Spekulanten, es gab viele Leute die bereit waren mehr als den LIstenpreis zu zahlen um das Fahrzeug ihrer Begierde früher zu bekommen. Das führte dazu das neue Autos von Leuten bestellt wurden die damit Geld verdienen wollten, selber wären sie nicht in der Lage gewesen ein Fahrzeug zu bezahlen. Das waren die ersten die ihre Bestellungen stornieren wollten als die Lieferzeiten einbrachen. Natürlich übten wir Verkäufer einen gewissen Druck aus und drohten mit einer Abstandszahlung, schließlich hatten diese Gesellen unsere Arbeitszeit in Anspruch genommen und rechtmäßige Kaufverträge unterschrieben. Leider machte der Hersteller -er war ja der Vertragspartner des "Kunden"- nur selten von diesem Recht Gebrauch.

Grundsätzlich glaube ich dass eine sogenannte Preisgleitklausel auch im Wohnmobilhandel in den Kaufverträgen steht wenn eine längere Lieferzeit zum Tragen kommt.

Ich habe grad das "Kleingedruckte" des Kaufvertrages für mein Euramobil durchgesehen.
Unter Ziffer II. Preise steht da: Regelungstexte entfallen.
Es handelte sich bei meinem Mobil schließlich nicht um ein Bestellfahrzeug, es war ein fertiges Mobil dass beim Händler stand.
Gruß aus Oberbayern
Franz
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Ebi
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#20

Beitrag von Ebi »

Franz, die von dir erwähnten Klauseln kenne ich auch.

Das ist aber eher ne psychologische Bremse für den Kunden. Kommt es tatsächlich zu einer Erhöhung, hat der Kunde ab Erhalt des Schreibens, dass es teurer wird, ein Recht zur Kündigung. Selbst erlebt.
Schöne Grüße
Ebi

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