Schadensregulierung Garantie

Alles rund um die Pflege und anfallenden Arbeiten zum Erhalt des Wohnmobiles
Nobsie
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Schadensregulierung Garantie

#1

Beitrag von Nobsie »

Hallo, mich interessiert mal eure Meinung zu folgendem Thema. An meinem Knaus Reisemobil wurde mal wieder ein Feuchtigkeitsschaden an der Rückwand festgestellt, so dass diese im Werk ausgetauscht werden muss. Eine Seitenwand ist schon mal ausgetauscht worden. Der nächstmögliche Termin ist allerdings erst im September, d.h. mehr als ein halbes Jahr nach Schadensfeststellung. Muss ich das akzepieren? Was meint ihr? Das Mobil ist 2,5 Jahre alt. ]:->
Anon16
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Re: Schadensregulierung Garantie

#2

Beitrag von Anon16 »

moin
hast Du schon mal im Werk angerufen und da nach gefragt? Wenn jetzt gar keine Ersatzteile
für dein Modell vorhanden sind,macht es keinen Sinn sich auf zu regen.Wichtig ist das der Schaden angezeigt ist und Du einen Termin bekommen hast.Ich würde die Frage nach Folgeschäden und Nutzungsausfall mal stellen,vielleicht kannst Du über diese Schiene und freundliche Worte richtung Medien vielleicht noch mehr erreichen.Ich denke da an den NDR hilft,Rlt und Sat1 freunen sich auch immer wenn sie Post von Leidenen bekommen.
Bei Dehtleffs hat das mit den freundlichen Worten und mit einem freundlichen Schreiben gut geklappt.Man möchte ja Kunden orientiert seien.(Ironie)
gruss Armin
Luxman
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Re: Schadensregulierung Garantie

#3

Beitrag von Luxman »

Ganz ehrlich ich wuerde das Fahrzeug rueckabwickeln das wird nichts mehr - ich hab leidvolle Erfahrung mit PKW Montagsautos und Reparaturorgien.

Bereits jetzt hast du einen massiven Wertverlust denn die reparierten Wasserschaeden MUSST du beim Verkauf und am besten bereits in der Annonce schriftlich anzeigen und eine Garantie dafuer explizit ausschliessen - denn sie sind dir bekannt.

Das gibt einen heftigen Preisabschlag - da haette ich bereits keine Lust drauf.

Bei solch gravierenden Maengeln zum zweiten Mal ist eine Rueckabwicklung eigentlich kein Problem - das muss der Käufer nicht akzeptieren.

Beste Gruesse Bernd
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Nobsie
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Re: Schadensregulierung Garantie

#4

Beitrag von Nobsie »

Hab den Reparaturtermin letztendlich mit dem Werk selbst geregelt, weil der Händler absolut nicht in die Gänge kam. Wie geht man denn bei so einer Rückabwicklung eigentlich vor? Und ist dies wirklich kein Problem, kann ich mir nicht vorstellen.
Grüsse
Luxman
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Re: Schadensregulierung Garantie

#5

Beitrag von Luxman »

Freundlich - darauf liegt die Betonung - aber bestimmt das Problem darlegen, mit dem Wertverlust und dem Problem nach der Dichtigkeitsgarantie und das du lieber Rueckabwickeln moechtest.

Neubestellung oder Vorfuehrfahrzeug anbieten das du im Gegenzug kaufst weil du ja so ein Fan der Marke bist.

Nicht mit Anwalt drohen!
Dann machen die Hersteller komplett zu.

So hab ich jedenfalls 5x geschafft bei BMW und VW hochpreisige Fahrzeuge im Bereich 80 bis 120K zu "wandeln" wie der Volksmund sagt - jedesmal ohne Anwalt innerhalb von 14 Tagen war alles durch.

Du bekommst alles erstattet inkl. der Zulassungskosten zahlst aber pro tausend km die du gefahren bist eine Nutzungsentschaedigung von z.B 0,4% des Kaufpreises.

Beste Gruesse Bernd
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Nobsie
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Re: Schadensregulierung Garantie

#6

Beitrag von Nobsie »

Sagen muss ich allerdings auch, dass der Service bei Knaus sehr freundlich war, Ersatzteile zwar vorhanden (hier die Rückwand), aber keine Reparaturtermine vor Ende September möglich wären. Mit meinem Händler in Wesseling ist kaum eine Kommunkation möglich, selbst einen Termin für eine neue anstehende Dichtigkeitsprüfung (das ist übrigens mein nächstes Problem) ist auf Monate nicht zu bekommen. Frustrierend.
Luxman
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Re: Schadensregulierung Garantie

#7

Beitrag von Luxman »

Dann vereinbare doch folgendes:
Sollte innerhalb der naechsten 12 Monate eine weitere Wand undicht werden dann ist Knaus offen fuer eine Rueckabwicklung des Fahrzeuges.
Ausserdem wuerde ich mir ueberlegen was sie dir gutes tun koennen in Naturalien fuer den Wertverlust den du ganz sicher erleidest beim Verkauf.

Wohnraumteppich, Markise, Wechselrichter ich wuerde die da nicht aus der Pflicht lassen.
Wie gesagt freundlich denke ich geht da immer was.

Beste Gruesse Bernd
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AndiEh
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Re: Schadensregulierung Garantie

#8

Beitrag von AndiEh »

Luxman hat geschrieben: Fr 22. Apr 2022, 16:51
Wie gesagt freundlich denke ich geht da immer was.
Das ist auch immer meine Devise. Erst wenn das nicht fruchtet, werde ich energischer. Aber dann eher an höherer Stelle und trotzdem immer freundlich und sachlich.

Gruß
Andi
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JoergZ
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Re: Schadensregulierung Garantie

#9

Beitrag von JoergZ »

Rückabwicklung gegen
Luxman hat geschrieben: Fr 22. Apr 2022, 14:51
Ganz ehrlich ich wuerde das Fahrzeug rueckabwickeln das wird nichts mehr
2,5 Jahre nach dem Kauf sollte dann aber alles sauber dokumentiert sein, sonst wird das nichts.
Und als Käufer würde ich, sofern ich keinen Spaß mehr am Mobil habe, keinen Kontakt mehr suchen, sondern dem RA übergeben.
Verliert man sonst noch mehr Zeit. Schaden ist anerkannt vom Werk also bestätigt und weg damit.
Alles in Allem sehr unangenehm, aber wer zahlt einem denn den Ausgleich für entgangene Urlaubsfreuden und die Fahrten hin und her und die endlose Telefoniererei und die Zeit des Grübelns über das richtige Vorgehen...
Ich weiß jetzt nicht, wie freundlich ich dann noch bleiben könnte und darum RA
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Re: Schadensregulierung Garantie

#10

Beitrag von Anon11 »

Ich würde mir auch zumindest eine Rechtsberatung beim Anwalt gönnen... denn die Aussichten sind hier so wie ich das sehe weniger rosig als so manch einer das annimmt. Die gesetzliche Garantie ist rum und die Dichtigkeitsgarantie ist eine freiwillige Leistung von Knaus. Ein Wandel, bzw. eine Rückabwicklung ist da nicht mehr drin. In der Knaus Sun Ti / Sky Ti Gruppe auf FB gabs da erst letztens so einen Fall, die haben sich auch rechtlich vertreten lassen, keine Chance auf Rückabwicklung! Was den späten Termin im Werk betrifft auch den muss man wohl zähneknirchend in Kauf nehmen. Da ein Wohnmobil ein Freizeitfahrzeug ist braucht man auch nicht auf eine Ausfallentschädigung zu hoffen. Und vom Händler/Werk ordentlich und vollständig behobene Feuchtigkeitsschäden stellen wohl keine Wertminderung dar.
Luxman
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Re: Schadensregulierung Garantie

#11

Beitrag von Luxman »

JoergZ hat geschrieben: Mo 25. Apr 2022, 18:33
2,5 Jahre nach dem Kauf sollte dann aber alles sauber dokumentiert sein, sonst wird das nichts.
Und als Käufer würde ich, sofern ich keinen Spaß mehr am Mobil habe, keinen Kontakt mehr suchen, sondern dem RA übergeben.
Genau diesen Rat liest man immer wieder in Foren und die wenigsten werden damit gluecklich am Ende.

Der Hersteller blockt sofort ab und kommuniziert nicht mehr mit dem Endkunden.
Das Fahrzeug am besten stehen lassen - wg. der km der Nutzungsentschaedigung und evtl. Schaeden und Verschleiss die abgezogen werden.

Gutachter und Gegengutachter

Es zieht sich ueber Jahre hin - verdienen tun Anwaelte und Gutachter am Ende wird es ein Vergleich - Richter sind ueberlastet und wollen den Fall vom Tisch haben.

Dokumentieren braucht man nichts - denn in diesem Fall ist es ganz klar - der Hersteller selbst hat dokumentiert - er hat ja repariert und den neuen Schaden bestaetigt.

Er muss im Zweifel vor Gericht die Dokumente offen legen.
Eine ganze Wand an einem Wohnmobil das ist eine Hausnummer.

Ich hab 5 sehr teure Autos problemlos "gewandelt" wie der Volksmund sagt ohne Anwalt teilweise innerhalb 14 Tagen bei BMW und VW.
Ich hab nichts dokumentiert - denn der Hersteller hat ja repariert und die Schäden bestaetigt.

Wobei der Ansprechpartner fuer die Rueckabwicklung immer der Vertragspartner ist also der Händler - es ist aber hilfreich mit dem Hersteller zu reden denn die unterstuetzen das mit Geld.

In meinem Fall erhielt der Haendler pro Fahrzeug ca. 8.000 Euro um das Gebrauchtfahrzeug guenstig anbieten zu koennen.

Beste Gruesse Bernd
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Re: Schadensregulierung Garantie

#12

Beitrag von Anon11 »

Eine Rückabwicklung bei einem Fahrzeug das ausserhalb der gesetzlichen Gewährlweistung ist erscheint mir mehr als schwierig, wenn nicht unmöglich. Wir haben auch ein FAhrzeug rückabgewickelt bei VW, das war aber erst 6 Monate alt.
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JoergZ
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Re: Schadensregulierung Garantie

#13

Beitrag von JoergZ »

Luxman hat geschrieben: Mo 25. Apr 2022, 19:10
Genau diesen Rat liest man immer wieder in Foren und die wenigsten werden damit gluecklich am Ende.
Das wird sich nicht beweisen lassen, da der Vergleich fehlt.
Nur weil es bei dir geklappt hat weil du vielleicht ein guter Kunde bist, muss das noch lange nicht bei anderen klappen.
Ich denke aber schon, daß man nicht gleich beim ersten Schaden rumspacken sollte.
Auch ich gebe dir insofern Recht: am Anfang sollte Freundlichkeit angesagt sein. nach 2 Jahren....
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Re: Schadensregulierung Garantie

#14

Beitrag von Luxman »

Auf jeden Fall wuerde ich mit dem Hersteller eine Ausgleich fuer den Stress und Wertverlust in Naturalien ansprechen.

Da bin ich recht knochig umsonst ist der Tod.

Beste Gruesse Bernd
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Re: Schadensregulierung Garantie

#15

Beitrag von Anon11 »

Luxman hat geschrieben: Mo 25. Apr 2022, 20:14
Auf jeden Fall wuerde ich mit dem Hersteller eine Ausgleich fuer den Stress und Wertverlust in Naturalien ansprechen.

Da bin ich recht knochig umsonst ist der Tod.

Beste Gruesse Bernd
:mrgreen:

das mit dem knochig glaub ich dir aufs Wort *LOL*

Was ich bisher gehört habe, ist Knaus da leider auch sehr knochig die verweisen sehr stoich auf den Händler und machen es sich da verdammt einfach. Fahrtgeld bis zum Händler ist drin, oder dann eben zum Werk, mehr aber wohl nicht. Hab ich zumindest noch nicht gehört. Aber Versuch macht klug!
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Re: Schadensregulierung Garantie

#16

Beitrag von WoMoFahrer »

Ich habe in meinem Leben bis jetzt 4 Fahrzeuge gewandelt. Ein BMW Motorrad, bei dem während der Fahrt immer der Motor ausgegangen ist, das war lebensgefährlich. Ein Peugeot Cabrio, bei dem nach 3 Wochen ein Motoschaden war und bei dem 3 Versuche gescheitert waren das Dach ab zu dichten. Und Dienstlich zwei Fahrzeuge eines sehr namhaften Herstellers deutscher Ingenieurskunst, bei denen ein Geruchsproblem nach faulen Eiern nicht zu lösen war und bei einem Anderen ein lautes Knackgeräusch bei Kurvenfahrten nicht zu lösen gewesen ist.
Alle Wandlungen wurden nach Hinweis auf die Rechtslage ohne Rechtsanwalt problemlos vollzogen. Wichtig ist nach meiner Meinung keinen Kleinkrieg an zu zetteln, sondern immer ruhig und sachlich zu bleiben.
Mit freundlichen Grüßen

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Re: Schadensregulierung Garantie

#17

Beitrag von Masure49 »

Nobsie hat geschrieben: Fr 22. Apr 2022, 12:53
Hallo, mich interessiert mal eure Meinung zu folgendem Thema. An meinem Knaus Reisemobil wurde mal wieder ein Feuchtigkeitsschaden an der Rückwand festgestellt, so dass diese im Werk ausgetauscht werden muss. Eine Seitenwand ist schon mal ausgetauscht worden. Der nächstmögliche Termin ist allerdings erst im September, d.h. mehr als ein halbes Jahr nach Schadensfeststellung. Muss ich das akzepieren? Was meint ihr? Das Mobil ist 2,5 Jahre alt. ]:->
Nach gleich zwei solch gravierenden Schäden würde ich garnicht erst mehr weiterbmit dem Werk oder dem Händler diskutieren,
sondern alles einem fachkundigen RA übergeben.
Der kümmert sich und führt ruhig und sachlich den entsprechenden Schriftwechsel.
Schade ist es um die verlorene Zeit, in der man solch einen Murks nicht benutzen kann,
Urlaube verschoben oder gar ganz gestrichen werden müssen.
Ich gehe davon aus , dass eine RS Versicherung vorhanden ist, wobei meines Wissens eine erste Beratung kostenlos ist.
Und wenn man Glück hat und den richtigen Anwalt kommt es meistens zu einer für beide zufriedenstellenden Regelung, denn:
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Re: Schadensregulierung Garantie

#18

Beitrag von WuG »

Masure49 hat geschrieben: Di 26. Apr 2022, 11:26

............. z.B. https://www.wohnmobilrecht.de/
Bei dem Link bekomme ich eine Warnung "Erkennung eines Sicherheitsrisikos usw." :-O
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Re: Schadensregulierung Garantie

#19

Beitrag von Masure49 »

WuG hat geschrieben: Di 26. Apr 2022, 11:32
Masure49 hat geschrieben: Di 26. Apr 2022, 11:26

............. z.B. https://www.wohnmobilrecht.de/
Bei dem Link bekomme ich eine Warnung "Erkennung eines Sicherheitsrisikos usw." :-O
Sorry :oops: und danke, auch bei mir, ich versuche, eine andere sichere Seite zu finden, habe den Link gelöscht.
Kenne ihn noch aus dem wohnmobilforum, da konnte er vielen Usern helfen,
wenn auch nicht allen.
Man kann die Website zwar aufrufen, aber beim verlinken ploppt auch bei mir die BITDEFENDER Warnung auf.
IM WOMO-Forum ist er als "Mückenstürmer" z.Z mit seinem Wohnmobil in Tunesien unterwegs.
Ich muß noch hinzufügen, das ich mit Herrn Dähn (Bad Hersfeld) weder verwandt noch verschwägert bin
und leider auch keine Provision bekomme, auch wenn ich ihn hin und wieder empfehle.

https://www.kanzleiamseilerweg.de/rechtsanwaelte.html
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Re: Schadensregulierung Garantie

#20

Beitrag von Agent_no6 »

WuG hat geschrieben: Di 26. Apr 2022, 11:32
Masure49 hat geschrieben: Di 26. Apr 2022, 11:26

............. z.B. https://www.wohnmobilrecht.de/
Bei dem Link bekomme ich eine Warnung "Erkennung eines Sicherheitsrisikos usw." :-O
Einfach weiterklicken, ist eben nicht gut programmiert die Seite. Das ist wohl nicht sein Spezialgebiet :-)

Apropos Händler in Wesseling, gibt ja nicht so viele, kann ich auch nicht so richtig empfehlen. Auch mit Knaus und Re-Mo keine so guten Erfahrungen gemacht, liegt aber jetzt schon paar Jährchen zurück. Für mich ein Grund mehr keinen Knaus mehr zu kaufen. Schon gar nicht in Wesseling. Egal welche Marke.
Viele Grüße
Dietmar
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