Urlaubsanspruch in Deutschland

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LT35
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Urlaubsanspruch in Deutschland

#1

Beitrag von LT35 »

Moin
ChrisL88 hat geschrieben: Di 12. Jul 2022, 11:30
Mal kurz ne Themenfrende Zwischenfrage...

30 Tage Urlaub... Ist das Standard bei euch in DE?
Plus noch all die Feiertage...?

Wenn so, wow, not bad... Würde mir wünschen wir hätten so viel Zeit/Urlaub mit dem WoMo Unterwegs zu sein...

[...]

Achja, 4 Wochen Ferien im Jahr plus so ca. 8 Feiertage sind der Standard hier in der Schweiz...
5 Wochen hat man in "priviligierten Jobs" oder ab einem gewissen Alter (50+ oder so...).
Wir haben das Glück, schon jetzt 5 Wochen zu haben, dafür können wir z.B. beide keine Überzeit Aufschreiben und kompensieren - dies obwohl wir locker weitaus mehr als die normalen 43h/Woche Arbeiten - eher so um die 50...
Die Frage kurz beantwortet, nein es ist kein Standard. Die längere Antwort fängt meistens so an: "es kommt drauf an ..."

Es gibt ein Bundesurlaubsgesetz und das normiert 24 Werktage, da Samstage mitgezählt werden, sind das dann vier Wochen (oder 20 Tage bei einer eher üblichen 5-Tage-Woche). Eine speziellere Regelung gilt für jugendliche Arbeitnehmer (§ 19 JArbSchG) mit - nach Alter fallend - 30 bis 25 Werktagen. Feiertage sind keine Urlaubstage. Das ist der Mindestanspruch, man kann nun einzelvertraglich mehr vereinbaren, es gibt im Arbeitsvertrag einen Bezug auf kollektive Regelungen (Tarifverträge) oder diese wirken aufgrund einer echten beiderseitigen Tarifbindung, in Einzelfällen per Verordnung (Allgemeinverbindlichkeit).

Aber auch Tarifverträge garantieren nicht durchgängig 30 Tage (bzw. sechs Wochen), beim MTV der Zeitarbeit fängt das mit 25 Werktagen an und steigert sich dann ab dem vierten Jahr auf 30 Tage. Um so etwas zu erfahren, starten die Stastikämter alle paar Jahre eine Lohnstrukturerhebung, die von 2018 ergab folgendes Erkenntnis:

"Über alle Beschäftigungsverhältnisse - unabhängig von der Tarifbindung des Betriebes - zeigen Zahlen aus dem Jahr 2018, dass es im Branchendurchschnitt Un­ter­schie­de von bis zu sechs Urlaubstagen gab.

"In den meisten Wirtschaftsabschnitten hatten Vollzeitkräfte 2018 einen Ur­laubs­an­spruch von mindestens 28 Tagen. Der höchste Urlaubsanspruch wurde durch Betriebe der Wirtschaftsabschnitte Energie- und Wasserversorgung, Er­brin­gung von Finanz- und Ver­si­che­rungs­dienst­leis­tun­gen, der Öffentlichen Verwaltung und aus dem Bereich Erziehung und Unterricht mit durchschnittlich 30 Urlaubstagen eines Voll­zeit­be­schäftigten gemeldet. Einen deutlich geringeren durchschnittlichen An­spruch gab es in der Land- und Forstwirtschaft mit 24 Tagen sowie im Gastgewerbe mit 25 Tagen. Sonderurlaube sind bei dieser Analyse unberücksichtigt."
Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbei ... ruchl.html

Was mit Sonderurlaub gemeint ist, bleibt hier ungeklärt. Den gesetzlichen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen wird man nicht gemeint haben, eher schon Zusatztage wie für regelmäßige Nachtschichtarbeit (z.B. Chemie, Papier) oder das, was in den Tarif- und Arbeitsverträgen ereignisbezogen den § 616 BGB abdingen soll (Freistellungen für Todesfälle, Umzug, Geburt eigener Kinder, Eheschließungen, Jubiläen etc.).

Zu den Feiertagen:

das sind länderrechtliche Regelungen, wobei es Feiertage gibt, deren Arbeitsfreistellung dann bundesweit einheitlich geregelt ist (also grundsätzlich, auf dem Wege speziellerer Vorschriften (Arbeitszeitrecht) und Verordnungen (z.B. für Vollkonti-Schichtbetriebe) kann man davon wieder abweichen. Zu diesen Tagen gehören Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.5., Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3.10., 25. & 26.12.. , der Ostersonntag und Pfingstsonntag ist nur in Brandenburg ein gesetzlicher Feiertag.

Schleswig-Holstein bietet z.B. dann noch den 31.10. an , den gibt es in Baden-Württemberg wieder nicht, dafür dort noch drei andere.

HTH

Gruß
K.R.
Anon11
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#2

Beitrag von Anon11 »

Und wer einen Schwerbehindertengrad/Grade der Behinderung von 50 oder mehr hat bekommt nochmal 5 Tage bzw. eine Arbeitswoche obendrauf.
Kalle-OB
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#3

Beitrag von Kalle-OB »

Bei dem in Deutschland herrschenden massiven Fachkräftemangel wäre es sicher eine Überlegung wert, ob man den Urlaubsanspruch nicht auf die 24 Werktage begrenzt und die wöchentliche Arbeitszeit wieder auf 40 oder 42 Stunden anhebt. Natürlich mit entsprechendem Ausgleich für die Arbeitnehmer.
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jagstcamp-widdern
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#4

Beitrag von jagstcamp-widdern »

sonderurlaubstage werden freiwillig gewährt, z.b. für die (eigene) eheschlieszung, bei todesfällen von verwandten ersten grades, zur geburt eines (eigenen) kindes, für ein "rundes" betriebsjubiläum (25 jahre beim selben betrieb) und ähnliches....

die wöchentliche arbeitszeit ist je nach branche und/oder region sehr unterschiedlich und reicht m.w. derzeit von 35,5h bis 43h!

ach ja, wir rentner haben weder einen urlaubsanspruch noch kriegen wir irgendwelchen sonderurlaub! *2THUMBS UP*
So weit, so gut!

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LT35
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#5

Beitrag von LT35 »

Moin
jagstcamp-widdern hat geschrieben: Di 12. Jul 2022, 14:34
sonderurlaubstage werden freiwillig gewährt, z.b. für die (eigene) eheschlieszung, bei todesfällen von verwandten ersten grades, zur geburt eines (eigenen) kindes, für ein "rundes" betriebsjubiläum (25 jahre beim selben betrieb) und ähnliches....
[...]
Optimist ;-)

Die sind eher nicht freiwillig. Mit derartigen Vereinbarungen (abschließende Aufzählung im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag, bei Fehlen eines einschlägigen auch in einer Betriebsvereinbarung) will man den Paragraphen hier

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html

aushebeln (was grundsätzlich auch zulässig ist).

Das Ding will keiner, also ich auf meiner Seite des Schreibtisches jedenfalls nicht. Allein dieses "für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit", da können je nach Vertragsgestaltung (seit wann beschäftigt und wie lange noch) ganz interessante, aber durchaus unerwünschte Ergebnisse bei herum kommen.

Gruß
K.R.
Agent_no6
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#6

Beitrag von Agent_no6 »

Kalle-OB hat geschrieben: Di 12. Jul 2022, 14:29
Bei dem in Deutschland herrschenden massiven Fachkräftemangel wäre es sicher eine Überlegung wert, ob man den Urlaubsanspruch nicht auf die 24 Werktage begrenzt und die wöchentliche Arbeitszeit wieder auf 40 oder 42 Stunden anhebt. Natürlich mit entsprechendem Ausgleich für die Arbeitnehmer.
Würde eher sagen, ordentlich bezahlen, dann gäbe es keinen Fachkräftemangel. Das ist doch nur der Krux geschuldet, weil nichts bezahlt wird. Klar, man bekommt halt keine Handwerker für 15.-€ Stundenlohn. Der dann womöglich > 100.- die Stunde bezahlen soll, für eine ähnlich geartete Handwerker-Leistung beim Mercedes. Völlig hirnrissige Entwicklung. Wie soll das funktionieren?
Legt man mal 30.- und mehr hin, ich glaube da wäre der Fachkräftemangel schneller behoben.
Und einfach mal diese Scheiss Vollkasko-Krankenversicherung abschaffen, Selbstbedienungsladen für alle Ärzte, Apotheken und sonstige Medizinaffine Dienstleister.
Kenne sonst keinen Dienstleister, der unkontrolliert seine Einkünfte steuert.
Und und und...
Aber das will ja die Lobby nicht, einfach mal wieder die KV-Beiträge erhöhen, das ist einfacher...
Und generiert wieder mehr Einkommen.
Viele Grüße
Dietmar
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jagstcamp-widdern
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#7

Beitrag von jagstcamp-widdern »

klar,

ich habe es immer "geliebt", wenn beim plötzlichen ableben des 85 jährigen papas der "gelbe schein" für 2 wochen vom 50 jährigen "kind" kam.... :kgw
So weit, so gut!

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Ueberraschungscamper
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#8

Beitrag von Ueberraschungscamper »

"30 Tage Urlaub... Ist das Standard bei euch in DE? ..."

Meine französischen Kolleginnen und Kollegen haben es noch besser: die haben dieses Jahr 42 Tage Urlaub !
Da kann ich selbst als deutscher Arbeitnehmer neidisch werden ;-)
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Birdman
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#9

Beitrag von Birdman »

Kalle-OB hat geschrieben: Di 12. Jul 2022, 14:29
Bei dem in Deutschland herrschenden massiven Fachkräftemangel wäre es sicher eine Überlegung wert, ob man den Urlaubsanspruch nicht auf die 24 Werktage begrenzt und die wöchentliche Arbeitszeit wieder auf 40 oder 42 Stunden anhebt. Natürlich mit entsprechendem Ausgleich für die Arbeitnehmer.
Vor allem jüngeren Arbeitnehmern sind heutzutage aber die Freizeitmöglichkeiten und flexible Arbeitszeiten deutlich wichtiger als möglichst viel Geld. Weniger Urlaub und längere Arbeitszeiten wäre da eher kontraproduktiv.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
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LT35
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#10

Beitrag von LT35 »

Moin
Ueberraschungscamper hat geschrieben: Di 12. Jul 2022, 15:02
Meine französischen Kolleginnen und Kollegen haben es noch besser: die haben dieses Jahr 42 Tage Urlaub !
Da kann ich selbst als deutscher Arbeitnehmer neidisch werden ;-)
Nett. Wie schaffen die das denn ? Deren gesetzlicher Anspruch beläuft sich m.E. auf 30 Werktage (2½ pro Monat), das wären dann 5 Wochen. Allerdings liegt die gesetzliche Arbeitszeit in F bei 35 Std. pro Woche, da das real dann doch etwas anders ist, kann man diese daraus entstehenden zusätzlichen Tage auch gleich als zusätzliche "jours de RTT" (RTT = réduction de temps de travail) mit in den Vertrag schreiben.

Oder gab es einen Corona-Bonus ? ;-)

Gruß
K.R.
Ueberraschungscamper
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#11

Beitrag von Ueberraschungscamper »

Bin mir nicht mehr sicher, wie die französischen Kollegen das begründet haben aber ich habe schwach in Erinnerung, dass es mit unserer Branche (Software-Entwicklung) zu tun hatte.
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Travelboy
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#12

Beitrag von Travelboy »

Sohnemann hat schon 35 Tage pro Jahr Urlaub, ich bin am Ende meiner Arbeitszeit (47 Jahre) auf 38 Tage gekommen.
Schöne Grüße
Volker
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Fazerfahrer
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#13

Beitrag von Fazerfahrer »

Bei meinem Arbeitgeber sind 30 Tage standard, als langjähriger Mitarbeiter stehen mir inzwischen 32 Tage zu was allerdings auch das mögliche Maximum ist. Bei meine Frau (identischer Arbeitgeber) greift dann der Schwerbehinderten Zuschlag, sodass sie auf 35 Tage im Jahr kommt.
Insgesamt sind wir mit dieser Situation sehr zufrieden und wir können schon einige Urlaube planen (klar kein Vergleich mit einem Rentner).
Mit Grüßen aus dem Fränkischen Seenland, Thorsten.
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Erniebernie
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#14

Beitrag von Erniebernie »

Agent_no6 hat geschrieben: Di 12. Jul 2022, 14:53
Würde eher sagen, ordentlich bezahlen, dann gäbe es keinen Fachkräftemangel. Das ist doch nur der Krux geschuldet, weil nichts bezahlt wird. Klar, man bekommt halt keine Handwerker für 15.-€ Stundenlohn. Der dann womöglich > 100.- die Stunde bezahlen soll, für eine ähnlich geartete Handwerker-Leistung beim Mercedes. Völlig hirnrissige Entwicklung. Wie soll das funktionieren?
Legt man mal 30.- und mehr hin, ich glaube da wäre der Fachkräftemangel schneller behoben.
Du musst schon zugeben, das diese Aussage einen Schenkelklopfer wert ist.
Bild
Viele Grüße
Bernhard
fernweh007
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#15

Beitrag von fernweh007 »

Travelboy hat geschrieben: Di 12. Jul 2022, 17:03
ich bin am Ende meiner Arbeitszeit (47 Jahre) auf 38 Tage gekommen.
:-P So ein Mist ... ich mache jetzt genau 10 Jahre nichts mehr und habe 380 Tage Urlaub verpasst :-P
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Snowpark
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#16

Beitrag von Snowpark »

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, hat Anspruch auf 21 Tage Urlaub.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... ichbarkeit

Auszug aus link:

"Behalten Sie die 21 Tage im Blick

Sie haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit in einem Kalenderjahr. Solange Sie sich 21 Tage außerhalb Ihres Wohnortes mit unserer Zustimmung aufhalten, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Wichtig: Zu diesen Tagen zählen auch das Wochenende und Feiertage. Außerdem muss unsere Zustimmung vor Reisebeginn erfolgen."
Liebe Grüße *HI*
Snowpark
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eclipse88
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#17

Beitrag von eclipse88 »

Kalle-OB hat geschrieben: Di 12. Jul 2022, 14:29
Bei dem in Deutschland herrschenden massiven Fachkräftemangel wäre es sicher eine Überlegung wert, ob man den Urlaubsanspruch nicht auf die 24 Werktage begrenzt und die wöchentliche Arbeitszeit wieder auf 40 oder 42 Stunden anhebt. Natürlich mit entsprechendem Ausgleich für die Arbeitnehmer.
Ich gehe seit 2005 arbeiten und kenne es gar nicht anders.
Egal ob Berlin oder jetzt MV 40 h die Woche ist Standard. Keiner den ich kenne geht weniger Stunden Arbeiten.
In Berlin hab ich nach meiner Ausbildung, gleich Arbeitgeber, 24 Tage Urlaub pro Jahr bekommen.
Jetzt sind es 26. Dafür aber schon gut 130 Überstunden seit Jahresanfang, die ich aufgebaut habe. Da hab ich nochmal gut 3 Wochen frei. Also reichen die 26 Tage. 8-)
Das Leben ist zu kurz für irgendwann!!!

Grüße Eric
Sellabah
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#18

Beitrag von Sellabah »

Es kommt ja nun auch ein wenig auf die Position im Unternehmen an.
Ein "produzierender" Arbeiter, oder ein Dienstleister, der zwingend am Einsatzort oder in der Firma sein muss, der hat keine Chance.
24 Tage sind das Minimum, ansonsten hängt es vom Tarif oder dem Vertrag bzw. dem Verhandlungsgeschick ab.
Augen auf bei der Berufswahl.

Dazu sieht gerade in Deutschland der Chef seinen Schäfchen gerne beim Arbeiten zu.

Hat man einen Geschäftsführervertrag, ist dort kein Anrecht auf Urlaub nach Bundesarbeitzschutzgesetz zu finden.
Zum Beispiel bei mir sieht es so aus, das ich mein Geschäft führen muss. Wie ich das mache oder von wo ich das tue, das juckt keinen.
Die Bude muss laufen und wenn meine Präsenz erforderlich ist, muss ich präsent sein.

So bin ich dieses Jahr, grob überschlagen schon bestimmt 100, 120 Tage mit dem Wohnmobil unterwegs gewesen.
Im Umfeld, an der Nordsee oder auch lange in Italien. Gearbeitet hab ich fast täglich.
Und so handhabe ich das mit meiner Verwaltung auch. Mein Kollege arbeitet derzeit von Sizilien.
Auch unser Disponent ist nur temporär am Firmensitz, klappt sein Laptop im Freibad oder dem Balkon auf.

Unsere Fahrer dagegen sind ans Fahrzeug natürlich gefesselt. Aber von den bezahlten acht Stunden allenfalls sechs, wenn nicht mal Stau ist oder ein Auto verreckt.

Es wäre höchste Zeit, diese alten Arbeitsformen und Urlaubsregelungen einmal gründlich zu reformieren.
Anwesenheitspflicht und Überstunden sind gestrig. Das Projekt muss laufen und Arbeitskraft ist nur nötig, wenn sie gebraucht wird.
Unzählige Bürostühle werden nur warmgesessen und auf unzähligen Firmenrechnern wird die Zeit mit "Solitär" totgeschlagen.

In Berufen wie "Pflege" oder dort wo schwere körperliche Arbeit bei ungünstigen Bedingungen und in Schichten geleistet wird könnte man mit großzügigen Freizeitbenefits viel Motivation erreichen und auch die entsprechende Zahl an Bewerbern finden.

LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern kann man prima überwintern.
Anon22
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#19

Beitrag von Anon22 »

Agent_no6 hat geschrieben: Di 12. Jul 2022, 14:53

Legt man mal 30.- und mehr hin, ich glaube da wäre der Fachkräftemangel schneller behoben.
Glaube ich nicht. Den aktuellen Genarationen ist Freizeit wichtiger. Die würden dann eher bis Mittwochs Überstunden machen, um dann ins WE zu steigen.

Ich wohne in einem Industriegebiet. Hier ist Freitags 14 Uhr kein Mensch mehr. Meine Nachbarfirma macht Do Nachmittags zu. Und die bauen die neue Stromtrasse.

Dann darf man nicht von fehlenden Aufträgen ausgehen.

Früher hätten wir (ich komme vom Bau) Tag und Nacht inkl. Samstag gearbeitet.
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LT35
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Re: Urlaubsanspruch in Deutschland

#20

Beitrag von LT35 »

Moin
eclipse88 hat geschrieben: Mi 13. Jul 2022, 10:24
Ich gehe seit 2005 arbeiten und kenne es gar nicht anders.
Egal ob Berlin oder jetzt MV 40 h die Woche ist Standard. Keiner den ich kenne geht weniger Stunden Arbeiten.
In Berlin hab ich nach meiner Ausbildung, gleich Arbeitgeber, 24 Tage Urlaub pro Jahr bekommen.
Jetzt sind es 26. Dafür aber schon gut 130 Überstunden seit Jahresanfang, die ich aufgebaut habe. Da hab ich nochmal gut 3 Wochen frei. Also reichen die 26 Tage. 8-)
Wie oben schon gesagt, die 30 sind keine exotische Ausnahme, aber auch nicht durchgängig die Regel. Irgendwo ist es auch eine Frage der Marktlage. Ich bin schon ein paar Tage länger hier, da stand auch mal 40 Std, seit 1989 sind es 38, also auf dem Papier. Die bezahlten Überstunden entsprachen irgendwann etwa 5 Arbeitsjahren, danach wird man nachdenklicher über solche Ansage wie "nun arbeitet mal schön bis 67", wobei ich noch etwas früher draußen wäre.

Heute Mitarbeiter/innen in bestimmten Bereichen (Elektroniker z.B.) zu bekommen geht nicht nur mit Geld, auch wenn es hilft. Die Einsatzbereitschaft ist deswegen durchaus gegeben, war sie früher auch, also wenn die Hütte brennt gibt es da meistens kein Problem. Nur wenn sie dauernd brennt (wegen Störungen, nicht weil man sich vor Aufträgen nicht retten kann), dann erodiert auch dort das Verständnis mit der Zeit. Was aber mittlerweile die Regel wird, ist der Wunsch diese Mehrarbeiten abzufeiern (und eben nicht nur Geld), selbst wenn die Basisvergütung gar nicht mal so üppig ausfällt. Und das sind nicht nur die älteren Mitarbeiter.

Aber Mehrarbeitskonten haben - da vorher aufgebaut - wenig mit Urlaub zu tun. Wenn das nur Kurzzeitkonten z.B. zum Ausgleich von Produktionsschwankungen sind, brauchts auch keine Insolvenzsicherung. Die sind dann meistens mal weg. Und wenn der Fall eintritt - ich habe das 2x durch - kommt richtig Freude auf bei den Leuten ...

Aber wir waren beim Urlaub, und in den mir vorliegenden GF-Dienstverträgen stehen auch 30 Tage ;-)

Gruß
K.R.
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