Ja, technisch ist das so. Du hattest Deine Gründe für eine Ablastung.
Nein.
Korrekt.Korrekt, ich DARF vom technischen her, und es wäre auch legal, wenn das Fahrzeug so geinlöst wäre...
Wird niemand behaupten.Aber zu denken, dass das Fahrzeug genau die gleichen Fahreigenschaften hat, ist einfach nur...
Natürlich gehts auch gesetzestreuer. Da wären wir wieder bei den mariginalen 5%, die für den einen -Dich- unumstößlich unantastbar indiskutabel und für den anderen das sind was sie sind: 5%....in Relation also nahe 0Wenn du mit 3.5to nicht zurecht kommst und dir ein Überladung mit bis zu 5% gut redest, sorry, da kann man nicht helfen...
Ich glaube jeder hat verstanden dass Du es ganz ganz genau nimmst, deshalb musst du doch nicht von Kuchenbacken auf A..schbacken kommen.Es wäre also demfall auch ok, wenn der Arbeitgeber/Rentenanstalt die ausbezahlte Rente einfach mal so um 5% senkt, so völlig willkürlich... Es wurde zwar mal fest gelegt, das XY ausbezahlt wird, aber egal, man kann hier ja für sich flexibel sein... % ist ja nichts, und technisch besteht kein Risiko, wenn du jetzt 5% weniger Einkommen hast...
Gehts auch ne Nummer kleiner? Es bleibt bei 5%, die in D eine geringfügige OWi ist.Wer sich nicht an Gesetze und Vorgaben im Land wo er lebt/sich gerade aufenthaltet halten möchte - no problem, es steht, ich sage jetzt mal allen die sich ein Wohnmobil leisten können - frei, sein Lebensabend wo anders zu verbringen, wo es weniger Gesetze und Vorgaben gibt ;)
Täglich fahren Tausende von LKW ladungsschwerpunkt-bedingt regelmäßig mit 20-30% höherer Hinterachslast herum. Weit über der technischen Überladung. Trotzdem hat man praktisch noch nie von einer daraus abzuleitenden Unfallursache gehört. Das wird dennoch teuer geahndet, weil dadurch und über die Menge an Fahrzeugen die Brückenbauwerke enormem Stress ausgesetzt werden. DAS! ist ein riesen Problem, aber nicht was hier gerade diskutiert wird.