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Zulässiges Gesamtgewicht und Achslasten

Verfasst: Sa 13. Aug 2022, 21:20
von Stahlfelge
Hallo,
ich schaue ja immer mal nach älteren Womos und jetzt hat mir ein Nachbar gesagt, dass er mit einem neuen Itineo liebäugelt (bitte schön, warum nicht) und ggf sein altes verkaufen will. Das hat aber den Nachteil, dass es auf Iveco II basiert und mit 3,7 to zulässigem Gesamtgewicht sich gerade so die Nachteile eines Über-3,5-Tonners einfängt (jährlicher TÜV usw.). Notwendigen Führerschein habe ich dank fortgeschrittenen Alters, aber wenn schon über 3,5 to soll er auch ordentlich Zuladung haben.
Eine ganz alte Messung ergab mal 3,3 to tatsächliches Leergewicht mit Gasflaschen und ein paar Solarpanelen. Seitdem hat der Nachbar aber noch einiges dran (und drin) gemacht. Eine Messung des aktuellen Gewichts mit meiner Caravanwaage ging schief, da der Wagen hinten Zwillingreifen hat. Da kam nur 3 to raus, aber der innere Reifen kam immer noch ein bisschen auf den Boden.
Aber eben da er Zwillingsreifen hat müsste das doch ein 4 oder 4,5 to Fahrgestell sein - oder ???
Nach langem Gelaber jetzt zu meiner tatsächlichen Frage: Die zulässigen Achslasten sind vorne 1650 kg und hinten 2600 kg. Macht zusammen 4250 kg. Falls das mit dem Leergewicht und 3,7 to zulässigem Gesamtgewicht knapp wird - ergibt sich nicht schon daraus, dass es eigentlich ein 4 to Fahrgestell ist und allein aufgrund dieser Achslastangaben eine Auflastung möglich ist?
Wie immer dankbar für alle Hinweise
Markus

Re: Zulässiges Gesamtgewicht und Achslasten

Verfasst: Sa 13. Aug 2022, 21:47
von Elgeba
Frag doch einfach den TÜV,da bekommst Du kompetente Antworten,nicht nur Vermutungen.



Gruß Arno

Re: Zulässiges Gesamtgewicht und Achslasten

Verfasst: Sa 13. Aug 2022, 22:03
von Stahlfelge
:roll: Oh Mann,
danke. Erstmal vorne fragen, ob daraufhin eine Auflastung möglich ist, sollte wirklich kein Problem sein. Ich habe ein Handyfoto von dem Fahrzeugschein, da ist es zumindest wahrscheinich, dass die mir was dazu sagen ohne dass ich gleich die Karre vorführen muss.
Bin ich irgendwie nicht drauf gekommen...

Re: Zulässiges Gesamtgewicht und Achslasten

Verfasst: Sa 13. Aug 2022, 22:15
von Hans 7151
TÜV fragen wird auch nichts bringen, der will eine Freigabe vom Hersteller. Wenn wir an unseren Fahrzeugen etwas ändern (wollen), ohne Freigabe vom Hersteller machen die gar nicht, dürfen sie auch nicht. Und ob man aus den zusammen gezählten Achslasten eine ZGM-erhöhung bekommt bezweifle ich.
Das ist bei den meisten Fahrzeugen so das die Achslasten addiert mehr ergeben wie die ZGM. Aber alles nur Vermutungen, Hersteller fragen und man hat eine konkrete Aussage.

Grüße Hans

Re: Zulässiges Gesamtgewicht und Achslasten

Verfasst: Sa 13. Aug 2022, 22:25
von Stahlfelge
Hans 7151 hat geschrieben: Sa 13. Aug 2022, 22:15
Hersteller fragen und man hat eine konkrete Aussage.
Habe auch schon daran gedacht, Iveco anzuscheiben (am liebsten per Mail). Hat da jemand nen Tipp, ob es da eine konkrete Adesse zu älteren Fahrzeugen gibt? Sowas wie Volkswagen-Classic oder so?

Re: Zulässiges Gesamtgewicht und Achslasten

Verfasst: Sa 13. Aug 2022, 22:44
von Fazerfahrer
Vielleicht mal bei den einschlägig bekannten Umrüstern nachfragen, ob die ein passendes Gutachten haben.

https://www.fahrzeugbau-meier.de/auflastungen/

https://carsten-staebler.de/auflastungen-139.html

Re: Zulässiges Gesamtgewicht und Achslasten

Verfasst: So 14. Aug 2022, 08:15
von Cybersoft
Aufgrund der einzelnen Achslasten bekommt man keinen Erhöhung und wird auch keine Aussage einer Prüforganisation bekommen; Nur mit Gutachten, ABE, .... Am Fahrzeug können viele Teile verbaut sein, die nur aufs Gesamtgewicht ausgelegt sind.

Beispiel Bremse, da gibt es groß und "kleine" Bremsen bei den Fahrwerken, wenn die "Kleine" für in Summe auf 3,5to ausgelegt ist, ist es egal wie die in der Verteilung vorn hinten zustande kommt. Als übertriebens Beispiel zur Verdeutlichung: Die Hinterachse ist auf 5to zugelassen, die Vorderachse auf 2to, das Fahrzeug (inkl. Bremse) für 3,5to. Kein Prüfer kann anhand dieser drei Daten (ohne weitere Dokumente, Gutachten, ABE ...) prüfen, dass nicht doch nur 3.5to Komponenten (z.B. Bremse, Felgen) verbaut sind und würde eine EIntragung oder Aussage machen. Den Weg über die Prüfer, ohne (Auflastungs-) Dokumente kann man sich sparen.

Re: Zulässiges Gesamtgewicht und Achslasten

Verfasst: So 14. Aug 2022, 08:56
von eclipse88
Normaler Weise steht beim Daily doch immer 35S, 35C, 50C, 60C etc. Daran erkennt man die Gewichtsklassen, wobei 35 S die Singlebereifung angibt bei 3,5t und 35C ist die Zwillingsbereifung bei 3,5t.

Re: Zulässiges Gesamtgewicht und Achslasten

Verfasst: Fr 16. Sep 2022, 10:26
von katherina
Guten Morgen
nun habt ihr mich gut verunsichert.
Im Schein steht bei uns unter F.1 techn zul Gesamtgewicht, unter
F.2 im Zulassungsstaatzulässige Gesamtmasse in kg
Bei F.1850, bei F.2 2000
unter G steht 3100
Könnte mir das Bitte mal jemand aufbröseln
Danke im voraus, bin nun etwas verunsichert.
Lt Eichwaage haben wir hinten 1650 und vorne 18.. ?

Tut mir leid, als Neuling solche Frage zu stellen :oops:

bis denne katherin

Re: Zulässiges Gesamtgewicht und Achslasten

Verfasst: Fr 16. Sep 2022, 11:39
von LT35
Moin
katherina hat geschrieben: Fr 16. Sep 2022, 10:26
Guten Morgen
nun habt ihr mich gut verunsichert.
Im Schein steht bei uns unter F.1 techn zul Gesamtgewicht, unter
F.2 im Zulassungsstaatzulässige Gesamtmasse in kg
Bei F.1850, bei F.2 2000
unter G steht 3100
Könnte mir das Bitte mal jemand aufbröseln
Danke im voraus, bin nun etwas verunsichert.
Lt Eichwaage haben wir hinten 1650 und vorne 18.. ?

Tut mir leid, als Neuling solche Frage zu stellen :oops:

bis denne katherin
Ich würde mal vermuten, Du hast Dich bei den F da etwas verlesen, die Achslasten stehen eigentlich woanders.

F1 ist eigentlich selbsterklärend, mehr darst Du dem Auto auch technisch nicht zumuten (im Fahrbetrieb). Der Wert kann bei abgelasteten Fahrzeugen höher als der in F2 sein, aber auch, wenn der Zulassungsstaat (innerhalb der EU) das evtl. auf einen geringeren Wert begrenzt. Das ist eher bei LKW dann ein Thema.

Die 1850 bzw. 2000 stehen m.E. nicht unter F, sondern unter 7.1 / 7.2. und 8.1./8.2.. Unter 7 stehen die technisch zulässigen Achslasten, unter 8 die zulässigen Achslasten im Zulassungsstaat. Die werden bei Dir gleich sein (7 vs. 8), bei größeren LKW muss das nicht so sein (in D ist bei 10t für die Einzelachse Schluss, in anderen Ländern muss das nicht so sein).

G ist die Leermasse, die Definition ist etwas abhängig vom Zulassungszeitpunkt. Wenn nach 2007/46/EG , dann Fahrzeug mit Aufbau, Werkzeug, Ersatzrad (sofern eines mitgeliefert wurde), 75kg-Fahrer/in und 90% Kraftstofffüllung und volle Flüssigkeitstanks (kein Abwasser). Naja, und da kommt dann die berüchtigte Fahrstellung ins Spiel, dann sind evtl. nur 20 Liter Wasser drin ...

Du hast da also ein Fahrzeug mit 1850kg zul. Achslast vorn, 2000kg hinten - sieht nach Ducato 35L aus - mit einer Leermasse von 3100kg.

Ach ja, bring mal etwas Gewicht hinter die Hinterachse (Garage), dann bekommst Du vorn etwas Luft. Wobei das dann evtl. mit den 3.5t kollidieren könnte.

HTH

Gruß
K.R.

Re: Zulässiges Gesamtgewicht und Achslasten

Verfasst: Fr 16. Sep 2022, 14:35
von katherina
Erstmal wieder ein Danke.
Klar, hab die F 1 und F 2 nicht dazu geschrieben.
Mein Fehler sorry. :oops:
War einfach nur zu geschockt, wollen auf keinen Fall überladen fahren
Im Mom lagert alles oben im Hubbett, werde das umladen.
Aber vorher fahre ich nochmals zum Wiegen um wirklich sicher zu sein

bis denne Katherin und ein schönes Wochende