Ich habe den falschen Beitrag zitiert und hatte in meinem wirren Kopf eine andere Verknüpfung. Weiter oben stand …. Es fährt sicherlich keiner in die Lücke….Birdman hat geschrieben: ↑Fr 23. Sep 2022, 10:36Was hat das Rechtsfahrgebot mit dem Einscheren in eine Kolonnen-Lücke von 50m zu tun? Da ist das doch gerade davon ausgenommen.DerTobi1978 hat geschrieben: ↑Fr 23. Sep 2022, 10:26Gibt es schon. In D gilt das Rechtsfahrgebot. ...
Das wäre dann - wenn die Lücke groß genug ist und die Abstände eingehalten werden - der fette Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot…