LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

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DerTobi1978
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#100

Beitrag von DerTobi1978 »

Birdman hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:36
DerTobi1978 hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:26
Gibt es schon. In D gilt das Rechtsfahrgebot. ...
Was hat das Rechtsfahrgebot mit dem Einscheren in eine Kolonnen-Lücke von 50m zu tun? Da ist das doch gerade davon ausgenommen.
Ich habe den falschen Beitrag zitiert und hatte in meinem wirren Kopf eine andere Verknüpfung. Weiter oben stand …. Es fährt sicherlich keiner in die Lücke….

Das wäre dann - wenn die Lücke groß genug ist und die Abstände eingehalten werden - der fette Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot…
Beste Grüße vom Niederrhein

Der Tobi

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womocamper
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#101

Beitrag von womocamper »

Birdman hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:31

Kann man natürlich immer machen, nur sollte dann nicht irgendwann der "Falsche" in die Lücke fahren. Bei mir war es vor vielen Jahren die zivile Autobahnpolizei, die sich vor meinen Firmen-PKW gesetzt hatte. Gab dann irgendwann Post mit Bild sowie dreistelligem Bußgeld und Punkten. :mrgreen:
Verstehe ich jetzt nicht.
Die Polizei nimmt Dir Deinen Sicherheitsabstand und bestraft Dich dafür :?:

Normal mußt Du die Polizei anzeigen !
Gruss Dieter
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Birdman
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#102

Beitrag von Birdman »

womocamper hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 12:50
... Verstehe ich jetzt nicht.
Die Polizei nimmt Dir Deinen Sicherheitsabstand und bestraft Dich dafür :?:
Wenn die Polizei der gefühlt 50. Wagen ist, der Dir Freitagnachmittag auf der A5 in die Tempomat-/Abstandslücke fährt, hat man irgendwann die Schnauze voll und rückt auf. War leider der Falsche. Die haben schon ein paar Meter gewartet, bevor die ihr Heckfenster-Video angeschmissen haben.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
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Birdman
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#103

Beitrag von Birdman »

DerTobi1978 hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 11:02
... Ich habe den falschen Beitrag zitiert und hatte in meinem wirren Kopf eine andere Verknüpfung. ...
Alles klar, Danke für die Erklärung.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
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Nikolena
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#104

Beitrag von Nikolena »

womocamper hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:01
Acki hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 07:10

"… so einfach“ … und völlig unrealistisch:
Bei 50 m fährt Dir dauernd einer in die Lücke. Und Du bist dauernd am verzögern.
Nichts mit "im Tempomat mitgleiten“!
Wenn Du immer viel Abstand hälst und immer einer in die Lücke fahrt mußt Du immer abbremsen.
Irgent wann stehst Du *PARDON*
Ich weiß immer noch nicht welcher LKW! überhaupt im Überholverbot auf der mittleren/linken Spur sein darf! um dann in die 50m-Lücke einzuscheren.
Es grüßt der Wolfgang :-)

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Acki
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#105

Beitrag von Acki »

Nikolena hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 13:41
womocamper hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:01


Wenn Du immer viel Abstand hälst und immer einer in die Lücke fahrt mußt Du immer abbremsen.
Irgent wann stehst Du *PARDON*
Ich weiß immer noch nicht welcher LKW! überhaupt im Überholverbot auf der mittleren/linken Spur sein darf! um dann in die 50m-Lücke einzuscheren.
Hat jemand geschrieben, dass es sich um einen LKW handeln muss?! *SCRATCH*
Gruss Acki
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#106

Beitrag von rumfahrer »

Acki hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 14:22
Hat jemand geschrieben, dass es sich um einen LKW handeln muss?!
Die Diskussion beißt sich in den Schwanz.

:roll:
Steffen
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Was würde es bringen mehr zu wollen?
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Alfred
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#107

Beitrag von Alfred »

rumfahrer hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 15:30
Acki hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 14:22
Hat jemand geschrieben, dass es sich um einen LKW handeln muss?!
Die Diskussion beißt sich in den Schwanz.

:roll:
Steffen
Ich denke eher, der eine oder andere Witzeposter hat nicht begriffen, um was wir hier im Thread diskutieren.
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#108

Beitrag von womocamper »

Alfred hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 16:29


Ich denke eher, der eine oder andere Witzeposter hat nicht begriffen, um was wir hier im Thread diskutieren.
Ich denke schon, aber über ein Gesetz kann man nicht diskutieren.
Entweder befolgen oder ein Bußgeld riskieren.
So einfach ist es.

Ein Polizist sagte mal zu mir, wollen Sie erst mit mir diskutieren und dann zahlen, oder gleich zahlen.
Ich hab gleich gezahlt.
Gruss Dieter
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Nikolena
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#109

Beitrag von Nikolena »

Acki hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 14:22
Nikolena hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 13:41


Ich weiß immer noch nicht welcher LKW! überhaupt im Überholverbot auf der mittleren/linken Spur sein darf! um dann in die 50m-Lücke einzuscheren.
Hat jemand geschrieben, dass es sich um einen LKW handeln muss?! *SCRATCH*
Du befürchtest also, dass sich ein PKW vor ein Womo in die Überholverbotsspur klemmen könnte……. okayyyy *SCRATCH*

Ich habe dieses Detail nur deshalb ergänzt, weil offenbar manche das Üverbot beachten und sehr wohl in der LKWschlange fahren. Dann mit Abstand nach vorne, was DANN aber mMn fälschlicherweise zerredet wurde.

Aber, Steffen, stimmt schon…… ufert aus.

Ich bin im Übrigen froh unter 3,5 t bleiben zu können und damit für unsere Anforderungen genügend Zuladung zu haben. DANN hat es eigentlich nur Vorteile.
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Alfred
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#110

Beitrag von Alfred »

Nikolena hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 17:38
Ich bin im Übrigen froh unter 3,5 t bleiben zu können und damit für unsere Anforderungen genügend Zuladung zu haben. DANN hat es eigentlich nur Vorteile.
Gings hier nicht im >3.5 (nur um dich mal zu zitieren). ;-)
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Hans 7151
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#111

Beitrag von Hans 7151 »

Acki hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 07:10
Bei 50 m fährt Dir dauernd einer in die Lücke. Und Du bist dauernd am verzögern.
Nichts mit "im Tempomat mitgleiten“!
Wenn Überholverbot ist fährt nicht dauernd einer rein. Denn für LKW ist ja Überholverbot. Autos ja, aber die hat man ja immer.
Es gibt natürlich auch die Möglichkeit zu überholen, aber dann verhält man sich Rechtswidrig.

Grüße Hans
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Hans 7151
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#112

Beitrag von Hans 7151 »

womocamper hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:01
Wenn Du immer viel Abstand hälst und immer einer in die Lücke fahrt mußt Du immer abbremsen.
Irgent wann stehst Du *PARDON*
Eigentlich gibts gar nichts schöneres als LKW-Überholverbot. Dann stell ich meinen Abstandstempomat auf 70 m hab meine Ruhe und bin auf der sicheren Seite. Ändern kann ich es eh nicht daß dauernd so schleicher reinfahren, aber die ziehen meist gleich wieder weiter.
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#113

Beitrag von Zausels_Kerl »

In Vermeidung riskanter Situationen "überhole" ich (Im Sinne von "vorbeifahren") auch im sogenannten LKW-Überholverbot.

Situation: Es gibt inzwischen sehr viele PKW, die auf der Autobahn mit knappen 80km/h lt. Tacho dahinschleichen. Wenn ich mit den 8,6t dahinter auflaufe, dann setze ich den Blinker und fahre vorbei. Tue ich das nicht, dann fühlt sich der hinter mir fahrende LKW genötigt, mich zu bedrängen, da er ja den vor mir fahrenden PKW nicht sieht. Das führt dann wiederkehrend zu absurden Situationen. Lichthupe, bis zum Horn und dichten Auffahren ist alles dabei und da"flüchte" ich aus der drohlichen Situation indem ich schleunigst an dem PKW vorbeifahre.
Irgendwie habe ich auch das Gefühl, dass die Spritpreise dieses Schleichverhalten in den letzten Monaten drastisch vermehrt hat.

vG
Martin
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#114

Beitrag von Cybersoft »

Nicht vergessen, die Autobahn ist ab 60 km/h zugelassen! Wenn das mit den Spritpreisen so weiter geht werden wir auch das sehen [oder mein Unimog *2THUMBS UP* ]
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DerTobi1978
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#115

Beitrag von DerTobi1978 »

Das ist so nicht ganz richtig. ;-)

Auf Autobahnen gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h - das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, "wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h und mehr beträgt".

Aber man darf nicht grundlos langsamer fahren… ;-)

Gegen die StVO verstößt auch, wer ohne triftigen Grund durch Langsamfahren den Verkehr behindert.
Beste Grüße vom Niederrhein

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Andi
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#116

Beitrag von Andi »

DerTobi1978 hat geschrieben: Sa 24. Sep 2022, 17:49
Das ist so nicht ganz richtig. ;-)

Auf Autobahnen gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h - das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, "wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h und mehr beträgt".

Aber man darf nicht grundlos langsamer fahren… ;-)

Gegen die StVO verstößt auch, wer ohne triftigen Grund durch Langsamfahren den Verkehr behindert.
Ja, aber ab vieviel Km/h behindere ich den Verkehr ? Bei 80, 100, 120 !
Gruß Andi
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#117

Beitrag von Cybersoft »

DerTobi1978 hat geschrieben: Sa 24. Sep 2022, 17:49
Aber man darf nicht grundlos langsamer fahren… ;-)

Gegen die StVO verstößt auch, wer ohne triftigen Grund durch Langsamfahren den Verkehr behindert.
lamgsammer als 60km/h ja da gebe ich Dir Recht, sonst nicht.

Was ist denn langsam fahren? Wenn ich mit dem PKW unterwegs bin ist alles < 200km/h für mich langsam; Mit dem Wohnmobil ist alles < 80km/h langsam; Mit dem Unimog ist 63 km/h Höchstgeschwindigkeit ...

I
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Nikolena
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#118

Beitrag von Nikolena »

Der Masstab wird durch den übrigen Verkehr gebildet.
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#119

Beitrag von LT35 »

Moin

Wird hier nicht mehr überholt ? ;-)
Nikolena hat geschrieben: So 25. Sep 2022, 07:23
Der Masstab wird durch den übrigen Verkehr gebildet.
Das würde m.E. auf den Verkehrsfluss zutreffen (im Rahmen der jeweils zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten), beim Punkt der Zulässigkeit des Langsamfahrens aber am „triftigen Grund“ (der muß subjektiv oder objektiv dieses Tun rechtfertigen können). Der o.g. Unimog kann nicht schneller (aufgrund der Motorleistung bzw. Übersetzung von Achsen und Getriebe), aber wenn die Mitreisenden bei höherer Geschwindigkeit auf die Sitze kotzen, dann geht das auch mal durch. Nur nach meiner Einschätzung nicht von Flensburg bis München.

Gruß
K.R.
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