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Länder Informationen

Verfasst: So 6. Dez 2020, 09:29
von Capricorn
in der Schweiz gibt's ab 1.1.2021 neue Strassenverkehrsregeln - vorwiegend zu Fahrten mit Anhänger auf Autobahnen

https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/ca ... Type=small

Re: Länder Informationen

Verfasst: So 6. Dez 2020, 09:49
von Capricorn

Re: Länder Informationen

Verfasst: So 6. Dez 2020, 10:05
von Travelboy
Interessant,
in der CH ist das Rückwärtsfahren verboten
und bei der Gewichtskontrolle gibt es doch Toleranzen (2-5%)

Re: Länder Informationen

Verfasst: So 6. Dez 2020, 10:12
von Capricorn
Travelboy hat geschrieben: So 6. Dez 2020, 10:05
Interessant,
in der CH ist das Rückwärtsfahren verboten
und bei der Gewichtskontrolle gibt es doch Toleranzen (2-5%)
Bei der Toleranz handelt es sich um eine Messtoleranz (i.d.R. 3 %) - ich hab im alten Forum schon mal geschrieben - mit einem 3.5t Fahrzeug brauchst du nicht's zu befürchten bei gemessenem Gewicht bis 3600 kg (3600-3% = 3492) also vorbildlich unterwegs.

Fährst du mit 3700 hast du nach Abzug 3589 - und dafür zahlst du 100 SFR und musst ausladen bis 3500

Re: Länder Informationen

Verfasst: So 6. Dez 2020, 10:39
von Hans 7151
Capricorn hat geschrieben: So 6. Dez 2020, 09:29
in der Schweiz gibt's ab 1.1.2021 neue Strassenverkehrsregeln - vorwiegend zu Fahrten mit Anhänger auf Autobahnen

https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/ca ... Type=small
Wo genau steht das, ich finde nichts.

Re: Länder Informationen

Verfasst: So 6. Dez 2020, 10:43
von Capricorn
Hans 7151 hat geschrieben: So 6. Dez 2020, 10:39
Wo genau steht das, ich finde nichts.
Gib beim Filter einfach mal "Autobahn" ein, dann kommts

Re: Länder Informationen

Verfasst: So 6. Dez 2020, 12:19
von Hans 7151
Danke, habs gefunden.

Grüße Hans

Re: Länder Informationen

Verfasst: So 6. Dez 2020, 14:23
von Travelboy
Ich hab das mit dem Übergewicht doch noch einmal hervorgeholt, ist ja sehr oft ein Thema in den Foren. Bussen
Die Bussen bei Überladung von Wohnmobil oder Wohnwagen in der Schweiz beim Überschreiten des zulässigen Gewichts, nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, sind wie folgt:
Art. 9 Abs. 1 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 1 und 3 VRV)

1. Überschreiten des zulässigen Gewichts nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegten Geräte- und Messunsicherheit (Art. 9 Abs. 1 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 1 und 3 VRV)
a. Bis zu 100kg Mehrgewicht: CHF 100
b. Wohnmobile bis 3.5t mehr als 100kg, aber weniger als 5%: CHF 200
c. Wohnmobile über 3.5t mehr als 100k, bis 5%, nicht mehr als 1000kg: CHF 250

2. Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, wenn das zulässige Gewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination nicht eingehalten ist
(Art. 9 Abs. 2 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 2 und 3 VRV)
a. Bis zu 100kg Mehrgewicht: CHF 100
b. bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 2 Prozent: CHF 250

3. Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, wenn das zulässige Gewicht sowohl des Fahrzeugs als auch der Fahrzeugkombination eingehalten ist (Art. 9 Abs. 2 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 2 und 3 VRV)
a. Um mehr als 2 Prozent, aber nicht mehr als 5 Prozent: CHF 40
b. Um mehr als 5 Prozent: CHF 100

Quelle: Ordnungsbussen-Verordnung / 3. Motorfahrzeugführerinnen und -führer; Verkehrsregeln im Fahrverkehr

Der Toleranzwert für Geräte- und Messunsicherheit beträgt 3%.
Zu meinem Verständnis,
- es wird erst die 3% Messtoleranz abgezogen
- dann bei x% Überladung die Busse.

Wichtig für mich ist auch die Busse bei Überschreitung der Achslasten, ich fahre mit meinem 4,5ter,
der ist mit 4,35t beladen - liegt als noch gut in der Zulassung
leider ist die HA - wegen des Überhangs und der Fhrräder - mit 150kg überladen
HA-soll, 2500kg - HA-ist, 2650kg

1. Abzug Messtoleranz 2650kg -3% = 2570kg
2. 2570kgHA-ist -2500kgHA-soll= 70kg Überladung
3. wenn das ZGG von 4500kg nicht überschritten ist muß ich für die 70kg Überladung der HA (ist ja mehr als 2%) 100CHF zahlen.

Richtig?

Re: Länder Informationen

Verfasst: So 6. Dez 2020, 18:03
von Capricorn
also ich lese das so, dass bei mehr als 2% aber weniger als 5% Fr. 40.-- fällig sind....
erst bei mehr ab 5% sind 100.--

bist du anderer Meinung ? - dann muss ich echt heute Abend nochmal mit "brüten" anfangen..

Re: Länder Informationen

Verfasst: So 17. Jan 2021, 09:20
von Capricorn
hier noch CP-Infos über verschiedene Länder - hat m.E. einige schöne Plätze drin

https://www.pincamp.ch/de/

Re: Länder Informationen

Verfasst: Fr 9. Dez 2022, 20:40
von Capricorn
vielleicht tut sich was bei uns ?????

https://www.sccv.ch/html/41_files/Press ... tion_D.pdf

mitunterzeichnet von "Rofalix" - Rolf Järmann

Re: Länder Informationen

Verfasst: Fr 9. Dez 2022, 21:21
von walter7149
Hallo Adrian,

das hatte die Norwegische Wohnmobilvereinigung vor 3 oder 4 Jahren für Norwegen auch mal im Parlament
vorgeschlagen, unter anderen auch den zweijährigen TÜV-Intervall auch bei Womo´s >3,5 to.
Das zweitgenannte haben sie für N durchgekriegt.Die Anhebung der Gewichtsgrenzen für die Führerscheinklassen
nicht, weil die EU was dagegen hatte.
Da bin ich gespannt, ob die Schweizer das mindesten für sich durchkriegen, wäre zu begrüßen.

Re: Länder Informationen

Verfasst: Fr 9. Dez 2022, 22:20
von Cybersoft
Ist doch eine Scheindiskussion die jetzt gefühlt jedes Jahr kommt. Warum nur für WoMo und nicht für den Transport ("Polensprinter")
Denkt das zu Ende, das wird im Alleingang nichts.

Re: Länder Informationen

Verfasst: Fr 9. Dez 2022, 22:27
von walter7149
Na na, Schweiz und Norwegen sind keine EU-Mitglieder !

Wenn sie das wirklich wollen, dann geht das auch.

Re: Länder Informationen

Verfasst: Sa 10. Dez 2022, 06:38
von Capricorn
Cybersoft hat geschrieben: Fr 9. Dez 2022, 22:20
Ist doch eine Scheindiskussion die jetzt gefühlt jedes Jahr kommt. Warum nur für WoMo und nicht für den Transport ("Polensprinter")
Denkt das zu Ende, das wird im Alleingang nichts.
Aber du hast das schon gelesen im Artikel?

"Transporteure, Monteure und Handwerker sind genauso mit dem Thema Gewichtslimite konfrontiert und stehen vor ähnlichen Problemen".

Ich denke, das könnte in der Schweiz im Alleingang funktionieren. Es hat auch funktioniert, dass wir die alten Führerscheine (ihr hab in der BRD "Besitzstandwahrung" gehabt) abgeschafft haben. Bei uns gibt's/gab's das nie diese Bevorteilung der alten Führerscheine. Schaun wer mal.....
dann sehn wer schon...

Re: Länder Informationen

Verfasst: Sa 10. Dez 2022, 09:28
von AndiEh
Ich hoffe mal, das die Not der Spediteure Fahrer zu bekommen, ein Umdenken bei den Verantwortlichen bewirkt und der Führerschein wieder erweitert wird.

Nicht nur das LKW Fahrer fehlen, auch die Fahrer, welche wegen altem Führerschein noch bis 7,5t fahren dürfen, werden immer weniger. Das führt dazu, das alles was einen LKW Führerschein hat, zum großen LKW fahren verdonnert oder abgeworben wird. Für die Klein LKW bleiben dann keine Fahrer mehr übrig.

Gruß
Andi

Re: Länder Informationen

Verfasst: Sa 10. Dez 2022, 13:14
von Masure49
Andi,
die Kleinelkawe Fahrer kommen alle aus den Osteuropäischen Ländern und bevölkern unsere Straßen und Autobahnen.
Gestern auf dem Heimweg aus Südtirol standen allein auf einer Raststätte geschätzt 3 Dutzend von ihnen.
Sie werden häufig von internationalen Speditionen eingestellt und leben quasi in ihren Kleinelkawes.
Damit umgehen die Spediteure Sonntagsfahrverbote, LKW Fahrverbote , halbjährliche TÜV
Prüfungen usw. und machen so aus ihrer Not eine Tugend, zu Lasten dieser meist armen Schlucker, die nichts haben außer einem PKW Führerschein.

Re: Länder Informationen

Verfasst: Sa 10. Dez 2022, 17:07
von Masure49
Capricorn hat geschrieben: Fr 9. Dez 2022, 20:40
vielleicht tut sich was bei uns ?????

https://www.sccv.ch/html/41_files/Press ... tion_D.pdf

mitunterzeichnet von "Rofalix" - Rolf Järmann
Hallo Adrian,
hoffentlich tut sich irgendwann auch bei uns etwas und das Gewichtslimit wird hochgesetzt.
Dann würden nicht nur wir Alten davon profitieren, sondern auch die Jungen.
Denn dann könnten auch die Jungen mit dem "kleinen" Führerschein fahren
und wir alten mit den > 4,25 t Reisemobilen und dem alten Dreier könnten diese auch an die Jungen verkaufen und diese müßten nicht ständig mit ihren oftmals mehr oder weniger stark überladenen < 3,5 t Wohnmobilen auf Achse gehen.
Allerdings sehe ich auch das Problem, dass die Spediteure, denen die "Polensprinter"
gehören, auch auflasten und so noch mehr die Autobahnen "auffüllen".