Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

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Variokawa
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#41

Beitrag von Variokawa »

FWB Group hat geschrieben: Fr 23. Dez 2022, 18:47

Dafür gibt es einfache, auch in Italien akzeptierte Regelungen. Unsere Ausfuhr Kennzeichen bzw. Zollkennzeichen. Aus Kostengründen verzichten viele Privat Leute aber die die selbigen und nutzen Kurzzeitkennzeichen.

Für uns Händler gibt es noch die roten 06 Kennzeichen, die wir problemlos EU weit nutzen dürfen.
reicht aber nicht mehr
goggle übersetzung:
Bis vor drei Jahren reichte es aus, die Kennzeichen vom Auto zusammen mit dem Fahrzeugschein und dem Eigentumsnachweis beim ACI abzugeben und bei der PRA die Löschung zu beantragen. Dadurch konnte das Auto nicht mehr in Italien verkehren und was dann passierte, ging aus bürokratischer Sicht den italienischen Autofahrer nicht mehr an.

Aber die Notwendigkeit, den üblichen schlauen Leuten entgegenzuwirken, die dieses Schlupfloch ausnutzten, um die Zahlung von Abbruchkosten zu vermeiden, oder die versuchten, es nach einer Weile wieder als Oldtimer zuzulassen und so die Zahlung der Kfz-Steuer zwischenzeitlich zu umgehen, veranlasste den ACI dazu Ändere die Regeln. Durch ein Rundschreiben, ebenfalls aus dem Jahr 2014, verlangte der ACI, dass der Verkauf des Autos tatsächlich abgeschlossen und an den neuen Eigentümer übergeben werden muss, bevor mit der Entfernung aus der PRA fortgefahren werden kann.
Ohne Vorlage der Belege, die diesen Vorgang belegen, wird die ACI keine Löschung aus dem öffentlichen Fahrzeugregister vornehmen. In der Zwischenzeit gehört das Auto immer dem alten Besitzer, der die Kfz-Steuer und auch die Versicherung zahlen muss, wenn das Auto auf den Straßen fährt.

GEBRAUCHTWAGENVERKAUF: EU-LÄNDER
Wenn das Auto noch nicht umgemeldet, aber bereits in ein Land der Europäischen Union exportiert wurde, zusammen mit dem Begleitheft und dem Eigentumsnachweis, der Fotokopie des Transportdokuments oder des internationalen Frachtbriefs, ausgestellt von der Versandunternehmen. Dieses Dokument muss die Fahrgestellnummer, das italienische Nummernschild und die vom ausländischen Käufer ausgestellte Lieferquittung enthalten.
Wurde das Fahrzeug bereits umgemeldet, genügt die Vorlage der Papiere, der italienischen Kennzeichen und der ausländischen Zulassungsbescheinigung oder alternativ ein Nachweis über die erfolgreiche Ummeldung durch die ausländische Behörde.

Offensichtlich gibt es einen Haken: Viele ausländische Länder verlangen für die Ummeldung eines Autos die Löschungsbescheinigung des Herkunftslandes, ein Dokument, ohne das, wie wir gesehen haben, in Italien nicht mehr ausgestellt ohne Neuanmeldung in Ausland.

P.s.
Das Beste weg ist eine Fracht Firma zu beauftragen, Auto wird in Italien verschrottet und die Frachtfirma bestätigt das das Auto mit ein LKW in Ausland transportiert wird.
Oder man kauft das Auto von ein Händler, man bekommt die Papiere, das Auto wird in Deutschland angemeldet und mit dem Deutsche Papiere geht man zu ACI und erst dann erfolgt den Abmeldung in Italien für den Verkäufer.
Viel spass!
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FWB Group
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#42

Beitrag von FWB Group »

Nun, das mag alles sein, streift das Thema aber nur augenscheinlich. Auf diesem Ast sind wir hier nur deshalb gekommen, weil du geschrieben hast, das viele Privatleute versuchen, gebrauchte Autos
mit einem Kurzzeitkennzeichen aus EU Ländern holen.

Das war aber nicht das Thema!

Um es es noch einmal aus unserer Gewerbe Sicht zu konkretisieren:
Wir kaufen, zum Beispiel in Italien, nagelneue Wohnmobile, die als Basisfahrzeuge aus Sevel kommen.
Von dort gehen die aber nicht zu unserem Handelspartner, sondern direkt von Fiat nach Spanien zu Benimar
oder nach Frankreich zu Trigano (Autostar, usw.).

Erst nach dem Womo Ausbau gehen dann die Fahrzeuge zu unserem Handelspartner nach Modena ( Italien ).
Dort kaufen wir und holen die Fahrzeuge mit allen Unterlagen ( COC Papier usw. ) mit unseren dt. roten
Händler Kennzeichen problemlos ab und fahren die Fahrzeuge auf eigener Achse nach Deutschland.

Hier werden diese Fahrzeuge, nach Vorlage der Begleitpapiere, problemlos zugelassen.
Je nach Anzahl der Fahrzeuge kommen die auch per LKW zu uns!
Da spielt dann die Frage Zulassung gar keine Rolle mehr.

Dennoch Danke ich dir ausdrücklich für deine Aufklärung, bezüglich italienischen Recht im Bezug
auf den Kauf von Gebrauchtfahrzeugen.

Ich denke aber, das wir bis auf weiteres keine privaten Gebrauchtwagenkäufe in Italien tätigen werden,
vielleicht, manch anderer aber schon.
Mit herzlichen Grüßen, Frank Schröder
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Doraemon
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#43

Beitrag von Doraemon »

So bin wieder etwas schlauer, ganz so einfach wie mir der gute Mann bei der Guardia Civil Trafico gesagt hat ist anscheinend doch nicht. Um in Spanien ein Fahrzeug fahren zu dürfen braucht man die "Permiso de Circulacion" in dem stehen die wichtigsten Daten vom Fahrzeug und die Daten vom Halter, nicht ganz der Fahrzeugschein aber ähnlich, der Roller mit 45,5 ccm hat aber nur eine allg. Betriebserlaubnis in dem nur die Daten vom Roller stehen, aber keine Daten zum Halter. Jetzt ist die Frage ob das langt in Verbindung mit dem Versicherungsschein oder nicht, und da werden sich die Geister scheiden. Wenn es nicht zulässig wäre, dann kann das 500€ kosten und den Einzug des Rollers bedeuten.

Ich bleibe am Ball, *2THUMBS UP*
Saludos Christian

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Cybersoft
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#44

Beitrag von Cybersoft »

Diese Permiso ist nicht COC Papier sondern die spanische Abwandlung davon?
Damit dürfte es dann mit Versicherungskennzeichen wieder unmöglich sein.

(Heute habe ich dann wieder einen Roller und ein E-Bike mit deutschem Versicherungskennzeichen gesehen)
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Doraemon
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#45

Beitrag von Doraemon »

Nein hat mit dem COC nicht zu tun, schaut so aus,
.
PdC.jpg
.
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PdC1.jpg
Saludos Christian

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W-Omi
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#46

Beitrag von W-Omi »

Hallo, ich bin gerade in Spanien und mein Roller, den ich auf einem Parkplatz abgestellt hatte, mit deutschem Versicherungskennzeichen, wurde abgeschleppt. Zuerst dachte ich, er ist geklaut, aber als ich dann bei der Polizei war, sagten sie mir, dass er auf dem Polizei Gelände sei. Es ist verboten mit ihm in Spanien zu fahren. Die Strafe ist 500 € und das Abschleppen kostet 58 €. Wenn ich die Strafe gleich bezahle, brauche ich nur 250 € zu zahlen. Insgesamt also 308 Euro. Da mein Roller 22 Jahre alt ist und keine 300 € mehr wert, habe ich mich entschlossen das Angebot der Polizei anzunehmen und ihn verschrotten zu lassen, das kostet dann überraschenderweise gar nichts. Passiert ist mir das Ganze heute in Torrox Costa in Andalusien. 😭
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Variokawa
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#47

Beitrag von Variokawa »

W-Omi hat geschrieben: Fr 12. Mai 2023, 21:58
Hallo, ich bin gerade in Spanien und mein Roller, den ich auf einem Parkplatz abgestellt hatte, mit deutschem Versicherungskennzeichen, wurde abgeschleppt. Zuerst dachte ich, er ist geklaut, aber als ich dann bei der Polizei war, sagten sie mir, dass er auf dem Polizei Gelände sei. Es ist verboten mit ihm in Spanien zu fahren. Die Strafe ist 500 € und das Abschleppen kostet 58 €. Wenn ich die Strafe gleich bezahle, brauche ich nur 250 € zu zahlen. Insgesamt also 308 Euro. Da mein Roller 22 Jahre alt ist und keine 300 € mehr wert, habe ich mich entschlossen das Angebot der Polizei anzunehmen und ihn verschrotten zu lassen, das kostet dann überraschenderweise gar nichts. Passiert ist mir das Ganze heute in Torrox Costa in Andalusien. 😭
Amen!
Sellabah
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#48

Beitrag von Sellabah »

Leute. EU ist und bleibt EU.
Aber! Ihr müsst ein Länderkennzeichen anbringen und eine grüne Versicherungskarte mitführen.
Und dürft nur sechs Monate damit im Land bleiben.
LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern kann man prima überwintern.
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Cybersoft
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#49

Beitrag von Cybersoft »

Die EU hat doch mit deutschen Sonderregeln nichts am Hut, ich hatte das mit Versicherungskennzeichen ja schon auch so vermutet.
In den Niederlanden dürfen auch keine e-scooter ohne Sitz gefahren werden, egal ob da ein deutsches Versicherungskennzeichen dran ist. Weiß auch keiner, kostet aber Strafe.

https://elektrische-steps.com/wp-conten ... -de-EU.png

Zum Roller: Zulassen mit ordentlichem Kennzeichen, dann ist es kein Problem, steht aber ja schon mehrfach im thread.
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Agent_no6
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#50

Beitrag von Agent_no6 »

Ist auf alle Fälle ne heikle Angelegenheit.
Richtig Klarheit konnte hier wohl keiner schaffen, die einen sagen so, die anderen so.
Im kompletten Netz wird überall kontrovers diskutiert, hier wurde ein Anwalt eingeschaltet, wo es dann hieß erlaubt (unter den genannten Voraussetzungen, 180 Tage etc), da wird wird wiederum genau das Gegenteil behauptet.
Ich kann mal von mir erzählen, Mitte 80er Jahre, wurde das Thema E-Zeichen im Helm sehr hochgekocht. In Italien wurde mir einmal der Helm abgenommen und ich hätte 230.-DM Strafe mangels E-Zeichen bezahlen sollen.
Nächsten Tag brachten die Carabenemsi den Helm zur Unterkunft zurück, bezahlt hatte ich natürlich nie etwas. Dazu gesagt hatten sie aber auch nichts. Das zum Thema Klarheit.
Weiß nicht, ob in E auch nur unwissende Guardias unterwegs sind was auch immer. Das Thema geistert doch nun schon Jahre im Netz, verstehe nicht warum da nicht mal von einem relevanten EU-Abgeordneten Klarheit eingefordert wurde.
Viele Grüße
Dietmar
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Cybersoft
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#51

Beitrag von Cybersoft »

Es gibt ja eine Klarheit; Wenn richtig zugelassen, damit auch überall in EU, abfragbar, dann zugelassen. Wenn Versicherungskennzeichen, dann zugedrückte Augen.
Mir wäre das viel zu heiß, sich im Urlaub mit ausländischen Sheriffs zu streiten ,,
(In Marokko klebe ich auch ein D drauf ... ich weiß doch dass es darum Stress geben kann, also umgehe ich das)
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Luxman
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#52

Beitrag von Luxman »

Oedi hat geschrieben: Do 22. Dez 2022, 10:09
Der Roller ist in Deutschland ja NICHT zugelassen, sondern nur versichert. Und er hat eine Betriebserlaubnis.
Wenn jedes ausländische Fahrzeug den Zulassungsbestimmung im Land des Urlaubs entsprechen müßte für den kurzen Aufenthalt dann hätten wir gewaltige Probleme - in ganz Europa.

LG Bernd
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Hör auf zu fragen ob du es kannst sondern frag dich ob du es willst.
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AndiEh
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#53

Beitrag von AndiEh »

Luxman hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 16:01
Wenn jedes ausländische Fahrzeug den Zulassungsbestimmung im Land des Urlaubs entsprechen müßte für den kurzen Aufenthalt dann hätten wir gewaltige Probleme - in ganz Europa.
Bernd, das ist ja das Problem. Die Fahrzeuge, welche in Deutschland nur mit einem Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden dürfen, sind gar nicht behördlich zugelassen. Dies kann im europäischen Ausland akzeptiert werden, muß aber nicht.
Wenn man es selber testen möchte, sollte man, meiner Recherche nach, zumindest ein "D" Schild anbringen und eine grüne Versicherungskarte mitnehmen.

So habe ich das Problem zumindest verstanden.

Gruß
Andi
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Cybersoft
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#54

Beitrag von Cybersoft »

Nutzt nichts .. da nicht abfragbar! Ist in Deutschland aber auch so! In Belgien haben Roller kein Kennzeichen gehabt, ein "Fressen" für die deutschen Ordnungskräfte. (Keine Chance festzustellen ob zugelassen oder nicht).
Da ein Versicherungskennzeichen KEINE Zulassung ist, machen die nicht deutschen Behörden jetzt auch Stress, verständlich!
Einfach ein paar Kröten mehr bezahlen und ordentlich zulassen, da hat man das Problem nicht. Steht aber schon alles im thread. Und hat auch nichts mit der EU zu tun, sondern mit den Sonderregelungen der Länder.
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Luxman
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#55

Beitrag von Luxman »

Meiner ist eh 125er mit Kennzeichen.
Kann man 50iger zulassen mit Kennzeichen?

Bernd
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FWB Group
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#56

Beitrag von FWB Group »

Nun ja, da hast Du recht. Allerdings ist doch das oberste Ziel der EU, alles zu regeln.
Bei den Bananen klappt das, ansonsten eher nicht!

Ich war bei unserer Zulassungsstelle und konfrontiere die nette Dame hinter dem Schalter
mit der der Bitte, um ordentliche Zulassung. eVb Nummer dabei und Fahrzeugschein.....
Ein Moped und ordentlich zulassen, so ein Quatsch und dann lies sich mich einfach stehen.

Die zuckte, ob meines Ansinnen, mit den Schultern und erklärte, dafür sei sie nicht zuständig.
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#57

Beitrag von LT35 »

Moin
FWB Group hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 19:29
Ein Moped und ordentlich zulassen, so ein Quatsch und dann lies sich mich einfach stehen.
Die zuckte, ob meines Ansinnen, mit den Schultern und erklärte, dafür sei sie nicht zuständig.
Sitzenbleiben und freundlich fragen, wer denn dann nach ihrer Meinung für das zwar möglicherweise seltene, aber nicht unzulässige Verfahren (freiwillige Zulassung) nach §3 Abs. 3 FZV zuständig sei ? Man würde ggf. auch gerne eine fachkundige Kollegin fragen (äh, nee, sowas besser erst im zweiten Anlauf).

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html

https://www.landkreis-schweinfurt.de/se ... rades-3829

Gruß
K.R.
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Cybersoft
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#58

Beitrag von Cybersoft »

FWB Group hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 19:29
Die zuckte, ob meines Ansinnen, mit den Schultern und erklärte, dafür sei sie nicht zuständig.
Damit hast Du Dich abspeisen lassen? Hätte ich nicht von Dir erwartet ..
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#59

Beitrag von Doraemon »

Ein Versicherungschein ist in Europa kein anerkanntes Dokument für die Zulassung eine motorisierten Vortbewegunsmittel, ein spanischer Polizist kann nicht prüfen ob dieses Gefährt korrekt angemeldet oder registriert ist. Einen dt. Fahrzeugschein kann er zwar auch nicht lesen, aber die Ziffern sind die Gleiche und ich bin mir sicher das die Polizei diesen Auswerten kann.
Saludos Christian

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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#60

Beitrag von Agent_no6 »

Also so ein Teil irgendwie selbst drucken 😀
Viele Grüße
Dietmar
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