Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

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FWB Group
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Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#1

Beitrag von FWB Group »

Hallo Jungs und Mädels....

Was wisst ihr über die Zulässigkeit von Rollern in Spanien, die in Deutschland nur mit einem
Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen?
Bei mir geht es um eine Simson S 50.

Durch das Netz geistert:
Angefangen von absolut grenzwertig, strafbewehrt mit bis zum 500 € Strafe
bis hin - problemlos möglich.
Was stimmt nun ?

Die Möglichkeit einer von sich aus gewünschten "richtigen Zulassung" ohne
HU Pflicht besteht wohl in Deutschland (Versicherungstechnisch dann nicht mehr 36 €,
sondern 48 €, nebst richtigen Kennzeichen)!

In den Jahren, wo wir nach Spanien fahren (7 Jahre), hatten wir etliche Male unsere Simson
( S 50 ) nur mit einem Versicherungskennzeichen, dabei.

Das Teil läuft mit 2 Personen besetzt, spielend 60 km/h!
Ist also kein 45 km/ Ding oder Mofa.

Bisher sind wir nicht angehalten worden.
Aber das will ja nichts heißen! :?:
Mit herzlichen Grüßen, Frank Schröder
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womocamper
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#2

Beitrag von womocamper »

Ich denke was in ein EU Land zugelassen ist gildet auch in den restlichen EU Länder.

Frag doch einfach beim ADAC nach um sicher zu gehen.
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight T67 ,160PS aut.Getriebe
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Cybersoft
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#3

Beitrag von Cybersoft »

Ist nicht zulässig!

Gibt auch regelmässig Ärger mit Jugendlichen die damit in den Niederlanden fahren, genau wie escooter (müssen in NL (noch) einen Sitz haben)

Zurück nach Spanien; Das Problem ist dass das deutsche Versicherungskennzeichen kein Zulassungskennzeichen ist und damit eine Verfolgung aus dem Ausland unmöglich ist. Der springe Punkt, wie immer, die Deutschen übertreiben es und fahren damit zuhauf durch die Gegend. Als Folge davon gehen einige Regionen dagegen vor. Ich bin gerade in Murcia, hier lassen die alle ihre Roller am WoMo und fahren damit nicht.
In Andalusien soll es wohl nicht so streng gehandhabt werden.

Das Problem entsteht ja erst richtig, wenn was passiert. Wer will dann noch zusätzlich mit der lokalen Polizei über die Zulässigkeit diskutieren oder warum man das nicht wusste?
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#4

Beitrag von FWB Group »

womocamper hat geschrieben: Mo 19. Dez 2022, 19:30
Ich denke was in ein EU Land zugelassen ist gildet auch in den restlichen EU Länder.

Frag doch einfach beim ADAC nach um sicher zu gehen.
Das dachte ich auch und die Rückfrage beim ADAC ergab nichts zielführend, außer das man seine Versicherungen verkaufen möchte.
Mit herzlichen Grüßen, Frank Schröder
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#5

Beitrag von FWB Group »

Cybersoft hat geschrieben: Mo 19. Dez 2022, 19:40
Ist nicht zulässig!
Das ist es ja, wir waren die letzten Jahre im Winter zumeist in Murcia / Mazzaron etc.
und wurden mit dem Roller bisher nie behelligt. Zuletzt im Frühjahr 2022.
Da waren viele Roller in Bulevo täglich unterwegs und zwar problemlos!
Auch wir!

Was mich nervt, ich habe ein zugelassenes Moped in Deutschland und das ist in Spanien illegal?
Ein Hoch auf die EU! Hauptsache, ansonsten passt die Krümmung der Banane!
Mit herzlichen Grüßen, Frank Schröder
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Cybersoft
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#6

Beitrag von Cybersoft »

Nur weil es ein deutscher Sonderweg ist, ist Banane doch nicht krumm.

Was machen denn die spanischen Scooter in Deutschland? In Spanien ohne Zulassung und dann in Deutschland?

Ich bin mit meinem Zulassungsfreien 50'er Roller ohne Kennzeichen mit großem B und EU Sternen *2THUMBS UP* in Aachen gefahren.
War aber immer mulmig wenn die Ordnungshüter in der Nähe waren.
Das es nicht zulässig das wusste ich.

Anhänger in NL und BE zulassungsfrei, darf der hinter einem deutschem Auto gefahren werden? Nein.

Auto mit Deichsel hinter dem WoMo. Italien und UK erlaubt, Deutschland nicht.

Gibt unzählige Beispiele was in einem Land erlaubt und in anderen nicht.
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Sellabah
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#7

Beitrag von Sellabah »

;-)

https://www.check24.de/mopedversicherun ... ndsschutz/


Das Zauberwort heisst: "Grüne Karte".
Sehr wichtig aber ist es dem Herrn Schutzmann klar zu machen, dass man Urlauber ist und nicht Bewohner.
Das ist nämlich das Problem, das man ab 90 Tagen den Status wechselt und dann alle Pflichten einer An/Ummeldung hat.
Es werden Augen zugedrückt, aber man muss ab und an sich erklären im Fall der Fälle.

LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern kann man prima überwintern.
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Cybersoft
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#8

Beitrag von Cybersoft »

Der Stein des Anstosses ist nicht (nur) die Versicherung sondern die Zulassung!
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Sellabah
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#9

Beitrag von Sellabah »

Jedes Moped, jeder Krankenfahrstuhl und alle Senilenmobile haben eine Betriebserlaubnis, die wie die Zulassungsbescheinigung 1 mitgeführt werden muss.
Damit wird dem Fahrzeug EU weite Verkehrssicherheit legitimiert.
Innerhalb der EU, also kein Problem die Fahrzeuge zu betreiben.
Auch das Führerscheinrecht gilt innerhalb der EU.
Also sogar auf den eroberten Karibikinseln. *ROFL*

Die Verkehrsregeln sind jeweils abweichend. (z.B. Rechts/Linksverkehr) und hierzu müssen auch die Fahrzeuge eventuell nach/umgerüstet werden. (Scheinwerferstellung, Warntafeln...usw.)

Für die Fahrzeuge die im Ausland betrieben werden, gilt immer die technische Beschaffenheit im Zulassungsland.

So kann man wohl "ausländische" Anhänger ziehen, in Deutschland muss dann aber ein "Wiederholungskennzeichen" geführt werden.
In einigen Ländern sind Anhänger zulassungsfrei. Die müssen in Deutschland genehmigt werden und ebenfalls ein Wiederholungskennzeichen führen.
Stichwort: "Wiener Abkommen".

Große Anhänger und Sattelzüge, da gibt es verschiedene Gehnehmigungsbedingungen, da hier auch steuerrechtliche Dinge eine Rolle spielen.

Aber bei E-Rollstühlen, Seniorenmobilen, Quads und Roller geht es im Prinzip nur um Haftung.

LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern kann man prima überwintern.
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#10

Beitrag von Anon23 »

Cybersoft hat geschrieben: Mo 19. Dez 2022, 19:40
......Das Problem entsteht ja erst richtig, wenn was passiert.......
Auch die kleinen Versicherungskennzeichen sind EU weit versichert....
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Mobildomizil
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#11

Beitrag von Mobildomizil »

... aber eben nicht zugelassen.

Gruss Manfred
Unser Mobildomizil: Knaus Sport TR auf Renault Master, Solar, LFP und WR.
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Cybersoft
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#12

Beitrag von Cybersoft »

Wenn man es nicht verstehen will, dann versteht man es nicht.

Das kleine Blechschild oder der Aufkleber heißen Versicherungskennzeichen und nicht (KFZ) Zulassungs-Kennzeichen!
Das Problem ist und bleibt die Zulassung (und damit die Überprüfbarkeit aus dem Ausland), das habe ich in meinem ersten Beitrag gestern schon angesprochen. Und ja, erst wenn man angehalten wird oder einen Unfall hat kommt das raus. Da muss man auch nichts erklären, wenn man nach seiner Zulassung gefagt wird. Die hat man halt nicht. Ob das mit den Strafen und gar Sicherungsverwahrung, Knast stimmt weiß ich nicht.
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LT35
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#13

Beitrag von LT35 »

Moin
Cybersoft hat geschrieben: Di 20. Dez 2022, 17:10

Das Problem ist und bleibt die Zulassung (und damit die Überprüfbarkeit aus dem Ausland),
Es gibt in Deutschland ein zentrales Fahrzeugregister, dorthin werden auch die Daten der Versicherer über ausgegebene Versicherungskennzeichen gemeldet, also mal Name und Anschrift des Versicherungsnehmers. Bei einem zulassungspflichtigen Kfz muss Halter und Versicherungsnehmer nicht dieselbe Person sein, beim kleinen Versicherungskennzeichen dürfte das nicht gehen (es gibt dort ja insoweit auch keinen Halter).

Die Auslandsabfrage auf Daten aus diesem Register läuft evtl. über EUCARIS, der Schnittstelle der nationalen Register.

Spezielle Kennzeichen (gelb ?) für Motorräder mit weniger als 50 cm² gibt es m.E. auch in Spanien, der Grund dürfte aber ein anderer sein.

Gruß
K.R.
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FWB Group
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#14

Beitrag von FWB Group »

Guten Abend. Ich wollte eigentlich keinen Streit provozieren, sondern abfragen, ob es diesbezüglich
belastbare Erfahrungen bzw. Gesetzlichkeiten gibt, die ich kennen lernen müsste.

Vor meiner Spanienzeit war ich sehr viel in Griechenland oder Albanien. Dort interessiert das
Kennzeichenproblem niemanden.

Als wir mit Spanien anfingen, hatte ich auf dem Heckträger mein kleines Motorrad mit,
150 ccm / MZ ETS! Das hatte ein richtiges Kennzeichen.

Nun hatte ich schon mehrmals den Roller mit und der selbstverständlich mit dem Versicherungskennzeichen!
Durch eine Debatte bei Facebook wurde ich auf das Thema aufmerksam, daher meine Frage.

Und weil ich gerade beim fragen bin.....

Auch ein in Deutschland zugelassener E Roller hat nur ein Versicherungskennzeichen!
Gäbe es dann im Falle eines Unfalles in Spanien nicht haar genau das gleiche Problem wie beim Moped?

Und nun schauen wir mal kurz nach Spanien ins tatsächliche Leben.
Dort fahren zu Hauf Roller mit und ohne Versicherungskennzeichen. Dito, Fahrräder mit bis zu
1000 W Mittelmotor und fetten Reifen, die dich, ohne zu treten, auf dem Roller in der Stadt überholen,
werden direkt neben dem CP in Spanien angeboten usw....

Da kann ich mir die Problematik bezüglich "keine Zulassung im wirklichen Sinne beim Moped", also nur Versicherungskennzeichen, nicht so wirklich erklären.

Außerdem habe ich vom KBA die Zulassungsfreiheit schriftlich bestätigt, inklusive Datenblatt vom Roller.
Das Schriftstück habe ich immer dabei. Siehe Anhänge.

Zu DDR Zeiten gab es dafür so etwas wie eine Zulassung heute ( ein 2 seitiges rotes Blatt ).
Auch das habe ich noch.....
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Mit herzlichen Grüßen, Frank Schröder
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#15

Beitrag von Anon18 »

Hallo Frank,
also ich kenne das so (kann Dir im Moment aber keinen Paragrafen nennen):
Was in Deutschland rechtlich zugelassen ist (was ja bei Dir der Fall ist da Du eine Versicherung hast, ohne Zulassung keine Versicherung möglich) ist für eine gewisse Zeit im Europäischen Ausland mindestens zeitlich begrenzt zulässig. Und umgekehrt. Sonst wäre ja in der so einigen EU ja kein Besuch mit einem eigenen Fahrzeug möglich. Irgend was ist in einem Land immer zulässig und im Nachbarland nicht. Über 3 Monate wäre ich vorsichtig. Aber mit einem Womo kann Dir doch keiner nachweisen wann die 3 Monate begonnen haben. Wäre das nicht so wäre unser Autobau z.B. einfach....

Viele Grüße
Willi
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#16

Beitrag von FWB Group »

Ja Willi
Das sehe ich genau so, nur was ich schon mal so locker sehe, das muss halt so nicht zutreffen, daher fragte
ich vorsorglich das Schwarm Wissen ab.

Es beruhigt mich vorerst ungemein, das hier im Fred niemand bisher aufgeschlagen ist, der diesbezüglich
eigene "Straf" Erfahrungen hat! Aka überladen etc.!

Da wir im Reisemobiltreff eine recht große Gruppe sind, hilft das schon mal ungemein weiter!

Meine Anfrage beim ADAC war nicht zielführend. Wahrscheinlich nur eine Assistentin der Geschäftsführung mit
Null Ahnung!

Auch habe ich die einschlägigen Fachzeitschriften angeschrieben. Bisher (vor 4 Wochen die Mail weg)
keine Antwort. Null!

Über die Frage, Reisezeit mehr als 3 Monate, da mache ich mir erst mal keinen Kopf.
Ich sehe das genau so wie Du.

Nur, man ist so in Urlaubsstimmung, ist mit seinem Mädel in Ruhe unterwegs, will sich was angucken,
will im Urlaubsland Geld ausgeben und dann kommt plötzlich die "Rennleitung" mit so was!
Das ist dann blöd!

Daher meine Frage......

PS: Mit deinem letzten Satz hadere ich etwas...
Mit herzlichen Grüßen, Frank Schröder
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#17

Beitrag von Anon18 »

Hallo Frank,
letzter Satz ist ganz einfach: Länderspezifisch müssen wir eben bestimmte Details einbauen um die Fahrzeuge nach Vorgaben im Zulassungsland typspezifisch zugelassen zu bekommen. Ist eben ein Unterschied ob das Fzg. im Zulassungsland dauerhaft läuft oder als "Gastfahrzeug". Beispiel: so ist z.B. die Anzahl der Airbags im Laufe der Jahre in der EU unterschiedlich. Ausserhalb der EU noch schlimmer (das ist aber hier OT): als die Firma bei der ich arbeite Airbags und Gurtstraffer serienmäßig eingeführt hat durfte diese Ausstattung nicht in Australien eingeführt werden. Es gab jahrelang nur Fzg. ohne diese Sicherheitsausstattung. Begründung: Verbotene Einfuhr von Sprengstoff. (Einfuhr heute erlaubt).
Hintergrund: Airbags und Gurtstraffer wurden und werden auch aktuell mit Sprengstoff gezündet. Mit diesen Dingern ist im ausgebauten Zustand nicht zu spassen. Es gibt immer wieder übelste Verletzungen bei unsachgemäßen Umgang.

Viele Grüße
Willi
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#18

Beitrag von Doraemon »

Sellabah hat geschrieben: Di 20. Dez 2022, 11:46
Das ist nämlich das Problem, das man ab 90 Tagen den Status wechselt und dann alle Pflichten einer An/Ummeldung hat.
Stimme ich nicht zu, meines Wissenstandes ist es so, das wenn man mehr als 6 Monate im Jahr in diesem Land ist sich an- oder ummelden muss.
Saludos Christian

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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#19

Beitrag von Doraemon »

Meine persönliche Meinung:
Ein in Deutschland (EU) ordnungsgemäss angemeldeter Roller kann/muss in Spanien genauso akzeptiert werden, würde ansonsten dem Gleichheitsgesetz in der EU widersprechen, die Frage wäre für mich ist nur, kann der spanische Guardia Trafico diese Papier auch richtig lesen, und das bezweifle ich jetzt mal sehr stark.
In den 15 Jahre die ich jetzt hier lebe hat mich noch bei keiner Kontrolle jemand nach Fahrzeugpapieren oder Versicherungsnachweis gefragt, nur nach dem Führerschein und das war lustig da ich bis 2018 noch keinen Spanischen hatte. *xmas_2thumbsup*

Vorsicht an alle Schweizer, ihr seid nicht in der EU. :duw:

Aber im Zweifelsfall könnte ein Anruf in der deutschen Botschaft in Madrid vielleicht weiterhelfen.
Saludos Christian

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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#20

Beitrag von FWB Group »

Danke
Mit herzlichen Grüßen, Frank Schröder
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