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Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 10:08
von Seewolfpk

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 10:38
von ivalo
Guten Morgen

In der CH sind auf Parkplätzen Schilder "Hier gilt die Strassenverkehrsordnung" zu sehen.
Somit rechts vor links. Wie es grundsätzlich für Ortschaften innerorts gilt.
Klare Abmachungen - lange Freundschaft. *BYE*

Gruss Urs

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 10:38
von walter7149
:Ironie: an: Frag mich schon lange, wieso es in D noch den " Rechtsverkehr " gibt, oder immer von

" Rechtsstaat " gesprochen wird.

:Ironie: aus

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 10:41
von womocamper
Es gibt auch Länder wo es gar kein Rechts vor Links gibt.
Wer zuerst kommt malt zuerst *THUMBS UP*
Zum Beispiel die USA
Außer an beschilderten Strassen.

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 10:44
von ivalo
womocamper hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 10:41
Wer zuerst kommt malt zuerst
Hast Du immer Farbe dabei, um zu malen? ]:->

Gruss Urs

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 11:22
von Agent_no6
Genauso wie im Kreisverkehr immer rechts vor links gilt, wenn keine andere Regel existiert.
Manche meinen im Kreisverkehr hätte man immer Vorfahrt. Irrtum.

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 11:51
von walter7149
Agent_no6 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 11:22
Genauso wie im Kreisverkehr immer rechts vor links gilt, wenn keine andere Regel existiert.
Manche meinen im Kreisverkehr hätte man immer Vorfahrt. Irrtum.
Wo gibt es diese Kreisverkehre mit rechts vor links ?

Diese Diskussion kam schon mal irgendwo auf. Seit dem achte ich immer drauf und hab noch keinen gefunden.

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 12:07
von Elgeba
Agent_no6 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 11:22
Genauso wie im Kreisverkehr immer rechts vor links gilt, wenn keine andere Regel existiert.
Manche meinen im Kreisverkehr hätte man immer Vorfahrt. Irrtum.

Irrtum von Dir! Kreisverkehr hat Vorfahrt,das ist die klare Regelung durch die StVo.Ich bin vorletztes Jahr mit einem Bus einem PKW Fahrer in die Seite gefahren,der auch gedacht hat,er hätte Vorfahrt.Die Schuldfrage war schnell geklärt und als Unfallverursacher musste er sogar eine Geldbusse zahlen.

Gruß Arno

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 12:10
von Elgeba
ivalo hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 10:38
Guten Morgen

In der CH sind auf Parkplätzen Schilder "Hier gilt die Strassenverkehrsordnung" zu sehen.
Somit rechts vor links. Wie es grundsätzlich für Ortschaften innerorts gilt.
Klare Abmachungen - lange Freundschaft. *BYE*

Gruss Urs
Diese Schilder sind auch oft auf Supermarktparkplätzen in D zu sehen,z.B.auf dem Parkplatz des TOOM Taunusstein,wo ich gerade herkomme.Damit ist die Rechtslage eindeutig geklärt.

Gruß Arno

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 12:12
von Agent_no6
Dann guckt euch mal die Rechtslage genau an.

und wird durch die Schilderkombination "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr" gekennzeichnet.

Mus leider mal den ADAC anbringen:
https://www.adac.de/verkehr/recht/verke ... isverkehrs.
Es gibt auch Kreisverkehre, z.B. in Wohngegenden die nicht als Kreisverkehr gekennzeichnet sind, hier gilt definitiv rechts vor links.
Hier steht auch kein "Vorfahrt gewähren" Schild.
Das ist der Casus Knacktus

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 12:23
von Elgeba
Es gibt hier zwei Kreisel in reinen Wohngebieten,sind aber beide als Kreisel entsprechend beschildert,auch wenn da Tempo 30 gilt.

Gruß Arno

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 12:31
von Agent_no6
Was jetzt, Irrtum oder nicht? Gestehe doch auch mal ein daß du nicht alles weißt.

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 13:05
von Masure49
Agent_no6 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 12:12
Dann guckt euch mal die Rechtslage genau an.

und wird durch die Schilderkombination "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr" gekennzeichnet.

Mus leider mal den ADAC anbringen:
https://www.adac.de/verkehr/recht/verke ... isverkehrs.
Es gibt auch Kreisverkehre, z.B. in Wohngegenden die nicht als Kreisverkehr gekennzeichnet sind, hier gilt definitiv rechts vor links.
Hier steht auch kein "Vorfahrt gewähren" Schild.
Das ist der Casus Knacktus
"Eher selten" im Link sagt es schon.
Ich war über 40 Jahre im Außendienst, so eine Regelung habe ich noch nie gesehen,
wo der im Kreisel Fahrende keine Vorfahrt hat.
Der im Kreisel Fahrende hat in Deutschland immer Vorfahrt, die Vorfahrt achten Schilder bei der Einfahrt in den Kreisel bestätigen es ganz deutlich.
Kann im Ausland anders sein:
https://www.autosieger.de/kreisverkehr- ... 15377.html

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 13:50
von Fazerfahrer
In Bezug auf Kreisverkehr, verstehe ich es so, dass der im Kreisverkehr fahrende Vorfahrt hat, nicht weil er im Kreisverkehr fährt, sondern weil jeder Einfahrende zu Vorfahrt achten aufgefordert wird.

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 13:52
von LT35
Moin
Masure49 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 13:05
"Eher selten" im Link sagt es schon.
Ich war über 40 Jahre im Außendienst, so eine Regelung habe ich noch nie gesehen,
wo der im Kreisel Fahrende keine Vorfahrt hat.
Schützt aber nicht vor Überraschungen.
Der im Kreisel Fahrende hat in Deutschland immer Vorfahrt, die Vorfahrt achten Schilder bei der Einfahrt in den Kreisel bestätigen es ganz deutlich.
Ja, aber eben auch nur durch diese Beschilderung und nicht weil das grundsätzlich so wäre.

Zum Glück sind Kreisel auf Parkplätzen noch die Ausnahme ;-)

Gruß
K.R.

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 14:05
von raidy
"Die Fahrzeuge, die bereits im Kreisverkehr sind, haben Vorfahrt. Fehlt das Vorfahrt-gewähren-Schild, dann ist der Kreisverkehr wie eine normale Kreuzung anzusehen: also rechts vor links. Die Vorfahrt im Kreisverkehr hat dann das einfahrende Fahrzeug." Quelle

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 14:12
von Agent_no6
Wir haben exakt so einen Kreisverkehr in der Siedlung, ehemalige Kreuzung, da wurde einfach in der Mitte ein Baum gepflanzt und daraus eine Insel gemacht, um die man rumfahren muß, also ein Kreisverkehr, der nicht mit einem Kreisel Zeichen markiert ist und auch keine Vorfahrt gewährt wird, was auch immer.
Exakt hier muß der warten der im Kreisel fährt, somit rechts vor links.
Und wenn einer in 100 Jahren Außendienst sowas noch nicht gesehen hat, dann hat er eben immer die Augen zugemacht oder war eben noch nicht überall :grin:
Ich wollte es ja nur mal mitteilen und es war wohl richtig. Es gibt keine generelle Vorfahrt im Kreisverkehr.
So, zurück zum rechts vor links auf dem Parkplatz.

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 14:17
von AndiEh
walter7149 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 11:51
Wo gibt es diese Kreisverkehre mit rechts vor links ?
Bei mir in Erlangen.

Gruß
Andi

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 14:20
von AndiEh
Elgeba hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 12:07
Irrtum von Dir! Kreisverkehr hat Vorfahrt,das ist die klare Regelung durch die StVo.
Im Kreisverkehr, der auch als solcher beschildert ist, ja.

Fährst du aber in einen "Kreisel" der kein Kreisverkehrsschild und auch sonst keine Beschilderung hat, dann gilt auch da wie an Kreuzungen rechts vor links.

Merksatz: Ohne Kreisverkehrsschild kein Kreisverkehr im Sinne der StVo.

Gruß
Andi

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 14:23
von AndiEh
Elgeba hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 12:10
Diese Schilder sind auch oft auf Supermarktparkplätzen in D zu sehen,z.B.auf dem Parkplatz des TOOM Taunusstein,wo ich gerade herkomme.Damit ist die Rechtslage eindeutig geklärt.
Da wäre ich sehr vorsichtig. Das Gericht hat ja die StVo interpretiert. Und laut diesem Gericht und somit auch laut StVo, besteht auf Parkplätzen eben kein rechts vor links.

Anders sähe es aus bei Schilder, welche bestimmen "hier gilt rechts vor links".

Gruß
Andi