Zulässiges Gesamtzuggewicht

Hier kann jeder sein Wohnmobil vorstellen. Wie es ausgestattet ist, ob es sich unter 3,5t fahren läßt etc.
Benutzeravatar
Friedo
Beiträge: 89
Registriert: Mo 7. Mär 2022, 19:03

Zulässiges Gesamtzuggewicht

#1

Beitrag von Friedo »

Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher, ob meine Frage hier richtig ist, aber ich stelle sie einfach mal.

Ich überlege mir einen Anhänger für mein Motorrad anzuschaffen, welchen ich dann hinter mein Wohnmobil hängen wollte.
In dem Fahrzeugschein steht ein zul. GG für mein WoMo mit 4,5 t und für den Anhänger mit 1.750 kg.

In meinen Unterlagen habe ich folgende
Dokumente gefunden.
1. EG Übereinstimmungsbescheinigung für vervollständigte Fahrzeuge in dem für die „Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination“ 6.000 kg steht
C5FF29FD-B08C-4F84-AA0E-BE6367DB5F8F.jpeg


und 2. EC certificate of conformity in dem 6.500 kg „technically permissible maximum mass of the combination“ steht.
077DD915-05D0-42FB-B7B4-D5518B685911.jpeg


Beide Dokumente sind versehen mit dem Kommentar „Zulassungsbescheinigung Teil II Nr. GC128959 ausgefertigt 21.6.2021 Kreis Lippe Detmold.

Wer weiß, was korrekt ist?

Gruß Friedo
Dethleffs Pulse GT T7051EB seit 6/21
WoMo NK19
Beiträge: 422
Registriert: Fr 5. Aug 2022, 13:47
Wohnort: Großraum Stuttgart

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#2

Beitrag von WoMo NK19 »

Hallo Friedo,
tolle Unterlagen hast Du da.

ABER:
Bei einer Fahrzeugkontrolle fragt der nette Beamte immer nach Führerschein
und den Fahrzeugpapieren = Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeug-
schein).
An der Grenze nach außerhalb Europas sind das auch hier die zu präsentierenden
Papier hin.

Und deshalb sind die Angaben, die dort drin stehen maßgebend. Und nix anderes.

F1: zulässiges Gesamtgewicht
O1: (maximales Gewichts eines) gebremsten Anhängers
O2: (maximales Gewicht eines) ungebremsten Anhängers

WoMo NK 19
Das weibliche Gehirn funktioniert wie das Internet.
Du kannst etwas löschen, aber es ist nie wirklich weg !
Anon14
Beiträge: 145
Registriert: Sa 12. Nov 2022, 11:56

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#3

Beitrag von Anon14 »

Hallo Friedo!
Wenn ich Deine beiden Schriftstücke so lese, dazu aber Deine Angaben zur zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs lese, stimmt da doch etwas vorne und hinten nicht.
In Bild 1, also dem oberen Bild, ist eine Gesamtmasse von 4250 kg angegeben
im unteren Bild steht unter Punkt 16.1 , frei übersetzt aus dem englischen Text: "Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand" 4400 kg, Deine Hervorhebung bezieht sich auf die zul. Gesamtmasse als Kombination aus Womo+Hänger und darf 6500 kg sein

Schau doch mal, ob in Deiner Zulassungsbescheinigung 1 nicht auch etwas zum " Zuggesamtgewicht "steht. Wenn dort, wie in Bild 2, ebenfalls 6500 kg eingetragen ist, dürfte Deiner Kombination ( entsprechend Deinen Angaben 4500 kg Fürs Womo +1750 kg für den Anhänger ) nichts im Wege stehen.
Benutzeravatar
Friedo
Beiträge: 89
Registriert: Mo 7. Mär 2022, 19:03

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#4

Beitrag von Friedo »

Hallo WoMo NK 19,
vielen Dank für Deine Antwort.
Demnach spielt laut Deiner Meinung die „technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination“ wie sie in Teil II der Zulassungsbescheinigung mit 6.000 /6.500 kg steht keine Rolle sondern nur die einzelne Auflistung der Gewichte mit 4.500 kg für das WoMo und 1.750 kg für den Anhänger = 6.250 kg?
Ich weiß, man soll nicht immer nach dem Sinn fragen, aber ich hätte schon gerne gewusst, warum in der Zulassungsbescheinigung Teil II die beiden unterschiedlichen Werte stehen.

Gruß Friedo
Dethleffs Pulse GT T7051EB seit 6/21
Benutzeravatar
Friedo
Beiträge: 89
Registriert: Mo 7. Mär 2022, 19:03

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#5

Beitrag von Friedo »

Hallo „warum nur“
vielen Dank für deine Antwort.
In meine Zulassungsbescheinigung Teil I steht leider keine Angabe zum Zuggesamtgewicht (zumindest habe ich die Zahl noch nicht entdeckt), sondern nur die Angaben für das WoMo und den Anhänger.
B14BAED6-AF66-4C24-BF67-CBD81FCFEDDE.jpeg

Gruß Friedo
Dethleffs Pulse GT T7051EB seit 6/21
Anon14
Beiträge: 145
Registriert: Sa 12. Nov 2022, 11:56

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#6

Beitrag von Anon14 »

Laut Deinem Bild ist unter F 1 4500 (kg) als zulässige Gesamtmasse eingetragen, unter O 1 steht die zulässige Gesamtmasse für einen gebremsten Anhänger mit 1750(kg) . Die früher im KFZ-Schein eintraggetragene zul. Zuggesamtmasse existiert nicht mehr, also einfach F1 + O1 addieren. Deine Wunschkonfiguration klappt.
Den Hinweis auf F1 und O1 hatte WoMo NK 19 schon geschrieben!)
WoMo NK19
Beiträge: 422
Registriert: Fr 5. Aug 2022, 13:47
Wohnort: Großraum Stuttgart

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#7

Beitrag von WoMo NK19 »

Hallo Fredo,
Friedo hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 15:46
….
Ich weiß, man soll nicht immer nach dem Sinn fragen, aber ich hätte schon gerne gewusst, warum in der Zulassungsbescheinigung Teil II die beiden unterschiedlichen Werte stehen.
die Zulassungsbescheinigung Teil 2, die Du erwähnst ist der frühere Fahrzeugbrief.
Der hat mit einem technischen Datenblatt des Herstellers oder der COC - Bescheinigung
nix zu tun.

Das COC Dokument bescheinigt, dass das Fahrzeug den Normen der EU entspricht.
Der Hersteller hat ja mal das erste Fahrzeug zertifiziert und weißt nun mit der COC -
Bescheinigung nach, dass genau Dein Fahrzeug auch dem zertifizierten gleicht.
Sonst müsste man ja jedes Fahrzeug einzeln zertifizieren. Das macht man vielleicht
bei einem Maybach Exelero - wenn Geld eh keine Rolex spielt.

Im Fahrzeugbrief - Zulassungsbescheinigung Teil 2 - ist KEINE Gewichtsangabe hinterlegt!.
Hier wird nur Fahrzeugtyp, Motor, FAhrzeugidentnummer (FIN) etc. angegeben.

Gewichte, etc. stehen immer im Teil 1 und der ist maßgebend. Und die dortigen Informationen lassen Dich dann entweder glücklich von dannen fahren oder ganz tief
In die Schei …. fallen, im Falle einer Kontrolle.

WoMo NK 19
Das weibliche Gehirn funktioniert wie das Internet.
Du kannst etwas löschen, aber es ist nie wirklich weg !
Benutzeravatar
Friedo
Beiträge: 89
Registriert: Mo 7. Mär 2022, 19:03

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#8

Beitrag von Friedo »

Danke Euch beiden.

Gruß Friedo
Dethleffs Pulse GT T7051EB seit 6/21
Kalle-OB
Beiträge: 376
Registriert: So 6. Feb 2022, 13:02

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#9

Beitrag von Kalle-OB »

warum nur? hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 16:24
Laut Deinem Bild ist unter F 1 4500 (kg) als zulässige Gesamtmasse eingetragen, unter O 1 steht die zulässige Gesamtmasse für einen gebremsten Anhänger mit 1750(kg) . Die früher im KFZ-Schein eintraggetragene zul. Zuggesamtmasse existiert nicht mehr, also einfach F1 + O1 addieren. Deine Wunschkonfiguration klappt.
Den Hinweis auf F1 und O1 hatte WoMo NK 19 schon geschrieben!)
Mein Ducato hat ein zGG 5.400 kg Anhängelast 750/1800 Kg Zulässige Gesamtmasse der Zugkombination beträgt laut CC und Zulassungsbescheinigung Teil 1 nur 6.000 kg. Also nichts mit addieren von 5400 kg plus 1800kg.
Benutzeravatar
Elgeba
Beiträge: 3839
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 18:36
Wohnort: Taunusstein

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#10

Beitrag von Elgeba »

So kenne ich das auch.


Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
WoMo NK19
Beiträge: 422
Registriert: Fr 5. Aug 2022, 13:47
Wohnort: Großraum Stuttgart

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#11

Beitrag von WoMo NK19 »

Hallo Kalle-OB,
Kalle-OB hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 17:43
...
Mein Ducato hat ein zGG 5.400 kg Anhängelast 750/1800 Kg Zulässige Gesamtmasse der Zugkombination beträgt laut CC und Zulassungsbescheinigung Teil 1 nur 6.000 kg. Also nichts mit addieren von 5400 kg plus 1800kg.
Kannst Du mir bitte sagen oder zeigen wo die 6.000 kg bei Dir im Teil 1 stehen?
Hast Du die Zahl vielleicht unter "F.2" entnommen?
Dort ist nämlich die "im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in kg" angegeben.

Eine Gewichtsangabe Zugfahrzeug + Hänger = X kg gibt es normalerweise im Teil 1 nicht.

WoMo NK 19
Das weibliche Gehirn funktioniert wie das Internet.
Du kannst etwas löschen, aber es ist nie wirklich weg !
Kalle-OB
Beiträge: 376
Registriert: So 6. Feb 2022, 13:02

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#12

Beitrag von Kalle-OB »

WoMo NK19 hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 17:58
Hallo Kalle-OB,


Kannst Du mir bitte sagen oder zeigen wo die 6.000 kg bei Dir im Teil 1 stehen?
Hast Du die Zahl vielleicht unter "F.2" entnommen?
Dort ist nämlich die "im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in kg" angegeben.

Eine Gewichtsangabe Zugfahrzeug + Hänger = X kg gibt es normalerweise im Teil 1 nicht.

WoMo NK 19
Die Zahl steht nicht in den Rubriken (F1 usw.) sondern im unteren Teil, wo auch die Breite der Markise usw. stehen. Der Text lautet: zul. Gesamtmasse der Zugkombination 6.000 Kg.
Benutzeravatar
Friedo
Beiträge: 89
Registriert: Mo 7. Mär 2022, 19:03

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#13

Beitrag von Friedo »

WoMo NK19 hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 17:58

...Hast Du die Zahl vielleicht unter "F.2" entnommen?
Dort ist nämlich die "im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in kg" angegeben.

WoMo NK 19
Hallo WoMo NK 19,
mit zulässige Gesamtmasse in kg meinst Du aber doch nur die des WoMos und nicht WoMo inkl. Anhänger, oder?
Bei mir sind beide Kg-Angaben (F1 und F2) mit 4.500 kg identisch.

Gruß Friedo
Dethleffs Pulse GT T7051EB seit 6/21
Anon14
Beiträge: 145
Registriert: Sa 12. Nov 2022, 11:56

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#14

Beitrag von Anon14 »

@Kalle-OB

Dann zeige dem Friedo ( und allen anderen Schreibern hier mal durch Einkreisen des Eintrages auf der Kopie von Friedos Zulassungsbescheinigung 1 ) wo das dort steht. Ich finde da keinen Vermerk, nur die Druckangaben zur Zusatz-Luftfederung, Angabe zur Breite bei montierter Markise Angaben zur Höhe usw.
Benutzeravatar
WuG
Beiträge: 903
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 12:35
Wohnort: München-Forstenried

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#15

Beitrag von WuG »

Friedo hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 18:21
WoMo NK19 hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 17:58

...Hast Du die Zahl vielleicht unter "F.2" entnommen?
Dort ist nämlich die "im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in kg" angegeben.

WoMo NK 19
Hallo WoMo NK 19,
mit zulässige Gesamtmasse in kg meinst Du aber doch nur die des WoMos und nicht WoMo inkl. Anhänger, oder?
Bei mir sind beide Kg-Angaben (F1 und F2) mit 4.500 kg identisch.

Gruß Friedo
Stimmt doch nicht, bei dir steht doch unter F2 2600kg ;-)

Und da du nirgends ein "max. Zuggewicht" eingetragen hast, kannst an dein 4,5 t WoMo einen 1,75 t Anhänger (Aufpassen --> inkl Motorrad) hängen.
Ein Kontrolleur kann dir keine anderen Gewichte als in den Papieren stehen auferlegen.
Servus aus München
Gabriele und Wolfgang

Unterwegs im Knaus Sun TI 700 MEG PlatinumSelection mit 4 t zulGG
Anon14
Beiträge: 145
Registriert: Sa 12. Nov 2022, 11:56

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#16

Beitrag von Anon14 »

WuG hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 18:50
Stimmt doch nicht, bei dir steht doch unter F2 2600kg
Falsch gelesen WuG!

Unter F.1 mit Eintrag 4500 steht die Zelle 7.2 mit Eintrag 2600.
Die Zelle F.2 ist direkt rechts neben der Zelle F.1 und ist ebenfalls mit 4500 ( in allen Fällen sind kg gemeint, aber nicht angegeben)
Benutzeravatar
WuG
Beiträge: 903
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 12:35
Wohnort: München-Forstenried

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#17

Beitrag von WuG »

warum nur? hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 19:02
WuG hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 18:50
Stimmt doch nicht, bei dir steht doch unter F2 2600kg
Falsch gelesen WuG!

Unter F.1 mit Eintrag 4500 steht die Zelle 7.2 mit Eintrag 2600.
Die Zelle F.2 ist direkt rechts neben der Zelle F.1 und ist ebenfalls mit 4500 ( in allen Fällen sind kg gemeint, aber nicht angegeben)
Oh, richtig - "ist auch so fuzelklein" *JOKINGLY*

Danke "warum nur" .... Ich behaupte dann das Gegenteil *DRINK*

*HI*
Wolfgang
Servus aus München
Gabriele und Wolfgang

Unterwegs im Knaus Sun TI 700 MEG PlatinumSelection mit 4 t zulGG
Kalle-OB
Beiträge: 376
Registriert: So 6. Feb 2022, 13:02

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#18

Beitrag von Kalle-OB »

warum nur? hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 18:45
Ich finde da keinen Vermerk, nur die Druckangaben zur Zusatz-Luftfederung, Angabe zur Breite bei montierter Markise Angaben zur Höhe usw.
Richtig, bei Frido steht nichts.
Kalle-OB
Beiträge: 376
Registriert: So 6. Feb 2022, 13:02

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#19

Beitrag von Kalle-OB »

warum nur? hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 18:45
Ich finde da keinen Vermerk, nur die Druckangaben zur Zusatz-Luftfederung, Angabe zur Breite bei montierter Markise Angaben zur Höhe usw.
Richtig, bei Frido steht nichts. Ich vermute mal das die Zulassungsstelle die 6000 kg einzutragen, denn in der CC sind sie ja verzeichnet.
Anon14
Beiträge: 145
Registriert: Sa 12. Nov 2022, 11:56

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#20

Beitrag von Anon14 »

Ich bezieh mich jetzt mal auf den Post Nr.2, da ist geschrieben:
WoMo NK19 hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 15:13
Bei einer Fahrzeugkontrolle fragt der nette Beamte immer nach Führerschein
und den Fahrzeugpapieren = Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeug-
schein).
An der Grenze nach außerhalb Europas sind das auch hier die zu präsentierenden
Papier hin.
Was nutzt daher Friedo die Aussage, dass die Zulassungsstelle vergessen hat, die in der CC stehenden 6000 kg einzutragen?
Eigentlich überhaupt nichts.

Allerdings könnte Friedo mit der CC zur Änderung des Eintrages die Zulassungsstelle aufsuchen, damit das zulässige Zuggewicht noch nachgetragen werden kann. Kostet vllt ein kleines Geld, beruhigt aber die eigene Seele.
Antworten

Zurück zu „Mein Wohnmobil, Reisemobil, Kastenwagen“