Zulässiges Gesamtzuggewicht

Hier kann jeder sein Wohnmobil vorstellen. Wie es ausgestattet ist, ob es sich unter 3,5t fahren läßt etc.
Anon14
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Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#41

Beitrag von Anon14 »

kai_et_sabine hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 23:04
Wirklich nur 80Kg Stützlast? Bei einem 4.45to? Bei unserem 4.4to sind das 150Kg.
Hallo Kai + Sabine

Die 80 (kg) hab ich aus der Kopie der Zul.-Besch. 1 von Frieda. Einfach mal das Bild danach absuchen, steht über F.1
Die Angabe ist also nicht von mir aus der Luft gegriffen.
Aber vllt. vermutet Ihr richtig und man hat bei der Zulassungsstelle die Stützlast der AHK eingetragen. Wenn mehr möglich ist, um so besser und dann aus meiner Sicht erst recht ein Grund, eine Änderung der Einträge zu veranlassen. Damit ist man dann sicher vor allen möglichen Unbillen.

Zusatz: Bei uns würde das Straßenverkehrsamt/ die Zulassungsstelle auf jeden Fall Geld für die Änderung nehmen. Erlebte ich schon bei einem Fehleintrag in meinen Unterlagen, als ich, nach etwa einem Jahr der Ablastung mein Mobil wieder auf die Ursprungsangabe des bei Auslieferung des Womos eingetragene zGG zurücksetzen wollte. Die Herrschaften dort haben zwar die Daten des TÜV-Gutachtens eingegeben, nur auf dem Ausdruck war das falsch. Ist mir etwa zwei Monate später aufgefallen und mein Wunsch auf Berichtigung des offensichtlichen Fehlers des Sachbearbeiters wurde mir trotzdem Geld abgenommen.
kai_et_sabine
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Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#42

Beitrag von kai_et_sabine »

warum nur? hat geschrieben: Do 9. Feb 2023, 11:17
Bei uns würde das Straßenverkehrsamt/ die Zulassungsstelle auf jeden Fall Geld für die Änderung nehmen. [...] Ist mir etwa zwei Monate später aufgefallen und mein Wunsch auf Berichtigung des offensichtlichen Fehlers des Sachbearbeiters wurde mir trotzdem Geld abgenommen.
Bei uns eigentlich auch. Evtl. sind ja die blauen Augen von Kai so schön? 8-)

gruss (kai&) sabine
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WuG
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Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#43

Beitrag von WuG »

Chief_U hat geschrieben: Do 9. Feb 2023, 07:26
Kalle-OB hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 20:31

Wenn die Zulassungsstelle einen Fehler macht, wird sie wahrscheinlich keine Gebühren verlangen, um diesen zu korrigieren.
Die Zulassungsstelle verlangt bei sowas immer Gebühren! Das müsstest Du sofort an Ort und Stelle reklamieren. .....
Wenn du dich mal nicht irrst - Chief *SCRATCH*

Dieses Schreiben haben wir einige Tage nach der Eintragung einer Umbauabnahme bekommen ... inkl. neuem Fzg-Schein *THUMBS UP*
Wir hatten das noch gar nicht bemerkt.
.
Fehler ZulStelle.pdf
(603.8 KiB) 155-mal heruntergeladen

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.
Vielleicht gehen in einer anonymen Großstadt aber die Uhren tatsächlich anders *YAHOO*

*HI*
Wolfgang
Servus aus München
Gabriele und Wolfgang

Unterwegs im Knaus Sun TI 700 MEG PlatinumSelection mit 4 t zulGG
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Nikolena
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Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#44

Beitrag von Nikolena »

Das sich ein Amt entschuldigt….. Sachen gibts! *2THUMBS UP*

Jetzt musst du nur noch Rücksendegebühren einfordern, dort wird ja auch jeder Wimpernschlag berechnet.

:Ironie:
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
kai_et_sabine
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Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

#45

Beitrag von kai_et_sabine »

Unser Amt ist auch sehr gut auch jenseits vom Womo.
Beim Moped ging es um die Nummernschildgröße (US-Modell einer Goldwing). Da sind die dann mit Schildermacher gegangen um alles nachzumessen, dann haben die sich mit der Hauptstelle auseinandergesetzt.

Da gibt es aber auch so Sachen wie 'Beleuchtungseinrichtung in etwa gem. STVZO' und 'Kleinkraftschild von Amts wegen verfügt'.

Das ist aber eine kleine Stadt mit <50t Einwohnern.

gruss kai & sabine
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