Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

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karlh
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Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#1

Beitrag von karlh »

Hallo zusammen,

meines Wissens müssen bei Wohnmobilen über 3,5 t u.a. Unterlegkeile mitgeführt werden.

Welche habt Ihr denn da dabei?

Gruß
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Austragler
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 3,5 t

#2

Beitrag von Austragler »

Ichnhabe beim entsprechenden Versandhandel für kleines Geld 2 Unterlegkeile schicken lassen, die sollten es im Fall des Falles tun. MIr ist nicht bekannt ob es Vorschriften gibt wie diese beschaffen sein müssen.
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"
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SaJu
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 3,5 t

#3

Beitrag von SaJu »

Müssen das 1 oder 2 sein?
Juppi
Die schwerere Hälfte von SaJu
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karlh
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 3,5 t

#4

Beitrag von karlh »

Meine Frage wäre, ist dem Gesetz auch mit den Auffahrkeilen genüge getan?

Kann man ja dafür missbrauchen..
<Anon1>

Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 3,5 t

#5

Beitrag von <Anon1> »

Bei meinem 4,1 Tonner wurden 2 solcher vorgeschriebenen Keile aus Kunststoff mitgeliefert. Die bleiben im Mobil. Geregelt im § 41 (14 ) der StVZO, wobei ich dort nur einen Keil herauslese.
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Seewolfpk
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 3,5 t

#6

Beitrag von Seewolfpk »

Ich weiß jetzt nicht ob 2 oder 1 Keil mitgeliefert wurde.
Auf jeden Fall sind die anders beschaffen als die Auffahrkeile.
Die haben am Ende eine Stahlkante, die sich eingraben soll, was auf Beton o.ä. wohl eher ein Witz ist.
Gruß
Paul
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Carthago chic c-line T 4.9 EZ 6/2016
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DerTobi1978
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 3,5 t

#7

Beitrag von DerTobi1978 »

Erst ab 4,0t !!!

Paragraph 41 StVZO Abs.
(14) Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens
1.
ein Unterlegkeil bei
a)
Kraftfahrzeugen – ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t,
(...)
Beste Grüße vom Niederrhein

Der Tobi

unterwegs mit Knaus LiveWave 700MEG 2020 auf Fiat Ducato 4400kg, 160 PS und Sack und Pack. :-)

https://www.trustyournose.de
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SaJu
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 3,5 t

#8

Beitrag von SaJu »

Ah. Danke. Ich habe 3,8 t. Dann bin ich mit einem LKW Keil ja nicht so schlecht unterwegs.
Juppi
Die schwerere Hälfte von SaJu
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Hans 7151
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#9

Beitrag von Hans 7151 »

Bei meinem 4,25t Fahrzeug war ein Unterlegkeil dabei. Die größe muß dem Reifendurchmesser entsprechen. Bei Fahrzeugen über 7,5t sind ab Werk 2 dabei, ob das Vorschrift ist weis ich nicht.

Grüße Hans
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Fazerfahrer
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#10

Beitrag von Fazerfahrer »

Hallo,

da ich erst nachträglich auf 4.0 to aufgelastet habe, gab es bei mir keinen Keil ab Werk.

Nun liegt hinten im Regal nachfolgendes Exemplar, paßt genau.

Hemmschuh
Mit Grüßen aus dem Fränkischen Seenland, Thorsten.
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walter7149
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#11

Beitrag von walter7149 »

Fazerfahrer hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 22:42
Hallo,

da ich erst nachträglich auf 4.0 to aufgelastet habe, gab es bei mir keinen Keil ab Werk.

Nun liegt hinten im Regal nachfolgendes Exemplar, paßt genau.

Hemmschuh
Auch wenn „Made in Germany" dran steht würde ich den nicht haben wollen.
Schlag mal im Winter, wenn er festgefroren ist mit dem Hammer dagegen.

Ich führe dieses Modell mit : - https://www.amazon.de/Unterlegkeil-Meta ... RAW3EW1D5X

Aber ob Pflicht oder nicht auch < 4 to ist speziell im Winter ein brauchbarer Hemmschuh zu empfehlen.
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Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
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sparki
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#12

Beitrag von sparki »

Bei unserem Frankia I 740 mit 4,8 T zGg sind auch zwei Keile serienmäßig dabei.
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karlh
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#13

Beitrag von karlh »

Bei meinem Detheleffs war keinerlei Keil mit dabei.

Aber auch die vorgeschriebene Warnleuchte war nicht dabei.
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Travelboy
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#14

Beitrag von Travelboy »

Frage:
Wer hat die Keile schon jemals gebraucht oder wurde danach gefragt?

meine liegen seit 9 Jahren unbenutzt in der Garage,
Schöne Grüße
Volker
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karlh
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#15

Beitrag von karlh »

Genau das ist das nächste - warum überhaupt welche kaufen.

Prüft keiner
braucht keiner
<Anon1>

Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#16

Beitrag von <Anon1> »

Travelboy hat geschrieben: Mo 14. Dez 2020, 08:32
Frage:
Wer hat die Keile schon jemals gebraucht oder wurde danach gefragt?

meine liegen seit 9 Jahren unbenutzt in der Garage,
Solche Fragen stellt man nicht! Vorschrift ist Vorschrift, selbst wenn sie aus der Zeit Postkutschen stammen sollte. Die Eigner mit einem 3,8 Tonner werden im Falle eines Falles, wenn zum Beispiel die Handbremse ausfällt, diese Notfallkeile schmerzlich vermissen. *YAHOO*

Ob ich die Dinger schonmal gebraucht habe? Nö! ;-)
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LT35
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#17

Beitrag von LT35 »

Moin
Travelboy hat geschrieben: Mo 14. Dez 2020, 08:32
Frage:
Wer hat die Keile schon jemals gebraucht oder wurde danach gefragt?
Ich habe den gebraucht an einer Stelle, an der die angeblich HU-konforme Feststellbremse mein Vertrauen nicht verdiente, weil sie das Fahrzeug man noch so gerade eben hielt.

Gefragt hat niemand danach. Zur HU packe ich den ganzen Krempel wie Warndreieck(e), Warnleuchte & Batterie dafür, Verbandkasten, Westen in eine Box neben den Beifahrersitz, nur für den Fall falls es einen Prüfer wirklich interessiert.

Mit freundlichen Grüßen
K.R.
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DerTobi1978
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#18

Beitrag von DerTobi1978 »

Bei unserem 4,4to WoMo waren auch keine Keile, Warnleuchten, Warndreieck, Verbandskasten etc. dabei.
Keine Ahnung ob das ab Werk dabei sein muss oder ob der Käufer dafür verantwortlich ist.

Ich kannte z.B. Keil- und Leuchtenpflicht gar nicht, obwohl ich das müsste ;-)

Und für alle Ladungssicherer hier noch der letzte Satz des Abs. 14: :-D

Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.

Also bitte nicht ganz so lässig :-D :-D :-D

Und rein theoretisch könnte das alles Probleme bei der HU geben...
Beste Grüße vom Niederrhein

Der Tobi

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g-r-i-s-u

Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#19

Beitrag von g-r-i-s-u »

Bei mir ist es genau so, nachträgliche Auflastung auf 4 Tonnen und ich habe diese Keile in der Heckgarage liegen. Aber bitte nicht vergessen, dass auch sowas mitgeführt werden sollte ;-)
willy13 (verstorben)
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#20

Beitrag von willy13 (verstorben) »

Und beachten das bei dem Hersteller Hella die gesetzliche Norm nur mit den richtigen auf der Lampe genannten Batterien erfüllt ist.
Gruß aus Cöln
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