Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

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AndiEh
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Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

#1

Beitrag von AndiEh »

Es kommt immer wieder zu Fragen und Diskussionen über die Verkehrsregeln mit Dem Wohnmobil.
Aktuell, ist das Wohnmobil nun ein PKW und darf man dann auch parken wenn das Zusatzschild "Nur PKWs" dort steht? Oder eben: Gilt eigentlich das LKW Überholverbot ab 3,5t für Wohnmobile auch?

Da es auch hierbei immer wieder in verschiedenen anderen Themen zu Abschweifungen kommt, gibt es jetzt hier ein Thema, dass genau für diese Fragen da ist.

Gruß
Andi
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AndiEh
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Re: Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

#2

Beitrag von AndiEh »

Alpa hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 11:24
Richtiger wäre m.E. der Bezug auf die EU-Richtlinie 2018/858 gewesen, denn die geht viel mehr ins Detail. Neben den Klassifizierungen M,N und O (Art.4)
In dieser Verordnung geht es vorwiegend um die einheitliche Typgenehmigung von Fahrzeugen.
Hier der Text:

(1) Im Sinne dieser Verordnung gelten die nachstehenden Fahrzeugklassen:
a) Klasse M umfasst vorwiegend für die Beförderung von Personen und deren Gepäck ausgelegte und gebaute
Kraftfahrzeuge, unterteilt in:
i) Klasse M1: Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und ohne Stehplätze,
unabhängig davon, ob die Anzahl der Sitzplätze auf den Fahrersitz beschränkt ist;
ii) Klasse M2: Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und mit einer Gesamtmasse
von höchstens 5 Tonnen, unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge über Stehplätze verfügen, und
iii) Klasse M3: Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und mit einer Gesamtmasse über 5 Tonnen, unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge über Stehplätze verfügen.
b) Die Klasse N umfasst vorwiegend für die Beförderung von Gütern ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge, unterteilt
in:.....
...
c) Klasse O umfasst Anhänger, unterteilt in:
...
Alpa hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 11:24
Neben den Klassifizierungen M,N und O (Art.4) kennt sie nämlich auch noch die Klassifizierung nach besonderer Zweckbestimmung (Anhang 1 Nr.5). U.a sind dort auch Wohnmobile genannt und werden der Klassifizierung SA zugeordnet (Ziff. 5.1).
der Text:
5.1. Wohnmobil SA Fahrzeug der Klasse M mit Platz für die Unterbringung von Perso
nen, das mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a) Sitze und Tisch,
b) Sitze, die zu Schlafgelegenheiten geändert werden können,
c) Kochmöglichkeit,
d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen
Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubrin
gen.
Jedoch kann der Tisch so gebaut sein, dass er leicht zu entfernen
ist
....
und als weiteres Beispiel:
5.2. Beschussgeschütztes Fahrzeug
SB Fahrzeug zum Schutz der beförderten Insassen bzw. Güter, das kugelsicher gepanzert ist
(die sind unter Umständen auch über 3,5t.
5.4. Leichenwagen SD Fahrzeug der Klasse M, das zur Beförderung von Leichen bestimmt
und zu diesem Zweck mit besonderer Ausrüstung ausgestattet ist.

Das mag ja sein, aber der Anhang ist nur eine Ergänzung, die definieren soll, was ein Wohnmobil ist und ergänzen nur die Fahrzeugklassen der eigentlichen Verordnung.

Wichtig ist dies z.B. wenn man einen Transporter (Gruppe N zur Güterbeförderung zugelassenes Fahrzeug) umbaut und dann als Wohnmobil zulassen will.

Das Wohnmobil bleibt trotzdem ein M1.
Alpa hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 11:24
Der Bundestag kam mit dem Wegfall des § 23 StVZO in die Zwangslage, Wohnmobile fiskalisch neu einordnen zu müssen und hat dafür eine inzwischen ebenfalls überholte EU-Rili herangezogen, die aber bereits die aktuelle Einstufung der Wohnmobile in die Sonderklasse M1 SA kannte.
Aber auch da gibt es keinerlei Einschränkungen oder Unterscheidungen, was das Gewicht betrifft.
Auch wird dort nicht definiert, dass die Sonderfahrzeuge NICHT mehr zu Klasse M1 gehören.
Bei mir im Schein steht eben nicht SA sonder eben M1 und SA. Bei Leichenwagen würde SD stehen und man ginge ja auch nicht dvon aus, dass sie keine M1 (landläuflig PKW=Personenkraftwagen genannt ) sind.

Was aber bei dem Verkehrszeichen 277 definiert ist, ist:


Bildschirmfoto 2023-08-13 um 19.26.09.png


277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht über
3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und
von Zugmaschinen, ausgenommen
Personenkraftwagen und
Kraftomnibusse

(Hervorhebung durch mich)

Und was sind PKWs nach der Definition oben? M1;

Darum halte ich das Schild für Wohnmobile allgemein nicht zutreffend.

Also auch diese Quelle der Definition hilft nicht, wenn man seine Schilder nicht genauer definiert.

Also auch wenn die Richterin diese Verordnung zu Rate gezogen hätte, wäre sie zum selben Ergebnis gekommen, da das Zusatzschild. 1024-10 als Definition "Personenkraftwagen frei", und das Schild 1048-10 "nur Personenkraftwagen" hat.

Gruß
Andi
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AndiEh
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Re: Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

#3

Beitrag von AndiEh »

Masure49 hat geschrieben: Sa 12. Aug 2023, 23:27


hier habe ich noch etwas zu dem Thema gefunden:

AG Bottrop, 27.12.2022 - 29 OWi-40 Js 1108.22 557.22.pdf


Aus diesem aktuellen Urteil schließe auch ich, dass ein Wohnmobil ein PKW ist und das Überholverbot hier nicht gilt. Ob < oder > 3,5 t.
Was meinen die Juristen hier im Forum dazu ?
Hier noch das Urteil zum parken, welches Peter gefunden hatte.

Gruß
Andi
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Alpa
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Re: Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

#4

Beitrag von Alpa »

AndiEh hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 20:00
Darum halte ich das Schild für Wohnmobile allgemein nicht zutreffend.
Hallo Andi,

deine Meinung in allen Ehren. Sie entspricht aber leider nicht der aktuellen Rechtslage. Mein Beitrag, den du teilweise zitierst hast, gibt auch genauso wenig meine Meinung wieder sondern ist eine vereinfachte Zusammenfassung der Rechtsauffassung der Bundesregierung. Eine ganze Reihe Querverweise für Interessierte habe ich gegeben. Vielleicht googelst du mal die Begründung des Petitionsausschusses für die abgelehnte Petition vom August 2016 und die Begründung des Bundestages für die Ablehnung des Antrages der FDP vom Mai 2021.

So, das war jetzt aber mein letzter Beitrag zu Rechtsfragen. Ich nehme es niemandem übel, wenn er der Überzeugung ist, dass seine Rechtsauffassung zutreffender ist und er sein Verhalten daran orientiert. Dummerweise habe ich hier damit angefangen, man möge es mir aber nachsehen, wenn ich dann doch nicht so viel Energie darin investieren möchte. Das habe ich in 40 Jahren Diskussion mit Beschuldigten, Betroffenen und Zeugen zu Genüge getan und möchte jetzt nicht auch noch meinen Ruhestand damit verbringen ;-) *BYE*
Youm sa’id
Jörg

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Andi
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Re: Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

#5

Beitrag von Andi »

Ne Jörg dein Ruhestand sollst du in vollen Zügen genießen, aber es ist doch schon ein bisschen verrückt
das nur noch Anwälte oder dergleichen durchblicken siehe Qerverweise ect.. das tut aua und macht
Otto Normalverbraucher auch nicht schlauer. Da läuft momentan einiges schief.
Gruß Andi
Lagerfeld
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Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

#6

Beitrag von Lagerfeld »

Öfter mal was Neues - dieses Mal in Frankreich:

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top- ... c1cf&ei=27
So lange wir das Reißverschlussverfahren auf der Autobahn nicht hinbekommen, sehe ich keine Chance für den Weltfrieden.
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AndiEh
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Re: Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

#7

Beitrag von AndiEh »

Alpa hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 20:40
gibt auch genauso wenig meine Meinung wieder sondern ist eine vereinfachte Zusammenfassung der Rechtsauffassung der Bundesregierung.
So habe ich das auch verstanden. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung.
Alpa hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 20:40
Sie entspricht aber leider nicht der aktuellen Rechtslage
Und da bin ich und das Amtsgericht wohl nicht der gleichen Meinung.
Nicht falsch verstehen. Ich bin nur ein normaler Bürger. Ich kann mir nur die Regeln durchlesen und dann meine Entscheidung über mein Verhalten treffen. Den Rest müssen dann eh die Gerichte klären.
Alpa hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 20:40
Vielleicht googelst du mal die Begründung des Petitionsausschusses für die abgelehnte Petition vom August 2016 und die Begründung des Bundestages für die Ablehnung des Antrages der FDP vom Mai 2021.
Ok ich habe den Antrag der FDP gefunden und auch die Ablehnungsbegründung des Ausschusses. KLICK

Begründung verkürzt: Man könne ja das Zusatzzeichen "Wohnmobile ausgenommen" aufstellen. (wie in Hessen auf einigen Autobahnen)
Das dies sehr teuer käme, anstatt gleich Wohnmobile auszunehmen, interessiert den Ausschuss wohl nicht.
Alpa hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 20:40
Dummerweise habe ich hier damit angefangen, man möge es mir aber nachsehen, wenn ich dann doch nicht so viel Energie darin investieren möchte. Das habe ich in 40 Jahren Diskussion mit Beschuldigten, Betroffenen und Zeugen zu Genüge getan und möchte jetzt nicht auch noch meinen Ruhestand damit verbringen
Das musst du auch nicht. Allerdings schätze ich deine fachliche Meinung und die Hinweise auf Lücken in unseren Argumentation schon. Eine Rechtsberatung erwartet hier sicher keiner.

Gruß
Andi
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rumfahrer
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Re: Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

#8

Beitrag von rumfahrer »

AndiEh hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 22:50
Ich kann mir nur die Regeln durchlesen und dann meine Entscheidung über mein Verhalten treffen.
Lieber Andi,

folglich ist aber deine Entscheidung als >3,5t-Fahrer nicht wirklich neutral. Ist ja wirklich auch Haarspalterei.
Ärgern tut mich nur, dass immer wieder mit unterschiedlichem Maß argumentiert wird. Wehe wenn jemand mal 50kg Überladung bei seinem Dreieinhalbtonner einräumt aber Tempo 100/80 für die anderen eher leger gesehen wird und ja, wie zu sehen, auch das LKW-Überholverbot.
Ich gebe zu, dass es lästig ist und letztlich auch widersinnig, wenn man sich am Berg in die LKW-Schlange bei 60 oder noch langsamer einreihen muss, während der Reisebus links an einem vorbeidonnert. Deswegen tut´s ja auch so gut wie keiner. Nur deswegen und nicht, weil man das Recht zu 100% auf seiner Seite wähnt.

Gruß
Steffen
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Nikolena
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Re: Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

#9

Beitrag von Nikolena »

Überaus treffliche Darstellung, Steffen! *THUMBS UP*
Es grüßt der Wolfgang :-)

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Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Alpa
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Re: Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

#10

Beitrag von Alpa »

AndiEh hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 22:50
Allerdings schätze ich deine fachliche Meinung und die Hinweise auf Lücken in unseren Argumentation schon. Eine Rechtsberatung erwartet hier sicher keiner.
Lass mal gut sein, Andi. Ist nett von dir, danke. @}->--

Wie sagte aber mal resigniert ein befreundeter Hausarzt: "ich glaube manchmal, die Leute brauchen mich nur noch für den gelben Schein, ansonsten wissen sie und ihr Smartphone sowieso immer alles besser als ich"

Das war in meinem ehemaligen Amtsbereich auch nicht viel anders. Das Beschwerdemanagement hat für mich und andere durch Google und Co. zunehmend so viel Zeit in Anspruch genommen, dass die Behörde ein eigenes Referat nur dafür eingerichtet hat.

In einem Forum ist das noch ungleich schwieriger. Man braucht nur die aktuelle Diskussion über die Tankflaschen zu verfolgen. Alles folgt suchmaschinen- und hoffnungsgesteuert unreflektiert einem einzelnen sehr öffentlichkeitsaktiven Prediger, schimpft im Chor mit ihm auf etablierte von der Bundesregierung anerkannte Vereine ohne zu merken, dass der gehypte Prediger (von einschlägigen kommerziell orientierten Sponsoren unterstützt) selbst nur zwei fragwürdige aufeinanderfolgende Vereine vertritt, bei denen er so gut wie einziges Mitglied ist und gerne als PR-Manager und Vorsitzender in Personalunion öffentlich auftritt.
Da mit zu diskutieren, ist genauso sinnvoll wie mit gewissen Freidenkern über die Existenzberechtigung und die Rechtsordnung unser Republik zu diskutieren. Ich glaube daher, dass die Diskutanten ganz gut auf meine bescheidenen Beiträge verzichten können ;-)

Damit will ich es aber gut sein lassen. Weiteres sollten wir per PN austauschen, falls bei dir Interesse dafür bestehen sollte.
Youm sa’id
Jörg

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hwhenke
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Re: Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

#11

Beitrag von hwhenke »

Hallo,
Ich würde gerne zum Ansatz zurück kommen; Regeln im Ausland.
So weit ich informiert bin, gilt in Frankreich das LKW Schild nicht für Reimo über 3,5to. sondern erst das Schild mit der Gewichtsbegrenzung z.B. Überholverbot über 3,5to oder Begrenzung auf 80km in Lyon.
Leider sind in Frankreich sehr viele Nebenstraßen oder Ortsdurchfahrten für über 3,5to gesperrt.
kann jemand was zu den Regeln in Spanien beitragen?
LG Horst
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Doraemon
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Re: Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

#12

Beitrag von Doraemon »

Für Spanien:
Innerorts 50km/h für alle, wenn nicht auf 30 reduziert ist.
Ansonsten
unter 3,5t
Landstrasse 90km/h, wenn die zwei Fahrspuren physisch getrennt sind dann 100km/h, mehr als eine Fahrspur in eine Richtung oder ein 1,5m breiter Randstreifen vorhanden ist.
Autobahn 120km/h

über3,5t
Landstrassen generell 80km/h
Autobahnen 90km/h
Saludos Christian

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Acki
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Re: Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

#13

Beitrag von Acki »

Für Schwere Reisemobile (>3.5 t) in der Schweiz gilt:
Auf Autobahnen darf mit 100 km/h gefahren werden!

Ausserdem finden insbesondere folgende 3 Verkehrsschilder für diese Fahrzeugklasse keine Anwendung ...

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Gruss Acki
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Nikolena
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Re: Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

#14

Beitrag von Nikolena »

Acki hat geschrieben: Mo 14. Aug 2023, 20:07
Für Schwere Reisemobile (>3.5 t) in der Schweiz gilt:
Auf Autobahnen darf mit 100 km/h gefahren werden!
Also wie in D?
Ausserdem finden insbesondere folgende 3 Verkehrsschilder für diese Fahrzeugklasse keine Anwendung ...


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Wieder wie in D……geflissentlich !
:duw:
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Hans 7151
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Re: Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

#15

Beitrag von Hans 7151 »

Nikolena hat geschrieben: Di 15. Aug 2023, 07:08
Acki hat geschrieben: Mo 14. Aug 2023, 20:07
Für Schwere Reisemobile (>3.5 t) in der Schweiz gilt:
Auf Autobahnen darf mit 100 km/h gefahren werden!
Also wie in
Ausserdem finden insbesondere folgende 3 Verkehrsschilder für diese Fahrzeugklasse keine Anwendung ...


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Wieder wie in D……geflissentlich !
:duw:
Mir war/ist das anders bekannt. Ich war auf dem Wissensstand daß das Überholverbot gilt und die Vmax 80 ist.
Aber die Schweizer werdens schon besser wissen.

Grüße Hans
Kuschelteddy
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Re: Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

#16

Beitrag von Kuschelteddy »

IMG_9864.png
Das sagt der ADAC zur Schweiz.
Viele liebe Grüße
Steffen

unterwegs in einem Frankia F-Line A740 Plus, 4,8to zGG, Triebkopf: Fiat Ducato 8 mit 160PS und 9 Gang Automatik

Das Leben ist zu kurz für irgendwann.
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Acki
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Re: Verkehrsregeln für Wohnmobile im In und Ausland

#17

Beitrag von Acki »

Hans 7151 hat geschrieben: Di 15. Aug 2023, 11:49
...

Mir war/ist das anders bekannt. Ich war auf dem Wissensstand daß das Überholverbot gilt und die Vmax 80 ist.
Aber die Schweizer werdens schon besser wissen.

Grüße Hans
So ist es! ;-)

siehe Art. 26 Abs. 2 Seite 4 ...
https://www.newsd.admin.ch/newsd/messag ... /53931.pdf

Die Signale «Verbot für Lastwagen» und «Überholverbot für Lastwagen» werden von nun an dieselben Fahrzeugarten erfassen (vgl. Erläuterungen zum Änderungsvorschlag zu Art. 19 Abs. 1 Bst. d SSV). Aufgrund dieser Anpassung sind insbesondere schwere Personenwagen und schwere Wohnmotorwagen vom Signal «Überholverbot für Lastwagen» nicht mehr betroffen, was als sachgerecht erscheint, da für diese Fahrzeugart keine generelle Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h besteht (vgl. Art. 5 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 VRV).
Gruss Acki
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