Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

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karlh
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Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#1

Beitrag von karlh »

Hallo zusammen,

gilt das auch für Wohnmobile, wer weiß näheres:

https://www.witte-group.de/neu-toter-wi ... 0die%20die

Laut einen FB Beitrag gilt es zumindest auch für deutsche Fahrzeuge:

Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen der Kennzeichnungspflicht nachkommen!
Es besteht eine Übergangsfrist von 12 Monaten für Fahrzeuge, die bereits mit einer anderen Kennzeichnung als der französischen Kennzeichnung ausgerüstet sind.
Fahrzeuge, die nicht mit einer entsprechenden Kennzeichnung ausgerüstet sind, können mit einem Bußgeld ab 135 Euro belangt werden.
Der BGL spricht sich für eine einheitliche europäische Lösung aus, um der Unfallgefahr mit der Ursache „Toter Winkel“ effektiv zu begegnen.

Und eine definitive Ausnahme für Wohnmobile sehe ich erst mal nicht:

Quelle: securite-routiere.gouv.fr
Diese Pflicht gilt für schwere Nutzfahrzeuge mit einem maximal zulässigen Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die Städte befahren. Das Dekret schließt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge des Winter- und der Rettungsdienste sowie diese der Verwalter von Autobahnen und Schnellstraßen, berichtet das Innenministerium.
Anfang nächsten Jahres soll auch eine Verordnung veröffentlicht werden, in der die Voraussetzungen für die Kennzeichnung von Fahrzeugen genauer bestimmt werden.
Wer gegen die neue Pflicht verstoßen wird, muss künftig mit einer Geldbuße der vierten Klasse rechnen, d. h. 750 Euro.
Für die ersten 12 Monate gilt eine Übergangsfrist. Während dieser Zeit sollen Lkw-Fahrer, deren Fahrzeuge mit seitlichen und hinteren Aufklebern mit einer Information über den toten Winkel versehen sind, die aber nicht strikt den neuen Normen entsprechen, nicht bestraft werden.


Gruß
M846
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#2

Beitrag von M846 »

Klingt ja so das es auch für Wohnmobile gilt.
Für Ausländer können die das ja eigentlich nur mit Aufkleber machen weil nicht wird das nachrüsten um durch Frankreich fahren zu dürfen.
Auf jeden Fall eine gute Sache und nicht do langwierig wie hier.
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
<Anon1>

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#3

Beitrag von <Anon1> »

karlh hat geschrieben: Di 15. Dez 2020, 12:29
Hallo zusammen,

gilt das auch für Wohnmobile, wer weiß näheres:
Abwarten und Pastis trinken, ehe ich auf meinen 3,5 Tonner mit 4,1 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht irgendwas drauf klebe. :-(
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SaJu
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#4

Beitrag von SaJu »

Super. Vorne dann auf der Windschutzscheibe 20 Aufkleber für Umweltzonen und unterschiedliche Mautgeräte. Und drum herum dann ebenso viele unterschiedliche Aufkleber oder Folien? Dazu dann noch die unterschiedlichen Warntafeln für Fahrradträger. Europa :-(
Juppi
Die schwerere Hälfte von SaJu
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LT35
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#5

Beitrag von LT35 »

Moin

URL zum Entwurf der Regelung:

https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/ ... 0042532379

https://www.legifrance.gouv.fr/codes/id ... 021-01-01/

https://www.securite-routiere.gouv.fr/r ... visibilite

Und wenn das Fahrzeug keine toten Winkel hat ?


Mit freundlichen Grüßen
K.R.
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DerTobi1978
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#6

Beitrag von DerTobi1978 »

Völlig Banane meiner Meinung nach!!!
Wenn man sich als Verkehrsteilnehmer einem großen Fahrzeug nähert, sollte man sich auch dessen Gefahren bewusst sein. Und einfach mal auf die Fahrzeugführer der großen Fahrzeuge durch Zurückhaltung und defensives Fahren Rücksicht nehmen und sich insbesondere als Radfahrer durch sämtliche Lücken quetschen. Ich fahre selber viel Fahrrad und was ich so von anderen Radlern sehe geht gar nicht!

Ich werde unser WoMo auf keinen Fall mit diesen Aufklebern verschandeln und dann halt Frankreich meiden. So schade das auch ist.
Beste Grüße vom Niederrhein

Der Tobi

unterwegs mit Knaus LiveWave 700MEG 2020 auf Fiat Ducato 4400kg, 160 PS und Sack und Pack. :-)

https://www.trustyournose.de
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SaJu
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#7

Beitrag von SaJu »

Wenn ich länger darüber nachdenke ist das noch nicht zu Ende gedacht. Warum macht man es nicht wie bei den Zigaretten? Das Fahrzeug verfügt über verschiedene Tote Winkel. Die Nichtbeachtung kann schwere gesundheitliche Schäden verursachen. Dazu dann noch ein paar Bilder und gut ist.
Juppi
Die schwerere Hälfte von SaJu
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#8

Beitrag von <Anon4> »

Das mit dem Abwarten und Pastis trinken war sicher ein guter Vorschlag...

Bisher wurden jedenfalls Wohnmobile in F. nicht als "schwere Nutzfahrzeuge" eingestuft, auch nicht wenn sie über 3,5 Tonnenlagen. *DRINK*

Tom
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karlh
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#9

Beitrag von karlh »

Das stimmt, aber diese tolle Vignette für die Umweltzonen in Frankreich gelten offiziell auch für Wohnmobile.

Obwohl die keiner kontrolliert. Nicht mal Franzosen haben die drauf...
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#10

Beitrag von <Anon4> »

karlh hat geschrieben: Di 15. Dez 2020, 15:41
Das stimmt, aber diese tolle Vignette für die Umweltzonen in Frankreich gelten offiziell auch für Wohnmobile.

Obwohl die keiner kontrolliert. Nicht mal Franzosen haben die drauf...
Klar die Umweltplakette gilt ja aber auch für z.B. alle privaten Fahrzeuge und/auch PKW´s und das ohne jegliche Gewichtskategorie und damit natürlich auch für Womo´s. Der Text in o.a. Link spricht aber von einer "Toten-Winkel" -Kennzeichnungspflicht für "schwere Nutzfahrzeuge" über 3,5 Tonnen. Da werden wir wohl auf die genaue frankophile Definition der Gruppe "schwere Nutzfahrzeuge" warten müssen und solange eben der "Pastis".... :-o

Tom

p.s.: noch ist Frankreich nicht verloren..... *PARDON*
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akany
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#11

Beitrag von akany »

N'importe quoi! :roll: :roll: :roll: :roll:
Grüsse, Andreas
Sparks
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#12

Beitrag von Sparks »

Kennt jemand noch den Spruch: Fahrer sehen, sicher gehen.
Ist schon ewig her, ein älterer Wachtmeister hat bei uns im Jugentreff den Untericht zur Fahrradprüfung gemacht. Sein Sprüche waren immer, auf seinem Grabstein stand "Er hatte Vorfahrt und Recht, es nutzte nichts, jetzt liegt er hier so ein Pech" und "Fahrer sehen sicher gehen". Hat mir bisher sehr geholfen, mehr wie jede Vorschrift oder Aufkleber.
Mein Nachbar war im Fernverkehr tätig und wie unsere Kinder so groß waren, das sie alleine ins Dorf und mit dem Fahrrad los durften hat er sie einmal auf eine Tour durchs Gewerbegebiet mitgenommen und gezeigt was man aus dem Fahrerhaus sieht und was nicht. Das weiß mein jüngster noch nach über 20 Jahren.
Verstehe wer will, 0,1%mehr Nahrung retten nicht die Welt, aber 0,1% ......... schaffen das.
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Fazerfahrer
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#13

Beitrag von Fazerfahrer »

Da wir uns geschäftlich damit beschäftigten müssen, hat unser Legal Department nochmal etwas genauer beim Transport Ministerium in Bezug auf die Regelung für LKW nachgefragt. Eine Einschätzung in wie weit die Regeln auf Wohnmobile angewendet werden müssen kann ich nicht geben.


All – I’ve just finished a call with the French Transport Ministry during which we were able to discuss about this.

In a nutshell:

1. The measure is applicable to all heavy duty vehicles (exceeding 3.5 tons): not just to the vehicles registered in France (but also to vehicles registered abroad – France has notified the European Commission about this) and not just to the vehicles operating “in urban areas” (but to those vehicles operating everywhere).

2. Indeed, in the decree, there is a 12-month “transitional period” (i.e. until 31 December 2021) for which the requirement would be considered as being satisfied even if the stickers used are not strictly compliant with the model sticker.

3. Attached you will find the draft implementing decree (in FR) that we’ve obtained (not the final version). It contain the technical specifications of the stickers. According to the French Transport Ministry, the final version is very likely to be similar to the one attached – especially on the stickers technical specifications. The final implementing decree is likely to be published on Jan 5, 2021.

4. According the French Transport Ministry, the implementation date (1 January 2021) will NOT change. This would require a legislative change.

5. However, we have learned today that Transport Ministry is working on providing some flexibility. The control services should be instructed to show tolerance and pedagogy (no sanctions) during the first three months of 2021 (i.e. until the end of March 2021). This instruction will be passed on to the police.

I hope this clarifies.
Mit Grüßen aus dem Fränkischen Seenland, Thorsten.
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Hans 7151
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#14

Beitrag von Hans 7151 »

Es gibt keinen toten Winkel, es gibt nur Idioten die dir unter die Räder fahren. Diese ganzen Aufkleber die teilweise auf den LKW's schon freiwillig drauf sind, sind für die Katz.

Grüße Hans
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karlh
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#15

Beitrag von karlh »

Fazerfahrer hat geschrieben: Di 15. Dez 2020, 20:12
Eine Einschätzung in wie weit die Regeln auf Wohnmobile angewendet werden müssen kann ich nicht geben.
Dann frag ich da doch mal explizit nach - wohin muss ich die Mail schreiben?
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akany
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#16

Beitrag von akany »

karlh hat geschrieben: Di 15. Dez 2020, 20:43
Fazerfahrer hat geschrieben: Di 15. Dez 2020, 20:12
Eine Einschätzung in wie weit die Regeln auf Wohnmobile angewendet werden müssen kann ich nicht geben.
Dann frag ich da doch mal explizit nach - wohin muss ich die Mail schreiben?

:roll: An den Aufkleberhersteller, der das "Wissen" verteilt? :lol:
Grüsse, Andreas
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Fazerfahrer
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#17

Beitrag von Fazerfahrer »

karlh hat geschrieben: Di 15. Dez 2020, 20:43
Fazerfahrer hat geschrieben: Di 15. Dez 2020, 20:12
Eine Einschätzung in wie weit die Regeln auf Wohnmobile angewendet werden müssen kann ich nicht geben.
Dann frag ich da doch mal explizit nach - wohin muss ich die Mail schreiben?
Ich werde morgen mal meinen Französischen Kollegen anschreiben, ob er mir da weiterhelfen bzw. zumindest die Kontaktdaten teilen kann.
Mit Grüßen aus dem Fränkischen Seenland, Thorsten.
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Hans 7151
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#18

Beitrag von Hans 7151 »

Fazerfahrer hat geschrieben: Di 15. Dez 2020, 20:57
karlh hat geschrieben: Di 15. Dez 2020, 20:43
Fazerfahrer hat geschrieben: Di 15. Dez 2020, 20:12
Eine Einschätzung in wie weit die Regeln auf Wohnmobile angewendet werden müssen kann ich nicht geben.
Dann frag ich da doch mal explizit nach - wohin muss ich die Mail schreiben?
Ich werde morgen mal meinen Französischen Kollegen anschreiben, ob er mir da weiterhelfen bzw. zumindest die Kontaktdaten teilen kann.
Und bitte auch gleich nachfragen ob das in der Landessprache sein muss und die größe des Schildes, denn wenn dann weitere EU-Staaten nachahmen,mal sehen ob dann alle 24 Schilder auf der Rückwand Platz haben.

Grüße Hans
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Fazerfahrer
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#19

Beitrag von Fazerfahrer »

Nach meinem Kenntnisstand muss es in Französischer Sprache sein, gemäß dem Entwurf welcher an der Mail die ich erhalten hatte anhängend war.

Aus geschäftlicher Sicht wäre uns natürlich auch lieber dies in Englischer Sprache als Beispiel zu machen, um dann direkt auch andere Staaten abdecken zu können, welche später unter Umständen nachziehen. In unserem Fall sprechen wir über cirka 1.300 - 1.400 Trailer welche grenzüberschreitend unterwegs sind plus eine mir unbekannte Anzahl an Fahrzeugen welche nur innerhalb von Frankreich verkehren.
Mit Grüßen aus dem Fränkischen Seenland, Thorsten.
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Hans 7151
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#20

Beitrag von Hans 7151 »

Da wirds dann nach Grenzübergängen massenhaft Staus geben, weil die Fahrzeuge umetikettiert werden müssen.
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