Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

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Birdman
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Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#1

Beitrag von Birdman »

Hallo zusammen,

seit 1. Dezember gilt in Österreich für die Mauteinstufung (Vignette oder GoBox) bei Neuzulassungen die technisch zulässige Gesamtmasse, sprich ein auf 3,5to. abgelastetes Wohnmobil braucht dann die GoBox. Für bestehende Zulassungen gilt eine Übergangsfrist bis Januar 2029:
ASFINAG.JPG
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
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Cybersoft
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#2

Beitrag von Cybersoft »

Um die Diskussion anzuheizen... im Ducato Forum wird gesagt es gilt F.2 aus der Zulassungsbescheinigung. (Nicht die.Ablastung F.1)
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Birdman
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#3

Beitrag von Birdman »

Cybersoft hat geschrieben: Mo 4. Dez 2023, 08:49
Um die Diskussion anzuheizen... im Ducato Forum wird gesagt es gilt F.2 aus der Zulassungsbescheinigung. (Nicht die.Ablastung F.1)
Laut ASFINAG ist es die Gewichtsangabe laut Feld F.1: Link
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
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WuG
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#4

Beitrag von WuG »

Cybersoft hat geschrieben: Mo 4. Dez 2023, 08:49
... im Ducato Forum wird gesagt es gilt F.2 aus der Zulassungsbescheinigung. (Nicht die.Ablastung F.1)
Ja mei, die Forenwelt und ihre Allroundspezialisten halt *PARDON*

*HI*
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ChrisL88
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#5

Beitrag von ChrisL88 »

Und für die Schweizer - was genau soll F.1 oder F.2 sein?

Ich habe weder in unseren Fahrzeugausweis, noch in irgendeinem der COC-Dokumente (in unserem Fall 3 Stück, Mercedes, Alko, Frankia) ein Feld das sich F.1 oder F.2 nennt...
Im Fahrzeugsausweis gibt es nur unter PUnkt 33 das Gesamtgewicht (sowie 30, Leergewicht und 32, Nutz-/Sattellast).

Ich Frankia COC (Stufe 3) habe ich unter 16.1 Technische zulässige Höchstmasse, 3.5to - in jenem von AL-KO (Stufe 2), hab ich auch utner 16.1, 4.5to
(und in dem vom Mercedes, aber das ist/war halt nur der Triebkopf ohne Hinterachse), sind es 4.2to...

ja doch, einfach, logisch und verständlich das ganze...
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#6

Beitrag von jagstcamp-widdern »

So weit, so gut!

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Austragler
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#7

Beitrag von Austragler »

Im Umkehrschluß sollte die neue Regelung dann auch für Womos mit 3,5 t Gesamtmasse laut Zulassungsschein gelten. Mein Womo fällt in diese Kategorie, ich habe es auf 4 t auflasten lassen.
Ich habe auch eine GoBox, es ist sogar noch Guthaben drauf, ich werde mit dieser jedoch garantiert keine österreichische Autobahn mehr befahren.
Das Guthaben kann sich die Asfinag von mir aus unter die Vorhaut schieben.
Ich bin es leid mich mit diesem Verein und seinen total inkompetenten Knechten herumzuärgern.
Gruß aus Oberbayern
Franz
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Cybersoft
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#8

Beitrag von Cybersoft »

Es heißt (wie überall, mehr als 3500kg) ..
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Jürgen
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#9

Beitrag von Jürgen »

Danke Martin für den guten Beitrag! Kann für den einen oder anderen eine böse Falle werden, wenn man uninformiert losfährt. Die Erläuterungen sind eindeutig von der ASFINAG und es gibt auch keine Unterschiede woher man kommt, sondern nur wo man es in seinen länderspezifischen Papieren findet.

Mich trifft es nicht - 4,5 Tonnen und Mautbox an Bord.

Nochmals Dankeschön! *xmas_2thumbsup*
Gruß
Jürgen

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Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#10

Beitrag von Lagerfeld »

Austragler hat geschrieben:
. . . Das Guthaben kann sich die Asfinag von mir aus unter die Vorhaut schieben . . .
Entschuldigung, Franz, was meinst Du mit diesem Deinen Satz?
Und wo, bitte, finde ich diese "Vorhaut" ?

Gruß vom Karl L., der aber kein Guthaben für die "Vorhaut" hat, da ich das "post pay - System" nutze.
So lange wir das Reißverschlussverfahren auf der Autobahn nicht hinbekommen, sehe ich keine Chance für den Weltfrieden.
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Austragler
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#11

Beitrag von Austragler »

Die Tankstelle an der ich die Mautbox gekauft habe hat mir € 75,- Guthabengebühr abgenommen, Postpay ging angeblich nicht, dazu muß man eine Kreditkarte haben und die habe ich nicht. Alle Versuche telefonisch oder per Mail hier eine Änderung zu erwirken schlugen fehl bzw. Mails wurden nicht beantwortet. Diesbezügliche Nachfragen bei Tankstellen führten zu nichts, man könne nur Guthaben aufladen.
Ich bekam mal Post mit einer Rechnung über € 240,- Mautnachforderung weil meine Go-Box angeblich kein Guthaben mehr aufwies und ich trotzdem die Autobahn benutzt hätte. Ich konnte beweisen dass dies nicht gestimmt hat, ich ließ mir beim Aufladen des Guthabens den Verlauf der Abbuchungen ausdrucken, der freundliche Tankwart in der Nähe von Linz hatte mir das angeboten. Es waren noch 5 Cent Guthaben vorhanden, es ertönte auch kein Piepston der mich auf unzureichendes Guthaben hingewiesen hätte. Die Asfinag streitet meine Behauptung ab, erließ mir jedoch die Ersatzmautforderung als "Kulanz"nachdem ich den Einsatz von Rechtsmitteln angekündigt hatte. Die Behauptung dass meine Box einen Defekt hat wird ebenfalls abgestritten. Per Nachprüfung seitens der Asfinag ließe sich das jedoch feststellen. Der Schriftverkehr erfolgte meinerseits per Einschreibepost nachdem auf Mails nicht reagiert wurde.

Und wenn die Herren oder Damen mit dem Begriff Vorhaut nichts anfangen können dürfen sie sich das Guthaben auch in den Hintern stecken.
Gruß aus Oberbayern
Franz
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ChrisL88
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#12

Beitrag von ChrisL88 »

Jürgen hat geschrieben: Mo 4. Dez 2023, 13:12
Die Erläuterungen sind eindeutig von der ASFINAG und es gibt auch keine Unterschiede woher man kommt, sondern nur wo man es in seinen länderspezifischen Papieren findet.
Jein, ich nehme an du hast mein Beispiel gesehen...? Falls nicht, nochmals...
- Im Fahrzeugausweis habe ich KEIN Feld F.1 oder F.2, sondern nur die erwähnten Felder 33, 30 und 32
- COC, ich habe 3 Stück, Mercedes, Alko, Frankia
- auch da habe ich keinen Punkt, F.1 oder F.2 - aber ich habe den erwähnten Punkt 16.1, nur...
--> COC Mercedes, 4,2to
--> COC Alko, 4.5to
--> COC Frankia, 3.5to

Ehm, was nun...?

Ganz einfach, weder die Regelung ist verständlich (das sie selbst vom Gesetz her nicht zweifelsfrei korrekt ist, ist ein anderes Thema!), noch die Beschreibung/Erklärung der Asfinag sind eindeutig, klar einfach und verständlich...

Ich weiss, dass ich mein Fahrzeug auf 4.5to "auflasten" könnte, da es den Frankia Neo sowohl als 3.5to wie auch als 4.5to Fahrzeug gibt, ich weiss auch, dass beide Fahrzeug technisch absolut identisch sind, ja, sogar die 3.5to Fahrzeuge haben die Reifen mit einer Traglast für die 4.5to drauf - da Achslasten auch bei der 3.5to Variante ok sind für die 4.5to Version...

Nur, mein "letztes" COC in der Baugeschichte des Fahrzeuges (jenes von Frankia), sagt eben unter 16.1, 3.5to... Mein Fahrzeugausweis unter Punkt 30, sagt 3.5to...

Also bitte erkläre:
A. mir, warum es so logisch, einfach und klar ist, dass gemäss Asfinat mein WoMo hier die 4.5to zählen würden...
B. jemanden, der technisch nicht so extrem versiert ist, und sich nicht Vorgängig viele viele Gedanken gemacht hat, welches Fahrzeug Kaufe ich, sich die ganze Gewichtsthematik extrem bewusst ist und war, sondern einfach nur ein WoMo mit 3.5to zGG gekauft hat - und dann maximal noch ins COC von Frankia schaut (ich behaupte, 99% sind schon überfordert, was das COC ist, was dort welche Zahlen zu bedeuten haben etc...).
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Birdman
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#13

Beitrag von Birdman »

ChrisL88 hat geschrieben: Mo 4. Dez 2023, 14:17
... Ehm, was nun...? ...
Keine Panik, Du hast ja noch über 5 Jahre Zeit, das herauszufinden. Bestandsschutz bis Januar 2029!
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#14

Beitrag von ChrisL88 »

joa klar, ich, aber was ist dem Kollegen, der sich Morgen ein 3.5to Version vom Frankia Neo abholt...?
Oder in der Realität wohl fast jeder, der seit Freitag ein neues 3.5to Mobil zulässt in der CH - da wir wie erwähnt nirgens die erwähten F.1 in irgendeinem Dokument haben... (evtl. in einem Dokument wenn ein Ducato oder Derivat davon als Original Tiefrahmenchassis verwendet wurde? Dann trifft es immerhin nur jene mit Alko-Anbau...)

AT ist ein wunderschönens Land, aber hier schiesst man sich einfach mal wieder massiv ins eigene Knie...

Und wenn dann noch jemand kommt, und sagt, "es sei eindeutig", ja dankeschön... Dann müsste ich ja nicht 5 Jahre Zeit haben um es heraus zu finden ;)
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Birdman
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#15

Beitrag von Birdman »

ChrisL88 hat geschrieben: Mo 4. Dez 2023, 15:13
... in der CH ...
Schweiz ist halt einer der Sonderfälle, da nicht EU-Land und damit anscheinend anderen Dokumenteinteilungen. Ich gehe mal davon aus, dass man bei der ASFINAG a in Kürze Näheres dazu findet. Und bei einer jetzt erfolgenden Erstzulassung kann man sich mit denen ja auch mal kurz in Verbindung setzen. Bis jetzt haben die bei mir immer prompt geantwortet.
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WuG
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#16

Beitrag von WuG »

ChrisL88 hat geschrieben: Mo 4. Dez 2023, 14:17
Ehm, was nun...?

... noch die Beschreibung/Erklärung der Asfinag sind eindeutig, klar einfach und verständlich...
An deiner Stelle würde ich mich an den Händler wenden und um Klärung, auch im Interesse weiterer Kunden, bitten und ggf im zweiten Schritt an Frankia direkt.


Auch mit der ASFINAG zu reden ist allgemein sicher hilfreicher als in Foren über Sie zu reden.
Ich habe da bisher keine schlechten Erfahrungen.

Aber dazu hast du ja ein großzügiges Zeitfenster.

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Jürgen
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#17

Beitrag von Jürgen »

Nicht aufregen Chris.

Wenn bei euch in der Schweiz unter Ziffer 30 die technisch zulässige Gesamtmasse für Dein Fahrzeug mit 3,5 Tonnen eingetragen ist, dann würde Ich einen Teufel tun und nicht mit der Ziffer16.1 der CoC kommen. Ich gehe davon aus, dass die ASFINAG die Zulassungsbescheinigung prüft und nicht die CoC. Bei mir passt es mit CoC und Zulassungbescheinigung/Fahrzeugschein.

Sei doch einfach froh..und nehme dass, was bei Euch in der Schweiz bei den mitzuführenden Papieren als Technisch zulässige Gesamtmasse definiert ist.

Nachklapp um 17:25 Uhr: https://www.go-maut.at/nachweispflichtige-tarifmerkmale

Damit sind wir dann doch bei der Ziffer16.1

Ich wollte Dir keinesfalls ans Beinkleid pinkeln! ;-)

Und das eindeutig bezog sich auf die Begrifflichkeit Technisch zulässige Gesamtmasse - und die ist in der
EG-Übereinstimmungsbescheinigung...CoC eindeutig unter Ziffer 16.1 zu finden. Bei meinem Fahrzeug identisch für unvollständige Fahrzeuge (AL-KO) als auch für vervollständigte Fahrzeuge (Hymer). Und es soll ja auch Fahrzeuge außerhalb der EU geben und Weltreisende - da wird man noch ganz andere Merkwürdigkeiten haben - und dann die mitzuführenden Papiere sichten müssen...also Ziffer 30 bei Dir lässt grüßen.

*xmas_wink*

Und nun bin Ich trotzdem raus aus dem Thema - weil Ich befürchte, das es doch wieder ein Streitthema wird - wie so viele in letzter Zeit. Und bevor man sich hier streitet, würde Ich (!!) einfach bei der ASFINAG nachfragen. Aber - man kann auch alles finden, wenn man denn sucht.
Gruß
Jürgen

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Mobildomizil
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#18

Beitrag von Mobildomizil »

In deutschen (und anscheinend auch österreichischen) Fahrzeugpapieren ist unter F.1 die technisch zulässige Gesamtmasse zu finden (bei mir 4 to), unter F.2 die zGm im Zulassungsland (bei mir 3,5 to, da beim Kauf ohne technische Änderung abgelastet). Damit wird Österreich nach meiner Wahl ab Februar 2029 zur Go-Box- oder No-Go-Area. Das ist im Prinzip in Ordnung, kann ja jedes Land für sich festlegen. Ich frage mich allerdings, ob es strassenverkehrsrechtlich auch konsequent durchgesetzt wird, also ob ich dann auch mit 4 to durchfahren kann ohne Bussgeld wegen Überladung.

In der Schweiz gilt F.2, hab beim ersten Mal Reinfahren extra gefragt an der Grenze. Ist auch gut so. Die PSVA wäre für mich in den meisten Fällen eigentlich sogar billiger als die Vignette, die ich schon mal für die einfache Strecke Basel-Landquart gekauft hab. Aber der Kleber weist das Fahrzeug als leichtes Motorfahrzeug aus, da parkt - sorry, parkiert es sich entspannter in gewissen Gegenden wie der Zürcher Innenstadt.

Gruss Manfred
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ChrisL88
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#19

Beitrag von ChrisL88 »

Juhu, dann zeige ich einfach nur das CoC vom Frankia und nicht jene von ALKO und Mercedes….

Fazit, das ist einfach nur noch absurd was die in AT da fabrizieren…
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Hans 7151
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

#20

Beitrag von Hans 7151 »

Haben die das von den Deutschen abkopiert. Ich verstehe es einfach nicht warum man für etwas bezahlen muß das man nicht nutzt. Es macht das leben wieder nur komplizierter und am Ende bringts nicht weil eben dann die Papiere so ausgestellt werden daß nichts dabei rauskommt sprich Mautfrei bleibt.
Wider ein Bürokratiemonster für nichts.
Mich betrifft es nicht weil ich Österrreich kaum befahre und eh 4,25t habe.

Grüße Hans
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