Kupplungsverlängerung für die AHK?

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jagstcamp-widdern
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Kupplungsverlängerung für die AHK?

#1

Beitrag von jagstcamp-widdern »

hat jemand erfahrung mit kupplungsverlängerungen und montiertem fahrradträger?
die erhöhte ha - last ist mir klar...

ungefähr sowas:
https://www.ebay.de/itm/285081239363?mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5337191530&customid=&toolid=10001&mkevt=1
So weit, so gut!

Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal :!:
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Womos > 3,5t ? Nee sorry, das waren Jugendsünden!
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rumfahrer
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Re: Kupplungsverlängerung für die AHK?

#2

Beitrag von rumfahrer »

Hallo Hartmut,

obwohl ich keine AHK habe und folglich natürlich auch keine Erfahrung, schreibe ich mal meine spontanen Gedanken dazu.
Wenn es sich anbietet und sinnvoll erscheint - was spricht dagegen es einfach mal zu probieren? Klar, sind 130 € Risikokapital aber das (verlinkte) Teil ist ECE-zertifiziert und hat eine ABE. Für geringere Lasten (normale Fahrräder) also sicher kein Problem. Für zwei schwere E-Bikes könnte es kritisch werden, zumindest für die 250mm-Ausführung. Leider habe ich auf die Schnelle keine Lastangaben (in kg) gesehen. Die größere Hebelwirkung auf die HA ist dir ja bewusst.

Gruß
Steffen
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Die Ebene ist der Gipfel geografischer Niveaulosigkeit - schöne Grüße
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Bevaube
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Re: Kupplungsverlängerung für die AHK?

#3

Beitrag von Bevaube »

Soviel ich weiss, ist sowas bei uns in der Schweiz verboten!
Was die zuständigen Stellen in Deutschland, Austria u.s.w. dazu meinen, kann ich nicht sagen.

Gruss, Beat.
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Acki
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Re: Kupplungsverlängerung für die AHK?

#4

Beitrag von Acki »

Bevaube hat geschrieben: Di 6. Feb 2024, 22:17
Soviel ich weiss, ist sowas bei uns in der Schweiz verboten!
Was die zuständigen Stellen in Deutschland, Austria u.s.w. dazu meinen, kann ich nicht sagen.

Gruss, Beat.
Wo steht das betreffend der Schweiz?!
Gruss Acki
Bevaube
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Re: Kupplungsverlängerung für die AHK?

#5

Beitrag von Bevaube »

Acki hat geschrieben: Mi 7. Feb 2024, 13:39
Bevaube hat geschrieben: Di 6. Feb 2024, 22:17
Soviel ich weiss, ist sowas bei uns in der Schweiz verboten!
Was die zuständigen Stellen in Deutschland, Austria u.s.w. dazu meinen, kann ich nicht sagen.

Gruss, Beat.
Wo steht das betreffend der Schweiz?!
Als Fuhrparkchef in einem grösseren Betrieb über 15 Jahre hatte ich unzählige Termine mit den Prüfstellen und auch die verschiedensten Anhänger und -Vorrichtungen im Fahrzeugpark.
Da das auch schon 20 Jahre her ist, kann ich nicht mehr sagen, wann diese Tatsache wo zur Sprache kam.
Um eine fundierte Antwort zu kriegen, einfach bei einer amtlichen Prüfstelle bei MFK, TüV, Dekra oder ähnlichem nachfragen. Am Besten schriftlich, damit sich niemand später rausreden kann.

Gruss, Beat.
Ralphi
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Re: Kupplungsverlängerung für die AHK?

#6

Beitrag von Ralphi »

Hallo Beat.
Du sprichst etwas wichtiges an. Ich denke auch in Deutschland ist eine solche Kupplungsverlängerung bei Anhängerbetrieb nicht zulässig. Bei einem Fahrradträger (oä) handelt es sich aber um Ladung. Hier ist die Gesetzgebung anders. Es gibt auch keine "Papiere" für solche Anbauten.

Gruß
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Elgeba
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Re: Kupplungsverlängerung für die AHK?

#7

Beitrag von Elgeba »

Ich habe einen Fahrradträger der auf der Anhängerkupplung des Womos installiert ist,der kann ohne Werkzeug entfernt werden und gilt somit als Ladung.Ich verkaufe den in absehbarer Zeit, da ich einen Rollerträger montieren werde,selbst der gilt als Ladung, da ohne Werkzeug zu entfernen.

Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
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jagstcamp-widdern
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Re: Kupplungsverlängerung für die AHK?

#8

Beitrag von jagstcamp-widdern »

normale kupplungsträger funzen an kawas nicht, man kriegt die hecktüren nicht auf!
ich habe mittlerweile einen gebrauchten atera dl3, der nach hinten unten fährt - die hecktüren sind zu öffnen!
nachteil: das ding kostet neu um die 550 ocken, das ist es def nicht wert.
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Ralphi
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Re: Kupplungsverlängerung für die AHK?

#9

Beitrag von Ralphi »

Hallo zusammen.
Der Kastenwagen spielt hier in einer eigenen Liga. Immerhin darf er normalerweise traumhafte 3 T an den Haken nehmen, andererseits ist der leichte Zugang zur Hecktür wichtig.
Eine Kupplungsverlängerung ist zulässig aber keine Lösung. Der Böschungswinkel wird erheblich schlechter, die Zugänglichkeit kaum besser. Wir hatten bei einem Leihwagen den Fahrradträger an der rechten Hecktür angeschlagen. Ein völliges No-Go weil man immer meint die Fahrräder mit Träger brechen beim Schließen ab. Vernünftiges "zuschlagen" der Tür war nötig weil sonst die Zentralverriegelung nicht schloss.
Bei einem eigenen Fahrzeug würde ich immer die Lösung über die AHK nehmen. Entsprechende "klapp" "schieb" "Dreh" Lösungen gibt es. Aber nie mit Kupplungsverlängerung.

Gruß
kai_et_sabine
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Re: Kupplungsverlängerung für die AHK?

#10

Beitrag von kai_et_sabine »

Ist das wirklich zulässig?

Nur weil der Kugelkopf an der Verlängerung eine E-Nummer hat, heisst das nicht, dass die ganze Verlängerung das hat.

Ist am Ende aber egal, weil man als Fahrer eh' für die Ladungssicherung zuständig ist. Wenns unterwegs abfällt, dann muß man sich halt mit der Versicherung rumärgern.

gruss kai & sabine
Ralphi
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Re: Kupplungsverlängerung für die AHK?

#11

Beitrag von Ralphi »

kai_et_sabine hat geschrieben: Mi 21. Aug 2024, 17:06
Ist das wirklich zulässig?

Nur weil der Kugelkopf an der Verlängerung eine E-Nummer hat, heisst das nicht, dass die ganze Verlängerung das hat.

Ist am Ende aber egal, weil man als Fahrer eh' für die Ladungssicherung zuständig ist. Wenns unterwegs abfällt, dann muß man sich halt mit der Versicherung rumärgern.

gruss kai & sabine
Kai und Sabine.
Du darfst an den Kugelkopf montieren was du willst. Einziges Kriterium ist das Einhalten der Achslast und zul. Last der AHK. Solange es kein Anhänger ist wird es als Ladung gesehen.

Gruß
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