Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien

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Elgeba
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien

#21

Beitrag von Elgeba »

Ich habe so eine Warntafel in einer Klarsichthülle auf meiner Fahrradplane,hat mich noch nie gestört,sollte also kein Problem sein.


Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
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Hans 7151
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien

#22

Beitrag von Hans 7151 »

b54 hat geschrieben: Mi 14. Feb 2024, 13:10
AndiEh hat geschrieben: Mi 14. Feb 2024, 12:47


Das für mich so noch nicht bekannte war, dass man zwei Tafeln braucht, wenn der Anhang zu breit ist, und dass, (NEU) z.B. die Fahrräder nicht über die Seiten des Fahrzeuges hinausragen dürfen.

Gruß
Andi
Demnach müsste ich dann tatsächlich 2 Tafeln anbringen, das soll einer verstehen. Wenn einer die eine nicht sieht helfen auch keine 2.
Wenn die überstehende Ladung die ganze Fahrzeugbreite ein nimmt dann müssen 2 Warntafeln angebracht werden. Und ich würde sagen , Fahrräder nehmen die ganze Breite ein, deshalb habe ich 2 Warntafeln. Bei schmalen PKW's dürfte es eh probleme geben da die Fahrräder breiter wie das Fahrzeug sind.Das denke ich ist die ganze Neuerung.
Naja, der Käse wird immer mehr. Man könnte doch auch mal irgendeinen Unsinn abschaffen, wird aber nicht geschehen.

Grüße Hans
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auf-reisen
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien

#23

Beitrag von auf-reisen »

Und wie soll man die zweite anbringen, daneben...?
Verstehe ich irgendwie nicht ....
Gruß
Kai
Agent_no6
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien

#24

Beitrag von Agent_no6 »

auf-reisen hat geschrieben: Do 15. Feb 2024, 16:05
Und wie soll man die zweite anbringen, daneben...?
Verstehe ich irgendwie nicht ....
Vorn Kopp *ROFL*
Viele Grüße
Dietmar
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eclipse88
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien

#25

Beitrag von eclipse88 »

auf-reisen hat geschrieben: Do 15. Feb 2024, 16:05
Und wie soll man die zweite anbringen, daneben...?
Verstehe ich irgendwie nicht ....
So wie ich es verstehe, wie quasi bei einem Schwertransport mit Überbreite. Ganz links und ganz rechts außen. Damit man eben erkennt, dass das Fahrzeug breiter als üblich ist.
Das Leben ist zu kurz für irgendwann!!!

Grüße Eric
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien

#26

Beitrag von Agent_no6 »

Am besten an den Spiegeln auch noch 2 Tafeln nach vorne zeigend anbringen *ROFL*
Für den Gegenverkehr..
Viele Grüße
Dietmar
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Manfred B.
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien

#27

Beitrag von Manfred B. »

eclipse88 hat geschrieben: Do 15. Feb 2024, 18:11
So wie ich es verstehe, wie quasi bei einem Schwertransport mit Überbreite. Ganz links und ganz rechts außen. Damit man eben erkennt, dass das Fahrzeug breiter als üblich ist.
Ganz li. und re. ist richtig.
Nur überstehen darf seitlich nichts mehr!
Da müßte man wohl ein Begleitfahrzeug wie eben auch bei Schwertransporten bemühen.
Steht aber alles im ADAC Link von Andi.
Gruß Manfred B.
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Elgeba
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien

#28

Beitrag von Elgeba »

Dann müsstest Du aber auch noch die Strecke genehmigen lassen....


Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
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SaJu
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien

#29

Beitrag von SaJu »

Wie sieht es denn aus wenn eine Abdeckung über den Fahrrädern ist? Die ist ja besser sichtbar und damit würde doch das Argument des schlechten sehen von Fahrrädern entfallen. :-$
Juppi
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WuG
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien

#30

Beitrag von WuG »

SaJu hat geschrieben: Sa 17. Feb 2024, 14:44
Wie sieht es denn aus wenn eine Abdeckung über den Fahrrädern ist? Die ist ja besser sichtbar und damit würde doch das Argument des schlechten sehen von Fahrrädern entfallen. :-$
Soll das jetzt der Anfang der üblichen Erbsenzählerei werden?

Wenn Italien eine/zwei Tafel, mit definierten Abmessungen, mit definierten Farben, mit definierter Anzahl von Streifen etc pp vorschreibt, dann wirst du, oder andere deutsche Forenschreiber, das sicher nicht durch "Alternativvorschläge" umgehen können.

*HI*
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Cybersoft
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien

#31

Beitrag von Cybersoft »

War doch ein Witzchen, kann ja kein Erwachsener ernst meinen 🤣

Wobei bei Manchen kann man nicht sicher sein, aber das müssen die dann selbst mit den Ordnungshütern aus diskutieren.
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SaJu
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien

#32

Beitrag von SaJu »

Nee. Das war schon ernst gemeint. Ich kann ja nachvollziehen das ein Fahrrad unter Umständen schlecht zu sehen ist - da sind Außen ja nun mal die Reifen und Felgen, mal unabhängig davon das da ja auch Reflektoren sein sollten - und da zwei Schilder Sinn machen.

Wenn man aber eine Abdeckung drüber hat um die Räder zu schützen hat die eine Tasche für die Tafel. Außen zu befestigen wird dann schon schwieriger. Und durch die Abdeckung ist die Sichtbarkeit deutlich besser. Zumeist ist die ja auch etwas reflektierend.
Juppi
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Cybersoft
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien

#33

Beitrag von Cybersoft »

Sicher sicher, und das entscheidet nun jeder selbst und das auch noch im Ausland.
Du hast Ideen ..
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Hans 7151
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien

#34

Beitrag von Hans 7151 »

Die Vorschrift ist ganz einfach, alles was über die eingetragene Fahrzeuglänge hinausragt muss mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Auch ein leerer hochgeklappter Fahrradträger.

Grüße Hans
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien

#35

Beitrag von WoMoFahrer »

Agent_no6 hat geschrieben: Di 13. Feb 2024, 21:23
Habe einen Mopedträger mit Beleuchtung und Nummerntafel hinten dran, werde einen Teufel tun und mir so ne Tafel besorgen, eine für I, eine für Spanien ...
In Frankreich dämliche Aufkleber, mal sehen was sonst noch kommt. Irgendwann kauf ich mir ne Cessna, gibt's weniger Vorschriften..
Da passt aber das Moped nicht rein und wohnen kannst Du darin auch nicht und mit den Vorschriften irrst Du Dich gewaltig.

:spass: :spass: :spass:
Mit freundlichen Grüßen

Tommy
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Ohne Ziel stimmt jede Richtung
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SaJu
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien

#36

Beitrag von SaJu »

Das hatte mir der ADAC noch geschrieben

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Transport von Fahrrädern in Italien.

In Italien wird von Kfz-Führern verlangt, dass sie über das Fahrzeugheck hinausstehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art. 164 Codice della Strada sowie in weiteren Durchführungsbestimmungen (Art. 361 Regolamento del Codice della Strada) normiert sind und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden.
Immer wenn die Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht – nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet –, sind nach dem Gesetz „sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden“.

Art. 164 Abs. 3 Codice della Strada legt außerdem fest, dass Gegenstände, die seitlich über die Fahrzeugabmessungen hinausragen, nur transportiert werden dürfen, wenn der Ladungsüberstand auf jeder Seite nicht mehr als 30 cm über den vorderen Begrenzungsleuchten und den Schlussleuchten beträgt. Pfähle, Stangen, Platten und ähnliche schwer erkennbare Ladungen dürfen dagegen, wenn sie auf dem Fahrzeug waagrecht angebracht werden, auf keinen Fall seitlich über die Fahrzeugabmessungen hinausragen.

Nach einer neuen Interpretation des italienischen Gesetzgebers gelten Fahrräder ebenfalls als schwer erkennbare Ladung und dürfen daher am Heckträger nicht breiter sein als das Fahrzeug selbst. Vor allem bei kleineren Pkw ist dies aber oft der Fall. Nach Auskunft der Straßenverkehrspolizei in Bozen sind derzeit zumindest in Südtirol bei einschlägigen Zuwiderhandlungen aber keine Strafen zu erwarten. Beanstandungen sind aber in anderen Regionen Italiens nicht auszuschließen und können mit einem Bußgeld von 87 bis 345 Euro geahndet werden.

Inwieweit die Verpackung der Fahrräder auf dem Heckträger durch eine Plane oder zu ähnliches einer anderen Interpretation des italienischen Gesetzgebers führt, können wir bislang nicht beurteilen, da die entsprechende Vorschrift hierzu keine Angaben enthält. Es dürfte sich wohl um eine rechtliche Grauzone handeln.
Bislang liegen uns keine Mitteilungen über entsprechende Beanstandungen italienischer Polizisten vor.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.
Juppi
Die schwerere Hälfte von SaJu
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