Ich muß mich nochmal outen.
In unserem Wald sind zwei Fotofallen plaziert, demnächst werden es drei sein.
Sie dienen für uns als Notwehr.
Es wurde mal Holz für ca. € 600,- gestohlen, das gab den Ausschlag zur Nutzung von Fotofallen. Da derzeit wieder eine nicht unerhebliche Menge an geschlagenem Holz rumliegt ergreifen wir natürlich entsprechende Maßnahmen. Am Freitag entdeckte ich dass ein Wildschutzzaun auf einer Länge von ca. 10 Metern beschädigt war, niedergedrückt, so dass Rehe leicht in die Pflanzung spazieren konnten, was sie natürlich bereits getan hatten. Die frischen Triebe von vor einem Jahr gepflanzten Douglasien sind für das Reh Leckerbissen, für uns ist es ein Schaden weil verbissene Jungbäume nicht mehr in die Höhe wachsen, es muß nachgepflanzt werden, kostet Geld und macht Arbeit, den Zaun konnten wir reparieren.
Wir wollen solche Vandalen erwischen und zur Kasse bitten. Ob das Aufstellen von Fotofallen im eigenen Wald nun rechtens ist oder nicht oder nicht - das ist mir ganz ehrlich vollkommen wurscht. Es befindet sich im Wald auch ein gedruckter Hinweis auf das Vorhandensein von Wildkameras. Wo sich das Schild befindet weiß ich aktuell grad nicht. Aber wer nichts anstellt braucht auch nichts zu befürchten.
Auch nicht der Landwirt der sich nicht an die Düngeverordnung hielt und um 3 Uhr nachts Gülle auf seinem Feld ausgebracht hat...
Das Tun wurde auch von der Kamera festgehalten. Der nächtliche Auslöser reicht normalerweise ca. 15 Meter, aber wenn das Objekt groß genug, hell beleuchtet und in Bewegung ist löst die Kamera halt auch aus wenn die Entfernung größer ist. Oder wenn eine Spaziergängerin in der Nähe der Kamera ihr Höschen runterzieht, in die Hocke geht und sich erleichtert, was solls, das Wild erleichtert sich ja auch unkontrolliert.
Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"
Franz
Vormals "Waldbauer"
Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind
Es ist erst mal unerheblich, ob einem das Mobil gehört, da es, wie in meinem Link beschrieben, kein Fotorecht an einem Gegenstand gibt.
So lange keine anderen Rechte (beispiele habe ich ja aufgeführt) berührt sind, kann ich alle Gegenstände fotografieren und auch online stellen.
Gruß
Andi
So lange keine anderen Rechte (beispiele habe ich ja aufgeführt) berührt sind, kann ich alle Gegenstände fotografieren und auch online stellen.
Gruß
Andi
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind
Was man auch mit 20 Sekunden Google gefunden hätte.
Mobilvetta Kea I86
Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind
Er ( M846)hat es schon vorher gewusst, er wollte nur daß wir es auch wissen, ohne googeln.
Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind
Das ist so kompliziert, dass man da schon mal auf einen anderen Aspekt kommen kann.
Ich finde das Thema eben darum spannend.
Gruß
Andi
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