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Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Do 18. Jul 2024, 10:14
von Austragler
Auf Wunsch das Thema Knöllchen aus dem Ausland abgetrennt vom Wiege Thema: AndiEH

Dieselreiter hat geschrieben: Mi 17. Jul 2024, 07:42
die Radarfallen in AT haben häufig einen integrierten Höhenmesser, damit sie "individuell" blitzen können.
Nochwas ist zu beachten: Die Österreicher (und die Italiener) blitzen auch von hinten !
Und wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist zahlt der Halter.

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Do 18. Jul 2024, 10:28
von Agent_no6
Austragler hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 10:14
Dieselreiter hat geschrieben: Mi 17. Jul 2024, 07:42
die Radarfallen in AT haben häufig einen integrierten Höhenmesser, damit sie "individuell" blitzen können.
Nochwas ist zu beachten: Die Österreicher (und die Italiener) blitzen auch von hinten !
Und wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist zahlt der Halter.
Jein. Du hast in D keine Halterpflicht, also bist du auch nicht gezwungen zu bezahlen, beim Parken was anderes.
Wenn sie den Fahrer nicht ermitteln können und du nicht als Halter zahlen willst, dann zahlst du eben auch nicht.
Habe aus Frankreich auch eine Knolle zugeschickt bekommen, wo ich eindeutig nicht als Fahrer identifiziert wurde. Habe auch nicht bezahlt. Kam nie wieder was.
Und ich habe Aussageverweigerungsrecht wenn es einen Familienangehörigen betrifft.
Es kann nur sein, daß du ggfs. bei einer späteren Kontrolle in Österreich dann die Buße zahlen musst. In D jedenfalls bist du sicher :mrgreen:

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Do 18. Jul 2024, 10:51
von Austragler
Meine Rede war von A und I, nicht von D.

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Do 18. Jul 2024, 10:56
von Agent_no6
Austragler hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 10:51
Meine Rede war von A und I, nicht von D.
Mensch Franz, wohin bekommst denn du den Zettel geschickt, wenn du in Deutschland wohnst, nach Schweden vielleicht? Oder an deinen Wohnsitz?
Hier gilt deutsches Recht, auch für Österreicher und Italiener.
Also nachdenken, dann schreiben.
Wenn die Behörden - welche auch immer - dir nicht nachweisen können, daß du als Halter gefahren bist und du keine Aussage machst wer gefahren ist, dann ist der Zettel für den Papierkorb oder fürs Klo. Du brauchst nix zu zahlen, 0,0.
Jetzt wieder weit in OT.

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Do 18. Jul 2024, 11:08
von Austragler
Ich würde es in den von mir genannten Ländern nicht drauf ankommen lassen, es könnte da was gespeichert worden sein. Und wenn man wieder hinfährt -wer weiß was denen einfällt.
Speziell die ASFINAG halte ich für unberechenbar.

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Do 18. Jul 2024, 18:17
von WoMoFahrer
Das mit dem Wegschmeißen der Strafzettel funktioniert aber nicht in Ländern, wie z.B. Italien, da bekommt der Halter die Strafe- Und wenn man nicht bezahlt, sollte man nicht mehr in diese Länder fahren, sonst kann es unangenehm werden.

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Do 18. Jul 2024, 20:39
von Wernher
Agent_no6 hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 10:28
...
Habe aus Frankreich auch eine Knolle zugeschickt bekommen, wo ich eindeutig nicht als Fahrer identifiziert wurde. Habe auch nicht bezahlt. Kam nie wieder was.
...
Hast du einfach nicht bezahlt oder widersprochen oder was sonst gemacht?

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Do 18. Jul 2024, 20:48
von Agent_no6
Wernher hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 20:39
Agent_no6 hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 10:28
...
Habe aus Frankreich auch eine Knolle zugeschickt bekommen, wo ich eindeutig nicht als Fahrer identifiziert wurde. Habe auch nicht bezahlt. Kam nie wieder was.
...
Hast du einfach nicht bezahlt oder widersprochen oder was sonst gemacht?
Habe das online gemacht, aber die Franzosen haben gar nicht die Möglichkeit die Aussage zu verweigern, habe dann reingeschrieben daß ich nicht gefahren bin und irgendwie noch was dazu.
War vor 3 Jahren...

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Fr 19. Jul 2024, 00:34
von Variokawa
WoMoFahrer hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 18:17
Das mit dem Wegschmeißen der Strafzettel funktioniert aber nicht in Ländern, wie z.B. Italien, da bekommt der Halter die Strafe- Und wenn man nicht bezahlt, sollte man nicht mehr in diese Länder fahren, sonst kann es unangenehm werden.
So schlimm ist das nicht.
Wenn du nicht bezahlst wird nur dein Auto/Wohnmobil ecc...konfisziert........bis du mit Aufschlag bezahlst *CRAZY*

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Fr 19. Jul 2024, 10:37
von Rupert
Agent_no6 hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 10:28
Austragler hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 10:14


Nochwas ist zu beachten: Die Österreicher (und die Italiener) blitzen auch von hinten !
Und wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist zahlt der Halter.
Jein. Du hast in D keine Halterpflicht, also bist du auch nicht gezwungen zu bezahlen, beim Parken was anderes.
Wenn sie den Fahrer nicht ermitteln können und du nicht als Halter zahlen willst, dann zahlst du eben auch nicht.
Habe aus Frankreich auch eine Knolle zugeschickt bekommen, wo ich eindeutig nicht als Fahrer identifiziert wurde. Habe auch nicht bezahlt. Kam nie wieder was.
Und ich habe Aussageverweigerungsrecht wenn es einen Familienangehörigen betrifft.
Es kann nur sein, daß du ggfs. bei einer späteren Kontrolle in Österreich dann die Buße zahlen musst. In D jedenfalls bist du sicher :mrgreen:
Zur Beruhigung: "Wir" blitzen mittlerweile auch von vorne ...

Abgesehen davon kommen wir jetzt doch immer weiter vom ursprünglichen Thema ab - wie hieß das noch genau?

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Fr 19. Jul 2024, 10:45
von Austragler
Ich warte ja tatsächlich auf ein Knöllchen aus Italien, man hat unser Wohnmobil von hinten geblitzt, ich habs im Rückspiegel gesehen. Es war in einer 70er Zone, im Mai 2023, das Schild habe ich wohl übersehen, ich dürfte so gute 80 km/h gerast sein. Laut Recherche könnte das ca. € 143,- kosten. Bis jetzt ist noch nichts gekommen. Hab mir aber sagen lassen dass es bei den Italiener schon mal länger als ein Jahr dauern kann.
Wenn was kommt, soll ich zahlen ?
Ich hätte auch eine ganz hinterfotzige und pietätlose Idee: Im Juli letzten Jahres ist ein Freund von mir verstorben. Wenn ich nun behaupte ich hätte ihm das Wohnmobil geliehen und er sei gefahren, würden die das akzeptieren ? Als Beweis für seine Unerreichbarkeit könnte ich eine Kopie der Traueranzeige beifügen.
Aber : Ich bin grundsätzlich ein total ehrlicher und seriöser Mensch und werde wohl zahlen wenn was kommt. Damit ich meine Ruhe habe, sollte ich wieder mal nach Italien fahren.

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Fr 19. Jul 2024, 11:54
von Masure49
Agent_no6 hat geschrieben: Fr 19. Jul 2024, 11:35
Einfach mal abwarten...
...... das "Knöllchen" ist kein Knöllchen, sondern eine Knolle. ;-)
War bei uns auch so, 1 1/2 Jahre später war es da :-O
Und es ist wie in Frankreich, die haben eine große Spanne.
Da muß man nicht weit über dem erlaubten Tempo sein und zahlt wie jemand, der wesentlich schneller war und den gleichen Betrag zahlen muß.

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Fr 19. Jul 2024, 11:56
von Masure49
Variokawa hat geschrieben: Fr 19. Jul 2024, 00:34
WoMoFahrer hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 18:17
Das mit dem Wegschmeißen der Strafzettel funktioniert aber nicht in Ländern, wie z.B. Italien, da bekommt der Halter die Strafe- Und wenn man nicht bezahlt, sollte man nicht mehr in diese Länder fahren, sonst kann es unangenehm werden.
So schlimm ist das nicht.
Wenn du nicht bezahlst wird nur dein Auto/Wohnmobil ecc...konfisziert........bis du mit Aufschlag bezahlst *CRAZY*
Stimmt, auch der ADAC warnt/weist am Anfang der Ferienzeit immer wieder darauf hin.
Ich weiß allerdings nicht, ab welchem Betrag bzw. bei welcher Tempoüberschreitung das passiert.

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Fr 19. Jul 2024, 13:03
von Agent_no6
Masure49 hat geschrieben: Fr 19. Jul 2024, 11:56
Variokawa hat geschrieben: Fr 19. Jul 2024, 00:34

So schlimm ist das nicht.
Wenn du nicht bezahlst wird nur dein Auto/Wohnmobil ecc...konfisziert........bis du mit Aufschlag bezahlst *CRAZY*
Stimmt, auch der ADAC warnt/weist am Anfang der Ferienzeit immer wieder darauf hin.
Ich weiß allerdings nicht, ab welchem Betrag bzw. bei welcher Tempoüberschreitung das passiert.
Frankreich: ab 1kmh zu schnell (nach Toleranzabzug) bis 20 kmh zu schnell den gleichen Betrag.
Also du fährst dann genau 50 in der 50er Zone oder kannst gleich auf die Tube drücken und knapp 70 brettern.
Bei bis zu 20 zu schnell zahlst du 135 .-€ wenn du sofort bezahlst kriegst 45 Rabatt, zahlst also 90 €.

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Fr 19. Jul 2024, 13:40
von fernweh007
Agent_no6 hat geschrieben: Fr 19. Jul 2024, 13:03
Masure49 hat geschrieben: Fr 19. Jul 2024, 11:56

Stimmt, auch der ADAC warnt/weist am Anfang der Ferienzeit immer wieder darauf hin.
Ich weiß allerdings nicht, ab welchem Betrag bzw. bei welcher Tempoüberschreitung das passiert.
Frankreich: ab 1kmh zu schnell (nach Toleranzabzug) bis 20 kmh zu schnell den gleichen Betrag.
Also du fährst dann genau 50 in der 50er Zone oder kannst gleich auf die Tube drücken und knapp 70 brettern.
Bei bis zu 20 zu schnell zahlst du 135 .-€ wenn du sofort bezahlst kriegst 45 Rabatt, zahlst also 90 €.
Ich bin im Mai 24 in Frankreich mit 86km/h bei 80 gemessen worden
Die Post kam ca 4 Wochen später …. 86 minus 5 Toleranz ergab 81 km/h zu 45,-Euro
Habe ich natürlich sofort bezahlt

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Fr 19. Jul 2024, 13:55
von Agent_no6
fernweh007 hat geschrieben: Fr 19. Jul 2024, 13:40
Agent_no6 hat geschrieben: Fr 19. Jul 2024, 13:03

Frankreich: ab 1kmh zu schnell (nach Toleranzabzug) bis 20 kmh zu schnell den gleichen Betrag.
Also du fährst dann genau 50 in der 50er Zone oder kannst gleich auf die Tube drücken und knapp 70 brettern.
Bei bis zu 20 zu schnell zahlst du 135 .-€ wenn du sofort bezahlst kriegst 45 Rabatt, zahlst also 90 €.
Ich bin im Mai 24 in Frankreich mit 86km/h bei 80 gemessen worden
Die Post kam ca 4 Wochen später …. 86 minus 5 Toleranz ergab 81 km/h zu 45,-Euro
Habe ich natürlich sofort bezahlt
Kann ja nur schreiben was uns passiert ist, das waren abzgl. Toleranz 51 kmh, bei 50.
Und wären 135€ gewesen, bei Sofortzahlung 90€
Das trug sich 2021 zu.
Allerdings war ich mit dem besagten Auto bisher nicht mehr in F.
Nur mit Womo und Roller etc...

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Fr 19. Jul 2024, 14:57
von jagstcamp-widdern
bei sehr groszen summen, die man nicht zahlen will, empfiehlt sich hinterher eine umkennzeichnung (max 80 € incl schilder)! :idea:
so fällt das auto bei wiedereinreise nicht auf.... 8-)

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Sa 20. Jul 2024, 13:00
von PeterAusErfurt
Vielleicht hilft dieser ADAC Beitrag einige Meinungen zu überdenken :duw:
Strafzettel aus dem Ausland

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Sa 20. Jul 2024, 13:17
von Agent_no6
Es ging hier um Halterhaftung. Die existiert in D nur in Parkverstößen. Und wenn der Fahrer beim Knöllchen aus dem Ausland nicht festgestellt werden kann, kann der ADAC schreiben was er will. Kein Richter in D kann bei einem Halter irgendeinen Cent vollstrecken, wenn er nicht der Fahrer war. PUNKT. Und nicht Angst machen lassen, vor solchen Beiträgen...

Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Verfasst: Sa 20. Jul 2024, 13:33
von PeterAusErfurt
Zuständig für die Vollstreckung ist in Deutschland dafür das Bundesamt für Justiz.
Die schreiben dazu:
Werden auch Fälle der sogenannten Halterhaftung vollstreckt?
Grundsätzlich wird der Einwand, für die zugrunde liegende Handlung nicht verantwortlich zu sein (das betrifft insbesondere die Fälle der sogenannten Halterhaftung), vom BfJ berücksichtigt. Die einschlägige gesetzliche Regelung, § 87b Absatz 3 Nummer 9 IRG, setzt allerdings voraus, dass man die fehlende Verantwortung nicht im Ausland schon erfolgreich hätte vorbringen können. So kann z. B. in den Niederlanden nach dort geltendem Recht ein Bescheid aufgehoben werden, wenn der Adressat des Bescheides das Tatfahrzeug für einen Zeitraum von maximal drei Monaten gewerblich vermietet hat und einen entsprechenden Mietvertrag vorlegt. Ein solcher Einwand kann dann im deutschen Vollstreckungshilfeverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Zudem muss der Einwand dem BfJ gegenüber aktiv erhoben werden. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass dieser Einwand nach obergerichtlicher Rechtsprechung wegen Verspätung zurückgewiesen werden kann, wenn er erst im gerichtlichen Verfahren vorgebracht

Quelle