Moin
OT Insolvenzverfahren
kai_et_sabine hat geschrieben: Do 15. Aug 2024, 13:46
Es gibt Insolvenzverfahren und Insolvenzverfahren.
Hm …
Also solche und solche ?
Häufig wird versucht, die Firma wieder flott zu bekommen. Dann wird das Geschäft weitergefühhrt.
Das ist eigentlich zunächst immer das Ziel, es sei denn, die Masse wird erkennbar nicht die Verfahrenskosten decken.
Im Moment liegt hier nur ein Insolvenzantrag vor und es gibt einen vorläufigen (schwachen) Insolvenzverwalter. Verfügungen der GF sind nur mit seiner Zustimmung möglich, aber es bisher kein allgemeines Verfügungsverbot ausgesprochen worden (ergäbe einen vorläufigen starken Insolvenzverwalter). Der starke Insolvenzverwalter hätte im vorläufigen Verfahren immer den Auftrag, das Unternehmen bis zur Eröffnung fortzuführen (sofern wirtschaftlich darstellbar, sonst Stilllegung mit Zustimmung des Gerichts).
Es wird vorher eh ein Gutachten gegeben haben, möglicherweise auch vom dann eingesetzten vorläufigen InsVerwalter.
Die BA zahlt Insolvenzgeld, allerdings erst auf Antrag und das dauert etwas. Bei größeren Einheiten wird der InsV immer versuchen, das vorzufinanzieren, sonst gehen zu viele Leute flöten. Bei einem InsAntrag Ende Juli könnte man vermuten, dass schon die Juligehälter ganz oder teilweise mit abgedeckt werden sollen (InsG gibt es für max. drei Monate vor Insolvenzeröffnung, das müssen also keine Kalendermonate sein), das muss aber nicht so sein. Um diesen Teil ist der Betrieb erstmal entlastet, die unbezahlten Rechnungen aus der Zeit vor dem Insolvenzantrag wird auch erstmal keiner bezahlen.
Wenn Du in dieser Zeit Lagerware hast und ein funktionierenden Verkauf, wirst Du den Kram normal verkaufen (bzw. es versuchen), dürfte lukrativer sein als der spätere Verkauf auf der Resterampe an Großabnehmer. Nachbestellungen oder Produktion ist ein anderes Thema, wie lange kann der InsV das durchhalten, wenn das nicht kostendeckend ist ? Neue Schulden machen ist heikel, und er haftet ja für sein Tun.
Manchmal klappt das nicht und dann wird die Insolvenz final.
Erstmal folgt die Insolvenzeröffnung, je nach Zustand und Vermögenslage des Unternehmens hat der InsV mehr oder weniger viel Zeit, den Betrieb fortzuführen, ggf. auch nur eingeschränkt (nur Betriebsteile und/oder mit weniger Personal). Beim Personal hilft die kurze Kündigungsfrist der Insolvenzordnung (
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__113.html), aber erst nach Eröffnung. Muß der InsV sich von vielen Leuten trennen, ist eine Eröffnung am Monatsersten öfters nur eine mäßig gute Idee, denn aufgrund des Zugangs im lfd. Monat wäre ja gleich wieder einen Monat mehr zu bezahlen).
In der Zeit der Betriebsfortführung muß der InsV entweder sanieren (mit dem alten Gesellschafter), oder er sucht einen Käufer (sanierende Übertragung) für den Betrieb bzw. den Betriebsteil. Der Rest wird liquidiert, wobei das InsV selbst dann noch Jahre (und auch mal Jahrzehnte) dauern kann.
Das liest man dann auch in der Zeitung, dass eine Firma schon mal vor 1 Jahr insolvent war und jetzt endgültig dicht macht.
Wenn es denn noch dieselbe „Firma“ war und nicht die erwerbende Gesellschaft, die dann selbst Insolvenz anmeldet. Es kommt auch mal vor, dass der InsV einen Betrieb lange aufrecht erhalten kann, aber der war dann immer noch insolvent. Die Beendigung des Verfahrens wird öffentlich bekanntgegeben.
Das ist von außen nicht so einfach zu erkennen.
Da ist was dran.
Gruß
K.R.