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Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Di 18. Mär 2025, 19:36
von Lüneburger
Es kommt, was kommen musste und im Norden fängt Schleswig Holstein mit landesweiten Kontrollen an.
Das Wildcampen soll angeblich mit € 100,00 geahndet werden. Das „Herstellen der Fahrtüchtigkeit“ sollen die Behörden nur am Rande der Autobahnen und Bundesstraßen anerkennen. Wenn man sich
diese Vermieter-Homepage ansieht, wundert mich das Einschreiten der Behörden überhaupt nicht mehr, entscheidend ist die in Fettschrift ersichtliche Einleitung. Und das ist nur ein Grund des Übels…
Schleswig Holstein Magazin v. 15.03.2025
In einigen Stellplatz-Apps wird bereits darüber berichtet. Die Beschilderung in Burgtiefe und Burgstaaken wurde nicht nur von mir falsch gedeutet, mittlerweile sollen die Schilder wohl entfernt worden sein.
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Di 18. Mär 2025, 20:20
von Billy1707
Tja, wie immer, was ist Wildcampen ?
Gartenwirtschaft, singen tanzen und grillen, Markise und Grill
oder
parken für eine Nacht ?
Wildcamping ist halt eine tolle Reisser Schlagzeile,
ist an den Alpen bzw. bayr. Wald ganz genau so.
Leider.
Es könnte so einfach sein, wird aber in D nicht so einfach gehen.
Ich befürchte, nie, da es zu einfach wäre.
(Ja Arno, ich weiß was jetzt kommt !)
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Di 18. Mär 2025, 20:35
von SaJu
Ja. Ich warte auch schon auf den allgegenwärtigen Standardsatz.
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Di 18. Mär 2025, 20:43
von Frank888
Mal schauen ob ich es in den Norden schaffe bestimmt sehr schön dort.
Habe da einen gestern Bericht von NDR gesehen ging um Kurtaxe und viele Absagen von Gäste.
Irgendwie muss ja Geld in die Kasse.
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Di 18. Mär 2025, 21:03
von Röhri
Kurtaxe ist auch so eine Sache.
Wir waren im letzten Jahr im Alten Land und wollten anschließend Büsum ansteuern. Nachdem wir gesehen hatten, das dort 4 € Kurtaxe erhoben wird, sind wir vorbei gefahren.
Brauchen wir nicht, es gibt auch

und

woanders.
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Di 18. Mär 2025, 21:28
von Ragu
Röhri hat geschrieben: Di 18. Mär 2025, 21:03
Kurtaxe ist auch so eine Sache.
Wir waren im letzten Jahr im Alten Land und wollten anschließend Büsum ansteuern. Nachdem wir gesehen hatten, das dort 4 € Kurtaxe erhoben wird, sind wir vorbei gefahren.
Meinung dazu (vollkommen subjektiv):
Ihr seid also weiter gefahren, weil 4 Euro schlichtweg eine Unverschämtheit ist.
Dann seid ihr vermutlich in Klein-Kleckersdorf gelandet, eine 300 Seelengemeinde in der Pampa, dessen einzige Attraktion der Dönerladen war, aber immerhin musstet ihr keine Kurtaxe zahlen.
Gratulation, so kann man Geld sparen und trotzdem Erlebnisse haben.
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Di 18. Mär 2025, 21:43
von Elgeba
Röhri hat geschrieben: Di 18. Mär 2025, 21:03
Kurtaxe ist auch so eine Sache.
Wir waren im letzten Jahr im Alten Land und wollten anschließend Büsum ansteuern. Nachdem wir gesehen hatten, das dort 4 € Kurtaxe erhoben wird, sind wir vorbei gefahren.
Brauchen wir nicht, es gibt auch

und

woanders.
Ich fasse es nicht......
Gruß Arno
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Di 18. Mär 2025, 22:49
von Snowpark
Röhri hat geschrieben: Di 18. Mär 2025, 21:03
Kurtaxe ist auch so eine Sache.
Wir waren im letzten Jahr im Alten Land und wollten anschließend Büsum ansteuern. Nachdem wir gesehen hatten, das dort 4 € Kurtaxe erhoben wird, sind wir vorbei gefahren.
Brauchen wir nicht, es gibt auch

und

woanders.
Für was die Kurtaxe dort, was hättest du davon als Gegenleistung erhalten?
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Di 18. Mär 2025, 23:10
von Tourist
Servus zusammen,
war das "Freistehen" ("Wildcampen" geht eh nicht) in Schleswig Holstein nicht schon immer ein Problem? Oder hatte sich das gebessert?
Ihr erkennt an meiner Anmerkung, dass ich einerseits ganz im Süden daheim bin und praktisch nie im Norden Deutschlands verweile - micht zieht´s da oben immer noch ein Stück weiter über´s Wasser.
Viele Grüße,
Tourist
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Di 18. Mär 2025, 23:16
von fernweh007
Büsum …. 4,- kann man drüber streiten. Grundsätzlich auch irgendwie i.O.
ABER
Büsum nimmt 4,- nicht pro Übernachtung, sondern auch für An- und Abreisetag.
Wir haben für eine Übernachtung 15,- Stellplatz und 16,- Kurtaxe bezahlt
(14 Uhr Ankunft …. 10 Uhr Abfahrt)
Deshalb (aus Prinzip) nie wieder Büsum

Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 07:20
von Röhri
fernweh007 hat geschrieben: Di 18. Mär 2025, 23:16
Büsum …. 4,- kann man drüber streiten. Grundsätzlich auch irgendwie i.O.
ABER
Büsum nimmt 4,- nicht pro Übernachtung, sondern auch für An- und Abreisetag.
Wir haben für eine Übernachtung 15,- Stellplatz und 16,- Kurtaxe bezahlt
(14 Uhr Ankunft …. 10 Uhr Abfahrt)
Deshalb (aus Prinzip) nie wieder Büsum
Zumindest hat einer mitgedacht und die Sachlage richtig erkannt.
Nicht einfach gelesen und dann


Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 07:45
von Das Ziel ist im Weg
Snowpark hat geschrieben: Di 18. Mär 2025, 22:49
Für was die Kurtaxe dort, was hättest du davon als Gegenleistung erhalten?
Er hätte atmen dürfen.
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 08:19
von LT35
Moin
Tourist hat geschrieben: Di 18. Mär 2025, 23:10
Servus zusammen,
war das "Freistehen" ("Wildcampen" geht eh nicht) in Schleswig Holstein nicht schon immer ein Problem?
§ 37 LNatSchG Schleswig-Holstein
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.j ... H2010V3P37
Das ist zwar in dieser Fassung erst ~ 15 Jahre alt, es gab aber eine sehr ähnliche Vorgängervorschrift. Wie dann damit umgegangen wird, ist dann eine andere Frage, das gilt aber eben auch für beide Seiten. Das fällige Bußgeld orientiert sich auch nicht am Verkehrsrecht, lag also vor 25 Jahren schon mal bei 75 DM und dieses bewog dann mehrere "Kollegen", sich bis zum Oberlandesgericht durchzuklagen, damit alle Welt es dann auch noch schriftlich bekam ...
OLG Schleswig, 1 SsOWi 33/02 vom 17. Juli 2002
In dem Urteil ging es um einen Wohnmobilfahrer, der sich auf diese "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" bezog. Er hatte allerdings auf einem öffentlichen Parkplatz vor einem Lokal geparkt, dieses im Anschluss dann besucht, sich dort "einen über den Knorpel gegossen" und erst dann auf dem Parkplatz übernachtet. Die Fahruntüchtigkeit wurde also erst nach Erreichen des Parkplatzes selbst herbeigeführt und die Argumentation, dass es sich um einen Durchreiseparkplatz handeln könnte, wurde ein wenig dadurch erschwert, dass dieser auf der Insel Sylt lag und diese auch das erklärte Reiseziel war.
OLG Schleswig, OLG 209/19 vom 15. Juni 2020
Auch hier war das Reiseziel St. Peter-Ording bereits erreicht.
Auszug:
"Nach den Feststellungen des angefochtenen Urteils wollte die Betroffene mit ihrem Wohnmobil mehrere Tage in St. P.-O. verbringen. Da die dort vorhandenen Stellplätze, die auch über Nacht zum Abstellen von Campingwagen/Wohnmobilen freigegeben sind, belegt waren, stellte die Betroffene das von ihr geführte Wohnmobil sodann auf einem Parkplatz, der mit den Verkehrszeichen 314 Anlage 3 StVO und dem Sinnbild "Personenkraftwagen" gekennzeichnet war, ab und übernachtete dort."
[...]
"Die Betroffene stellte ihr Wohnmobil auf dem hierfür nicht zugelassenen Parkplatz "S.-Weg" auf und benutzte es dort, indem sie in diesem übernachtete. Wie das Amtsgericht fehlerfrei festgestellt hat, diente die Übernachtung nicht zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, StVO, 45 Aufl., § 12 Rn. 42a m. w. N.), sondern zu Wohnzwecken. Denn die Übernachtung fand nicht im Rahmen einer Unterbrechung der Fahrt zum Zielort, sondern nach Erreichen des Zieles als erste Übernachtung an einem von mehreren geplanten Urlaubstagen in St. P.-O. statt. Dieses Verhalten ist nicht mehr vom straßenrechtlichen Gemeingebrauch gedeckt, sondern stellt eine unzulässige Sondernutzung dar."
Volltext:
https://openjur.de/u/2293480.html
Nun wird nicht jede Gemeinde jedes parkende Wohnmobil mit Nachdruck verfolgen. In meinem Wohnort gibt es einen Wohnmobilstellplatz mit 48 unterschiedlich großen Stellplätzen. Er ist mit Ausnahme weniger Tage ganzjährig geöffnet, nicht unbedingt optisch reizvoll, kostet 18 EUR und die Anmeldung / Bezahlung ist nur mäßig praktisch gelöst. Trotzdem wird er frequentiert. Wenige hundert Meter weiter gibt es einen öffentlichen, auch als solchen ausgewiesenen
PKW-Parkplatz, auf dem man gerade zum Wochenende dann immer "bewohnte" Wohnmobile findet, zusätzlich zu den örtlichen Dauerparkern. Bis jetzt habe ich nichts davon gehört, das dort Bußgelder erhoben werden (während man mit Parkverbotstickets sehr regelmäßig die üblichen, verdächtigen Ecken abgrast).
Wenn sich dann aber normale Parkplätze zum inoffiziellen Wohnmobilstellplatz wandeln, sieht da mancher Gemeindevertreter halt nicht mehr großzügig drüber hinweg. Wobei manche Gemeinden dann den Parkstreifen "ohne alles" zum recht teuren Stellplatz umwandeln und andere halt die Nutzung sanktionieren.
Gruß
K.R.
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 08:39
von Lüneburger
Ergänzende Info zum Thema:
Promobil-Bericht Fehmarn
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 08:45
von Das Ziel ist im Weg
Aber WACKÄÄÄÄN bleibt erlaubt, oder ?
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 08:50
von AndiEh
Lüneburger hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 08:39
Der Artikel beschreibt tatsächlich sehr genau die Situation.
Gruß
Andi
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 09:06
von Das Ziel ist im Weg
Und haben die 30 Sünder tatsächlich je 100€ Bußgeld gezahlt ?
Ich wette, die sind alle noch irgendwo auf dem Rechtsweg oder wurden schon klammheimlich eingestellt.
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 09:39
von Lemax
Und das von offensichtlich nicht wenigen „Freistehern“ praktizierte „wilde Campen“ ist zwischenzeitlich auch spanischen Kommunen ein Dorn im Auge …
Camper unerwünscht: Spanische Ferienorte gehen gegen Wohnmobile vor
Nicht unsere Reisedestination - aber mich wundert es nicht.
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 09:57
von Cybersoft
Ist aus den Costa News abgeschrieben. Aber ja zwischen dem erlaubten Übernachten, Freistehen und Dauercamping auf Parkplätzen ist ein Unterschied.
Die spanischen Wohnmobilisten organisieren sich gerade gegen diese Verbote, es wird sich was ändern, Mal sehen was kommt. Ich sehe das entspannt.
Das Trudi sich in den Liegestuhl auf dem Parkplatz packt, war nie erlaubt ...
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 10:14
von rumfahrer
Unabhängig von Land, Bundesland, Stadt oder Dorf: Ich wehre mich gegen den Begriff "Wildcampen". Was ist daran wild, und was ist campen, wenn ich eine nicht zeitlich, fahrzeug- oder gewichtsspezifisch beschränkte Parkfläche nutze um mein Fahrzeug dort abzustellen? Ob ich mich darin zu welchem Zweck aufhalte muss ich nicht offensichtlich machen, genauso wie campingähnliches Verhalten.
Gemeinden und Städte sind selbstverständlich berechtigt Verbote (s.o.) zu erlassen und anzuzeigen. Allerdings sollte dafür auch eine Begründung geliefert werden. Gründe können sein: Der Schutz der Anwohner, der Umwelt (Lärm, Abgase) oder die Nutzung für andere berechtigte Parteien (Forst-, Landwirtschaft, Rettungsdienste). Und das ist dann im besten Fall nachvollziehbar und zu repektieren.
Ob ein Bundesland sich pauschal über geltendes (Bundes-)Recht hinwegsetzen kann, wäre die Frage. Es müssten ja Gründe angeführt werden, die für das ganze Land eine Beschränkung rechtfertigen.
Und ja, man kann bei örtlichen Beschränkungen auf existierende Plätze (CP, SP) verweisen aber die müssten sich dann auch in einem vertretbaren Umkreis befinden. 20km durch die Walachei kurven zu müssen um dann am Abend oder in der Nacht vor der verschlossenen Schranke zu stehen ist m.M.n. nicht zumutbar.
Sicherlich - eine eindeutigere rechtliche Regelung, möglichst EU-weit, tut Not. Aber eine, die nicht nur das verbreitete Feindbild Wohnmobil bedient. Leider tun hier manche so, als ob sie sich selber am liebsten als Sheriff gegen frei stehende Reisemobile verdingen würden. Frei stehend im Sinne von "nicht im umzäunten Gehege".
Und ja, im Augenblick haben wir wichtigere Probleme. Also lasst uns die letzten Reste unserer Freiheit verantwortungsvoll nutzen. Die besten Botschafter für freundliche Reisemobilisten sind diejenigen die Rücksicht nehmen, mit den Menschen reden und im Zweifel den Platz sauberer verlassen als sie ihn angetroffen haben.