Verkehrsrechtschutz - Leistungen unklar definiert
Verfasst: So 9. Nov 2025, 09:01
Guten Tag zusammen,
seit kurzem stolze Besitzerin eines Reisemobils möchte gerne auch das Risiko Verkehr abdecken.
Dazu gehört auch eine Verkehrsrechtschutz, die ich bereits für den PKW besitze.
Nun dürfen mit meiner Erlaubnis aber auch mein Sohn und mein Bruder das Womo fahren
Beide haben jetzt auch einen eigenen Vertrag, in dem es genau wie in meinem Vertrag heißt:
"Verkehrsrechtschutz im Einzeltarif gemäß Ziff 13.1. ARB nur für Sie als Versicherungsnehmer für alle auf Sie zugelassenen oder mit einem Versicherungskennz. versehenen Fahrzeuge zu Lande. ... Versichert : 1 PKW/Kombiwagen"
Für mich selber wäre das somit erst mal klar und abgesichert.
In den AGB selber steht dazu folgendes:
"In den Vertragsformen des Verkehrs-Rechtsschutzes (Ziffern 13.1, 13.2, 13.4 und 13.5.) haben Sie Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als
• Eigentümer,
• Halter,
• Erwerber,
• Leasingnehmer
• Mieter (Kurzzeitmieter zum vorübergehenden Gebrauch),
• Fahrer
von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern.
Welche Fahrzeuge und Fahrzeugarten versichert sind, ist in den Vertragsformen und Ihrem Versicherungsschein beschrieben. (Anm. von mir: eben auf den VN zugelassene Fahrzeuge
)
Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar
• als Fahrgast,
• als Fußgänger,
• als Radfahrer oder
• als Fahrer und Mitfahrer fremder Fahrzeuge "
Ich habe mich schon mit der Versicherung auseinander gesetzt und die behaupten, es sind alle Fahrer des Womo versichert. Für mich ist das aber nicht wirklich eindeutig (und wie das halt bei Versicherungen so ist -meist ist es im Schadensfall zu spät).
Wie würdet Ihr das interpretieren?
seit kurzem stolze Besitzerin eines Reisemobils möchte gerne auch das Risiko Verkehr abdecken.
Dazu gehört auch eine Verkehrsrechtschutz, die ich bereits für den PKW besitze.
Nun dürfen mit meiner Erlaubnis aber auch mein Sohn und mein Bruder das Womo fahren
Beide haben jetzt auch einen eigenen Vertrag, in dem es genau wie in meinem Vertrag heißt:
"Verkehrsrechtschutz im Einzeltarif gemäß Ziff 13.1. ARB nur für Sie als Versicherungsnehmer für alle auf Sie zugelassenen oder mit einem Versicherungskennz. versehenen Fahrzeuge zu Lande. ... Versichert : 1 PKW/Kombiwagen"
Für mich selber wäre das somit erst mal klar und abgesichert.
In den AGB selber steht dazu folgendes:
"In den Vertragsformen des Verkehrs-Rechtsschutzes (Ziffern 13.1, 13.2, 13.4 und 13.5.) haben Sie Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als
• Eigentümer,
• Halter,
• Erwerber,
• Leasingnehmer
• Mieter (Kurzzeitmieter zum vorübergehenden Gebrauch),
• Fahrer
von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern.
Welche Fahrzeuge und Fahrzeugarten versichert sind, ist in den Vertragsformen und Ihrem Versicherungsschein beschrieben. (Anm. von mir: eben auf den VN zugelassene Fahrzeuge
Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar
• als Fahrgast,
• als Fußgänger,
• als Radfahrer oder
• als Fahrer und Mitfahrer fremder Fahrzeuge "
Ich habe mich schon mit der Versicherung auseinander gesetzt und die behaupten, es sind alle Fahrer des Womo versichert. Für mich ist das aber nicht wirklich eindeutig (und wie das halt bei Versicherungen so ist -meist ist es im Schadensfall zu spät).
Wie würdet Ihr das interpretieren?