Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

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AndiEh
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#101

Beitrag von AndiEh »

Groovy hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 11:01
Moin,
Rentenberatung im Reisemobilforum.
Ich kann es kaum glauben :-O

Gruss Volker
Tja, wir sind ja auch kein normales Reisemobilforum.

Ich sehe uns eher als Forum für Menschen, die das gleiche Hobby (wenn man das so nennen darf) teilen, das Reisen mit dem Reisemobil.

Und da das Leben eben nicht nur aus dem "Hobby" besteht, entwickelt sich eben auch mal eine Rentenberatung.

Ich finds cool.......*

Gruß
Andi
* und sehr lehrreich
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Luxman
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#102

Beitrag von Luxman »

LT35 hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 19:50
Die Aussage stimmt so pauschal nicht ganz.
Richtig aber sie stimmt fuer mich - wie ich schrieb.
Mir wurde ausdruecklich versichert von meiner Versicherung, dass ich bei Beendigung meiner Selbststaendigkeit aufgrund meiner langen gesetzlichen Beitragspflichtsjahre davor automatisch in die Krankenkasse der Rentner eingestuft werde.

Deswegen erhalte ich jaehrlich einen Fragebogen - ob - ich noch selbststaendig bin - weil ich bereits seit einem Jahr Rente beziehe.

Damit sind diese Einkünfte neutral fuer die Krankenkassenbeitraege - nach Beendigung meiner Selbststaendigkeit.

Beste Gruesse Bernd
Frag dich nicht was richtig ist, sondern frag dich was du fühlst.
Hör auf zu fragen ob du es kannst sondern frag dich ob du es willst.
kai_et_sabine
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#103

Beitrag von kai_et_sabine »

Hier mal ein Bild zu der 9/10tel-Regelung für die Krankenkasse der Renter.


9-10tel-Regelung.jpg

gruss kai & sabine
kai_et_sabine
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#104

Beitrag von kai_et_sabine »

Luxman hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 19:14
Angelegt in Dividenaktien bringt das ohne Verzehr des Betrages mindestens 20 Euro im Monat wenn nicht 35 Euro.
Wir rechnen mit 4% netto aus konservativen Anlagen. Das wären dann 24€. Kommt also hin.

Allerdings kann man die Beiträge nicht von der Steuer absetzen.

NB: Wenn man die 4% wieder anlegt, dann erhöht sich natürlich der Wert bis zu Rente, danach aber nicht mehr., weil man ja wieder Geld rausnimmt.

Außerdem mag es ja sein, dass jemand eh' freiwillig einzahlt, dann macht es halt Sinn, dieses Jahr eher mehr einzuzahlen.

Wer genügend Geld hat, der mag halt in Beton, in Gold, in Aktien (EFTs mit Replikation) *und* RV investieren.

Für uns sind Aktien ein Baustein für die Altersvorsorge (und dieser Tage darf man da nicht aufs Depot schauen, das geht nur noch abwärts).

gruss kai & sabine
kai_et_sabine
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#105

Beitrag von kai_et_sabine »

kai_et_sabine hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 22:37
Wer genügend Geld hat, der mag halt in Beton, in Gold, in Aktien (EFTs mit Replikation) *und* RV investieren.
RV = Rentenversicherung, nicht Recreational Vehicle, wobei selbst das ggf. gehen würde ;-)

gruss kai & sabine
Luxman
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#106

Beitrag von Luxman »

kai_et_sabine hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 22:28
Hier mal ein Bild zu der 9/10tel-Regelung für die Krankenkasse der Renter.
So ist es bei mir die letzte Haelfte komplett gesetzlich.
Ich hab den Beginn meiner Selbststaendigkeit im Jahr 2000 genutzt aus meiner PV auszusteigen die ich ca. 8 Jahre hattte.
Ich hab mich damals bewusst arbeitslos gemeldet fuer einige Monate um raus zu kommen.
Seitdem gesetzlich versichert wenn ich die Beitraege meiner Freunde mit PV im Alter sehe und die der gesetzlichen bin ich sehr froh diesen Schritt gemacht zu haben.

Beste Gruesse Bernd
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Cybersoft
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#107

Beitrag von Cybersoft »

Spannend, aber auch verwirrend .. weil von mir nicht komplett verstanden.

Bisher dachte ich man bleibt bei seiner gesetzlichen oder freiwilligen Krankenversicherung.
Jetzt kommt die KvdR dazu.
Welche Voraussetzungen zu erfüllen ist, ist oben erläutert.

Wo liegt der Vorteil der KvdR gegenüber der freiwilligen Versicherung, ich vermute die Beitrage, bei gleicher Leistung?

Werden freiwillige Zeiten, auch Mindestbeitrag, z.B. als Privatier den Zeiten zugerechnet, was dann ein Grund sein könnte den Rentenantrag nicht vorzuziehen?
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LT35
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#108

Beitrag von LT35 »

Moin
Cybersoft hat geschrieben: Di 22. Feb 2022, 07:41
Bisher dachte ich man bleibt bei seiner gesetzlichen oder freiwilligen Krankenversicherung.
Jetzt kommt die KvdR dazu.
Die KVdR ist "nur" ein Status in innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, also die Pflichtversicherung der Rentner.
Wo liegt der Vorteil der KvdR gegenüber der freiwilligen Versicherung, ich vermute die Beitrage, bei gleicher Leistung?
Werden freiwillige Zeiten, auch Mindestbeitrag, z.B. als Privatier den Zeiten zugerechnet, was dann ein Grund sein könnte den Rentenantrag nicht vorzuziehen?
Die KVdR hat eine anderer Beitragsgrundlage als die freiwillige Versicherung in derselben gesetzlichen Krankenversicherung, wenn auch die nicht nur aus Renten und Betriebsrenten besteht (aber eine selbstständige Tätigkeit neben der Rente haben die meisten nicht). Mitgliedschaften in der gesetzlichen Krankenversicherung zählen für die Vorversicherungszeiten mit, egal ob freiwilliges Mitglied, Pflichtversicherung oder Familienversicherung. Wie schon mal angedeutet, hatte man das in der Zeit von 1993 bis 2002 anders geregelt, was zu sehr merkwürdigen Ergebnissen führen konnte und im Jahr 2000 dann nicht ganz unerwartet vom BVerfG einkassiert wurde. Da der Gesetzgeber keine Neuregelung schuf, wurde die Anwendung der damaligen Gesetzeslage ab dem 1.4.2002 unzulässig. Ich kann mich heute noch darüber aufregen %-(

Gruß
K.R.
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Alfred
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#109

Beitrag von Alfred »

kai_et_sabine hat geschrieben: So 20. Feb 2022, 22:44
In 2022 kostet ein Rentenpunkt 7235,59€, in 2021 waren es noch 7726,60€.

Ein Rentenpunkt bringt 34,19€ pro Monat.

Also 47€ pro 10.000€.

Nach >17 Jahren Rente hat man das raus. Muß jeder für sich entscheiden, oder für seine Familie.
Das ist eine Milchmädchenrechnung. Leg dein Geld in Dividendenpapiere an, dann erwirtschaftest du das Gleiche und behältst die Kohle für deine Erben.
Luxman
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#110

Beitrag von Luxman »

Cybersoft hat geschrieben: Di 22. Feb 2022, 07:41
Wo liegt der Vorteil der KvdR gegenüber der freiwilligen Versicherung, ich vermute die Beitrage, bei gleicher Leistung?
Bei der KVDR werden die Rentenbeitraege direkt von der Rente abgezogen du erhaeltst eine Nettorente - bei meiner Frau derzeit so.
Die Rentenkasse uebernimmt dabei 50% der Beitraege - wie vorher der Arbeitgeber.
Wie geschrieben - Zusatzeinkommen bestimmter Art wird nicht angerechnet fuer den Beitrag.

Freiwillig in der Gesetzlichen versichert bedeutet die Rentenkasse - auf Antrag bezuschusst derzeit 50% der Beitraege - das ist bei mir so derzeit ich erhalte eine BRUTTOrente weil ich immer noch selbststaendig taetig bin.

Der Zuschuss kann sich aber aendern in Zukunft denn er ist eine freiwillige Leistung der Rentenkasse und wird auf Antrag gezahlt.
Wie schon vor der Rente wird dann auch der Einkommensteuerbescheid als Grundlage genommen - also das gesamte erzielte Einkommen inkl. Kapitalertraege oder Einnahmen aus Vermietung und - so glaube ich - Betriebsrente.

Verkuerzt erklaert - bitte korrigieren wenn es etwas nicht stimmt.

Beste Gruesse Bernd
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saxe
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#111

Beitrag von saxe »

Servus

Meine Frau geht am 1.4. in Rente. Was wir beide nicht wussten ist, das die Rente Brutto ausbezahlt wird, und erst mit dem Jahresausgleich versteuert wird. Gibts es da was zu beachten, oder ist da als Rentner was Besonderes absetzbar?
Wird die Krankenkasse monatlich abgezogen?

Danke für Hilfe von Profis oder Langzeitrentnern.

Grüße
Luxman
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#112

Beitrag von Luxman »

saxe hat geschrieben: Di 22. Feb 2022, 10:38
Wird die Krankenkasse monatlich abgezogen?
Wenn du freiwillig versichert bist dann bleibt alles so wie vorher - ja klar - die Krankenkasse ist ein monatlicher Beitrag.
Die Steuererklaerung - wenn du ein bestimmes Jahreseinkommen ueberschreitest ist einmal im Jahr.
Es gibt einen Freibetrag - fuer Verheiratete 19.968 Euro p.a. darunter muesstest du gar keine Erklaerung abgeben.
Was sonst noch absetzbar ist da wuerde ich einen Steuerberater des Vertrauens zu Rate ziehen.

Ich mach es so das eine GmbH weiter läuft und die Fahrzeuge und andere Dinge weiter darueber laufen damit kann ich auch diese Kosten dort geltend machen.

Beste Gruesse Bernd
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#113

Beitrag von jagstcamp-widdern »

steuererklärung ist zwingend erforderlich bei gewerblichen einkünften, wie vermietung, kleingewerbe, stromerzeugung...
So weit, so gut!

Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal :!:
https://www.jagstcamp-widdern.de

Noch mit MaxiDaily 35S12, ab Sommer MaxiSprinter 314cdi 8-)
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LT35
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#114

Beitrag von LT35 »

Moin
saxe hat geschrieben: Di 22. Feb 2022, 10:38
Meine Frau geht am 1.4. in Rente. Was wir beide nicht wussten ist, das die Rente Brutto ausbezahlt wird, und erst mit dem Jahresausgleich versteuert wird. Gibts es da was zu beachten, oder ist da als Rentner was Besonderes absetzbar?
Wird die Krankenkasse monatlich abgezogen?
Steuerklärung für das erste Jahr des Übergangs in die Rente ist nicht zwingend Pflicht, weil wieder von der Höhe der Einkünfte (auch der bis zum Rentenbeginn) abhängig, aber doch in den überwiegenden Fällen sehr anzuraten. Gleiches gilt für das zweite Jahr, weil meistens erst dann ein volles Rentenbezugsjahr vorliegt, aus dem der Rentenfreibetrag errechnet wird (abgeleitet aus § 22 EStG). Bei gemeinsamer Veranlagung sieht das dann ja sowieso nochmal etwas anders aus.

"Absetzen" kannst Du Sonderausgaben (die KV/PV-Beiträge u.a.), ggf. außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen (Handwerker oder der Hausmeisterdienst etc.) und auch Werbungskosten (die Pauschale beim Rentner beträgt nur 102 EUR).

Werbungskosten für einen Rentner ? ;-)
Doch, gibt es auch: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2 ... end_machen

Der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird, soweit eine Pflichtmitgliedschaft (KVdR) vorliegt, von der DRV überwiesen. Andernfalls wird der Rentenbetrag um einen Zuschuss erhöht und Du musst selbst überweisen.

Weil das Stichwort hochkam -> Betriebsrenten

Sind im steuerlichen Sinne Arbeitslohn, d.h. die Zahlstelle hat das als solchen zu versteuern und eine LStB zu erstellen, davon ausgenommen sind vor 2005 abgeschlossene und während der ganzen Laufzeit pauschalversteuerte Direktversicherungen. Bei deren Auszahlung handelt es sich aber sehr überwiegend um eine einmalige Kapitalzahlung. Ob bei den laufenden Renten dann aber überhaupt ein Lohnsteuerabzug entsteht, hängt sehr von der Höhe der Betriebsrente ab (und der Lohnsteuerklasse). Wenn da 300 EUR brutto gezahlt werden (von denen geringe Beträge wieder steuerfrei bleiben (siehe §19 Abs. 2 EStG), dann kommt selbst bei Steuerklasse V da nicht viel bei rum. In Verbindung mit den gesetzlichen Renten sieht das dann in Steuererklärung aber u.U. doch anders aus.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen werden von diesen Betriebsrentenzahlstellen ebenfalls über Beginn und Höhe der Betriebsrente informiert und melden dann an den Arbeitgeber zurück, ob er Beiträge einzubehalten hat (i.d.R. ist das der Fall). Bei Kapitalisierungen von Renten erfolgt seitens der Zahlstelle kein Beitragseinzug, die meldet nur den Betrag und das Zahlungsdatum und die Krankenkasse kassiert die Beiträge dann für die nächsten 120 Monate vom Empfänger selbst (§ 229 SGB V).

HTH

Gruß
K.R.
Anon7
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#115

Beitrag von Anon7 »

Mal von einem Rentner und ohne spezielles Hintergrundwissen eine Aussage:
Wir sind, allein schon wg. der PV-Anlage zur Einkommensteuererklärung verpflichtet. Dabei wird in einem Sonderbogen eine Steuermeldung für Rentner gefordert. Darin wiederum ist die Brutto- Jahresrente anzugeben,( bei Änderung wg. Erhöhung wird der jeweilige Anteil Alt- und Neurente in Addition gebracht. Gilt dann auch für die Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung. )

Zur Rentenauszahlung kommt natürlich nur der Nettobetrag, Kranken- und Pflegeversicherung wird vorab einbehalten. Du musst Dich um nichts kümmern, außer genügend Freiraum im Keller zu schaffen, wo Deine Rente gestapelt werden kann. :grin:
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#116

Beitrag von Luxman »

rundefan hat geschrieben: Di 22. Feb 2022, 12:31
Zur Rentenauszahlung kommt natürlich nur der Nettobetrag, Kranken- und Pflegeversicherung wird vorab einbehalten.
Nur wenn du in der Krankenkasse der Rentner versichert bist - sonst werden dir 50% des - Achtung - Beitrages ausgezahlt den die RV fuer einen Pflichtversicherten mit dieser Rente abfuehren wuerde - dann also Brutto!

Wenn dein echter KV Beitrag hoeher ist dann interessiert das die RV herzlich wenig - kann also unter Umstaenden eine recht teure Angelegenheit werden bei PV Versicherten im Alter.

Ich kenne nur wenige PV Kassen Versicherte aber die zahlen als Rentner alle im Bereich von 500 Euro aufwaerts.

Beste Gruesse Bernd
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#117

Beitrag von MiaR »

Schon der Standarttarif ist nahezu 800€ Und da der bietet nur noch die Leistungen der gesetzlichen Versicherung.
Liebe Grüße Maria
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LT35
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#118

Beitrag von LT35 »

Moin

OT PKV
MiaR hat geschrieben: Di 22. Feb 2022, 12:46
Schon der Standarttarif ist nahezu 800€ Und da der bietet nur noch die Leistungen der gesetzlichen Versicherung.
Um zu verhindern, dass durch sehr hohe PKV-Beiträge im Alter das Risiko der Hilfsbedürftigkeit (Grundsicherung bzw. Sozialhilfe SGB II, III) droht, kann der Versicherte den Basistarif wählen. Der ist zwar so teuer wie der GKV-Höchstbeitrag, aber in dem Falle der dadurch drohenden (oder bestehenden) Hilfsbedürftigkeit auf die Hälfte zu reduzieren. Das sind immer noch ~ 380 EUR derzeit (ohne PV), ist aber schon eine andere Nummer.

Gruß
K.R.
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#119

Beitrag von Anon7 »

@ Luxman
Nicht jeder Wohnmobilist war in der Privaten Krankenversicherung. Ich war z.B freiwillig weiter in der gesetzlichen KV versichert und bei meiner Rente wird der Beitrag zur KV von der Bruttorente abgezogen. Ich bekomme meine Rente seit fast 11 Jahren ( Renteneintritt mit 63 ) so ausbezahlt. Hab keinen Grund zu klagen. ( Ach ja, noch als Nachtrag, ich war und bin in der Techniker Krankenkasse versichert. Ob es da eine Sondergruppe für die Krankenkasse der Rentner gibt oder nicht, interessiert mich nicht im Geringsten. Ich stelle nur fest, dass es so funktioniert, wie ich es erwartete. )

@ MiiaR
Hallo Maria,
für mich war es nie wichtig, irgendwelche Vorzüge bei den gebotenen Leistungen zu haben. Wahrscheinlich war ich fast immer zu gesund.
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#120

Beitrag von Luxman »

rundefan hat geschrieben: Di 22. Feb 2022, 13:13
und bei meiner Rente wird der Beitrag zur KV von der Bruttorente abgezogen.
Dann bist du in der Krankenversicherung der Rentner versichert - bei der TK - deswegen NETTOrente.

Beste Gruesse Bernd
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