Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

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Hans 7151
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#81

Beitrag von Hans 7151 »

LT35 hat geschrieben: So 20. Feb 2022, 14:11
Kommt auf das Geburtsdatum an.

https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html

BTW, auch ehemalige Arbeitgeber oder der PSVaG melden sich nicht unbedingt automatisch, um einem die Betriebsrenten aufzudrängen.

Gruß
K.R.
Da hab ich ja noch nbisschen Zeit.
biauwe hat geschrieben: So 20. Feb 2022, 14:17
Bevor man ie Rente beantragt, sollte man erst mal eine Kontenklärung machen.
Welche Konten?

Grüße Hans
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Fazerfahrer
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#82

Beitrag von Fazerfahrer »

Hans 7151 hat geschrieben: So 20. Feb 2022, 17:50
Welche Konten?
Das nennt man so, da wird quasi Dein Lebenslauf in Bezug auf die Renteneinzahlung überprüft (so kenne ich es zumindest), sprich ob alle Unterlagen Deines Arbeitslebens entsprechend bei der Rentenversicherung dokumentiert sind.
Mit Grüßen aus dem Fränkischen Seenland, Thorsten.
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biauwe
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#83

Beitrag von biauwe »

Hans 7151 hat geschrieben: So 20. Feb 2022, 17:50
Welche Konten?
Alle Krankenkassen z.B.
Bei mir wurde rechtzeitig bemerkt, dass ein halbes Jahr an Beitrag nicht dokumentiert war.
Der SV-Ausweis für Ex-DDR Bürger ist auch wichtig.
Gruß Uwe
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Hans 7151
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#84

Beitrag von Hans 7151 »

AHA, das ist ja dann für mich ganz einfach. Bin seit mehr als 30 Jahren nicht mehr Pflichtversichert. Und a bissl Zeit hab ich dann ja noch bis zur Rentenauszahlung.

Grüße Hans
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LT35
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#85

Beitrag von LT35 »

Moin
Fazerfahrer hat geschrieben: So 20. Feb 2022, 17:53
Das nennt man so, da wird quasi Dein Lebenslauf in Bezug auf die Renteneinzahlung überprüft (so kenne ich es zumindest), sprich ob alle Unterlagen Deines Arbeitslebens entsprechend bei der Rentenversicherung dokumentiert sind.
Es geht dabei nicht nur um das Arbeitsleben. Die Fallzahl der fehlenden Meldungen dürfte deutlich zurückgegangen sein in den letzten 20 Jahren, aber es gibt sie noch (auch wenn der Arbeitnehmer einen gedruckten Nachweis in der Hand hat).

Erstantrag und Erläuterungen auf Kontenklärung:

https://www.deutsche-rentenversicherung ... onFile&v=8

https://www.deutsche-rentenversicherung ... /V0110.pdf


Für einen erneuten Antrag gibt es ein anderes Formular (V300 und V301).


Gruß
K.R.
kai_et_sabine
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#86

Beitrag von kai_et_sabine »

In 2022 ist der Rentenwert besser, wer also Geld freiwillig einzahlen will, der sollte das in 2022 bzw. für 2022 tun.

In 2022 kostet ein Rentenpunkt 7235,59€, in 2021 waren es noch 7726,60€.

Ein Rentenpunkt bringt 34,19€ pro Monat.

Also 47€ pro 10.000€.

Nach >17 Jahren Rente hat man das raus. Muß jeder für sich entscheiden, oder für seine Familie.

gruss kai & sabine
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WoMoFahrer
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#87

Beitrag von WoMoFahrer »

Ich war mit meiner Frau bei der Rentenberatung im Rathaus. Für uns war nur wichtig, dass sie in der Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner aufgenommen wird. Hierzu musste sie in der zweiten Arbeitslebenshälfte mindestens, ich meine 90%, Pflichtversichert gewesen sein. Da diese Voraussetzungen erfüllt waren, hat uns der Rentenberater geraten sofort einen Rentenantrag zu stellen, die einzige Schwierigkeit war laut Rentenberater die Zustimmung des Arbeitgebers. Daraufhin hatte ich geantwortet, ist genehmigt. Er hatte mich etwas verdutzt angeschaut, bis ich Ihm gesagt habe, dass ich der Arbeitgeber bin. Wenn ich für Sie eine private Kranken und Pflegeversicherung hätte abschließen müssen, hätte das mehr gekostet als Ihre Rente. Wir hatten also in der Vergangenheit unwissentlich ein paar richtige Entscheidungen getroffen, die sich jetzt als richtig wertvoll erwiesen haben.
Manchmal gehört auch etwas Fortune dazu.
Mit freundlichen Grüßen

Tommy
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LT35
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#88

Beitrag von LT35 »

Moin
WoMoFahrer hat geschrieben: So 20. Feb 2022, 23:36
Ich war mit meiner Frau bei der Rentenberatung im Rathaus. Für uns war nur wichtig, dass sie in der Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner aufgenommen wird. Hierzu musste sie in der zweiten Arbeitslebenshälfte mindestens, ich meine 90%, Pflichtversichert gewesen sein.
Fast richtig :-)

Es geht um die Vorversicherungszeit zur Mitgliedschaft in der KVdR. Um die zu erfüllen, muss man 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein. Eine Pflichtmitgliedschaft ist nicht (mehr) erforderlich, es reicht sowohl eine Familienversicherung als auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Letzteres war mal anders für ein paar Jahre anders, das ist aber höchstgerichtlich einkassiert worden. Die Zeit des Erwerbslebens beginnt mit der ersten Beitragszahlung und endet mit dem Tag des Rentenantrages, wenn es spitz auf Knopf zugeht, kann man mit der Antragstellung noch geringfügig etwas steuern. Grundwehr- oder Zivildienstzeiten sind zwar Beitragszeiten, aber damit beginnt das Erwerbsleben im Sinne dieser Prüfung nicht, in den Fällen verschiebt sich der Beginn nach hinten.

Ist eine Mitgliedschaft in der KVdR nicht möglich, kann aber eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV möglich sein (Ausnahmen bei PKV-Versicherten). Dort zählen allerdings alle positiven Einkünfte zur Beitragsbemessung und nicht nur die die gesetzlichen Renten / Betriebsrente und die Mindestbemessungsgrundlage sind 30/90 der montl. Bezugsgröße (derzeit damit etwa 1097 EUR) , auch wenn die eigene Rente z.B. nur bei 800 EUR liegt.

Zur o.g. freiwilligen Beitragszahlung in 2022:

das ist soweit richtig, selbst wenn sich das derzeit nur geschätzte Durchschnittsentgelt für 2022 später als zu niedrig erweisen sollte, bleibt es bei einer Zahlung für 2022 für die "gekauften Entgeltpunkt" bei dem niedrigen Wert, z.B. falls man die Option zum Ausgleich der Rentenminderung nutzen wollte. "Für das Jahr 2022" kann man aber nur bei einer Antragstellung in 2022 zahlen, rückwirkend geht das i.d.R. nicht.

Für einen gesetzliche krankenversicherten Rentner stellt sich bei der Wirschaftlichkeitsbetrachtung aber die Frage, ob die Rechnung aufgeht. Zwar steigt der Rentenwert meistens jährlich und damit auch der Wert der gekauften Entgeltpunkte, aber davon werden der halbe KV-Beitrag und der volle PV-Beitrag fällig (zusammen etwa 11%). Der eingezahlte "Kaufpreis" ist aber bei diesen Personen schon mal verbeitragt worden (der wird in diesem Sinne aus dem Netto entnommen, in der Einkommensteuer sieht das etwas anders aus).

Gruß
K.R.
Groovy
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#89

Beitrag von Groovy »

Moin,
Rentenberatung im Reisemobilforum.
Ich kann es kaum glauben :-O

Gruss Volker
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#90

Beitrag von jagstcamp-widdern »

dies betrifft (min.) 50% der foris... 8-)
weil: OHNE MOOS NIX LOS!
So weit, so gut!

Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal :!:
https://www.jagstcamp-widdern.de

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Schwimmbutz
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#91

Beitrag von Schwimmbutz »

Es gibt auch U40 (so wie mich) die das Thema echt spannend finden. Also weiter so und her mit den Tipps ;)
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jagstcamp-widdern
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#92

Beitrag von jagstcamp-widdern »

gelöscht...
So weit, so gut!

Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal :!:
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Noch mit MaxiDaily 35S12, ab Sommer MaxiSprinter 314cdi 8-)
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Cybersoft
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#93

Beitrag von Cybersoft »

1) Welchen Antrag muss man stellen wenn man 2022 etwas freiwillig zahlen will, da wird es ja bestimmt Antrag xyz geben?
2) Kann man das wirklich so einfach rechen, 7235,59 mal x = x mal 34,19€ höhere Rente? (Meine Frau hat nie wirklich was verdient, es wäre wenn diese Grundlage stimmt, nicht schlecht da etwas aufzustocken?!
Mobilvetta Kea I86 BildBild
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#94

Beitrag von fernweh007 »

Cybersoft hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 12:38
Kann man das wirklich so einfach rechen, 7235,59 mal x = x mal 34,19€ höhere Rente? (Meine Frau hat nie wirklich was verdient, es wäre wenn diese Grundlage stimmt, nicht schlecht da etwas aufzustocken?!
Grundsätzlich würde das gehen ... aber ...... ich glaube zwar an das (Umlage-)Rentensystem, aber ich glaube bei den geburtenstarken Jahrgängen nicht dauerhaft an die Höhe der Rente.
Da wird man irgendwann bremsen müssen. Was anderes geben die Grundrechnungsarten aus der Grundschule nicht her 8-) ... es werden ganz einfach viel zu wenig Einzahler und viel zu viel Rentenempfänger.

Alternativ und flexibler wäre es, das Kapital über einen Entnahmeplan sich selbst monatlich auszuzahlen ... mit den Chancen auf ein paar Zinsen und der Flexibilität der Verfügbarkeit .....
Aber natürlich auch mit allen Risiken des Kapitalmarktes (bis zum Totalverlust ...Pandemie und Kriegsgefahr erleben wir ja derzeit) ... weshalb ja das bewährte Umlagesystem im Vergleich ziemlich sicher ist.


Das beste und sicherste ist aber, dass man genug hat und es verschieden verteilt :-P

LG
Dietmar
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LT35
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#95

Beitrag von LT35 »

Moin
Cybersoft hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 12:38
1) Welchen Antrag muss man stellen wenn man 2022 etwas freiwillig zahlen will, da wird es ja bestimmt Antrag xyz geben?
Gibt es, aber zuvor wäre zu prüfen, ob eine freiwillige Versicherung überhaupt möglich ist.

https://www.deutsche-rentenversicherung ... c05b344136

Wenn es darum geht, bei einer aktuell bestehenden Pflichtversicherung Beiträge einzuzahlen, dann ist zu prüfen, für welche Zeiten das möglich ist. Bei den U45 gibt es da die möglicherweise gestrichenen Schulzeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr. Die danach liegenden bringen auch nur noch Zeiten und direkt mal keine Entgeltpunkte mehr, eine Nachzahlung ist aber m.E. nur möglich, wenn die nicht als Anrechnungszeiten laufen, das dürfte aber häufig der Fall sein.

Was geht, ist die Beitragszahlung als Ausgleich für eine potenzielle Rentenminderung. Dafür muss die aber eintreten können, also es müssen vor der Regelaltersgrenze 420 Monate an rentenrechtlichen Zeiten (nicht nur Beitragszeiten) zusammen kommen können. Ohne diese keine vorzeitige Rente, damit auch keine Rentenminderung und damit keine Ausgleichszahlung. Ob man dann tatsächlich vorzeitig in Rente geht, spielt keine Rolle, die gekauften Entgeltpunkte bleiben erhalten (m.E. aber nicht bei einer Erwerbsminderung).

Sollten sich aus einer Nachversicherung (Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis) irgendwo eine Beitragslücke ergeben haben, dann kann man auch dafür Beiträge nachzahlen.

Das ist jetzt aber wirklich nichts mehr für eine offene Forumsdiskussion ;-)
2) Kann man das wirklich so einfach rechen, 7235,59 mal x = x mal 34,19€ höhere Rente? (Meine Frau hat nie wirklich was verdient, es wäre wenn diese Grundlage stimmt, nicht schlecht da etwas aufzustocken?!
Jein.

Also eine Aufstockung im Sinne einer Höherversicherung gibt es seit 1998 nicht mehr (und auch damals nur noch für Altfälle, die das schon vorher getan hatten). Das war auch keine dynamische Rente, sondern quasi eine statische Zusatzversorgung.

Für die o.g. Ausgleichszahlung (wg. pot. Rentenminderung) kann man so rechnen, allerdings wirkt sich der gekürzte Zugangsfaktor m.E. auch wieder auf diese Entgeltpunkte aus, man muss/kann entsprechend mehr einzahlen. Aber um auf diesem Weg wirklich Entgeltpunkte erwerben zu können, braucht man schon vorher "viele", denn nur dann fällt auch die Rentenminderung absolut gesehen hoch aus (im Verhältnis ist die gleich). Wenn der dann z.B. 10 Entgeltpunkte ausgleichen will, dann kostet das etwa 72350 EUR, aber es ist keine gute Idee, die in einem Jahr einzuzahlen. Der DRV ist das egal, aber das Finanzamt wird müde lächeln. Maximal absetzen kann man in 2022 den Höchstbeitrag für die knappschaftliche RV (12x 8650EUR x 24.7 % x 96% = 24101 EUR), allerdings pro Person. Bei einer gemeinsamen Veranlagung sind das dann 48k, davon ab gehen aber ungekürzt die bereits im lfd. Beschäftigungsverhältnis bezahlten Rentenversicherungsbeiträge (und zwar ungekürzt und inkl. des Arbeitgeberanteils). Wenn nur einer der beiden also bei 50k€ Bruttoverdienst schon 9300 EUR bezahlt hat, sind die davon abzuziehen.
Deswegen kann man das ab dem 50. Lebensjahr anzetteln und dann bis zum Rentenantrag verteilen.

Aber wie gesagt, das ist nichts "für mal eben zwischendurch", geht ja auch um etwas Geld dabei.

Gruß
K.R.
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Markus und Helga
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#96

Beitrag von Markus und Helga »

Ich hab mir das mal ausrechnen lassen. Ich hab noch 6 Jahre bis 63. Wenn ich dann mit 63 ohne Abschlag in die Rente will, müsste ich ca 70000 einzahlen, bis dahin. Kann das jährlich aufteilen und Steuerlich gelten machen. Habs aber noch nicht gemacht oder ins Auge gefasst. Ist mir glaub doch etwas zu viel.
Gruß Markus
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#97

Beitrag von Luxman »

kai_et_sabine hat geschrieben: So 20. Feb 2022, 22:44
In 2022 kostet ein Rentenpunkt 7235,59€
Angelegt in Dividenaktien bringt das ohne Verzehr des Betrages mindestens 20 Euro im Monat wenn nicht 35 Euro.

Beste Gruesse Bernd
Frag dich nicht was richtig ist, sondern frag dich was du fühlst.
Hör auf zu fragen ob du es kannst sondern frag dich ob du es willst.
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biauwe
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#98

Beitrag von biauwe »

Luxman hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 19:14
Angelegt in Dividenaktien bringt das ohne Verzehr des Betrages mindestens 20 Euro im Monat wenn nicht 35 Euro.
Sind Einnahmen nicht steuerpflichtig?
Aber..
Cybersoft hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 12:38
x mal 34,19€ höhere Rente?
Aber auch dieser Betrag wird versteuert und man Zahlt auch noch Krankenkasse und Pflegeversicherung!
Gruß Uwe
Aktuelle Reise: https://www.ski-web24.de/reisen/2022_04 ... /frame.htm
Eura Mobil Terrestra 710 HB, Solarkraftwerk 850 Wp, 442Ah LiFeYPO4 Akku, https://www.unki2010.de , fast völlig autark
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#99

Beitrag von Luxman »

biauwe hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 19:19
Aber auch dieser Betrag wird versteuert und man Zahlt auch noch Krankenkasse und Pflegeversicherung!
Kapitalertraege erhoehen nicht den Beitrag zur Kranken oder Pflegeversicherung, genauso wie Mieteinnahmen - gesichert mit meiner Krankenkasse und dem Steuerberater.

Deswegen ist mein Modell fuer die Zusatzrente Kapitalertraege aus den Rueckstellungen meiner GmbH und des Investmentkontos.

Beste Gruesse Bernd
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#100

Beitrag von LT35 »

Moin
Luxman hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 19:30

Kapitalertraege erhoehen nicht den Beitrag zur Kranken oder Pflegeversicherung, genauso wie Mieteinnahmen - gesichert mit meiner Krankenkasse und dem Steuerberater.
Die Aussage stimmt so pauschal nicht ganz. Für einen in der PKV versicherten Rentner ist das egal, für ein Mitglied der (gesetzlichen) KVdR auch. Für einen freiwillig in der GKV versicherten Rentner ist das aber nicht egal, bis zur BBG zählen die Kapitalerträge wie auch positive Mieteinkünfte dann mit zu den beitragspflichtigen Einnahmen.

https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... 40?tkcm=ab

Zur notwendigen Vorversicherungszeit zur KVdR wurde oben schon etwas gesagt. Die meisten Arbeitnehmer/innen müssen sich da weniger Sorgen machen. Aber eine private Versicherung (als Ehegatte eines Beamten z.B.) nach der Elternzeit (Kindererziehung ohne Einkünfte) kann schon mal ein Loch in diese Zeit reißen.

Gruß
K,R.
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