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Angemeldet und keine HU

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 08:48
von willy13 (verstorben)
Derzeit werden wohl einige Wohnmobile angemeldet in Scheunen und auf Privatflächen stehen wo der TÜV schon abgelaufen ist, und der Halter dies bei der nächsten Nutzung machen möchte. So geht es nicht, auch wenn das Fahrzeug auf privatem Grund steht muß es TÜV haben,
dies stellte ein AG schon 2018 fest


"""Jedes Auto muss sich in bestimmten Abständen einer Hauptuntersuchung unterziehen. Doch gilt das auch für Pkw, die längere Zeit auf einem Privatgelände abgestellt sind?

Auch wer sein zugelassenes Auto nicht nutzt, darf die regelmäßig fälligen Prüftermine der Hauptuntersuchung (HU) nicht ignorieren. Ansonsten wird eine Geldbuße fällig, wie ein Urteil des Amtsgerichts Zeitz zeigt (Az.: 13 OWi 724 Js 200466/18)."""

Re: Angemeldet und kein TÜV

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 09:18
von Chief_U
Du darfst doch mit dem abgemeldeten Fahrzeug und vorhandener Deckungszusage auf direkten Weg zum TÜV oder Werkstatt fahren. Nur ab einer Überschreitung der Toleranz beim HU-Termin zahlt man bei der Prüfung einen Zuschlag.

Re: Angemeldet und kein TÜV

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 09:32
von Anon22
Der Hinweis ist grundsätzlich für einige Interessant. Aber ich sehe jetzt kein Problem trotz nicht Nutzung des Fahrzeuges die HU im Zeitfenster durchführen zu lassen.

In der Abstellhalle könnte man das zwar vernachlässigen, aber irgendwann muss man dann ja doch zur Prüfstelle fahren. Ab 2 - 3 Monate könnte auch die Vollkasko bei einem Unfall Fragen stellen.

2 Monat überziehen ist ja schon länger "kostenlos"! In Coranazeiten auf 4 Monate erhöht.

Re: Angemeldet und kein TÜV

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 09:34
von willy13 (verstorben)
UWE,

wer lesen kann ist im Vorteil!!!

Es ging hier um ein angemeldetes Fahrzeug was auf privat Grund geparkt war, und laut Gericht auch dann einen gültigen TÜV haben!!

Re: Angemeldet und kein TÜV

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 09:35
von jagstcamp-widdern
und wenns mal ganz eng wird:
anruf bei dekra, tüv, gtü...., dann kommt ein prüfer zuhause vorbei.

bei längerfristig (ohne hu) abgestellten fahrzeugen ist das abfallrecht (mit dessen entsorgungspflicht) zu beachten.
u.u. kann das bedeuten, dasz man "glaubhaft versichert", dasz man beabsichtigt, das fahrzeug wieder in betrieb zu nehmen.
bei autosammlern kommt das häufig vor.

auch die gängige praxis, beim alter des kindes von 15 jahren, ein räudiges motorrad mit rest-hu zu erwerben, zuzulaszen und wegzustellen, um in 3 jahren den versicherungsrabatt auf den anfänger zu übertragen, geht noch problemlos.
insgesamt ist das alles (bis auf einzelurteile) eine rechtliche grauzone...

Re: Angemeldet und kein TÜV

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 09:43
von Anon22
Manchmal muss ich echt schmunzeln. Der Tüvprüfer kommt dann mit dem Bremsenprüfstand zu dir Nachhause. 8-)

Meinen ungebremsten Anhänger, den nimmt meine Prüfer Zuhause ab. Da fällt mir gerade ein, meine Mopeds bestimmt auch?

Hier geht es doch darum, wenn man vermutlich angeschwärzt wird, dass es eine Strafe gibt. Das wird im heimischen Keller nur durch die Exfrau stattfinden. *OOPS*

Oder das Mobil steht sichtbar auf dem Grundstück und Jemand hat Langeweile.

Edit.
Und mit dem Ummelden geht auch schon lange nicht mehr. Man kann nicht Opas 30 Jahre alten Schadensfreiheitsrabatt auf einen Fahranfänger übertragen.

Re: Angemeldet und kein TÜV

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 09:47
von willy13 (verstorben)
jagstcamp-widdern hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 09:35

anruf bei dekra, tüv, gtü...., dann kommt ein prüfer zuhause vorbei.

.
insgesamt ist das alles (bis auf einzelurteile) eine rechtliche grauzone...


Der Anruf bei der Dekra/gtü oderTÜV bringt nur noch was für einen Termin, das der Prüfer nach Hause kommt ist nicht mehr, Abnahmen sind nur noch möglich wo ein Bremsenprüfstand ist,
sowie ein Scheinwerfer Überprüfung nach EU-Norm möglich ist, und dies hat wohl in der Regel niemand zu Hause.

Und eine Grauzone sehe ich hier in diesem speziellen Fall nicht, denn es geht um ein angemeldetes Fahrzeug!

Re: Angemeldet und kein TÜV

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 09:49
von Sellabah
Alles gute Tipps, gehen aber ein wenig an Willys Gedanken vorbei.

Hast Du dein Auto angemeldet, also bereit für den Straßenverkehr, dann muss es auch dann TÜV haben, wenn es bei Dir persönlich im Garten, Keller, Wohnzimmer oder Garage steht.
Egal ob Du es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegst.
Erst mit Abmeldung, auch vorübergehender Abmeldung entfällt die TÜV Pflicht.

Damit wollten die Versicherer auch die "angemeldeten Motorradrahmen" erledigt wissen. :mrgreen: Ich glaube, es gibt niemanden, der das nicht durchgezogen hat.
Ich habe mir immer die Versicherungsprämien aller verblichenen Verwandten übertragen lassen. Das war im Endeffekt ein besseres Erbe als der alte Farbfernseher.

LG
Sven

Re: Angemeldet und kein TÜV

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 09:53
von Anon22
Sellabah hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 09:49
Damit wollten die Versicherer auch die "angemeldeten Motorradrahmen" erledigt wissen. :mrgreen: Ich glaube, es gibt niemanden, der das nicht durchgezogen hat.


LG
Sven
Erstes glaube ich nicht. Als Versicherer würde ich mich freuen, Prämien von tausenden von Krafträdern zu kassieren, die im Keller keinen Schaden verursachen können.

Re: Angemeldet und kein TÜV

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 10:11
von jagstcamp-widdern
nochmal zum tüv zuhause.
klar kriegst du keine neue plakette, aber eine abnahme mit erheblichen mängeln und 6 wochen frist zur nachprüfung.
kostet halt nochmal 30 ocken....

Re: Angemeldet und kein TÜV

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 10:12
von womocamper
Was Willy schreibt stimmt.
Auf unseren Betriebshof stand ein angemeldetes Arbeitsgerät jahrelang in einer Ecke,wurde vergessen abzumelden.
Irgentwann hat ein Polizist über den Zaun gekuckt und konnte das Nummernschild sehen.
Es kam eine Anzeige und die Firma mußte bezahlen.
Der Einwand das es Privatdrund ist zog nicht.
Steht in im Gesetz, jedes angemeldete Fahrzeug wa pfüfpflichtig ist muß in den vorgeschriebenen Intervallen geprüft werden.

Meine Vespa und der Anhänger wurde immer von einen Bekannten bei mir zuhause geprüft,der ist TÜV Prüfer.

Re: Angemeldet und kein TÜV

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 10:15
von <Anon1>
Es ist noch immer so, TÜV überzogen, wenn man die HU (Hauptuntersuchung) meint? GTÜ, DEKRA, KÜS und Co kommen da nicht vor? Ansonsten, klar hat Willy recht. Wegen Corona wurde allerdings die mögliche Überziehungsfrist von zwei auf vier Monate verlängert.

Re: Angemeldet und kein TÜV

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 10:16
von Anon22
Gewerblich zugelassene Fahrzeug müssen schon immer Tüv haben.

Re: Angemeldet und kein TÜV

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 10:28
von Anon7
Eigentlich müsste die Themenüberschrift dahingehend geändert werden, dass es heißt:" Angemeldet und keine HU "
Es ist unerheblich, welche Prüfgesellschaft die Hauptuntersuchung durchführt/ durchgeführt hat. In den "Altbundesländern" ist nur der TÜV für Einzelabnahmen ( Sonderprüfung z.B. wg. Auflastung) zuständig, in den " Neubundesländern " nicht. Da kann auf Landesebene schon eine andere Prüforganisation zuständig sein. Oft ist es meines Wissens nach die DEKRA.

Re: Angemeldet und kein TÜV

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 10:29
von oldi45
Ich würde das alles nicht so eng sehen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Mir ist voriges Jahr passiert, als ich mal auf das KFZ-Schild meines SL schaute, dass ich den TÜV schon 14 Monate überzogen hatte (Saison-Kennzeichen). Also gleich zum TÜV und neuen TÜV machen lassen. Ging ohne Wortwechsel ab. Auf der Rechnung war eine kleine Überziehungsgebühr ausgewiesen und der TÜV galt wieder 2 Jahre.
Gruß Hajo

Re: Angemeldet und kein TÜV

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 10:33
von <Anon1>
rundefan hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 10:28
Eigentlich müsste die Themenüberschrift dahingehend geändert werden, dass es heißt:" Angemeldet und keine HU "
Da hat jemand geändert... *2THUMBS UP*

Re: Angemeldet und keine HU

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 10:52
von Agent_no6
Kann auch zum Problem werden, wenn man das angemeldete Fahrzeug, bei dem die HU lange abgelaufen ist, abmelden will. Dann kann ein übereifriger öffentlicher Angestellter doch tatsächlich eine Owi ausstellen, die dann u.U. auch Punkte gibt. Herzlichen Glückwunsch.
Diese Regel hat doch wieder die TÜV Lobby eingebracht, nachdem der Rückdatierungswahnsinn wieder abgeschafft wurde.
Auch den 20%- Aufschlag beim Überziehen von mehr als 2 Monaten wegen einem "erhöhten Aufwand" bei einer HU ist mehr als Schwachsinn, aber gut, wir müssen damit leben.
In Spanien müssen neue Autos erst nach 4 Jahren zur ITV (HU), ab einem gewissen Alter dann jährlich. Es kostet aber auch nur 38,40€..

Re: Angemeldet und keine HU

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 11:04
von Anon22
Möchte das hier nicht weiter ausführen, aber sicherlich ist das kein Problem. Materialwert kann man ersetzen, oder wenn sich die VS querstellt verlieren.Ich möchte kein Kind mit einem Monate Tüv abgelaufenen Fahrzeug anfahren. Ob verschuldet oder unverschuldet.

Das ist auch keine Vorwurf von mir. Aber bedenklich dass nicht so eng zu sehen. Die Nerven hätte ich nicht.

Re: Angemeldet und keine HU

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 12:43
von heinz1
Und nicht jeder kleine Amtsrichter kann allgemein gültiges Recht setzen.

Re: Angemeldet und keine HU

Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 12:47
von FWB Group
Oh, hier wird mal wieder vieles durcheinander gehauen.

Also, ein Fahrzeug, angemeldet, TÜV abgelaufen steht auf einem privaten Grundstück! Frage Strafe Ja / nein
Das war die Ansage von meinem Freund Willy.

1. Es gibt genug Gerichte da draussen, die ein Urteil jederzeit kassieren können.
Das Urteil aus 2018 kann man anführen, automatisch damit Recht bekommt man aber nicht!

2. Wer soll an Hand eines Kennzeichen (TÜV Plakette) vom Rand des Grundstücks erkennen können, ob der TÜV
abgelaufen ist. Das geht vielleicht bei einem 100 m² Grundstück aber ansonsten nicht.

3. Das Ganze hört sich mir hier ganz nach einem Nachbarsstreit an, der eskaliert ist. Ich sage dazu nur mal "Maschendrahtzaun!"

4. Man kann sehr wohl in Deutschland den SF Rabatt seines Opas übertragen. Man muss nur wissen wie und bei welcher Versicherung!

Abschließend, es ist mein Grundstück! Was ich darauf mache ist ja wohl meine Sache, ausser es wäre Gefahr im Verzug.
Aber mal ehrlich, welche Gefahr ist im Verzug, wenn ein angemeldetes Fahrzeug einen abgelaufenen TÜV hat.

Der Halter muss sich bewusst sein, das wenn er damit am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, eine Politessen Trulla daher kommt
und ihm das Fahrzeug stilllegt.
Typisch Deutschland, als wenn wir hier nicht ganz andere Probleme hätten!