Das widerspricht allen Informationen wie ADAC oder Promobil:Dieselreiter hat geschrieben: ↑Di 20. Sep 2022, 20:25
Einspruch, euer Gnaden.
In Österreich wird kein Unterschied zwischen gewerblich und privat gemacht. Jedes Fahrzeug über 3,5t gilt als LKW und darf auch nur 80 auf der AB fahren, das gilt auch für Wohnmobile! Ausnahmen sind Busse, die dürfen 100 fahren.
LKW Überholverbote, sowie LKW Tempolimits werden mit einem LKW Symbol angezeigt - gilt also für alle LKW, sofern kein Zusatzschild (z.B. "> 7,5t") angebracht ist.
„ In Deutschland gilt das Lkw-Überholverbot, das mit dem Verkehrszeichen 277 angezeigt wird, ebenso für Reisemobile über 3,5 Tonnen zGG. Auch in der Schweiz und Portugal wird das so gehandhabt. In anderen europäischen Ländern wie Italien, Frankreich, Österreich oder in Skandinavien gilt das Überholverbot für Lkw dagegen nicht für Reisemobile, sondern nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zGG, die zum Transport von Gütern und Waren vorgesehen sind.“
Zitat aus Promobil zum Thema Verkehrsregeln für Wohnmobile in Europa. In Österreich gilt das Zeichen nur für Fahrzeuge über 3,5 t zGG, die zum Transport von Gütern und Waren vorgesehen sind.