WoMoFahrer hat geschrieben: ↑Mi 7. Feb 2024, 00:07
....... Vor ca. 25 Jahren habe ich in der Freizeit Fallschirmspringer abgesetzt. Da war einer dabei, der war als KFZ-Meister bei Mercedes in Sindelfingen und hat mich gefragt, was ich den beim Bund so verdiene. Da war ich bereits Oberstleutnant und Dipl. Ing. als stellvertretender Kommandeur einer fliegenden Abteilung (Bataillon) da habe ich im stolz gesagt, das ich 65.000 DM/Jahr verdiene. Der hat mich vollkommen ungläubig angeschaut und mich gefragt ob ich das ernst meine, den er verdiene bei Daimler 85.000 DM als Kfz-Meister. Das werde ich nie vergessen. Und genau deshalb genieße ich auch meine Pension, den die hat der Staat vorher bei mir eingespart.
Bitte nicht als Neiddebatte begreifen!
Man muss halt auch immer das Ganze im Blick haben. Sind die genannten Jahresverdienste Brutto- oder Nettobeträge?
Beamte müssen auf ihr Gehalt weder Arbeitslosen- noch Rentenversicherungsbeiträge leisten, sind i.d.R. günstig krankenversichert, weil nur ein Teil des Risikos zu versichern ist - für den größeren Rest kommt der Staat in Form von "Beihilfe" auf.
Wenn ein normaler Arbeitnehmer die Differenz zwischen seiner erwartbaren Rente und der Beamtenpension einer einigermaßen vergleichbaren Stelle ausgleichen will, muss er auf jeden Fall hohe Sparbeträge für das Alter wegsparen. Als Fussangeln kommen da dann noch so "Ungereimtheiten" wie beispielsweise, dass weggesparte Geldbeträge aus Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenzen in betriebliche Altervorsorgesysteme bei Auszahlung im Alter auf einmal Beiträge zur Krankenversicherung erfordern.
Gegenüber der Rente, die sich anhand der Beiträge aus den Beitragsjahren ermittelt, also eher den Durchschnitt der Verdienste als Grundlage hat, bemisst sich die Beamtenpension im wesentlichen an der Höhe des zuletzt bezogenen Gehalts, orientiert sich also eher am Verdienstmaximum.
Noch ein Wort zu Renten in anderen Ländern (die Locals aus diesen sollen mich bitte korrigieren, wenn ich hier Quatsch schreibe):
Österreich: Im Vergleich zu D sind in A die Rentenzahlungen höher. Während des Arbeitslebens sind wohl die in die Rentenversicherung abzuführenden Beiträge höher als in D.
Schweiz: In CH gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze für das zur Rentenversicherung veranlagte Einkommen, jedoch wie schon geschrieben eine Deckelung der Rentenauszahlung auf eine Maximalrente.