Ragu hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 09:13
Dein Post verallgemeinert aber schon arg. Auch der Text in der verlinkten Seite passt nicht so wirklich. Ein "Knöllchen" wird in meinen Augen eine Buße für falsches Parken, ausgestellt von kommunaler Parküberwachung o.ä.
In dem beschriebenen Fall handelt es sich um eine Privatklage, wenn es vor Gericht geht. Man kann es auch als private Erpressung durch die deutsche Anwaltskanzlei ansehen, wenn der Gerichtsgang in Austria vermieden werden soll. Hier müsste es halt jemand mit einer Rechtsschutzversicherung drauf ankommen lassen, dass das vor Gericht verhandelt wird und der Kläger den Schaden durch das Befahren beweist.
Für mich sieht das nach Geschäftemacherei zwischen Grundstücksbesitzer und Kanzlei aus.