Du hast das noch vergessen:AndiEh hat geschrieben: Mo 28. Jul 2025, 22:20Wenn der Kreisverkehr durch das Kreisverkersschild gekennzeichnet ist, dann hast du recht.Sanddollar hat geschrieben: Mo 28. Jul 2025, 19:13i.d.R. hat Kreisverkehr Vorfahrt, also die die bereits Ihre Runde drehen.
Also das hier:
Ist dieses aber nicht vorhanden, dann gilt der Kreisverkehr als normale Kreuzung. KLICK
Gruß
Andi
drei weiße, im Kreis verlaufende Pfeile auf blauem Grund (Verkehrszeichen 215) und das Vorfahrt-achten-Schild.
Genau das muss auch vorhanden sein.