Hallo Peter,Masure49 hat geschrieben: ↑Mo 7. Aug 2023, 20:04Das Thema wurde ja schon ausgiebig von allen Seiten beleuchtet, richtig klar scheint es immer noch nicht zu sein.
Lt. KFZ Schein ist mein < 4,25 t Reisemobil als M1 Fahrzeug zugelassen, also ein Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 9 Personen und somit fällt es nicht unter das oben erwähnte LKW Überholverbot, weil es kein LkW ist.
mir persönlich ist auch kein Fall bekannt, dass ein Fahrzeugführer wegen Überholens mit einem Wohnmobil > 3,5 to. im LKW-Überholverbot mit einer Geldbuße belegt wurde.
Gleichwohl gibt es auch folgende Äußerungen wohlgemerkt zum Sachverhalt in Deutschland.
Keine Ausnahme für Wohnmobile. In Österreich z.B. gilt eine andere Regelung (=Freigabe).
Aber wollen wir das hier nicht vertiefen, dazu gibt es ja bereits ein umfassendes Meinungsbild, z.B. hier: viewtopic.php?p=108606#p108606