Wohnmobil und Fahrräder
Re: Wohnmobil und Fahrräder
Die Planen reissen halt ziemlich an der Halterung. Mein Fahrradträger (auf Anhängerkupplung) ist abklappbar und da darf keine Hülle an die Fahrräder....
Aber meistens fahren sie eh in der Garage mit.....
Aber meistens fahren sie eh in der Garage mit.....
Klug zu reden ist schon schwer, klug zu schweigen noch viel mehr......
herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt
Adrian
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Re: Wohnmobil und Fahrräder
Das kann ich so nicht bestätigen. Ich nutze meine Plane bereits seit 5 Jahren und da ist noch nichts gerissen (außer einer Öse für den Spanngurt).
Re: Wohnmobil und Fahrräder
nicht die Plane - die hält.... aber das ständige rupfen an der Plane verbietet bei meinem Träger das anbringen...
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herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt
Adrian
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Adrian
Re: Wohnmobil und Fahrräder
Über Fahrradträger auf der AHK von WoMo's habe ich mal gelesen, daß die nicht zulässig sein sollen.
Grund: Der unzulässig große Abstand zwischen den Fzg.-Rück/Bremslichtern und denen des Fahrradträgers.
Fragt mich nicht nach Quelle (z.B. StVZO oder folgende ECE.. etc), die habe ich jetzt nicht parat....
....und will auch nicht danach suchen
Vielleicht hat ja jemand näheres dazu.
Grund: Der unzulässig große Abstand zwischen den Fzg.-Rück/Bremslichtern und denen des Fahrradträgers.
Fragt mich nicht nach Quelle (z.B. StVZO oder folgende ECE.. etc), die habe ich jetzt nicht parat....
....und will auch nicht danach suchen
Vielleicht hat ja jemand näheres dazu.
Servus aus München
Gabriele und Wolfgang
Unterwegs im Knaus Sun TI 700 MEG PlatinumSelection mit 4 t zulGG
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Re: Wohnmobil und Fahrräder
darüber weiss ich nicht.....
mein Träger hat ja eigene Lichter und ich fahr damit seit mehreren Jahren rum....
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herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt
Adrian
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Re: Wohnmobil und Fahrräder
Ich habe das auch mal irgendwo gelesen, trotzdem fahre ich seit mehreren Jahren mit dem Träger auf der AHK spazieren und bisher hat sich noch niemand daran gestört.
Re: Wohnmobil und Fahrräder
Die eigenen Lichter des Fahrradträgers waren in dem Gelesenen ja der springende Punkt.
Und Aussagen wie "Mache ich seit Jahren..." sind wenig bis gar nicht hilfreich.
Denn wir alle fahren seit Jahrzehnten mal zu schnell oder parken mal wo man nicht sollte und trotzdem ist es deshalb nicht ok
Ich will aber gar keine große Diskussion anstoßen, schon gar nicht mit Zeigefinger. Vielmehr ein Hinweis für ggf. Betroffene - die müssen sich aber selbst kümmern, wenn sie wollen.
Daß ich mich wohl richtig erinnert habe bestätigt beppo's Beitrag.
Und Aussagen wie "Mache ich seit Jahren..." sind wenig bis gar nicht hilfreich.
Denn wir alle fahren seit Jahrzehnten mal zu schnell oder parken mal wo man nicht sollte und trotzdem ist es deshalb nicht ok
Ich will aber gar keine große Diskussion anstoßen, schon gar nicht mit Zeigefinger. Vielmehr ein Hinweis für ggf. Betroffene - die müssen sich aber selbst kümmern, wenn sie wollen.
Daß ich mich wohl richtig erinnert habe bestätigt beppo's Beitrag.
Servus aus München
Gabriele und Wolfgang
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Re: Wohnmobil und Fahrräder
mir reicht diese Aussage, die zumindest in der Schweiz so ein Verbot nicht beinhaltet....
https://www.schlanser.ch/magazin/velotr ... n-schweiz/
Verunsicherungen auf Basis von fast- halb oder garnicht Wissen ohne genaue Hinweisangaben sind der Allgemeinheit leider auch nicht dienlich......
und auch hier kann ich von einem Verbot nicht's lesen....
https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/ca ... nwagen.php
https://www.schlanser.ch/magazin/velotr ... n-schweiz/
Verunsicherungen auf Basis von fast- halb oder garnicht Wissen ohne genaue Hinweisangaben sind der Allgemeinheit leider auch nicht dienlich......
und auch hier kann ich von einem Verbot nicht's lesen....
https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/ca ... nwagen.php
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Adrian
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Adrian
Re: Wohnmobil und Fahrräder
Also, Irgendwo steht ja immer Irgendwas.
Ich hab schon 1998 einen Motorradträger mit zwei zusätzlichen Randschienen von Sawiko. Das Teil musste damals vom TÜV mit Einzelabnahme geprüft und begutachtet werden. Natürlich hatte der Motorradträger "Maxi" die vorgeschriebene Beleuchtung, der Träger verdeckte mit aufgeschnalltem Motorroller und zwei MTB's die originalen Heckleuchten. Hatte es ein Verbot gegeben, hätte nach meiner Ansicht kein Gutachten erteilt werden dürfen. Wie, bzw. ob, es in den letzten 24 Jahren Änderungen der Zulässigkeit gegeben hat, kann ich kaum glauben.
Unser Knaus 1998
Ich hab schon 1998 einen Motorradträger mit zwei zusätzlichen Randschienen von Sawiko. Das Teil musste damals vom TÜV mit Einzelabnahme geprüft und begutachtet werden. Natürlich hatte der Motorradträger "Maxi" die vorgeschriebene Beleuchtung, der Träger verdeckte mit aufgeschnalltem Motorroller und zwei MTB's die originalen Heckleuchten. Hatte es ein Verbot gegeben, hätte nach meiner Ansicht kein Gutachten erteilt werden dürfen. Wie, bzw. ob, es in den letzten 24 Jahren Änderungen der Zulässigkeit gegeben hat, kann ich kaum glauben.
Unser Knaus 1998
Re: Wohnmobil und Fahrräder
ich hab grad bei der Polizei angerufen und nachgefragt.....
schon mal soviel: ENTWARNUNG (zumindest in der Schweiz) Details folgen.....
schon mal soviel: ENTWARNUNG (zumindest in der Schweiz) Details folgen.....
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herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt
Adrian
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Re: Wohnmobil und Fahrräder
Vielleicht solltest genauer lesen bevor du immer wieder gegen meine Beiträge schießt.
Es ging nicht um verdeckte Rückleuchten!
Und Tschüss
Servus aus München
Gabriele und Wolfgang
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Gabriele und Wolfgang
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Re: Wohnmobil und Fahrräder
Es ging um Abstand zwischen den Rückleuchten des Trägers und den Fahrzeugrückleuchten, alles klar! Auch für mich. Wenn Du der Ansicht bist, ich würde gegen Deine Beiträge schießen, bleib bei Deiner Annahme. Sieh es vllt.mal simpel: so wichtig bist Du, bzw. Deine Beiträge, für mich nicht.
Die Maße, Heckleuchten Fahrzeug zu Heckleuchten Träger, dürfte in der StVZO zu finden sein, aber sicher nicht von mir.Unsere Räder wurden seit 2005 in der Garage unseres TI transportiert, werden es im zukünftigen Mobil auch, es stellt sich die Frage also nicht.
Nur ganz simpel gefragt, damit der von mir verfasste Beitrag auch von Dir verstanden wird: Glaubst Du tatsächlich, dass ein ordentlich beleuchteter Radträger, gleich, ob auf Hängerkupplung oder am Rahmen befestigt, von wem auch immer, mittels Zollstock auf Leuchtenabstand kontrolliert wird?
Die Maße, Heckleuchten Fahrzeug zu Heckleuchten Träger, dürfte in der StVZO zu finden sein, aber sicher nicht von mir.Unsere Räder wurden seit 2005 in der Garage unseres TI transportiert, werden es im zukünftigen Mobil auch, es stellt sich die Frage also nicht.
Nur ganz simpel gefragt, damit der von mir verfasste Beitrag auch von Dir verstanden wird: Glaubst Du tatsächlich, dass ein ordentlich beleuchteter Radträger, gleich, ob auf Hängerkupplung oder am Rahmen befestigt, von wem auch immer, mittels Zollstock auf Leuchtenabstand kontrolliert wird?
Re: Wohnmobil und Fahrräder
Also - war spannend....
Ein sehr freundlicher Polizeichef hat sich viel Zeit genommen, meine zu unserem Thema gestellte Frage zu beantworten.
Eigentlich war er der Meinung, mir seine Aussagen im Anschluss direkt mit einem Email und Anhang bestätigen zu können.....
Dann kam ein Rückruf von ihm - Herr Singer.... ich hab mich jetzt doch noch mit einem Kollegen in Zürich ausgetauscht und dann noch in Bern nachgefragt... weil... es ist tatsächlich nirgends was schriftliches zur konkreten Frage "Anhängerkupplung für Bikes am Wohnmobil" zu finden, ich kann ihnen allerdings bestätigen, dass folgende Regelung im Strassenverkehr bei unseren Kontrollen angewendet wird:
Das Befördern von Fahrrädern und E-Bikes auf Trägern auf Anhängerkupplung bei Wohnmobilen stellt keinerlei Probleme dar -
wenn (und das hatten wir schön miteinander diskutiert) die Achslasten nicht überschritten werden, wenn die Räder (in der Schweiz) nicht mehr als 20cm über die Seite ragen, wenn das Zulassungs-Gewicht des Rad-Trägers ausreichend ist und das zulässigen Gewicht "Belastung Anhängerkupplung" nicht überschritten wird. Des weiteren müssen die Trägerlichter funktionieren und dürfen nicht abgedeckt sein, genau so wie das Nummernschild.
Also - für mich reicht das und ich hab mich herzlich bedankt, war ein tolles, freundliches Gespräch.
Ein sehr freundlicher Polizeichef hat sich viel Zeit genommen, meine zu unserem Thema gestellte Frage zu beantworten.
Eigentlich war er der Meinung, mir seine Aussagen im Anschluss direkt mit einem Email und Anhang bestätigen zu können.....
Dann kam ein Rückruf von ihm - Herr Singer.... ich hab mich jetzt doch noch mit einem Kollegen in Zürich ausgetauscht und dann noch in Bern nachgefragt... weil... es ist tatsächlich nirgends was schriftliches zur konkreten Frage "Anhängerkupplung für Bikes am Wohnmobil" zu finden, ich kann ihnen allerdings bestätigen, dass folgende Regelung im Strassenverkehr bei unseren Kontrollen angewendet wird:
Das Befördern von Fahrrädern und E-Bikes auf Trägern auf Anhängerkupplung bei Wohnmobilen stellt keinerlei Probleme dar -
wenn (und das hatten wir schön miteinander diskutiert) die Achslasten nicht überschritten werden, wenn die Räder (in der Schweiz) nicht mehr als 20cm über die Seite ragen, wenn das Zulassungs-Gewicht des Rad-Trägers ausreichend ist und das zulässigen Gewicht "Belastung Anhängerkupplung" nicht überschritten wird. Des weiteren müssen die Trägerlichter funktionieren und dürfen nicht abgedeckt sein, genau so wie das Nummernschild.
Also - für mich reicht das und ich hab mich herzlich bedankt, war ein tolles, freundliches Gespräch.
Klug zu reden ist schon schwer, klug zu schweigen noch viel mehr......
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Adrian
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Adrian
Re: Wohnmobil und Fahrräder
Ich denke Du meinst die Breite der Rückleuchten am Fahrradträger.
Das ist meiner Meinung nach auch an PKW's ein Problem, weil die meisten Träger die Leuchten ziemlich nah zusammen gebaut haben.
In D gibt es die Vorschrift daß die Leuchten nicht weiter als 40cm vom Fahrzeugrand entfernt sein dürfen. Und somit hat sich der Fahrradträger auf der AHK an den meisten Reimos erledigt da die Fahrzeugrückleuchten meist ganz oder teilweise verdeckt sind.
Aber soviel ich weis ist in D noch keiner auf die Idee gekommen dies zu kontrollieren.
Grüße Hans
Re: Wohnmobil und Fahrräder
Hallo zusammen,
wenn es rein um die Rückwärtige Beleuchtung geht: In D ist geregel, dass für Fahrradträger auf AHK eine eigene Beleuchtung benötigt wird.
Hier beginnt das Problem, wenn man eines sieht.
Der Gesetzgeber sieht Maße vor die gerechnet werden von der Fahrzeugbeleuchtung zur Beleuchtung des. Fahrradträger. Diese Abstandsmaße stimmen normalerweise wenn die Fahrradträger auf AHK's von Autos montiert werden da Autos schmäler sind als Womos. Rein rechtlich stimmen diese Abstandsmaße bei vielen Womos, vor allem den breiteren nicht.
Meiner persönlichen Meinung nach wurden die Abstandsmaße bei Verkehrskontrollen noch nie kontrolliert, ob sie zulässig waren oder nicht.
Wen es interessiert wie die Maße sind und sich die Mühe machen möchte und nachmessen will:
Hier nachzulesen:
https://www.buzer.de/gesetz/2423/a34229.htm
Falls der Link nicht funktioniert (linktechnisch bin ich doof und ist ein Zufallsprodukt ob's funktioniert oder nicht.) suchen unter StvZO §53.
Viele Grüße
Willi
wenn es rein um die Rückwärtige Beleuchtung geht: In D ist geregel, dass für Fahrradträger auf AHK eine eigene Beleuchtung benötigt wird.
Hier beginnt das Problem, wenn man eines sieht.
Der Gesetzgeber sieht Maße vor die gerechnet werden von der Fahrzeugbeleuchtung zur Beleuchtung des. Fahrradträger. Diese Abstandsmaße stimmen normalerweise wenn die Fahrradträger auf AHK's von Autos montiert werden da Autos schmäler sind als Womos. Rein rechtlich stimmen diese Abstandsmaße bei vielen Womos, vor allem den breiteren nicht.
Meiner persönlichen Meinung nach wurden die Abstandsmaße bei Verkehrskontrollen noch nie kontrolliert, ob sie zulässig waren oder nicht.
Wen es interessiert wie die Maße sind und sich die Mühe machen möchte und nachmessen will:
Hier nachzulesen:
https://www.buzer.de/gesetz/2423/a34229.htm
Falls der Link nicht funktioniert (linktechnisch bin ich doof und ist ein Zufallsprodukt ob's funktioniert oder nicht.) suchen unter StvZO §53.
Viele Grüße
Willi
Re: Wohnmobil und Fahrräder
Der Link funktioniert und das ist mal eine ordentliche Quelle Kontrollen scheint es aber tatsächlich nicht zu geben, ich habe jedenfalls noch keine erlebt und auch von niemandem gehört, der deshalb schon mal belangt wurde. Das ist wie alles im Leben, wo kein Kläger - da kein Richter
Re: Wohnmobil und Fahrräder
Also, ich hab gerade mal meinen AHK-Radträger gemessen. ( Thule Easyfold XT2 ) Der Träger ist 1,2 m im ausgeklappten Zustand lang. Bei Standard-Aufbaubreiten eines PKW ( zwischen 1,8 und 1,9 m (ohne Spiegel)) liegt der ja mittig auf der Fahrzeugachse angebrachte Radträger beim PKW gerade mal 30 cm von der Fahrzeugaußenkante, aber nicht von der Innenseite der Leuchten, die ja Typbedingt auch noch nach innen reichen.
Bei einem Wohnmobil sind ( Breite von 2,3 m vorausgesetzt) die Leuchten meines Radträgers theoretisch jeweils max. 0,55 m von der Außenkante entfernt. Sollte laut den Angaben im Link von Willi ( Absatz 5) trotzdem passen, denn die teilweise durch die Räder verdeckten Rückleuchten des Womos können als Zusatzkennung genutzt sein ( Bis zu einem seitlichen Abstand von 1000 mm).
Re: Wohnmobil und Fahrräder
soweit mir bekannt ist haben die teilweise verdeckte Leuchten keine rechtliche Bedeutung mehr.
Du meinst denn Überhang nach hinten?
Re: Wohnmobil und Fahrräder
Nein, in dem Paragraphen steht nur etwas vom seitlichen Abstand und eigentlich reicht sogar ein Rückstrahler( Katzenauge ) aus. So lese ich das aus dem Absatz 5 des verlinkten Paragraphen.