Die Frage kurz beantwortet, nein es ist kein Standard. Die längere Antwort fängt meistens so an: "es kommt drauf an ..."ChrisL88 hat geschrieben: Di 12. Jul 2022, 11:30Mal kurz ne Themenfrende Zwischenfrage...
30 Tage Urlaub... Ist das Standard bei euch in DE?
Plus noch all die Feiertage...?
Wenn so, wow, not bad... Würde mir wünschen wir hätten so viel Zeit/Urlaub mit dem WoMo Unterwegs zu sein...
[...]
Achja, 4 Wochen Ferien im Jahr plus so ca. 8 Feiertage sind der Standard hier in der Schweiz...
5 Wochen hat man in "priviligierten Jobs" oder ab einem gewissen Alter (50+ oder so...).
Wir haben das Glück, schon jetzt 5 Wochen zu haben, dafür können wir z.B. beide keine Überzeit Aufschreiben und kompensieren - dies obwohl wir locker weitaus mehr als die normalen 43h/Woche Arbeiten - eher so um die 50...
Es gibt ein Bundesurlaubsgesetz und das normiert 24 Werktage, da Samstage mitgezählt werden, sind das dann vier Wochen (oder 20 Tage bei einer eher üblichen 5-Tage-Woche). Eine speziellere Regelung gilt für jugendliche Arbeitnehmer (§ 19 JArbSchG) mit - nach Alter fallend - 30 bis 25 Werktagen. Feiertage sind keine Urlaubstage. Das ist der Mindestanspruch, man kann nun einzelvertraglich mehr vereinbaren, es gibt im Arbeitsvertrag einen Bezug auf kollektive Regelungen (Tarifverträge) oder diese wirken aufgrund einer echten beiderseitigen Tarifbindung, in Einzelfällen per Verordnung (Allgemeinverbindlichkeit).
Aber auch Tarifverträge garantieren nicht durchgängig 30 Tage (bzw. sechs Wochen), beim MTV der Zeitarbeit fängt das mit 25 Werktagen an und steigert sich dann ab dem vierten Jahr auf 30 Tage. Um so etwas zu erfahren, starten die Stastikämter alle paar Jahre eine Lohnstrukturerhebung, die von 2018 ergab folgendes Erkenntnis:
"Über alle Beschäftigungsverhältnisse - unabhängig von der Tarifbindung des Betriebes - zeigen Zahlen aus dem Jahr 2018, dass es im Branchendurchschnitt Unterschiede von bis zu sechs Urlaubstagen gab.
"In den meisten Wirtschaftsabschnitten hatten Vollzeitkräfte 2018 einen Urlaubsanspruch von mindestens 28 Tagen. Der höchste Urlaubsanspruch wurde durch Betriebe der Wirtschaftsabschnitte Energie- und Wasserversorgung, Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, der Öffentlichen Verwaltung und aus dem Bereich Erziehung und Unterricht mit durchschnittlich 30 Urlaubstagen eines Vollzeitbeschäftigten gemeldet. Einen deutlich geringeren durchschnittlichen Anspruch gab es in der Land- und Forstwirtschaft mit 24 Tagen sowie im Gastgewerbe mit 25 Tagen. Sonderurlaube sind bei dieser Analyse unberücksichtigt."
Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbei ... ruchl.html
Was mit Sonderurlaub gemeint ist, bleibt hier ungeklärt. Den gesetzlichen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen wird man nicht gemeint haben, eher schon Zusatztage wie für regelmäßige Nachtschichtarbeit (z.B. Chemie, Papier) oder das, was in den Tarif- und Arbeitsverträgen ereignisbezogen den § 616 BGB abdingen soll (Freistellungen für Todesfälle, Umzug, Geburt eigener Kinder, Eheschließungen, Jubiläen etc.).
Zu den Feiertagen:
das sind länderrechtliche Regelungen, wobei es Feiertage gibt, deren Arbeitsfreistellung dann bundesweit einheitlich geregelt ist (also grundsätzlich, auf dem Wege speziellerer Vorschriften (Arbeitszeitrecht) und Verordnungen (z.B. für Vollkonti-Schichtbetriebe) kann man davon wieder abweichen. Zu diesen Tagen gehören Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.5., Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3.10., 25. & 26.12.. , der Ostersonntag und Pfingstsonntag ist nur in Brandenburg ein gesetzlicher Feiertag.
Schleswig-Holstein bietet z.B. dann noch den 31.10. an , den gibt es in Baden-Württemberg wieder nicht, dafür dort noch drei andere.
HTH
Gruß
K.R.