Ab jetzt gibt es: herstellerseitig festgelegte Masse für Sonderausstattung
Und eine Mindestnutzlast: Die Mindestnutzlast berechnet sich wie folgt: 10 kg * (n + L), wobei „n“ die Höchstzahl der Mitfahrer zuzüglich des Fahrers und „L“ die Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern ist. Bei einem Fahrzeug mit 4 zugelassenen Sitzplätzen und einer Länge von 6m beträgt die Mindestnutzlast damit „10 kg * (4 + 6) = 100 kg“.
Wird es dadurch jetzt besser mit den Gewichtsangaben
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
Na klar, wird jetzt deutlich besser, haben ja EU-Experten berechnet.
Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
Reisen mit C-Carver771L, mit Vollausstattung, 800 Ah LiFePO4-Batt.-Kap. 1040 Wp Solar
Wird es dadurch jetzt besser mit den Gewichtsangaben
Nicht unbedingt, aber die Hersteller werden kreativer, wenn man mal das Dokument weiterliest: "Da das Gewicht eines konkreten Fahrzeugs erst bei Wiegung am Bandende ermittelt werden kann, kann in sehr seltenen Fällen trotz dieser Begrenzung der Sonderausstattung eine Situation auftreten, in der die Mindestnutzlast am Bandende nicht gewährleistet ist. Um die Mindestnutzlast auch in diesen Fällen zu gewährleisten, wird HYMER vor Auslieferung des Fahrzeugs gemeinsam mit Ihrem Handelspartner und Ihnen prüfen, ob bspw. das Fahrzeug aufgelastet wird, Sitzplätze reduziert werden oder Sonderausstattung herausgenommen wird."
Tut uns leid, aber für Ihre beiden Töchter müssen Sie jetzt alternative Urlaubsformen finden, die können leider nicht mehr mitfahren, es sind jetzt nur noch 2 Sitzplätze zugelassen. Aber das wollen die sicher sowieso nicht mehr, weil wir die Klimaanlage, die zusätzlichen USB-Steckdosen, die Mobilfunkanlage, die SAT-Anlage und den Fernseher wieder ausbauen müssen.
Das könnten die Hersteller alles schon im Konfigurator festlegen.
Am Anfang abfragen wieviel Personen mitfahren wollen.
Dann das Zubehör auswählen lassen.
Wenn die Grenze erreicht ist kommt ein rotes Fenster mit "Nur mit Auflastung möglich"
Dann kann der Kunde auswählen was für ihn wichtig ist oder nicht.
Kann eigentlich alles sehr einfach sein.
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight T67 ,160PS aut.Getriebe
Einlassung von Hymer:
Zu 1.: Bei der zul. Gesamtmasse wird nicht darauf hingewiesen, dass die einzelnen Achsen auch zu betrachten sind!
Zu 2.: Das Schlupfloch bei 100% Frischwasser im Tank, mit 20 L für Fahrbetrieb, hat nichts mit der Nutzungspraxis zu tun. Bei mir wären das – 230 kg! Bei einer „Nutzlast“ von nur 10kgx(4+8)= 120 kg dürfte ich mit meinem vollen Tank gar nicht erst losfahren!! Wir schränken unsere Autarkie nicht freiwillig ein.
Zu4.: Die „tatsächliche Masse“, bestehend aus der Masse unter Pkt.2 („Masse im fahrbereiten Zustand“) + der unter Pkt.4 (Sonderausstattung und tatsächliche Masse) ist eigentlich die Masse im fahrbereiten Zustand, die der Hersteller zu verantworten hat. Gehört also unter Pkt.2! Dazu kommen noch die An-und Einbauten durch den Händler, die dieser zu verantworten hat. Die „tatsächliche Masse“ + Anbauten durch den Händler ist eigentlich erst die Masse im fahrbereiten Zustand. Es ist eine totale Eiere und jeder weiß, dass man kaum bei Wohnmobilen über 6m mit 3,5t zulässige Gesamtmasse, runtergebrochen auf die Achsen, zurecht kommt!
Die Formel 10x(n+L)= Nutzlast ist ein Witz. Sie wird deshalb sicherlich auch nur als Mindestnutzlast bezeichnet. Bei meinem Wohnmobil mit 8m und 4 eingetragenen Plätzen wären das 120 kg. Ich habe 4,8t habe trotz vollem 250L Tank noch 420 kg Nutzlast und fahre doch am Limit.
Gruß Hajo
Deshalb wird es ja auch als Mindestnutzlast bezeichnet, also nach oben offen.
Ich, als Käufer, muß wissen wieviel Nutzlast ich für mein Hobby, Gewohnheiten, Lebensstil usw. unbedingt benötige,
und da lasse ich mir, als langjähriger Wohnmobilist, von keinem Verkäufer ein Fahrzeug zeigen oder aufschwatzen
was meinen Vorstellungen nicht entspricht.
Wir hatten vor gut einem Jahr bei der Nutzlast die Vorstellung : mindstens 800 kg mit vollen Tanks, d.h. also mindestens
950 kg.
Bei einem Neueinsteiger ist das was ganz anderes !!!
Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
Reisen mit C-Carver771L, mit Vollausstattung, 800 Ah LiFePO4-Batt.-Kap. 1040 Wp Solar
Schon in der Schule lernte man " Punktrechnung geht vor Strichrechnung. Hier also 10* ( Summe in der Klammer als 2. Multiplikator). Ist doch nicht schwer zu verstehen, oder?
Ja Herr Lehrer, da habe ich halt mein Leben lang falsch gerechnet. Da kam bei dieser doch sehr komplizierten Rechnung nun mal nur 120 raus. Bei mir ist 4+8 seit der 1.Klasse 12 gewesen.
Lasse mich aber gern belehren.
Gruß Hajo
@ oldie45
Du musst Dich nicht belehren lassen, ist nach Deiner Rechnung doch Alles richtig gewesen! Der von mir als Klammerinhalt "u" ist doch nichts Anderes als 4+8 = 12 .
Das war auch bei mir seit 1954 so
Bleibt als Ergebnis nun leider nur 120 weil 10*12 nicht mehr ergibt. und das sollte so etwa ab 1957 für mich gültig gewesen sein.
Frage 1: Welcher Hymer hat (außer dem kümmerlichen Rest der Exsis-Reihe) noch 2850kg fahrfertiges Gewicht?
Frage 2: Was hat sich konkret an der Berechnung geändert, außer dass man die 5% mögliche Abweichung konkret benennt und man irgendwie eine Nutzlast beziffert?
Eine zur Verfügung stehende Nutzlast konnte sich vorher auch schon jeder ausrechnen. Feste Vorgaben dafür sind in der Praxis nicht standardisierbar. Ab einem bestimmten Mehrgewicht hat der Konfigurator bei Hymer immer schon Alarm gegeben.
Gruß
Steffen
Was würde es bringen mehr zu wollen?
Hymer Exsis I 564 - 3,5t / 6,75x2,22x2,77m
Die solten im Gestz festlegen das jedes Fahrzeug im Werk gewogen wird.
Der Händler addiert sein einbebautes Zubehör dazu und liefert das Fahrzeug
mit genauen Gewicht an den Kunden aus.
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight T67 ,160PS aut.Getriebe
womocamper hat geschrieben: ↑Fr 18. Nov 2022, 12:22
Die solten im Gestz festlegen das jedes Fahrzeug im Werk gewogen wird.
Der Händler addiert sein einbebautes Zubehör dazu und liefert das Fahrzeug
mit genauen Gewicht an den Kunden aus.
Und wenn der Hersteller eine Fahrzeugwaage besitzt geht es noch einfacher. Er fährt das Fahrzeug drauf, sieht aufs Anzeigedisplay und schreibt auf was da angezeigt wird.
Stattdessen schaltet sich jetzt auch noch die EU ein.
Hört denn der Krampf nie auf ?
Moin,
mein Händler hat dünne Wiegeplatten. Legt er vor die Räder, fährt drauf und am Laptop ist das Gewicht abzulesen.
Jetzt kannst Ich kaufen oder nicht und weiß worauf ich mich einlasse.
Gruß
Ferres
womocamper hat geschrieben: ↑Fr 18. Nov 2022, 12:22
Die solten im Gestz festlegen das jedes Fahrzeug im Werk gewogen wird.
Der Händler addiert sein einbebautes Zubehör dazu und liefert das Fahrzeug
mit genauen Gewicht an den Kunden aus.
Das wird doch schon seit Jahren gemacht.
Unser Wohnmobil ist jetzt 7 Jahre alt, das gewogene Gewicht steht im COC Papier unter der Nummer 13.2
Mit freundlichen Grüßen
Tommy
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Ohne Ziel stimmt jede Richtung
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Unterwegs mit einem Knaus SUN TI 700 MEG BJ 2015