Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
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Gruß
Paul

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Paul
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Guten Morgen
In der CH sind auf Parkplätzen Schilder "Hier gilt die Strassenverkehrsordnung" zu sehen.
Somit rechts vor links. Wie es grundsätzlich für Ortschaften innerorts gilt.
Klare Abmachungen - lange Freundschaft.
Gruss Urs
In der CH sind auf Parkplätzen Schilder "Hier gilt die Strassenverkehrsordnung" zu sehen.
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- walter7149
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"

" Rechtsstaat " gesprochen wird.


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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Es gibt auch Länder wo es gar kein Rechts vor Links gibt.
Wer zuerst kommt malt zuerst
Zum Beispiel die USA
Außer an beschilderten Strassen.
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Gruss Dieter
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Hast Du immer Farbe dabei, um zu malen?
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Gruss Urs
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Genauso wie im Kreisverkehr immer rechts vor links gilt, wenn keine andere Regel existiert.
Manche meinen im Kreisverkehr hätte man immer Vorfahrt. Irrtum.
Manche meinen im Kreisverkehr hätte man immer Vorfahrt. Irrtum.
Viele Grüße
Dietmar
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- walter7149
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Wo gibt es diese Kreisverkehre mit rechts vor links ?Agent_no6 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 11:22Genauso wie im Kreisverkehr immer rechts vor links gilt, wenn keine andere Regel existiert.
Manche meinen im Kreisverkehr hätte man immer Vorfahrt. Irrtum.
Diese Diskussion kam schon mal irgendwo auf. Seit dem achte ich immer drauf und hab noch keinen gefunden.

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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Agent_no6 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 11:22Genauso wie im Kreisverkehr immer rechts vor links gilt, wenn keine andere Regel existiert.
Manche meinen im Kreisverkehr hätte man immer Vorfahrt. Irrtum.
Irrtum von Dir! Kreisverkehr hat Vorfahrt,das ist die klare Regelung durch die StVo.Ich bin vorletztes Jahr mit einem Bus einem PKW Fahrer in die Seite gefahren,der auch gedacht hat,er hätte Vorfahrt.Die Schuldfrage war schnell geklärt und als Unfallverursacher musste er sogar eine Geldbusse zahlen.
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Diese Schilder sind auch oft auf Supermarktparkplätzen in D zu sehen,z.B.auf dem Parkplatz des TOOM Taunusstein,wo ich gerade herkomme.Damit ist die Rechtslage eindeutig geklärt.ivalo hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 10:38Guten Morgen
In der CH sind auf Parkplätzen Schilder "Hier gilt die Strassenverkehrsordnung" zu sehen.
Somit rechts vor links. Wie es grundsätzlich für Ortschaften innerorts gilt.
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Gruss Urs
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Dann guckt euch mal die Rechtslage genau an.
und wird durch die Schilderkombination "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr" gekennzeichnet.
Mus leider mal den ADAC anbringen:
https://www.adac.de/verkehr/recht/verke ... isverkehrs.
Es gibt auch Kreisverkehre, z.B. in Wohngegenden die nicht als Kreisverkehr gekennzeichnet sind, hier gilt definitiv rechts vor links.
Hier steht auch kein "Vorfahrt gewähren" Schild.
Das ist der Casus Knacktus
und wird durch die Schilderkombination "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr" gekennzeichnet.
Mus leider mal den ADAC anbringen:
https://www.adac.de/verkehr/recht/verke ... isverkehrs.
Es gibt auch Kreisverkehre, z.B. in Wohngegenden die nicht als Kreisverkehr gekennzeichnet sind, hier gilt definitiv rechts vor links.
Hier steht auch kein "Vorfahrt gewähren" Schild.
Das ist der Casus Knacktus
Viele Grüße
Dietmar
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Es gibt hier zwei Kreisel in reinen Wohngebieten,sind aber beide als Kreisel entsprechend beschildert,auch wenn da Tempo 30 gilt.
Gruß Arno
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Was jetzt, Irrtum oder nicht? Gestehe doch auch mal ein daß du nicht alles weißt.
Viele Grüße
Dietmar
Dietmar
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
"Eher selten" im Link sagt es schon.Agent_no6 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 12:12Dann guckt euch mal die Rechtslage genau an.
und wird durch die Schilderkombination "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr" gekennzeichnet.
Mus leider mal den ADAC anbringen:
https://www.adac.de/verkehr/recht/verke ... isverkehrs.
Es gibt auch Kreisverkehre, z.B. in Wohngegenden die nicht als Kreisverkehr gekennzeichnet sind, hier gilt definitiv rechts vor links.
Hier steht auch kein "Vorfahrt gewähren" Schild.
Das ist der Casus Knacktus
Ich war über 40 Jahre im Außendienst, so eine Regelung habe ich noch nie gesehen,
wo der im Kreisel Fahrende keine Vorfahrt hat.
Der im Kreisel Fahrende hat in Deutschland immer Vorfahrt, die Vorfahrt achten Schilder bei der Einfahrt in den Kreisel bestätigen es ganz deutlich.
Kann im Ausland anders sein:
https://www.autosieger.de/kreisverkehr- ... 15377.html
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"
TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 148 PS mit Comfortmatik, 120 l Dieseltank, ALDE Heizung.
LG
Peter

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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
In Bezug auf Kreisverkehr, verstehe ich es so, dass der im Kreisverkehr fahrende Vorfahrt hat, nicht weil er im Kreisverkehr fährt, sondern weil jeder Einfahrende zu Vorfahrt achten aufgefordert wird.
Mit Grüßen aus dem Fränkischen Seenland, Thorsten.
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Moin
Zum Glück sind Kreisel auf Parkplätzen noch die Ausnahme
Gruß
K.R.
Schützt aber nicht vor Überraschungen.Masure49 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 13:05"Eher selten" im Link sagt es schon.
Ich war über 40 Jahre im Außendienst, so eine Regelung habe ich noch nie gesehen,
wo der im Kreisel Fahrende keine Vorfahrt hat.
Ja, aber eben auch nur durch diese Beschilderung und nicht weil das grundsätzlich so wäre.Der im Kreisel Fahrende hat in Deutschland immer Vorfahrt, die Vorfahrt achten Schilder bei der Einfahrt in den Kreisel bestätigen es ganz deutlich.
Zum Glück sind Kreisel auf Parkplätzen noch die Ausnahme

Gruß
K.R.
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
"Die Fahrzeuge, die bereits im Kreisverkehr sind, haben Vorfahrt. Fehlt das Vorfahrt-gewähren-Schild, dann ist der Kreisverkehr wie eine normale Kreuzung anzusehen: also rechts vor links. Die Vorfahrt im Kreisverkehr hat dann das einfahrende Fahrzeug." Quelle
Gruß Georg
Wörter wie Wokeness, Gendern und Rechtschreibung kenne ich leider nicht
Hymer B504 VI
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Wir haben exakt so einen Kreisverkehr in der Siedlung, ehemalige Kreuzung, da wurde einfach in der Mitte ein Baum gepflanzt und daraus eine Insel gemacht, um die man rumfahren muß, also ein Kreisverkehr, der nicht mit einem Kreisel Zeichen markiert ist und auch keine Vorfahrt gewährt wird, was auch immer.
Exakt hier muß der warten der im Kreisel fährt, somit rechts vor links.
Und wenn einer in 100 Jahren Außendienst sowas noch nicht gesehen hat, dann hat er eben immer die Augen zugemacht oder war eben noch nicht überall
Ich wollte es ja nur mal mitteilen und es war wohl richtig. Es gibt keine generelle Vorfahrt im Kreisverkehr.
So, zurück zum rechts vor links auf dem Parkplatz.
Exakt hier muß der warten der im Kreisel fährt, somit rechts vor links.
Und wenn einer in 100 Jahren Außendienst sowas noch nicht gesehen hat, dann hat er eben immer die Augen zugemacht oder war eben noch nicht überall

Ich wollte es ja nur mal mitteilen und es war wohl richtig. Es gibt keine generelle Vorfahrt im Kreisverkehr.
So, zurück zum rechts vor links auf dem Parkplatz.
Viele Grüße
Dietmar
Dietmar
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Bei mir in Erlangen.walter7149 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 11:51Wo gibt es diese Kreisverkehre mit rechts vor links ?
Gruß
Andi
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Im Kreisverkehr, der auch als solcher beschildert ist, ja.Elgeba hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 12:07Irrtum von Dir! Kreisverkehr hat Vorfahrt,das ist die klare Regelung durch die StVo.
Fährst du aber in einen "Kreisel" der kein Kreisverkehrsschild und auch sonst keine Beschilderung hat, dann gilt auch da wie an Kreuzungen rechts vor links.
Merksatz: Ohne Kreisverkehrsschild kein Kreisverkehr im Sinne der StVo.
Gruß
Andi
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Da wäre ich sehr vorsichtig. Das Gericht hat ja die StVo interpretiert. Und laut diesem Gericht und somit auch laut StVo, besteht auf Parkplätzen eben kein rechts vor links.Elgeba hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 12:10Diese Schilder sind auch oft auf Supermarktparkplätzen in D zu sehen,z.B.auf dem Parkplatz des TOOM Taunusstein,wo ich gerade herkomme.Damit ist die Rechtslage eindeutig geklärt.
Anders sähe es aus bei Schilder, welche bestimmen "hier gilt rechts vor links".
Gruß
Andi
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