Friedo hat geschrieben: Sa 28. Jan 2023, 14:31
Thomas04 hat geschrieben: Do 12. Jan 2023, 07:09
Ich werde aber zusehen, dass ich auch über die CMT Durchblick bei den Änderungen bekomme.
Hallo Thomas,
hat der Besuch der CMT dir den Durchblick verschafft? Wenn ja, lass uns teilhaben.
P.S. Fährst Du noch Deine RT oder „nur“ WoMo?
Gruß Friedo
Hallo Friedo,
zuerst zur zweiten Frage, nein, zur Zeit fahre ich noch Beides.
Dann zur ersten Frage.
Die Gespräche auf der CMT waren nur in sofern erhellend, das ich zwar zwei kompetende Gesprächspartner getroffen habe, deren Aussagen aber nicht gleich waren.
Der Eine hat mir gesagt, dass er wegen Änderunge im Regelwerk keine Alutankflaschen mehr verbaut sondern nur noch Stahlflaschen und mir den Einbau eines 55 Liter Stahltank im Gaskasten empfohlen hat.
Der Andere hingegen sieht keine Probleme mit dem Einbau von Alutankflaschen.
Beide behaupten, dass bei Nutzung von Tankflaschen mit Füllstop ohne Abnahme und Eintragung in den Fahrzeugpapieren die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt.
Ich finde aber nirgendwo Hinweise in den Fahrzeugunterlagen, in denen die Art der Flaschen, die an das herstellerseitig installierte und abgenommene Gasnetz, definiert wird.
Die für mich einfachsten Lösungen sind die "illegalen".
Entweder ich lasse alles so mit den beiden Aluflaschen, wie es bisher ist und fülle ( primär im Ausland ) meine leere Flasche ohne Füllstop mittels vorhandener Adapter an den Zapfsäulen oder ich kaufe mir eine Aluflasche mit Füllstop ( für eine längere Reise im Ausland ). Diese Flasche kann ich dann dort, wegen des automatischen Füllstop, sicher betanken.