Jean Luc hat geschrieben: Mi 15. Mär 2023, 07:25
Früher hat man die Strafen akzeptiert und sich gedacht: Pech gehabt!
Ganz so einfach war es früher nicht und ist es GsD auch heute nicht,
denn die Geschichte wimmelt von Fehlurteilen, habe genügend solche erlebt.
Als ich als junger Kerl noch keinen RS hatte, habe ich bitteres Lehrgeld zahlen müssen.
Da haben der Richter, der Staatsanwalt und der Rechtsanwalt gerne kurzen Prozesss gemacht und auf Kosten des jungen Angeklagten ein schnelles Urteil erlassen um sich dann am Abend gemeinsam bei einem Bier über den erfolgreichen Tag unterhalten. So selbst erlebt.
Seit ich einen RS habe, nicht mehr.
Bei jeder Klage, bei jedem Urteil, bei jeder Forderung gegen mich in den letzten 50 Jahren, die ich als ungerecht empfunden habe, habe ich Einspruch eingelegt und nur dank RS auch gewonnen.
Wenn ich irgendwo wg. Überladung oder zu schnellen Fahrens gebußt werde,
klage ich garnicht erst, sondern zahle und gut ists.
Sollte ich aber auf der Autobahn im LKW Überholverbot > 3,5 t angezeigt werden,
weil ich überholt habe, würde ich es darauf ankommen lassen.......
Schließlich fahre ich lt. KFZ Schein einen vorsätzlich aufgelasteten
PKW/KFZ mit < 4,25 t zur Personenbeförderung, wenn auch stets mit etwas schlechtem Gewissen, weil nix genaues weiß Mann nicht.

Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"
TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 148 PS mit Comfortmatik, 120 l Dieseltank, ALDE Heizung.
LG
Peter
