Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit

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Kumopen
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Re: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit

#21

Beitrag von Kumopen »

Doraemon hat geschrieben: Sa 13. Mai 2023, 14:59
In meinen Augen kann das durchaus Sinn machen, ich kaufe ein Womo mit 5t und lasse es dann Ablasten auf 3,5t, weil man nur den Führerschein bis 3,5t hat, nach ein paar Jahren kommt die Gesetzesänderung und man kann mit den "normalen" Führerschein bis 4,2t fahren, ein Auflasten ist dann kein Problem.

In Punkto Sicherheit wäre mir eine abgelastetes Womo lieber, wenn ich wirklich mal überladen fahre, dann sind zumindest die techn. Vorraussetzungen Bremsen, Fahrwerk, Reifen etc. ausreichend dimensioniert.
So rum macht das natürlich Sinn. In dem Fall des TE handelt es sich aber um ein 6m Fahrzeug. Mein Spekulatius: Es ist ein 3,5 Tonner, der 150kg Auflastungspotential hat. Und da kann ich mir keinen Reim auf das Auf- und wieder Ablasten machen. Aber ich gebe zu: Es gibt auch Aufbauhersteller, die für 6m Mobile Maxichassis anbieten.
Gruß
Jürgen

unterwegs im Challenger X 150
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Doraemon
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Re: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit

#22

Beitrag von Doraemon »

Für mich ist das kein Auf- und wieder Ablasten, das Womo wird mit 3650kg gebaut und geliefert und dann auf 3,5t abgelastet, aber du hast Recht wegen 150kg macht es nicht wirklich Sinn.
Saludos Christian

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womocamper
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Re: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit

#23

Beitrag von womocamper »

Wie die anderen Hersteller das machen, keine Ahnung.
Bei Sunlight / Carado steht hinter jedes Zubehör in der Konfigrationsliste der Preis und das Gewicht in kg.
Bei jeden Klick auf ein Zubehörteil wird das Leergewicht und der Endpreis automatisch erhöht.
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight T67 ,160PS aut.Getriebe
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Elgeba
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Re: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit

#24

Beitrag von Elgeba »

Das war aber nicht die Frage,der Händler darf das Fahrzeug so ausliefern,wenn der Kunde das so will.Mit dem Hinweis hat er seiner Sorgfaltspflicht Genüge getan.


Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Herbi
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Re: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit

#25

Beitrag von Herbi »

Kumopen hat geschrieben: Sa 13. Mai 2023, 14:45
Aber was oder wem nützt da ganze Hin- und Her-Gelaste?
Will der TE vielleicht Argumente für eine Wandlung auf Grund mangelnder Nutzlast finden? Dann sollte er das auch so verbalisieren.
Hallo,
der TE (also ich) klagt schon seit über 2 Jahren auf Rückabwicklung. Ich möchte jetzt halt nur sicher gehen, dass mich mein Händler nicht auch mit der Mindestnutzlast übers Ohr gehauen hat.
Herbi
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Re: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit

#26

Beitrag von Herbi »

Kumopen hat geschrieben: Sa 13. Mai 2023, 15:15
So rum macht das natürlich Sinn. In dem Fall des TE handelt es sich aber um ein 6m Fahrzeug. Mein Spekulatius: Es ist ein 3,5 Tonner, der 150kg Auflastungspotential hat. Und da kann ich mir keinen Reim auf das Auf- und wieder Ablasten machen. Aber ich gebe zu: Es gibt auch Aufbauhersteller, die für 6m Mobile Maxichassis anbieten
Das mit den 3,5 Tonnen stimmt. Mein Händler hat mir ein, Fahrzeug geliefert welches so nur noch eine Mindestnutzlast von 75 Kg hat. Laut Vorschrift müssten es aber 100 Kg sein.
Wenn ich das Fahrzeug jetzt auf 3,8 Tonnen auflasten würde, wäre es, so wie es im Ausgeliefert war, wegen der zu geringen Mindestnutzlast nicht mehr ablastbar. Also darf ich den Zustand der Ausgeliefert wurde nicht wieder herstellen.
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Doraemon
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Re: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit

#27

Beitrag von Doraemon »

Herbi hat geschrieben: Sa 13. Mai 2023, 10:04
Hat diese Regelung denn auch schon 2020 bestand, oder ist diese neuer? Bei unserem Fahrzeug wurde einfach weiteres mitbestelltes Sonderzubehör nach dem Wiegen angeschraubt, ohne uns zu informieren das das Fahrzeug an für nicht mehr zulassungsfähig ist. Unser WoMo ist allerdings auch schon im Jahr 2020. Oder bin ich da vollkommen auf dem Holzweg?
Wenn du Rückabwickeln willst und vor Gericht gehst ist die Frage wie sieht es ein Gericht, muss ein Händler als Fachmann dich darauf hinweisen oder nicht, das mit den neuen An- und Einbauten du nach Norm über den zulässigem Gesamtgewicht bist.

Meine persönliche Meinung du wirst nicht gewinnen und Geld verschwenden, einfacher wäre es diese An-und Einbauten abzubauen, weil das wäre der Zustand wenn dich der Händler darauf hingewiesen hätte oder du musst auflasten, was Unabhängig von dem Hinweis des Händlers machen müsstest.
Saludos Christian

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Doraemon
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Re: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit

#28

Beitrag von Doraemon »

Verstehe ich das richtig, du hast ein 3,8t Womo gekauft und es dann auf 3,5t ablasten lassen? Hat die Ablastung der Händler gemacht und danach die Anbauten montiert?
Saludos Christian

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Malu085002
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Re: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit

#29

Beitrag von Malu085002 »

Habe das jetzt mal nachgelesen. Die Mindestnutzlast ist die EU Norm 1646-2. Diese besagt das ein Wohnmobil je Gurtplatz 85 kg und 10 kg je Meter Fahrzeug Länge Mindestnutzlast haben soll. In deinem Fall also 400 kg. Ich denke schon das der Händler das im Auge haben sollte.
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Elgeba
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Re: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit

#30

Beitrag von Elgeba »

Der Händler kann und sollte auf die entsprechenden Vorschriften hinweisen,es ist aber die Entscheidung des Käufers, ob er die zusätzlich bestellten Ein-und Anbauteile trotzdem haben will.

Gruß Arno
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Travelboy
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Re: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit

#31

Beitrag von Travelboy »

Malu085002 hat geschrieben: Sa 13. Mai 2023, 10:35
Tach auch, also das COC Papier ist nur der Nachweis, daß das Fahrzeug den EU-Normen entspricht. Nichts anderes.
Wenn du wissen willst was du Zuladen darfst, schau in deine Zulassungsbescheinigung Teil 1. Da findest du alle Angaben die für das Gewicht wichtig sind.
gillt aber nur in D, wenn du Deutschland verlässt, zählt nur das COC Papier.

Ber eigentlich sollte die Zulassungsstelle die COC Daten bei der Fahrzeuganmeldung in die Zulassungsbescheinigung 1:1 übernehmen, sonst läuft da was falsch.
Schöne Grüße
Volker
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Malu085002
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Re: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit

#32

Beitrag von Malu085002 »

Äh, nein...es besteht keine Mitführungspflicht für das COC Papier, dies dient nur der Zulassung im jeweiligen EU Land.
Es reicht, auch im EU Ausland die Zulassungsbescheinigung Teil1.

Wenn da natürlich Bullshit drin steht, könnte es Ärger geben. Der Fahrer ist für das geführte ,in diesem Moment bewegte Fahrzeug verantwortlich! Nicht der Händler oder Mitarbeiter der Zulassungsstelle, der eventuell schitte gebaut hat!
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