reicht aber nicht mehrFWB Group hat geschrieben: Fr 23. Dez 2022, 18:47
Dafür gibt es einfache, auch in Italien akzeptierte Regelungen. Unsere Ausfuhr Kennzeichen bzw. Zollkennzeichen. Aus Kostengründen verzichten viele Privat Leute aber die die selbigen und nutzen Kurzzeitkennzeichen.
Für uns Händler gibt es noch die roten 06 Kennzeichen, die wir problemlos EU weit nutzen dürfen.
goggle übersetzung:
Bis vor drei Jahren reichte es aus, die Kennzeichen vom Auto zusammen mit dem Fahrzeugschein und dem Eigentumsnachweis beim ACI abzugeben und bei der PRA die Löschung zu beantragen. Dadurch konnte das Auto nicht mehr in Italien verkehren und was dann passierte, ging aus bürokratischer Sicht den italienischen Autofahrer nicht mehr an.
Aber die Notwendigkeit, den üblichen schlauen Leuten entgegenzuwirken, die dieses Schlupfloch ausnutzten, um die Zahlung von Abbruchkosten zu vermeiden, oder die versuchten, es nach einer Weile wieder als Oldtimer zuzulassen und so die Zahlung der Kfz-Steuer zwischenzeitlich zu umgehen, veranlasste den ACI dazu Ändere die Regeln. Durch ein Rundschreiben, ebenfalls aus dem Jahr 2014, verlangte der ACI, dass der Verkauf des Autos tatsächlich abgeschlossen und an den neuen Eigentümer übergeben werden muss, bevor mit der Entfernung aus der PRA fortgefahren werden kann.
Ohne Vorlage der Belege, die diesen Vorgang belegen, wird die ACI keine Löschung aus dem öffentlichen Fahrzeugregister vornehmen. In der Zwischenzeit gehört das Auto immer dem alten Besitzer, der die Kfz-Steuer und auch die Versicherung zahlen muss, wenn das Auto auf den Straßen fährt.
GEBRAUCHTWAGENVERKAUF: EU-LÄNDER
Wenn das Auto noch nicht umgemeldet, aber bereits in ein Land der Europäischen Union exportiert wurde, zusammen mit dem Begleitheft und dem Eigentumsnachweis, der Fotokopie des Transportdokuments oder des internationalen Frachtbriefs, ausgestellt von der Versandunternehmen. Dieses Dokument muss die Fahrgestellnummer, das italienische Nummernschild und die vom ausländischen Käufer ausgestellte Lieferquittung enthalten.
Wurde das Fahrzeug bereits umgemeldet, genügt die Vorlage der Papiere, der italienischen Kennzeichen und der ausländischen Zulassungsbescheinigung oder alternativ ein Nachweis über die erfolgreiche Ummeldung durch die ausländische Behörde.
Offensichtlich gibt es einen Haken: Viele ausländische Länder verlangen für die Ummeldung eines Autos die Löschungsbescheinigung des Herkunftslandes, ein Dokument, ohne das, wie wir gesehen haben, in Italien nicht mehr ausgestellt ohne Neuanmeldung in Ausland.
P.s.
Das Beste weg ist eine Fracht Firma zu beauftragen, Auto wird in Italien verschrottet und die Frachtfirma bestätigt das das Auto mit ein LKW in Ausland transportiert wird.
Oder man kauft das Auto von ein Händler, man bekommt die Papiere, das Auto wird in Deutschland angemeldet und mit dem Deutsche Papiere geht man zu ACI und erst dann erfolgt den Abmeldung in Italien für den Verkäufer.
Viel spass!