bosko hat geschrieben: Mi 20. Jan 2021, 09:46
Ich glaube das ist ein wachsweiches Thema, an dem man sich vortrefflich abarbeiten kann. Ich bin natürlich deiner Meinung, aber über gegenteilige Argumente denke ich auch nach.
Gruß Bosko
Hallo Bosko,
Du wirst nie etwas in unseren Vorschriften finden wie es richtig wäre, damit müßte ja dann jemand die Verantwortung übernehmen, und das wird immer auf den nächsten abgeschoben.
Aber zu Sache,
feste Verbindungen wie z.b. Spoiler, Anhängerkupplung ohne ABE, alles was mit Schrauben mit dem Fahrzeug verbunden ist und sich ohne Werkzeug nicht lösen lässt muss eingetragen werden.
so auch die Aufnahmen Deines Heckträgers. Da der Gesetzgeber alles andere am Fahrzeug beförderte als Ladung ansieht, was ohne Werkzeug demontierbar ist, lässt die Schlussfolgerung zu das nicht nur das Zweirad sondern auch der Träger als Ladung zählt. Das die Aufnahmen eine Belastung aushalten müssen ist selbstverständlich und müßen zu der Belastung auch passend ausgeführt sein, dies ist bei dem Träger der ja als Ladung gilt anders, den darf man theoretisch aus Spagetti basteln.
Es gibt keine Vorschrift das eine Ladung keine Beleuchtungseinrichtung haben darf, solange diese den Vorschriften entspricht. Man sollte nur beachten das die Ladung nicht mehr als 150cm das Fahrzeug verlängert, da ansonsten der Fahrradius eingeschränkt wird