Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

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M846
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Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#1

Beitrag von M846 »

Ich habe mal eine Frage zum Urheberrecht in Deutschland.
Vielleicht kennt sich einer damit aus. Bitte nur Deutschland.

Auf Instagram und Co. gibt es oft genug Bilder von der Fertigung der Hersteller zu sehen. (Egal ob PKW oder Womo)
Wenn keine Mitarbeiter zu sehen sind und keine Nummernschilder (bei Neuwagen gibt es sowieso keine) dann ist es ja kein Problem die online zu stellen.
Oder vielleicht doch??
Ich habe mich gefragt wie das ist wenn man Womo oder Teile in meinem Womo eingebaut werden, von Dethleffs fotografiert werden und bei Instagram landen.
Sind das dann Bilder von Dethleffs aber von meinem Besitz?
Wenn man Name auf den Bildern zu sehen ist oder ein Gesicht, dann ist es wahrscheinlich schon ein Problem.
Aber wenn nur Teile zu sehen sind. Ein leerer Aufbau, oder meine Küche die später eingebaut usw.

Ich frage mich das nur weil so oft Bilder von Bloggern zu sehen sind, die in der Fertigung rumrennen und dadurch Werbung für den Hersteller machen.

Was sagen die Blogger im Forum dazu.
Braucht ihr eine Erlaubnis vom Besitzer und Hersteller oder reicht der Hersteller?
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
kai_et_sabine
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#2

Beitrag von kai_et_sabine »

So lange kein Bezug zu dem Besitzer hergestellt wird (werden kann), reicht es das Einverständnis von dem zu haben, den man filmt (also Hersteller oder Einbauer).

gruss kai & sabine
P.S.: Das ist natürlich kein anwaltlicher Rat, aber das ist ja wohl kalr, oder?
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walter7149
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#3

Beitrag von walter7149 »

M846 hat geschrieben: Sa 23. Mär 2024, 20:03
Sind das dann Bilder von Dethleffs aber von meinem Besitz?
Seit wann bist du denn schon der Eigentümer von dem Fahrzeug, wenn es noch in der Fertigung ist,
und wie willst du das nachweisen ?
Bild

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M846
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#4

Beitrag von M846 »

walter7149 hat geschrieben: Sa 23. Mär 2024, 20:40
M846 hat geschrieben: Sa 23. Mär 2024, 20:03
Sind das dann Bilder von Dethleffs aber von meinem Besitz?
Seit wann bist du denn schon der Eigentümer von dem Fahrzeug, wenn es noch in der Fertigung ist,
und wie willst du das nachweisen ?
Dann die andere Variante: Das Fahrzeug wird von Variomobil für mich gebaut. Nach meiner Idee.
Durch Teilzahlungen gehört mir dann ja schon etwas.
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
Bevaube
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#5

Beitrag von Bevaube »

Ich sehe das so, dass die Hersteller selbst alles mögliche auf den unterschiedlichsten Wegen verbreiten. Diese Bilder kannst Du natürlich nicht selbst direkt weiterverwenden.
Aber solche Bilder selber zu knipsen und verbreiten, das halte ich für unproblematisch.

Gruss, Beat.
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walter7149
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#6

Beitrag von walter7149 »

Beantworte doch mal meine Frage und komm nicht mit einer neuen theoretischen Variante.
Bild

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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#7

Beitrag von Lucky10 »

M846 hat geschrieben: Sa 23. Mär 2024, 20:03
Braucht ihr eine Erlaubnis vom Besitzer und Hersteller oder reicht der Hersteller?
Hast Du Deinen Aufbau urheberrechtlich schützen lassen?
Was steht im Kauf-/Werkvertrag?

*HI*
Gruß Hans
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Snowpark
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#8

Beitrag von Snowpark »

M846 hat geschrieben: Sa 23. Mär 2024, 20:03
Ich habe mal eine Frage zum Urheberrecht.
Im Internet suchen, z.b. https://www.urheberrecht.de/fotos/#Urhe ... nd-kompakt

Vielleicht hilft das dir.
Liebe Grüße *HI*
Snowpark
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Nikolena
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#9

Beitrag von Nikolena »

M846 hat geschrieben: Sa 23. Mär 2024, 21:04
walter7149 hat geschrieben: Sa 23. Mär 2024, 20:40

Seit wann bist du denn schon der Eigentümer von dem Fahrzeug, wenn es noch in der Fertigung ist,
und wie willst du das nachweisen ?
Dann die andere Variante: Das Fahrzeug wird von Variomobil für mich gebaut. Nach meiner Idee.
Durch Teilzahlungen gehört mir dann ja schon etwas.
Ich glaube dir gehört erst irgendwas -und zwar alles- wenn du auch alles bezahlt hast.

Zur Ausgangsfrage: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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walter7149
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#10

Beitrag von walter7149 »

Nikolena hat geschrieben: So 24. Mär 2024, 07:37
Ich glaube dir gehört erst irgendwas -und zwar alles- wenn du auch alles bezahlt hast.
Wahrscheinlich hat er noch nie eine Rechnung in der Hand gehabt, richtig gelesen und bezahlt,
wo das sogar drauf steht.
Bild

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AndiEh
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#11

Beitrag von AndiEh »

Urheberrecht, Datenschutz, Recht am eigenen Bild, Jedermannsrecht, private Fotos versus veröffentliche Bilder.......

Das ist ein sehr weites und kompliziertes Feld. Und je nach den Umständen berührt das Thema mehrere Felder.

Aber schauen wir mal. (unverbindlich)

Verstanden habe ich aus dem Startbeitrag folgendes:
Ein Blogger ist in einer Wohnmobil Fabrik und macht Bilder bzw. Filme von der Fertigung.
Hierbei entstehen auch Bilder von dem Wohnmobil, welches im Anschluß an jemanden ausgeliefert wird. Habe ich da irgendwelche Rechte an den Bildern?

Nein. Das Wohnmobil hat ja zum Zeitpunkt des Fotos noch niemanden gehört.

2. Variante: Jemand läßt sich individuell nach seinen Plänen ein Wohnmobil bauen, und ein Blogger filmt den Bau und veröffentlicht diesen.
Da es kein Recht auf das Bild an der eigenen Sache gibt, KLICK, wäre das eigentlich nicht zu beanstanden (mal individuellen begrenzenden Vertrag mit dem Ausbauer ausgenommen).
Aber es könnte sein, dass der Auftraggeber auf dem Urheberrecht an der Form, dem Plan vom Ausbaus besteht, und aus diesem Grund gegen das Video vorgeht.

3. Variante: Man befindet sich im Ausland mit unterschiedlichem Recht, z.B. in Paris, filmt oder fotografiert den beleuchteten!! Eifelturm. Dieses Bild/Video veröffentlicht man.
Kurz darauf bekommt man Ärger, weil das Recht am illuminierten Eifelturm bei einer Firma liegt.
....

Man könnte da noch mehr Beispiele konstruieren, einfacher wird es aber nicht.

Gruß
Andi
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Austragler
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#12

Beitrag von Austragler »

Jaja der Datenschutz....
Keiner darf mehr was vom anderen wissen....
Haben denn alle so viel zu verbergen ?
Ein klassisches erlebtes Beispiel: Vor ein paar Jahren waren meine Frau und ich auf dem Parkplatz des Museums in Sinsheim. Ich machte ein Foto vom Kindervergnügungspark um es meinen Enkeln zu senden.
Klar, dass sich dort Kinder aufhielten.
Ich wurde von einem Mann angesprochen: Ich möchte nicht dass sie meine Kinder fotografieren !
Antwort: Ich fotografiere den Kinderpark für meine Enkel, ihre Kinder interessieren mich nicht. Wo sind die denn, ich kenne ihre Kinder nicht, es spielen ja mehrere dort ?
Schon zog er von dannen.
Ja, wo samma denn....

Ja, und dann gibt es sogenannte "Zweckgemeinschaften", sie stellen Fahrzeuge an den Straßenrand, in denen befinden sich fotografische Ausrüstungen. Gelegentlich erscheint ein roter Blitz und ein vorbeifahrendes Auto samt Insassen wird fotografiert. Das Foto wird dem Fahrzeughalter nach einer gewissen Zeit per Post zugestellt und eine Behörde verlangt dafür nicht unerhebliches Geld.
Warum dürfen die das ? Betroffene Personen wurden vorher noch nie gefragt ob ihnen das recht ist. :Ironie:
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"
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walter7149
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#13

Beitrag von walter7149 »

Ist das wieder so ein typisches deutsches Datenschutzproblem ?

Gibt es jetzt noch Einschulungsklassenfotos, wo keine Balken vor manchen Kindergesichtern zu sehen sind ?
Bild

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Berchumer
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#14

Beitrag von Berchumer »

Sorry wenn ich wieder Bildrechte und Datenschutz lese bin ich raus .
Das ist wieder typisch Deutsch , wo keine Probleme sind redet man welche herbei 😉
....sei so gut gelaunt das negative Menschen keine Lust haben in deiner Nähe zu bleiben .

Gruß von Ralf aus Hagen

Dethleffs T 7057 EB Trend Edition 9-Gang Automatik 160PS hydraulisches Hubgedöns , Luftfederung hinten und son 150Ah Lithiumdingens. 8-)
M846
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#15

Beitrag von M846 »

walter7149 hat geschrieben: So 24. Mär 2024, 09:51

Wahrscheinlich hat er noch nie eine Rechnung in der Hand gehabt, richtig gelesen und bezahlt,
wo das sogar drauf steht.
Wahrscheinlich hast du noch nie richtig zum Thema geantwortet.
Es geht um deutsches Recht und kein Rätselraten. Also halt dich bitte raus aus dem Thread.
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#16

Beitrag von M846 »

AndiEh hat geschrieben: So 24. Mär 2024, 10:50
Aber es könnte sein, dass der Auftraggeber auf dem Urheberrecht an der Form, dem Plan vom Ausbaus besteht,
Das kann er nur wenn original Skizzen oder Zeichnungen zu sehen sind.
Wurden die Zeichnungen nachgezeichnet und waren voher nicht geschützt gibt es keine Probleme.
Kein (urheberrechtlicher) Schutz besteht allerdings in solchen Fällen, in denen die Skizze bzw. die Zeichnung nachgebaut wird. Denn über den (urheberrechtlichen) Schutz der Darstellung ist niemand gehindert, den dargestellten Gegenstand nachzubauen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 289, 290). Bei Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art ist nur die Art und Weise geschützt, wie der jeweilige Gegenstand dargestellt worden ist (BGH GRUR 1979, 464, 465 – Flughafenpläne; BGH GRUR 1993, 34, 35 – Bedienungsanweisung; BGH GRUR 1998, 916, 917 – Stadtplanwerk).

Etwas anderes würde lediglich dann gelten, wenn der Gegenstand durch ein gewerbliches Schutzrecht wie etwa ein Design, ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder ein Patent geschützt ist. Dann kämen ggf. Ansprüche aus dem DesignG, der Gemeinschaftsgeschmacksmuster-VO oder dem PatentG in Betracht.
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#17

Beitrag von M846 »

Nikolena hat geschrieben: So 24. Mär 2024, 07:37
Ich glaube dir gehört erst irgendwas -und zwar alles- wenn du auch alles bezahlt hast.
Beim individuellen Bau werden Abschlagszahlungen geleistet.
Also gehört dir schon etwas.
Vielleicht nicht alles was schon zusammen gebaut wurde aber Stück davon hast du bezahlt.

Natürlich muss sich auch erstmal jemand aufregen aber Leute die einen Grund zum Geld generieren sehen machen das vielleicht.
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walter7149
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#18

Beitrag von walter7149 »

M846 hat geschrieben: So 24. Mär 2024, 11:55
Also halt dich raus aus dem Thread.
Seit wann bestimmst du das ?
Bild

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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#19

Beitrag von M846 »

walter7149 hat geschrieben: So 24. Mär 2024, 12:06
M846 hat geschrieben: So 24. Mär 2024, 11:55
Also halt dich raus aus dem Thread.
Seit wann bestimmst du das ?
Seit dem ich die Frage gestellt habe und du wieder nur Streit anzetteln willst bis ein Thread geschlossen wird.
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Nikolena
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Re: Urheberrecht an Dingen die auf dem Bild zu sehen sind

#20

Beitrag von Nikolena »

M846 hat geschrieben: So 24. Mär 2024, 12:04
Nikolena hat geschrieben: So 24. Mär 2024, 07:37
Ich glaube dir gehört erst irgendwas -und zwar alles- wenn du auch alles bezahlt hast.
Beim individuellen Bau werden Abschlagszahlungen geleistet.
Also gehört dir schon etwas.
Vielleicht nicht alles was schon zusammen gebaut wurde aber Stück davon hast du bezahlt.

Natürlich muss sich auch erstmal jemand aufregen aber Leute die einen Grund zum Geld generieren sehen machen das vielleicht.
Ich bleibe vorläufig dabei, dass du mit Abschlagszahlungen keinerlei Eigentumsrechte erwirbst. Das wäre mir jedenfalls vollkommen neu. Die Monetäre Abschlagszahlung als solche ist vielleicht dein nach gelagertes Eigentum.
Abschlagszahlungen dienen lediglich der laufenden Finanzierung für ein Projekt.
Es grüßt der Wolfgang :-)

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