Ich ein Jumper mit Heavy-Chassis und Zusatzluftfederung, sollte also wenig Probleme bereiten. Dazu noch ne Frage: Muss die Zusatzluftfederung eingetragen werden oder reicht das Mitführen der ABE aus?Tdr01 hat geschrieben: ↑Do 21. Mär 2024, 10:15Hallo,
am Ende des Tages, derhjenige der die Auflastung vornimmt.
Ob das möglich ist, hängt vom Grundgestell ab und dann mit welchen Ausrüstungen
das erreicht werden kann.
Z.b. Zusatzluftfederung, andere Rad/Reifen Kombinaion usw.
Dafür gibt es dann Gutachten die das bestätigen und damit bekommt man dann eine neue Abnahme
die entsprechend vom TÜV gemacht wird und im Fahrzeugschein eingetragen werden muss.
Gruß
Thomas
Habe heute den Kasten zugelassen und Probleme gehabt. Die Dame musste die Daten für die Zulassungsbescheinigung von Hand eintragen, weil das System die von Stellantis und nicht die von Dethleffs (Pössl) aus der FIN übernommen hat. Hat mich 15 noch was Euro gekostet (als ABE3 auf dem Kassenzettel vermerkt). Dabei hat sie Poessl als Poessel geschrieben und die Fahrzeughöhe und die zul. Höchstgeschwindigkeit von Stellantis stehen gelassen. Musste deshalb noch mal hin und reklamieren. Alles andere, auch die Fahrzeugklasse M1 und die Technisch zuässige Gesamtmasse 3.500 kg hat gestimmt. Also immer peinlich genau am Schalter alles prüfen, bevor der dahinter Sitzende den finalen Tastendruck macht.