Ausweitung LKW Maut > 3,5 t

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Claros
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Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t

#21

Beitrag von Claros »

WoMoFahrer hat geschrieben: So 5. Mai 2024, 21:14
Claros hat geschrieben: So 5. Mai 2024, 19:22
Hallo Forum,

wir besitzen ein 5t Wohnmobil mit Absetzkabine. Ab Juli 24 werden wir Mautpflichtig, weil unser Fahrzeug als LKW mit Wechselkabine zugelassen ist. So sind die Vorschriften. Jetzt gibt es aber eine große Auswahl an Mautbefreiungen, u.a. Campingfahrzeuge. Aber nur, wenn sie als So-Kfz. Wohnmobil zugelassen sind.
Das geht aber nicht bei Absetzkabinen. Eine Petition beim Bundestag ist noch nicht abgeschlossen. Mein von mir gewählter Bundestagsabgeordnete ist nicht interessiert. Soweit zur Bürgernähe!
Ein Umbau mit anschließender TÜV-Abnahme ist teuer und nach Aussage des Prüfers "Ergebnisoffen", weil für Wohnmobile andere Abgasgrenzwerte gelten als für LKW.
Gibt es noch weitere Betroffene? Wie handhabt Ihr dieses Problem?

Frustrierte Grüße
Walter
Eure Kombination hattet Ihr ja, weil Ihr damit bis jetzt Steuervorteile hattet. Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert und diese Lücke geschlossen. Dass sich dafür kein Abgeordneter interessiert ist schon klar. Die setzen Ihre Arbeitskraft lieber für ein Problem ein, das tausende betrifft und nicht dafür um ein paar wenigen zu helfen, die vorher eine Gesetzeslücke für Ihren Vorteil genutzt haben. Ihr hattet vorher einen LKW mit einem Steuervorteil den Ihr genutzt habt, daran ändert sich ja nichts. Jetzt fahrt Ihr den selben LKW und der ist jetzt eben mautpflichtig, weil Ihr auch einen Aufbau drauf machen könntet für den er eigentlich gedacht war, als Lastkraftwagen. Jede Medaille hat halt zwei Seiten.
Hallo Tommy,
Dein Kommentar zeugt von Unkenntnis, Neid und Schadenfreude. Was soll das? So viel Steuer kann man gar nicht sparen, was die Absetzkabine zusätzlich kostet! Kaufst Du Deine Fahrzeuge nach der Steuer?
Mein Beitrag sollte Betroffene auf das Problem aufmerksam machen und auch wie der "Staat" damit umgeht. Erst wird etwas beschlossen, dann viele Ausnahmen gemacht. Dadurch entstehen zwangsläufig Ungerechtigkeiten, für die niemand zuständig ist. Es sei denn, man hat Verbindungen.........
Wenn man Nichts zu sagen hat - einfach Klappe halten :mrgreen:
Nichts für ungut - Walter
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WoMoFahrer
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Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t

#22

Beitrag von WoMoFahrer »

Claros hat geschrieben: Fr 17. Mai 2024, 16:47
WoMoFahrer hat geschrieben: So 5. Mai 2024, 21:14
Eure Kombination hattet Ihr ja, weil Ihr damit bis jetzt Steuervorteile hattet. Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert und diese Lücke geschlossen. Dass sich dafür kein Abgeordneter interessiert ist schon klar. Die setzen Ihre Arbeitskraft lieber für ein Problem ein, das tausende betrifft und nicht dafür um ein paar wenigen zu helfen, die vorher eine Gesetzeslücke für Ihren Vorteil genutzt haben. Ihr hattet vorher einen LKW mit einem Steuervorteil den Ihr genutzt habt, daran ändert sich ja nichts. Jetzt fahrt Ihr den selben LKW und der ist jetzt eben mautpflichtig, weil Ihr auch einen Aufbau drauf machen könntet für den er eigentlich gedacht war, als Lastkraftwagen. Jede Medaille hat halt zwei Seiten.
Hallo Tommy,
Dein Kommentar zeugt von Unkenntnis, Neid und Schadenfreude. Was soll das? So viel Steuer kann man gar nicht sparen, was die Absetzkabine zusätzlich kostet! Kaufst Du Deine Fahrzeuge nach der Steuer?
Mein Beitrag sollte Betroffene auf das Problem aufmerksam machen und auch wie der "Staat" damit umgeht. Erst wird etwas beschlossen, dann viele Ausnahmen gemacht. Dadurch entstehen zwangsläufig Ungerechtigkeiten, für die niemand zuständig ist. Es sei denn, man hat Verbindungen.........
Wenn man Nichts zu sagen hat - einfach Klappe halten :mrgreen:
Nichts für ungut - Walter
Ich habe mein WoMo weder nach den Steuern, noch nach der Maut gekauft. Wenn es Dir nicht ums Geld geht, verstehe ich Deinen Beitrag nicht. Ich kenne noch ein paar, die davon betroffen sind und denen ging es damals bei der Zulassung nur ums Geld, die wollte unbedingt eine Zulassung als LKW haben. Manchmal setzt man halt auf das falsche Pferd. Dein Spruch mit dem Klappe halten stimmt, Du hättest sie besser gehalten.
Hier hat jeder verstanden um was es geht, nur Du nicht. Der Staat braucht Geld und da sind Ihm ein paar Kollateralschäden vollkommen egal. Der Staat wolle auch die Einnahmen aus der Co2 Abgabe den Bürgern wieder zurückgeben, davon ist jetzt keine Rede mehr.
Mit freundlichen Grüßen

Tommy
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Ohne Ziel stimmt jede Richtung
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Unterwegs mit einem Knaus SUN TI 700 MEG BJ 2015
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LT35
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Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t

#23

Beitrag von LT35 »

Moin
Realtime hat geschrieben: Do 16. Mai 2024, 20:29
LT35 hat geschrieben: Mo 6. Mai 2024, 11:35
In dem Fall des TE sieht das aber so aus, als ob die ganze Kabine auf ein als LKW deklariertes Fahrzeug gesetzt wurde und auch abnehmbar ist (insoweit wäre sie als Ganzes dann Ladung) und damit die Nutzung des LKW nicht entfällt.
Genau das ist das Problem!

Digitales Behördenverständnis: Ziff 5: LKW, für Transport von Gütern beschaffen = Maut.

Marc
Hm …. Ist das so schon irgendwo bestätigt ?

LKW ist klar, wobei mir in diesem Fall nicht klar ist, ob dieser LKW überhaupt jemals ohne Ladung (ohne Kabine) eingesetzt wird. Sollte das der Fall sein und das Fahrzeug bei diesen Einsätzen nicht unter die Ausnahmen fallen, also Güterkraftverkehr anzunehmen ist und man dann auch mal davon ausgeht, dass bei diesen Fahrten eine wie auch immer geartete Registrierung zur Mautabrechnung erfolgt, würde es mit dem Versuch „es einfach mal darauf ankommen zu lassen“ wohl nichts werden.

Mir geht es aber um den Begriff Güterkraftverkehr.

§1 Satz 2 BFStrMG

„ Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen,

1.
die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden […]“

Die vorgenannte Rechtsvorschrift hat m.E. keine eigene Definition des Begriffes Güterkraftverkehr. Es gibt aber eine im Güterkraftverkehrsgesetz.

§1 GüKG

„ Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen […]“


Das kann bei der Nutzung als Wohnmobil ausgeschlossen werden, aber es geht dem BFStrMG ja nicht um die Nutzung, sondern um die Zweckbestimmung (des Basisfahrzeuges). Das dürfte in diesem Fall wohl die Beförderung von Gütern sein, mit der Geschäftsmäßigkeit hätte ich jetzt noch das Problem. Ja, das Fahrzeug wäre (auch) dafür geeignet, aber kann sich die Bestimmung ausschließlich an der Bauart aufhängen lassen ?

Von C.H.Beck gibts einen Kommentar zum FStrG und BFStrMG, hat jemand den im Regal stehen ?

Gruß
K.R.
Realtime
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Registriert: Di 14. Mai 2024, 21:06

Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t

#24

Beitrag von Realtime »

Hi K.R.!
LT35 hat geschrieben: Sa 18. Mai 2024, 11:34
Hm …. Ist das so schon irgendwo bestätigt ?
Nein. Das ist ja das Problem. Gut, es ist 20 Jahre her, allerdings hatte ich mit exakt dieser Problematik bzgl. dem Sonntagsfahrverbot tierischen Ärger. Und jeder, den ich Fragte, hatte eine andere Meinung. Und ich habe viele gefragt, vom ADAC über meine RA-Kanzlei, die Behörden, usw. Es ist einfach ätzend gewesen.

Bis ich das für mich passende Zettelchen erhalten hatte.
LT35 hat geschrieben: Sa 18. Mai 2024, 11:34
Von C.H.Beck gibts einen Kommentar zum FStrG und BFStrMG, hat jemand den im Regal stehen ?
Die akademische Betrachtung bringt Dir im Zweifel nix, wenn Du einem anderen (Polizist/TÜV/Behörde) das Erklären musst. Die haben spontan garantiert eine andere Meinung.
LT35 hat geschrieben: Sa 18. Mai 2024, 11:34
LKW ist klar, wobei mir in diesem Fall nicht klar ist, ob dieser LKW überhaupt jemals ohne Ladung (ohne Kabine) eingesetzt wird. Sollte das der Fall sein und das Fahrzeug bei diesen Einsätzen nicht unter die Ausnahmen fallen, also Güterkraftverkehr anzunehmen ist und man dann auch mal davon ausgeht, dass bei diesen Fahrten eine wie auch immer geartete Registrierung zur Mautabrechnung erfolgt, würde es mit dem Versuch „es einfach mal darauf ankommen zu lassen“ wohl nichts werden.
Jupp, kann ich Dir sofort mehrere Beispiele nennen:
* Mein bimobil Husky 230: Ohne Kabine zum Transport von großen OSD Platten.
* Mein bimobil Husky 230: Mit Ladeflächen zum Transport von 1 to Pferdefutter.
* Vom Treffen: großes bimobil: Auf der Ladefläche Halterung für 6 Kajaks.
Und Schwups ist es ein LKW wie in Ziffer 5.

Und auf den LKW kann man eine Ladung in Form der Kabine drauf befestigen.

M.E. ist der einzige, sichere Weg des Themenstarters der, dass die Kabine "dauerhaft" auf dem Fahrzeug befestigt wird und dass das dann im Schein umgetragen wird. Dann verliert man allerdings die anderen Rüstzustände.

Marc
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