Verhaltensregeln für freies Stehen

Ihr findet einen Campingplatz/Stellplatz gut? Dann teilt eure Erfahrungen doch mit allen.
Ihr habt eine Gastankstelle entdeckt, eventuell sogar mit Wintergas 95/5? Dann teilt eure Erfahrungen doch mit allen.
Zusätzlich zu einem Bericht hier könnt ihr einen Eintrag in der Mitgliederkarte als POI vornehmen.
Benutzeravatar
Billy1707
Beiträge: 1891
Registriert: Do 26. Nov 2020, 22:09
Wohnort: bei Freising

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#21

Beitrag von Billy1707 »

Tja, wir leben halt in D !

Wie viele Gesetzestexte und Beamte wären überflüssig
wenn man einfache und leicht verständliche Bildchen malen würde ????

estacionar-autocaravana-1024x10241.png
acampar-autocaravana.png
Grüße Billy *HI*

YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +
Benutzeravatar
Alfred
Beiträge: 3187
Registriert: Di 1. Dez 2020, 10:41
Kontaktdaten:

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#22

Beitrag von Alfred »

Doraemon hat geschrieben: Sa 23. Jan 2021, 12:42
Respekt gegenüber Allen und Alles ist für uns das Zauberwort und damit kommen wir gut durchs Leben.
Ja, so einfach kann es sein!

Grüße, Alf
Benutzeravatar
Nikolena
Beiträge: 3478
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 13:45
Wohnort: Siegen

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#23

Beitrag von Nikolena »

Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gabs doch entsprechende Parkerlaubnisse. Ohne Markise, Stühle und Grill selbstverständlich.

Die Keile würde ich nötigenfalls dennoch nutzen, sehe da keinen Anstoß, bin deshalb sicher nicht gleich Camper, worin ja die Unterscheidung begründet sein wird.
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Benutzeravatar
Capricorn
Beiträge: 2552
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 07:22
Wohnort: Bodensee

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#24

Beitrag von Capricorn »

Du scheinst es nicht sehen zu wollen - mit Keilen zahlst du.....
Klug zu reden ist schon schwer, klug zu schweigen noch viel mehr......

herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt

Adrian

Bild
Benutzeravatar
Nikolena
Beiträge: 3478
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 13:45
Wohnort: Siegen

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#25

Beitrag von Nikolena »

ich würde es im wirklichen Bedarfsfall wohl dennoch tun. wo genau wurde DAS verbindlich verboten, sehe es wohl wirklich nicht,
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
willy13 (verstorben)
Beiträge: 353
Registriert: Mo 30. Nov 2020, 09:05

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#26

Beitrag von willy13 (verstorben) »

Ich glaube auch das Du mit Keilen zahlen muß, es kommt natürlich immer auf die Damen und Herrn der Trachtengruppe an
Gruß aus Cöln
Bild
Benutzeravatar
Capricorn
Beiträge: 2552
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 07:22
Wohnort: Bodensee

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#27

Beitrag von Capricorn »

Ich habe Bekannte, die wollten mal die "Fahrtüchtigkeit" wieder herstellen und haben dabei vergessen die Treppe einzuholen - die haben 20Euro bezahlt und mussten weiterfahren - lt. Bescheid der "Trachtengruppe"....
Klug zu reden ist schon schwer, klug zu schweigen noch viel mehr......

herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt

Adrian

Bild
Benutzeravatar
Billy1707
Beiträge: 1891
Registriert: Do 26. Nov 2020, 22:09
Wohnort: bei Freising

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#28

Beitrag von Billy1707 »

Nikolena hat geschrieben: So 24. Jan 2021, 17:38
ich würde es im wirklichen Bedarfsfall wohl dennoch tun. wo genau wurde DAS verbindlich verboten, sehe es wohl wirklich nicht,

Ich würde im Bedarfsfall eine Strasse weiter fahren um einer Diskussion
nachts um 2 Uhr zu entgehen.
Grüße Billy *HI*

YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +
Benutzeravatar
Erniebernie
Beiträge: 181
Registriert: So 20. Dez 2020, 12:59

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#29

Beitrag von Erniebernie »

Es ist doch immer wieder schön zu sehen, wie viele sich ihre eigenen Regeln gerade biegen und meinen sie seien damit im Recht.
Genau das sind diejenigen, woran der Ruf aller Schaden nimmt.
Aber das bißchen Keile, oder Nudelwasser oder, oder, oder....

Da kann man noch nicht einmal mehr den Kopf schütteln , einfach traurig
Bild
Bevor Sie bei sich selbst eine schwere Depression oder Antriebsschwäche diagnostizieren,
stellen Sie sicher, dass Sie nicht komplett von Arschlöchern umgeben sind.
Viele Grüße
Bernhard
Benutzeravatar
Nikolena
Beiträge: 3478
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 13:45
Wohnort: Siegen

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#30

Beitrag von Nikolena »

Erniebernie hat geschrieben: So 24. Jan 2021, 18:06
Es ist doch immer wieder schön zu sehen, wie viele sich ihre eigenen Regeln gerade biegen und meinen sie seien damit im Recht.
Genau das sind diejenigen, woran der Ruf aller Schaden nimmt.
Aber das bißchen Keile, oder Nudelwasser oder, oder, oder....

Da kann man noch nicht einmal mehr den Kopf schütteln , einfach traurig
Jetzt übertreibe mal nicht so und eskalier nicht diese banale Angelegenheit.

Einerseits war es hypothetisch und nicht unbedingt beabsichtigt gemeint und andererseits geht es hier um einen oder zwei Keile, auf denen ich stände (nicht campe) um waagerecht zu pennen. Wenn das "zwei Strassen" weiter funzt, dann würde ich natürlich dort nächtigen.
Bisher las ich im Übrigen immer nur, dass die Markise, der Grill etc. nicht ausgepackt werden darf, weil DAS DANN zu Recht regelrechtes Campen darstellt. Daher fragte ich explizit danach, wo denn konkret SOGAR die Keile erwähnt werden. Ich finde es einfach nicht, sorry! Aber vielleicht kannst Du mir das ja mal zeigen, sobald sich Deine Entrüstung wieder legt. Wäre nett! Ganz ehrlich.
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Benutzeravatar
Alfred
Beiträge: 3187
Registriert: Di 1. Dez 2020, 10:41
Kontaktdaten:

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#31

Beitrag von Alfred »

Hallo Wolfgang,
Hallo Ernie,

eigentlich hatte ich gedacht, Positives zu bewirken mit der Veröffentlichung der Ideen aus park4night.

Nun gehten die Freisteher und Camper aufeinander los. Das finde ich schade, dafür gibt es doch schon andere Threads. :Ironie:

Zu den Keilen fällt mir ein, dass ich auf schrägen Parkplätzen schon oft Keile gegen wegrollen benutzt ;-) habe. Soviel ich weis, ist das bei meinem Fahrzeug mit ü3,5 Tonnen zGG sogar empfohlen, wenn nicht sogar vorgeschrieben.

Dies ist geregelt im § 41 der StVZO. Dort ist genau festgelegt, welche Fahrzeuge und Anhänger mit einem oder gar mit zwei Unterlegkeilen ausgerüstet sein müssen. So gilt diese Pflicht zunächst einmal für Kraftfahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 4.000 kg haben. Ebenfalls zwei Unterlegkeile benötigt man für ein Fahrzeug mit drei oder mehr Achsen.
Da für die genannten Fahrzeuge die Unterlegkeile vom Gesetz her vorgeschrieben sind, müssen diese auch zwingend immer mitgeführt werden. Auch hierzu gibt es vom Gesetz her eindeutige Aussagen, wie dies zu geschehen hat. Die Unterlegekeile müssen entweder im oder am Fahrzeug mit entsprechenden Halterungen angebracht sein. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Keile leicht zugänglich sind. Die Halterungen müssen in ihrer Beschaffenheit so ausgelegt sein, dass die Unterlegkeile nicht klappern und dass ein Verlieren der Keile komplett ausgeschlossen werden kann. Daher sind auch nur starre Vorrichtungen zulässig, die auch über eine entsprechende Sicherung verfügen. Für den Fahrzeugführer bedeutet dies, dass er bei Nichteinhaltung von Ladungssicherheit eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einem Buß- oder Verwarnungsgeld geahndet werden kann.

Also gehen wir mal davon aus, dass die Benutzung von Keilen keine missbräuchliche Benutzung eines Parkplatzes oder des Straßenrands ist.

Grüße, Alf

P.S. Auszug StVO:

§ 41
Bremsen und Unterlegkeile
(1)
Kraftfahrzeuge müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben oder eine Bremsanlage mit zwei voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt. Die voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen müssen durch getrennte Übertragungsmittel auf verschiedene Bremsflächen wirken, die jedoch in oder auf derselben Bremstrommel liegen können. ...
traveller

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#32

Beitrag von traveller »

Nikolena hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 14:55
Ich finde es einfach nicht, sorry!
Ich glaube, dass das auch schwierig zu finden ist.... ich meine damit, das ist eine Auslegungssache von Fall zu Fall und von der Laune des anwesenden Trachten-Gardisten abhängig. Wenn ich mir vorstelle, ich besuche meinen Bruder - so mit der Idee "lass uns mal zusammen frühstücken... kommse so um halbzehn rüber"... dann fahr ich morgens auf den Parkplatz (sofern das erlaubt ist), fahr auf die Keile, damit mir das Fett in der Pfanne für Ham&Eggs nicht nur in eine Ecke läuft und bin 2 Stunden später wieder weg.

Andersrum, fahr ich auf die Keile, damit ich beim Freistehen in der Nacht nicht aus dem Bett rolle.... keine Ahnung .... wenn das Campen dort an sich nicht erlaubt ist, ist es doch egal, ob mit oder ohne Keile. Ich sehe das so, wie beim Fremdgehen.... mit oder ohne Lippenstift spielt auch keine Rolle *oooops* :oops: verboten ist verboten....
willy13 (verstorben)
Beiträge: 353
Registriert: Mo 30. Nov 2020, 09:05

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#33

Beitrag von willy13 (verstorben) »

Aber in den Anlagen zur Stvzo ist auch geregelt wie Unterlegkeile beschaffen sein müßen, jetzt diese Keile zum gerade stellen von Wohnmobile als solche zu bezeichnen ist wohl als Witz gemeint, denn so bes.... kann wohl niemand sein.



Aber hier in §16 ist doch vieles geregelt, und jetzt glaubt Ihr wirklich das Keile zum Gemein-gebrauch zählen? Nein es ist eine Sondernutzung und die strafen haben keinen Bußgeldkatalog und kann die Kommune selber festlegen.


§ 16
Sondernutzung

(1) 1Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis. 2Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. 3Eine Erlaubnis soll nicht erteilt werden, wenn Menschen mit Behinderungen durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden.
Gruß aus Cöln
Bild
Benutzeravatar
Alfred
Beiträge: 3187
Registriert: Di 1. Dez 2020, 10:41
Kontaktdaten:

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#34

Beitrag von Alfred »

willy13 hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 15:12
Aber in den Anlagen zur Stvzo ist auch geregelt wie Unterlegkeile beschaffen sein müßen, jetzt diese Keile zum gerade stellen von Wohnmobile als solche zu bezeichnen ist wohl als Witz gemeint, denn so bes.... kann wohl niemand sein.
Stimmt. Meine ganz normalen Keile erfüllen diese Vorschriften mit Leichtigkeit:

Bild
willy13 (verstorben)
Beiträge: 353
Registriert: Mo 30. Nov 2020, 09:05

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#35

Beitrag von willy13 (verstorben) »

Erniebernie hat geschrieben: So 24. Jan 2021, 18:06
Es ist doch immer wieder schön zu sehen, wie viele sich ihre eigenen Regeln gerade biegen und meinen sie seien damit im Recht.
Genau das sind diejenigen, woran der Ruf aller Schaden nimmt.
Aber das bißchen Keile, oder Nudelwasser oder, oder, oder....

Da kann man noch nicht einmal mehr den Kopf schütteln , einfach traurig
Genau so sehe ich das auch, und deshalb suche ich mir die Besucher unseres Stellplatzes aus, ich möchte solche nicht auf dem Grundstück haben.
Gruß aus Cöln
Bild
<Anon1>

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#36

Beitrag von <Anon1> »

traveller hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 15:09
Andersrum, fahr ich auf die Keile, damit ich beim Freistehen in der Nacht nicht aus dem Bett rolle....
Und Unterlegkeile, die vor dem Wegrolllen schützen sollen, nicht mit Auffahrkeilen zum Zweck des Nivellieren verwechseln. *BYE*

Nachtrag, die Diskussion einer Nutzung von Auffahrkeilen, bei einer Übernachtung an einem Ort, wo es grundsätzlich nicht verboten ist, (zum Beispiel nicht auf einem Parkplatz, der nur für Pkw zugelassen ist) grenzt an Haarspalterei. Ob sich darüber eine Ordnungsmacht aufregt? Ich würde es darauf ankommen lassen.
willy13 (verstorben)
Beiträge: 353
Registriert: Mo 30. Nov 2020, 09:05

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#37

Beitrag von willy13 (verstorben) »

So es fängt hier scheinbar wieder an, ich werde mich an Beiträgen wo ein bestimmter solches schreibt nicht mehr teilnehmen!
Gruß aus Cöln
Bild
traveller

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#38

Beitrag von traveller »

Wenn ich mit meiner Lippenstift-Metapher gegen die guten Sitten und Anstand verstoßen habe, dann tuts mir leid.... ich wollte das nur ein wenig humorig umschreiben.
Benutzeravatar
Nikolena
Beiträge: 3478
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 13:45
Wohnort: Siegen

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#39

Beitrag von Nikolena »

Alfred hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 15:08
Hallo Wolfgang,
Hallo Ernie,

eigentlich hatte ich gedacht, Positives zu bewirken mit der Veröffentlichung der Ideen aus park4night.

Nun gehten die Freisteher und Camper aufeinander los. Das finde ich schade, dafür gibt es doch schon andere Threads. :Ironie:

Zu den Keilen fällt mir ein, dass ich auf schrägen Parkplätzen schon oft Keile gegen wegrollen benutzt ;-) habe. Soviel ich weis, ist das bei meinem Fahrzeug mit ü3,5 Tonnen zGG sogar empfohlen, wenn nicht sogar vorgeschrieben.

Dies ist geregelt im § 41 der StVZO. Dort ist genau festgelegt, welche Fahrzeuge und Anhänger mit einem oder gar mit zwei Unterlegkeilen ausgerüstet sein müssen. So gilt diese Pflicht zunächst einmal für Kraftfahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 4.000 kg haben. Ebenfalls zwei Unterlegkeile benötigt man für ein Fahrzeug mit drei oder mehr Achsen.
Da für die genannten Fahrzeuge die Unterlegkeile vom Gesetz her vorgeschrieben sind, müssen diese auch zwingend immer mitgeführt werden. Auch hierzu gibt es vom Gesetz her eindeutige Aussagen, wie dies zu geschehen hat. Die Unterlegekeile müssen entweder im oder am Fahrzeug mit entsprechenden Halterungen angebracht sein. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Keile leicht zugänglich sind. Die Halterungen müssen in ihrer Beschaffenheit so ausgelegt sein, dass die Unterlegkeile nicht klappern und dass ein Verlieren der Keile komplett ausgeschlossen werden kann. Daher sind auch nur starre Vorrichtungen zulässig, die auch über eine entsprechende Sicherung verfügen. Für den Fahrzeugführer bedeutet dies, dass er bei Nichteinhaltung von Ladungssicherheit eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einem Buß- oder Verwarnungsgeld geahndet werden kann.

Also gehen wir mal davon aus, dass die Benutzung von Keilen keine missbräuchliche Benutzung eines Parkplatzes oder des Straßenrands ist.

Grüße, Alf

P.S. Auszug StVO:

§ 41
Bremsen und Unterlegkeile
(1)
Kraftfahrzeuge müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben oder eine Bremsanlage mit zwei voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt. Die voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen müssen durch getrennte Übertragungsmittel auf verschiedene Bremsflächen wirken, die jedoch in oder auf derselben Bremstrommel liegen können. ...
Hier geht niemand auf den andern los, jedenfalls für meinen Teil nicht. Ich fand es nur unangemessen mich DESWEGEN in die Ecke der Camper zustellen, die die ganze Szene in Verruf bringen. Damit sollten dann ganz andere Verfehlungen gemeint sein, als ein Auto von -3° auf etwa +-0° zu bringen, nur um "die Fahrtüchtigkeit" einigermaßen adäquat "wiederherzustellen". Seine Empörung war überzogen. Nicht mehr und nicht weniger.

Was die Unterlegkeile angeht.....gaaanz andere Thematik. Hat damit nix zu tun.
Traveller hat geschrieben:
Wenn ich mit meiner Lippenstift-Metapher gegen die guten Sitten und Anstand verstoßen habe, dann tuts mir leid.... ich wollte das nur ein wenig humorig umschreiben.
Kein Problem....Hauptsache die Fremdgeherei tut dir leid! :-P *BYE*
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Benutzeravatar
Capricorn
Beiträge: 2552
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 07:22
Wohnort: Bodensee

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#40

Beitrag von Capricorn »

Nikolena hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 14:55

Bisher las ich im Übrigen immer nur, dass die Markise, der Grill etc. nicht ausgepackt werden darf, weil DAS DANN zu Recht regelrechtes Campen darstellt. Daher fragte ich explizit danach, wo denn konkret SOGAR die Keile erwähnt werden. Ich finde es einfach nicht, sorry! Aber vielleicht kannst Du mir das ja mal zeigen, sobald sich Deine Entrüstung wieder legt. Wäre nett! Ganz ehrlich.
Hier wirst du vielleicht geholfen :?:

siehe unter der Rubrik "Definition von Campingverhalten"

https://womoguide.de/wohnmobil-tipps-un ... wohnmobil/
Klug zu reden ist schon schwer, klug zu schweigen noch viel mehr......

herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt

Adrian

Bild
Antworten

Zurück zu „Stell- und Campingplätze sowie Gastankstellen“