haufe.de hat geschrieben:Die Benutzung elektronischer Geräte ist entweder per Sprachsteuerung zulässig
oder sofern zur Bedienung und Nutzung nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs- und Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erforderlich ist
Das kann ja noch interessant werden, je nach dem wie man das auslegt.
Ich fahre einen Volvo. Der hat Sprachsteuerung für alles Mögliche, bringt einen aber tageweise und je nach Befehl zur Weißglut, weil sie nicht spurt! Wurde ab Tag 2 mit Ausnahme der Navizieleingabe nicht mehr angewendet.
Und selbst die beste Sprachsteuerung, die ich aus einem BMW kenne, bedeutet insgesamt mehr Aufwand, als das fixe händische Vorgehen über Taster oder Schalter. Zudem werden die aktiven Medien unterbrochen. Ist für mich dann immer noch eine Krücke und Verschlimmbesserung des Bewährten und wird m.E. nur aus Kostengründen von den Herstellern favorisiert, die immer ausgeprägteren Funktionen in Menüs und Untermenüs zu platzieren.
Wie lang ist ein kurzer Blick? Gelten auch mehrere kurze Blicke in Folge immer wieder neu ?
Es geht nix über Haptik.