Wenn damit die Gasfachfrau gemeint ist, da finde ich nichts entsprechendes.biauwe hat geschrieben: Mo 15. Jul 2024, 19:39... Auf der Seite der „Gasfrau“ sind alle neuen Gesetzestexte nachzulesen. ...
Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
Martin (Birdman)
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Habe ich auch nicht geschrieben, nur die Halterung hält 20 G aus, nicht aber die Wand an der sie angeschraubt ist und auch nicht die Flasche, brauchen sie auch nicht, denn beide sind nur Ladung und benötigen nur den Plastikriemen. Deshalb ist meine Halterung überdimensioniert aber mehr ist immer erlaubt. Das wichtigste ist die Schlauchbruchsicherung und die verhindert, dass bei einem Unfall Gas austritt. Und auch die sind in Zukunft nicht mehr nötig, wenn man die neuen GOK-Regler einbaut, die werden direkt an der Flasche angeschraubt und ab da ist der Druck nur noch 30 mbar und das Thema durch.Cybersoft hat geschrieben: So 14. Jul 2024, 23:1220G hält keine Aluflasche, muss sie auch nicht, ist ja kein Tank ;)
Mit freundlichen Grüßen
Tommy
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Naja, sag das mal dem, der im Notfall deine Gasflasche schnell rausholen will/mussWoMoFahrer hat geschrieben: Mo 15. Jul 2024, 20:05. Deshalb ist meine Halterung überdimensioniert aber mehr ist immer erlaubt..
Bei meiner „Gastankflasche“ (die jetzt ja keine mehr ist

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Och, in die Halterung passen auch einfache Gurte. Man muß ja das verschraubte Gedöns nicht verweden.fernweh007 hat geschrieben: Mo 15. Jul 2024, 20:41Bei meiner „Gastankflasche“ (die jetzt ja keine mehr ist) muss man nur Bändchen und wenn es ganz schnell gehen muss, Schlauch durchschneiden
Gruß
Andi
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Da muss ich Dir recht geben, ich vermute aber, dass ich bei den meisten Unsachverständigen mit meiner Halterung, die durch Flügelschrauben werkzeuglos geöffnet werden können, eher durchkommen würde.fernweh007 hat geschrieben: Mo 15. Jul 2024, 20:41Naja, sag das mal dem, der im Notfall deine Gasflasche schnell rausholen will/mussWoMoFahrer hat geschrieben: Mo 15. Jul 2024, 20:05. Deshalb ist meine Halterung überdimensioniert aber mehr ist immer erlaubt..
Bei meiner „Gastankflasche“ (die jetzt ja keine mehr ist) muss man nur Bändchen und wenn es ganz schnell gehen muss, Schlauch durchschneiden
Es geht hier ja auch nicht um Recht und Gesetzt, da würden die Bändchen ja langen, sondern darum, wie kann ich am meisten Geld von den WoMofahrern kassieren.
Mit freundlichen Grüßen
Tommy
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Bei meinen Recherchen zur Gasprüfung mit befüllbarer Flasche und Füllstop bin ich auf diesen Strang gestoßen.
Mein Problem hatte ich hier erklärt.
Nun bin ich auf der Suche nach konkreten Beweisen zur Novellierung der Prüfung nach G-607, also ohne den 20g/8g-Nachweis, den vermutlich keiner erbringen kann, der die Flasche im Gaskasten stehen hat.
Bei der Gasfachfrau finde ich nichts.
Hat jemand eine konkrete Quelle?
Mein Problem hatte ich hier erklärt.
Nun bin ich auf der Suche nach konkreten Beweisen zur Novellierung der Prüfung nach G-607, also ohne den 20g/8g-Nachweis, den vermutlich keiner erbringen kann, der die Flasche im Gaskasten stehen hat.
Bei der Gasfachfrau finde ich nichts.
Hat jemand eine konkrete Quelle?
Grüße
Michael
Michael
Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Dann musst du wohl das Arbeitsblatt für ~120€ kaufen, dann hast du deinen Beweis.
Aber warum machst Du eine Gasprüfung bei denen wenn die sich nicht an das neue Blatt halten, mach doch so die HU ohne Gasprüfung.
Aber warum machst Du eine Gasprüfung bei denen wenn die sich nicht an das neue Blatt halten, mach doch so die HU ohne Gasprüfung.
Mobilvetta Kea I86 



Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Ich finde, ehrlich gesagt, keine neuere G-607 als die von 2014. Das kommt mir komisch vor. Meines Erachtens gibt es keine neuere.Cybersoft hat geschrieben: Fr 6. Sep 2024, 11:54Dann musst du wohl das Arbeitsblatt für ~120€ kaufen, dann hast du deinen Beweis.
Aber warum machst Du eine Gasprüfung bei denen wenn die sich nicht an das neue Blatt halten, mach doch so die HU ohne Gasprüfung.
Für die Gasprüfung hätte ich natürlich noch bis Ende der Karenzzeit Zeit, aber meine letzte Prüfung war Frühjahr 2022. Die würde ich schon gerne neu machen. Ich muss ja nicht zum TÜV damit. Aber ich finde einfach niemand, der die Prüfung mit befüllbarer Flasche vornimmt. Alle mit Verweis auf die geltenden Regeln, bzw. weil sie nicht im Prüfbuch eingetragen ist.
Grüße
Michael
Michael
Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Aber selbst im Blatt von 2014 sind ortsbewegliche Druckgasbehälter nicht einzutragen. Hast Du denn Mal gesprochen was sie eintragen wollen, als Tank kann eine Alu Flasche nicht eingetragen werden, sie hält keine 20G.
Mobilvetta Kea I86 



Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Man glaubt es nicht, ich habe eine Kundin mit einer Womo-Werkstatt, soeben dran gedacht.
Angerufen, befüllbare Flasche mit Füllstop, kein Problem.
Termin für nächste Woche gemacht.
Ich berichte.
Angerufen, befüllbare Flasche mit Füllstop, kein Problem.
Termin für nächste Woche gemacht.
Ich berichte.
Grüße
Michael
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Siehste, es gibt auch welche mit Ahnung. Kannst ja mal mit ihr über das Hin und Her des Gasvereins sprechen.
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Es gibt auch keine neuere, diese hört jetzt auf den Namen „Paragraf 60 StVZO“Luppo hat geschrieben: Fr 6. Sep 2024, 12:07Ich finde, ehrlich gesagt, keine neuere G-607 als die von 2014. Das kommt mir komisch vor. Meines Erachtens gibt es keine neuere.
Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Nun zum xxxten mal. Die Gasflaschen gehören nicht zur Gasdruckprüfung. Es wird ab Ausgang Gasregler geprüft!! Bei Gasflaschen und Hochdruckschläuchen zum Regler wird nur das Zulassungsjahr überprüft.Luppo hat geschrieben: Fr 6. Sep 2024, 12:07Ich muss ja nicht zum TÜV damit. Aber ich finde einfach niemand, der die Prüfung mit befüllbarer Flasche vornimmt. Alle mit Verweis auf die geltenden Regeln, bzw. weil sie nicht im Prüfbuch eingetragen ist.
Gruß Hajo
Zu Problemen am Wohnmobil stehe ich den Foristen gern für eine unentgeltliche 1.Beratung zur Verfügung;
https://www.wohnmobil-check.com/
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Ich treffe offensichtlich immer auf die Flachpfeifen.
Naja, jetzt habe ich es wohl geschafft.
Naja, jetzt habe ich es wohl geschafft.
Grüße
Michael
Michael
Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Der Paragraf 60 regelt die neuen Fristen und nimmt Bezug auf das Arbeitsblatt G-607 in der Fassung August 2022.Zenderone hat geschrieben: Fr 6. Sep 2024, 15:39Es gibt auch keine neuere, diese hört jetzt auf den Namen „Paragraf 60 StVZO“Luppo hat geschrieben: Fr 6. Sep 2024, 12:07Ich finde, ehrlich gesagt, keine neuere G-607 als die von 2014. Das kommt mir komisch vor. Meines Erachtens gibt es keine neuere.
Wenn, dann muss es da drin stehen, wie die befüllbaren Flaschen behandelt werden.
Grüße
Michael
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Luppo hat geschrieben: Fr 6. Sep 2024, 13:13Man glaubt es nicht, ich habe eine Kundin mit einer Womo-Werkstatt, soeben dran gedacht.
Angerufen, befüllbare Flasche mit Füllstop, kein Problem.
Termin für nächste Woche gemacht.
Ich berichte.
Ich habe die Gasprüfung in diesem Jahr einfach bei dem Betrieb machen lassen, der mit die Flasche mit Füllstop im letzten Jahr eingebaut hat.
Keine Diskussion, Stempel mit Unterschrift und Prüfplakette erhalten, alles Top
Viele Grüße
Thomas
Unterwegs mit Knaus Van Ti 650 MEG Platinum Selection 2018 und zGG 4,15 to
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Das ist natürlich kein Problem, hat er ja selbst verbaut.Thomas04 hat geschrieben: Fr 6. Sep 2024, 16:25Luppo hat geschrieben: Fr 6. Sep 2024, 13:13Man glaubt es nicht, ich habe eine Kundin mit einer Womo-Werkstatt, soeben dran gedacht.
Angerufen, befüllbare Flasche mit Füllstop, kein Problem.
Termin für nächste Woche gemacht.
Ich berichte.
Ich habe die Gasprüfung in diesem Jahr einfach bei dem Betrieb machen lassen, der mit die Flasche mit Füllstop im letzten Jahr eingebaut hat.
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Ich habe die Flasche online besorgt, selbst reingestellt und den Schlauch drauf geschraubt, da hatte ich ja jahrelange Erfahrung

Ich habe also keinen "Betrieb".
Grüße
Michael
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